Hierarchie der Zolltarifnummer
Die folgende Hierarchie zeigt die Gliederungsebenen der Zolltarifnummer für Fotomuster im EU-Zolltarif.
- Abschnitt: X - Kap. 47 bis 49: Halbstoffe aus Holz oder anderen cellulosehaltigen Faserstoffen; Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur Wiedergewinnung; Papier, Pappe und Waren daraus
- Kapitel: 49 - BÜCHER, ZEITUNGEN, BILDDRUCKE UND ANDERE ERZEUGNISSE DES GRAFISCHEN GEWERBES; HAND- ODER MASCHINENGESCHRIEBENE SCHRIFTSTÜCKE UND PLÄNE
- Position: 4911 - Andere Drucke, einschließlich Bilddrucke und Fotografien
- Unterposition: 4911 91 - andere
- Unterposition: 4911 91 - Bilder, Bilddrucke und Fotografien
Zolltarifnummer: 4911 9100 90 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die Zolltarifnummer für Fotomuster kann je nach genauer Beschaffenheit abweichen. Nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten zur sicheren Einreihung.
Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Fotomuster
Der HS-Code für Fotomuster lautet 4911.91 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 4911.91.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 4911.91.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4911.91.00.90.0.
Einreihung von Fotomuster nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Fotomustern erfolgt nach der Allgemeinen Vorschrift 1 (AV 1) für die Position 4911 (andere Drucke, einschließlich Bilddrucke und Fotografien) und nach AV 6 für die Unterposition 4911.91 (Bilder, Bilddrucke und Fotografien). Aufgrund der Beschaffenheit als fertig entwickelte fotografische Abzüge ist die spezifischere Unterposition 4911.91 gegenüber 4911.99 vorrangig.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Fotomuster
Alternative Einreihung
Andere Drucke – andere
Alternative Einreihung
Fotografische Papiere, sensibilisiert, nicht belichtet – andere
Alternative Einreihung
Fotografische Papiere, belichtet, nicht entwickelt – andere
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Fotomuster (4911) ≠ Andere Drucke – andere (4911)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Fotomuster bleibt die Zolltarifnummer 4911.91.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Fotomuster (4911) ≠ Fotografische Papiere, sensibilisiert, nicht belichtet – andere (3703)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Fotomuster bleibt die Zolltarifnummer 4911.91.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Fotomuster (4911) ≠ Fotografische Papiere, belichtet, nicht entwickelt – andere (3704)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Fotomuster bleibt die Zolltarifnummer 4911.91.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Neben Kapitel 49 kommen auch Einreihungen in andere Kapitel in Betracht, wenn das Produkt nicht als fertiger Bilddruck vorliegt.
Alternative Einreihung
Andere Drucke – andere
Alternative Einreihung
Fotografische Papiere, sensibilisiert, nicht belichtet – andere
Alternative Einreihung
Fotografische Papiere, belichtet, nicht entwickelt – andere
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Fotomuster ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Fotomuster (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Es handelt sich um einen rechteckigen Zuschnitt aus Photopapier, auf dem in schwarzweiß und in Graustufen vollflächig eine Matrix mit rechteckigen Feldern abgedruckt ist, die abgestufte Graustufen-Felder und gitterartige, kontrastreiche Linienraster in verschiedenen sehr feinen Grenzauflösungen enthalten. Außerhalb... Mehr anzeigenEs handelt sich um einen rechteckigen Zuschnitt aus Photopapier, auf dem in