Hierarchie der Zolltarifnummer
Die folgende Hierarchie zeigt den Weg von der übergeordneten Abschnittsebene bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer für Lenksäulen.
- AbschnittKap. 86 bis 89: BeförderungsmittelXVII
- KapitelZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR87
- PositionTeile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 87058708
- Unterpositionandere Teile und anderes Zubehör870891
- UnterpositionLenkräder, Lenksäulen und Lenkgetriebe; Teile davon870894
- Kombinierte Nomenklaturandere87089435
- ZolltarifnummerLenkräder, Lenksäulen und Lenkgetriebe
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Lenksäule
Der HS-Code für Lenksäule lautet 8708.94 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8708.94.35. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8708.94.35.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8708.94.35.00.0.
Einreihung von Lenksäule nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung der Lenksäule folgt den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Lenksäule
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungFür die industrielle Montage: von Kraftfahrzeugen der Position 8703, von Kraftfahrzeugen der Position 8704 mit bestimmten Motorgrößen, von Kraftfahrzeugen der Position 8705 | 8708.94.20.00.0 | 4,5 % |
| Alternative EinreihungTeile – aus Stahl, gesenkgeschmiedet | 8708.94.91.00.0 | 4,5 % |
| Alternative EinreihungTeile – andere | 8708.94.99.00.0 | 4,5 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Lenksäule (8708) ≠ Für die industrielle Montage: von Kraftfahrzeugen der Position 8703, von Kraftfahrzeugen der Position 8704 mit bestimmten Motorgrößen, von Kraftfahrzeugen der Position 8705 (8708) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Lenksäule bleibt die Zolltarifnummer 8708.94.35.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Lenksäule (8708) ≠ Teile – aus Stahl, gesenkgeschmiedet (8708) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Lenksäule bleibt die Zolltarifnummer 8708.94.35.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Lenksäule (8708) ≠ Teile – andere (8708) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Lenksäule bleibt die Zolltarifnummer 8708.94.35.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Lenksäule (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE4723/14-1 | Kreuzgelenk für Lenksäule (Kupplung zwischen Lenksäule und Lenkgetriebe) | 8708.94.99.00.0 |
| DE25527/11-1 | Extension Shaft (Verbindungsteil zwischen Lenksäule und Lenkgetriebe) | 8708.94.99.00.0 |
| DEBTI4931/18-1 | Lenksäulenkonsole | 8708.94.99.00.0 |
| DEB/2162/08-1 | Unfertiges Lenkrad (Skelett) | 8708.94.35.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
4,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 4,5 % | Drittlandszoll |
| USA | 4,5 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 4,5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 4,5 % | Drittlandszoll |
Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle von ozonabbauenden Stoffen | Die Einfuhr von Stoffen, die die Ozonschicht schädigen, ist nur mit Lizenz und unter strengen Auflagen erlaubt. |
| Kontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen | Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig. |
Zollrechner für Lenksäule
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Lenksäule mit unserem interaktiven Rechner. Geben Sie Warenwert und Ursprungsland ein, um Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und Gesamtkosten zu ermitteln.
Ausfuhr
Exportbeschränkungen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern | Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung. |
| Ausfuhrgenehmigung | Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich. |
| Ausfuhrkontrolle für ozonabbauende Stoffe | Der Export von Stoffen, die die Ozonschicht schädigen (z. B. FCKW), ist streng reguliert und genehmigungspflichtig. |
| Ausfuhrkontrolle von fluorierten Treibhausgasen | Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig. |
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