schwarzweiß und in Graustufen vollflächig eine Matrix mit rechteckigen Feldern abgedruckt ist, die abgestufte Graustufen-Felder und gitterartige, kontrastreiche Linienraster in verschiedenen sehr feinen Grenzauflösungen enthalten. Außerhalb dieses Diagramms ist eine codierte Produktbezeichnung aufgedruckt. Das Photopapier ist auf ein Substrat aus Floatglas aufgezogen. Abmessungen dieser Tafel: etwa 200 x 85 x 0,18 mm. Der Aufdruck dient als sog. sinusförmiges Testmuster zur Bestimmung der sog. Modulationsübertragungsfunktion (MTF) als Zählmaß für die Abbildungsqualität (hier: Kontrastverlust) bildgebender Komponenten (u.a. optische Linsensysteme bzw. Objektive von Kameras). Zu diesem Zweck wird die Tafel (Objekt) mit einer Kamera zur vergleichenden Beurteilung des Objektkontrasts und des Bildkontrast abfotografiert. Das Testmuster ist zusammen mit einem Datenblatt und einer Beschreibung der technischen Parameter der einzelnen, auf dem Testmuster abgedruckten Felder in einem Karton verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Bilddrucke" zum TARIC-Code 4911 91 00 90, da es sich zolltarifrechtlich um eine aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware handelt, deren wesentlicher Charakter nach der Bedeutung für die Verwendung durch das gedruckte Testmuster bestimmt wird. Weniger anzeigen
Bei den vorliegenden Warenmustern handelt es sich um sieben, etwa 80 x 110 cm große, rechteckige Zuschnitte aus Kartonpapier, die jeweils einseitig mit einem Farbverlauf (braun, schwarz, gelb, blau, rosa, grau bzw. grün), jeweils vom Weiß hin zum Vollton, bedruckt sind. Sie sollen bei der Erstellung von... Mehr anzeigenBei den vorliegenden Warenmustern handelt es sich um sieben, etwa 80 x 110 cm große, rechteckige Zuschnitte aus Kartonpapier, die jeweils einseitig mit einem Farbverlauf (braun, schwarz, gelb, blau, rosa, grau bzw. grün), jeweils vom Weiß hin zum Vollton, bedruckt sind. Sie sollen bei der Erstellung von professionellen Fotoaufnahmen als Farbhintergründe verwendet werden. Die Zuschnitte sind in einer klarsichtigen Kunststofffolie verpackt und in einem Pappkarton aufgemacht. Derartige Waren gehören als "andere Drucke" zum TARIC-Code 4911 99 00 00. Weniger anzeigen
Bei der als "Passepartout mit je 4 Fotoabzügen" bezeichneten Ware handelt es sich nach dem zur Veranschaulichung vorgelegten Warenmuster um vier farbige, auf Fotopapier (Abmessungen etwa 30 x 30 cm) ausbelichtete Farbfotografien. Auf drei der Fotoabzüge ist jeweils im Wesentlichen ein Säugling abgebildet... Mehr anzeigenBei der als "Passepartout mit je 4 Fotoabzügen" bezeichneten Ware handelt es sich nach dem zur Veranschaulichung vorgelegten Warenmuster um vier farbige, auf Fotopapier (Abmessungen etwa 30 x 30 cm) ausbelichtete Farbfotografien. Auf drei der Fotoabzüge ist jeweils im Wesentlichen ein Säugling abgebildet (charakterbestimmend). Der vierte Fotoabzug enthält einen Jahreskalender mit zwölf Monatsblöcken für das Jahr 2011, welche die mit Text untertitelte Abbildung eines Säuglings einrahmen. Die Fotoabzüge sind eingesteckt in einen gerillten, zusammengeklebten Zuschnitt, bestehend aus auf der Schauseite bedruckter Pappe, der entlang der Rillung auf ein annähernd quadratisches Format zusammengefaltet ist. Die vier rechteckigen Ausstanzungen im Zuschnitt dienen als Einrahmung der Fotografien. Das Erzeugnis ist in einem Faltkarton aus Pappe verpackt. Derartige aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Waren gehören als "andere Bilddrucke" zur Codenummer 4911 9100 90 des Integrierten Zolltarifs der EG (TARIC), da ihr Charakter im Hinblick auf die Anzahl und die Bedeutung für die Verwendung durch die erstgenannten Fotografien bestimmt wird. Weniger anzeigen
Bei der als "3 Passepartouts mit je 3 Fotoabzügen" bezeichneten Ware handelt es sich nach dem zur Veranschaulichung vorgelegten Warenmuster um drei farbige, auf Fotopapier (Abmessungen etwa 13 x 18 cm) ausbelichtete Farbfotografien (charakterbestimmend), auf denen jeweils im Wesentlichen ein Säugling abgebildet ist.... Mehr anzeigenBei der als "3 Passepartouts mit je 3 Fotoabzügen" bezeichneten Ware handelt es sich nach dem zur Veranschaulichung vorgelegten Warenmuster um drei farbige, auf Fotopapier (Abmessungen etwa 13 x 18 cm) ausbelichtete Farbfotografien (charakterbestimmend), auf denen jeweils im Wesentlichen ein Säugling abgebildet ist. Die Fotografien sind eingesteckt in einen mehrfach gerillten, zusammengeklebten Zuschnitt aus auf der Außenseite bedruckter Pappe, der entlang der Rillungen zweifach auf ein annähernd quadratisches Format zusammengefaltet ist. Die drei rechteckigen Ausstanzungen im Zuschnitt dienen jeweils als Einrahmung der Fotografien. Die Erzeugnisse sind in einem Karton aus Pappe verpackt. Derartige aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Waren gehören als "andere Bilddrucke" zur Codenummer 4911 9100 90 des Integrierten Zolltarifs der EG (TARIC), da ihr Charakter im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung durch die Fotografien bestimmt wird. Weniger anzeigen
Ansichtsmuster, Foto siehe Anlage, - in unregelmäßiger Form, anders als quadratisch oder rechteckig zugeschnitten (dadurch konfektioniert); in den max. Abmessungen (L x B) von ca. 13 cm x 10,5 cm bzw. 10,8 cm x 9,5 cm, - jeweils bestehend aus einfarbigen, einseitig (Außenseite) mit geprägtem Zellkunststoff... Mehr anzeigenAnsichtsmuster, Foto siehe Anlage, - in unregelmäßiger Form, anders als quadratisch oder rechteckig zugeschnitten (dadurch konfektioniert); in den max. Abmessungen (L x B) von ca. 13 cm x 10,5 cm bzw. 10,8 cm x 9,5 cm, - jeweils bestehend aus einfarbigen, einseitig (Außenseite) mit geprägtem Zellkunststoff überzogenen Geweben der Position 5903 aus Spinnstoffen; die Gewebe sind dicht und geraut, sie dienen damit nicht nur der Verstärkung (somit keine Ware des Kapitels 39), - ohne Hinweise auf Handarbeit, - dienen laut Antrag zur Begutachtung der Farbe, Dicke und Prägung des Materials. "Andere konfektionierte Waren (Ansichtsmuster) aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet" Weniger anzeigen
Angaben: Eisenblaudruck, Cyanotypie-Papier; lichtempfindliches Spezialpapier; Anwendung: Belichtung durch Sonnenlicht, Entwicklung und Fixierung durch Leitungswasser; lichtempfindlicher Stoff: Eisensalz. Warenbeschaffenheit: 20 papierartige Zuschnitte (Abmessungen: 14 x 19 cm), verpackt in einer lichtdichten,... Mehr anzeigenAngaben: Eisenblaudruck, Cyanotypie-Papier; lichtempfindliches Spezialpapier; Anwendung: Belichtung durch Sonnenlicht, Entwicklung und Fixierung durch Leitungswasser; lichtempfindlicher Stoff: Eisensalz. Warenbeschaffenheit: 20 papierartige Zuschnitte (Abmessungen: 14 x 19 cm), verpackt in einer lichtdichten, wiederverschließbaren Vorratspackung. Befund: Fotografische Papiere, Pappen und Spinnstoffwaren, sensibilisiert, nicht belichtet. Weniger anzeigen
Es handelt sich um einen rechteckigen Blechzuschnitt (Länge x Breite: etwa 20 cm x 19 cm) aus unedlem Metall (Weißblech; laut Antragstellerangaben), der einseitig mit dem Layout einer Konservendose (z. B. Tunfisch) bedruckt ist. Neben dem Layoutdruck, der u.a. eine Abbildung des Inhaltes, Inhaltsangaben,... Mehr anzeigenEs handelt sich um einen rechteckigen Blechzuschnitt (Länge x Breite: etwa 20 cm x 19 cm) aus unedlem Metall (Weißblech; laut Antragstellerangaben), der einseitig mit dem Layout einer Konservendose (z. B. Tunfisch) bedruckt ist. Neben dem Layoutdruck, der u.a. eine Abbildung des Inhaltes, Inhaltsangaben, Nährwertangaben und weitere Kennzeichnungen enthält, sind auf dem Zuschnitt weitere Informationen wie z. B. Vergleichsfarbtöne, Nummerierungen und Datumsangaben aufgedruckt. Das Erzeugnis dient als Probedruck zur Veranschaulichung und Prüfung des lithographischen Layouts einer Dose im Lebensmittelbereich vor dem eigentlichen Bedrucken der Dosen (laut Antragstellerangaben). Die Erzeugnisse können auch in anderen Abmessungen vorliegen (z.B. 10 cm x 10 cm, 16 cm x 16 cm, 22 cm x 28 cm, 41 cm x 21 cm). Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Drucke" zur Codenummer 4911 99 00 00 0 des Zolltarifs. Weniger anzeigen
Angaben des Antragstellers: Folienset für das Cockpit eines Traktors Untersuchungsergebnisse an einem Warenmuster: Folienset aus drei selbstklebenden Kunststofffolien, die zur Ausstattung eines Traktorcockpits gehören. Die Folien sind bedruckt und decken die Kilometeranzeige, den Drehzahlmesser und das weitere Display... Mehr anzeigenAngaben des Antragstellers: Folienset für das Cockpit eines Traktors Untersuchungsergebnisse an einem Warenmuster: Folienset aus drei selbstklebenden Kunststofffolien, die zur Ausstattung eines Traktorcockpits gehören. Die Folien sind bedruckt und decken die Kilometeranzeige, den Drehzahlmesser und das weitere Display ab. Die Folien sind rückseitig mit einer Schutzfolie versehen. Befund: selbstklebendes Flacherzeugnis aus Kunststoff Weniger anzeigen
Bei der, als "Fotowandbild" bezeichneten Ware handelt es sich nach dem zur Veranschaulichung vorgelegten Warenmuster um einen etwa 30,0 x 30,0 cm großen Zuschnitt aus Papier, der schauseitig mit einer farbigen Fotoaufnahme einer Landschaft bedruckt und rückseitig auf eine passgenaue Kunststoffplatte (Dicke etwa 0,5... Mehr anzeigenBei der, als "Fotowandbild" bezeichneten Ware handelt es sich nach dem zur Veranschaulichung vorgelegten Warenmuster um einen etwa 30,0 x 30,0 cm großen Zuschnitt aus Papier, der schauseitig mit einer farbigen Fotoaufnahme einer Landschaft bedruckt und rückseitig auf eine passgenaue Kunststoffplatte (Dicke etwa 0,5 cm) aufgeklebt ist. Die Kunststoffplatte ist rückseitig mit einer Aufhängevorrichtung sowie mit einem quadratischen Rahmen (beide aus unedlem Metall) versehen. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Bilddrucke" zum TARIC-Code 4911 91 00 90, da es sich zolltarifrechtlich um eine aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware handelt, deren wesentlicher Charakter nach der Bedeutung für die Verwendung durch den Bilddruck bestimmt wird. Weniger anzeigen
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um auf einer Papprolle aufgemachte, mehrere aneinandergeklebte Bahnen aus Papier (Format etwa 3 x 6 m), die einseitig derart bedruckt sind, dass sie ein farbiges Motiv ergeben. Die Ware soll bei der Erstellung von professionellen Fotoaufnahmen als Hintergrund... Mehr anzeigenNach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um auf einer Papprolle aufgemachte, mehrere aneinandergeklebte Bahnen aus Papier (Format etwa 3 x 6 m), die einseitig derart bedruckt sind, dass sie ein farbiges Motiv ergeben. Die Ware soll bei der Erstellung von professionellen Fotoaufnahmen als Hintergrund verwendet werden. Derartige Waren gehören als "andere Bilddrucke" zum TARIC-Code 4911 91 00 90. Weniger anzeigen
Bei der als "3 Passepartouts mit je 3 Fotoabzügen" bezeichneten Ware handelt es sich nach dem zur Veranschaulichung vorgelegten Warenmuster um drei farbige, auf Fotopapier (Abmessungen etwa 13 x 18 cm) ausbelichtete Farbfotografien (charakterbestimmend), auf denen jeweils im Wesentlichen ein Säugling abgebildet ist.... Mehr anzeigenBei der als "3 Passepartouts mit je 3 Fotoabzügen" bezeichneten Ware handelt es sich nach dem zur Veranschaulichung vorgelegten Warenmuster um drei farbige, auf Fotopapier (Abmessungen etwa 13 x 18 cm) ausbelichtete Farbfotografien (charakterbestimmend), auf denen jeweils im Wesentlichen ein Säugling abgebildet ist. Die Fotografien sind eingesteckt in einen mehrfach gerillten, zusammengeklebten Zuschnitt aus auf der Außenseite bedruckter Pappe, der entlang der Rillungen zweifach auf ein annähernd quadratisches Format zusammengefaltet ist. Die drei rechteckigen Ausstanzungen im Zuschnitt dienen jeweils als Einrahmung der Fotografien. Die Erzeugnisse sind in einem Karton aus Pappe verpackt. Derartige aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Waren gehören als "andere Bilddrucke" zur Codenummer 4911 9100 90 des Integrierten Zolltarifs der EG (TARIC), da ihr Charakter im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung durch die Fotografien bestimmt wird. Weniger anzeigen
Bei der als "Passepartout mit je 4 Fotoabzügen" bezeichneten Ware handelt es sich nach dem zur Veranschaulichung vorgelegten Warenmuster um vier farbige, auf Fotopapier (Abmessungen etwa 30 x 30 cm) ausbelichtete Farbfotografien. Auf drei der Fotoabzüge ist jeweils im Wesentlichen ein Säugling abgebildet... Mehr anzeigenBei der als "Passepartout mit je 4 Fotoabzügen" bezeichneten Ware handelt es sich nach dem zur Veranschaulichung vorgelegten Warenmuster um vier farbige, auf Fotopapier (Abmessungen etwa 30 x 30 cm) ausbelichtete Farbfotografien. Auf drei der Fotoabzüge ist jeweils im Wesentlichen ein Säugling abgebildet (charakterbestimmend). Der vierte Fotoabzug enthält einen Jahreskalender mit zwölf Monatsblöcken für das Jahr 2011, welche die mit Text untertitelte Abbildung eines Säuglings einrahmen. Die Fotoabzüge sind eingesteckt in einen gerillten, zusammengeklebten Zuschnitt, bestehend aus auf der Schauseite bedruckter Pappe, der entlang der Rillung auf ein annähernd quadratisches Format zusammengefaltet ist. Die vier rechteckigen Ausstanzungen im Zuschnitt dienen als Einrahmung der Fotografien. Das Erzeugnis ist in einem Faltkarton aus Pappe verpackt. Derartige aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Waren gehören als "andere Bilddrucke" zur Codenummer 4911 9100 90 des Integrierten Zolltarifs der EG (TARIC), da ihr Charakter im Hinblick auf die Anzahl und die Bedeutung für die Verwendung durch die erstgenannten Fotografien bestimmt wird. Weniger anzeigen
Bei der als "Fototasche mit Fotoabzügen" bezeichneten Ware handelt es sich nach dem zur Veranschaulichung vorgelegten Warenmuster um farbige, auf Fotopapier (Abmessungen etwa 13 x 18 cm) ausbelichtete Farbfotografien. Die Fotoabzüge, auf denen jeweils ein portraitierter Säugling abgebildet ist, sind in variabler... Mehr anzeigenBei der als "Fototasche mit Fotoabzügen" bezeichneten Ware handelt es sich nach dem zur Veranschaulichung vorgelegten Warenmuster um farbige, auf Fotopapier (Abmessungen etwa 13 x 18 cm) ausbelichtete Farbfotografien. Die Fotoabzüge, auf denen jeweils ein portraitierter Säugling abgebildet ist, sind in variabler Anzahl eingesteckt in eine außenseitig mit Illustrationen bedruckte Tasche aus Pappe mit Klappdeckel. Derartige Waren gehören als "andere Bilddrucke" zur Codenummer 4911 9100 90 des Integrierten Zolltarifs der EG (TARIC). Weniger anzeigen
Bei dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um einen etwa 99,5 x 230,0 cm großen, rechteckigen Zuschnitt aus einem Gewirke aus Spinnstoff, der auf der Schauseite vollflächig mit der Abbildung einer Frau bedruckt ist. Die Rückseite des Erzeugnisses ist an den Schmalseiten mit jeweils einem aufgenähten Flauschband... Mehr anzeigenBei dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um einen etwa 99,5 x 230,0 cm großen, rechteckigen Zuschnitt aus einem Gewirke aus Spinnstoff, der auf der Schauseite vollflächig mit der Abbildung einer Frau bedruckt ist. Die Rückseite des Erzeugnisses ist an den Schmalseiten mit jeweils einem aufgenähten Flauschband ausgestattet. Es soll in Klemmleisten, Schienensysteme oder Displayständer gespannt und posterähnlich als Blickfang zur dekorativen Gestaltung von Verkaufsräumen verwendet werden. Das Erzeugnis wird in verschiedenen Motiven (z. B. Kinder) hergestellt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Bilddrucke" zur Codenummer 4911 91 00 90 0. Weniger anzeigen
Es handelt sich nach den vorgelegten Unterlagen um fünf Silbergelatineabzüge (Handabzüge) fotografischer Aufnahmen aus den Jahren 1946, 1948, 1949, 1950 und 1954, auf denen Albert Einstein allein oder in Gesellschaft zu sehen ist. Nach den Angaben des Antragstellers stammen die Abzüge aus Zeitungsarchiven. Derartige... Mehr anzeigenEs handelt sich nach den vorgelegten Unterlagen um fünf Silbergelatineabzüge (Handabzüge) fotografischer Aufnahmen aus den Jahren 1946, 1948, 1949, 1950 und 1954, auf denen Albert Einstein allein oder in Gesellschaft zu sehen ist. Nach den Angaben des Antragstellers stammen die Abzüge aus Zeitungsarchiven. Derartige Waren gehören als "andere Drucke, einschließlich Bilddrucke und Fotografien, andere als in den TARIC-Codes 4911 10 10 00 bis 4911 91 00 10 genannte" zum TARIC-Code 4911 91 00 90. Weniger anzeigen
Bei dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um eine Broschüre (Format etwa 23,0 x 22,8 cm, Umfang 28 Seiten, Klammerheftung), die neben einem einleitenden Text im Wesentlichen 22 detaillierte Malvorlagen für Erwachsene in Form von schwarz-weißen Strichzeichnungen verschiedener Motive (z. B. Tiere, Menschen,... Mehr anzeigenBei dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um eine Broschüre (Format etwa 23,0 x 22,8 cm, Umfang 28 Seiten, Klammerheftung), die neben einem einleitenden Text im Wesentlichen 22 detaillierte Malvorlagen für Erwachsene in Form von schwarz-weißen Strichzeichnungen verschiedener Motive (z. B. Tiere, Menschen, Sehenswürdigkeiten) rund um die Regionen der Welt enthält. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Bilddrucke" zum TARIC-Code 4911 91 00 90. Weniger anzeigen
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Zum Schutz der Umwelt ist die Einfuhr von Quecksilber und bestimmten Quecksilberverbindungen streng reglementiert.
Einfuhrabgaben-Rechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben (Zoll + Einfuhrumsatzsteuer) für Fotomuster aus Drittländern.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.
Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.
Der Export von Quecksilber ist weitgehend verboten oder genehmigungspflichtig.
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Wissenschaftliches Instrument
9027.50.00.00.0 · 0 %
Projektions-Leinwand
9010.60.00.00.0 · 0 %
Lichtmessgerät
9027.89.10.00.0 · 0 %
Präzisionsinstrument
9031.49.90.00.0 · 0 %
Fotopapier
4810.14.00.80.0 · 0 %
Wärmebildkamera
9025.19.00.90.0 · 0 %
