Hierarchie der Zolltarifnummer
Der Laser ist in der Hierarchie des Zolltarifs wie folgt eingeordnet:
- Abschnitt: XVIII - Kap. 90 bis 92: Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und Geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und Geräte
- Kapitel: 90 - OPTISCHE, PHOTOGRAPHISCHE ODER KINEMATOGRAPHISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
- Position: 9013 - Flüssigkristallvorrichtungen, die anderweit als Waren nicht genauer erfasst sind; Laser, ausgenommen Laserdioden; andere in diesem Kapitel anderweit weder genannte noch inbegriffene optische Instrumente, Apparate und Geräte
Zolltarifnummer: 9013 2000 00 0 - Laser, ausgenommen Laserdioden
Hinweis zur Einreihung
Die Einreihung kann abweichen, wenn der Laser in eine Maschine integriert ist oder als Ersatzteil vertrieben wird. Prüfen Sie Ihren Laser jetzt kostenlos
Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Laser
Der HS-Code für Laser lautet 9013.20 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9013.20.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9013.20.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9013.20.00.00.0.
Einreihung von Laser nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Lasern erfolgt nach der Allgemeinen Vorschrift 1 (AV 1) sowie den AV 3a und 3b. Maßgebend ist die objektive Beschaffenheit der Ware: ob es sich um ein selbstständiges optisches Gerät (Laser) oder um eine funktionelle Einheit mit einer Maschine handelt. Laserdioden als Halbleiterbauelemente sind ausdrücklich ausgeschlossen (AV 1, Hinweis im Wortlaut der Position 9013).
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Laser
Alternative Einreihung
Optische Einheit mit Laserdiode, Photodiode und Linse (für optische Laufwerke) – kein allgemeines Lasergerät, sondern spezifische Baugruppe
Alternative Einreihung
Laser-Werkzeugmaschinen – bearbeiten Materialien mittels Laser, sind aber keine Laser als solche (Maschinen, die Laser nutzen)
Alternative Einreihung
Laser-Werkzeugmaschinen für Leiterplatten – ebenfalls Maschinen, nicht Laser an sich
Alternative Einreihung
Optische gefasste Elemente – nur Komponenten, keine vollständigen Laser
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Laser (9013) ≠ Optische Einheit mit Laserdiode, Photodiode und Linse (für optische Laufwerke) – kein allgemeines Lasergerät, sondern spezifische Baugruppe (8548)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Laser bleibt die Zolltarifnummer 9013.20.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Laser (9013) ≠ Laser-Werkzeugmaschinen – bearbeiten Materialien mittels Laser, sind aber keine Laser als solche (Maschinen, die Laser nutzen) (8456)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Laser bleibt die Zolltarifnummer 9013.20.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Laser (9013) ≠ Laser-Werkzeugmaschinen für Leiterplatten – ebenfalls Maschinen, nicht Laser an sich (8456)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Laser bleibt die Zolltarifnummer 9013.20.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Auch andere Kapitel des Zolltarifs können für Laser in Betracht kommen, insbesondere wenn es sich nicht um eigenständige optische Geräte handelt:
Alternative Einreihung
Optische Einheit mit Laserdiode, Photodiode und Linse (für optische Laufwerke) – kein allgemeines Lasergerät, sondern spezifische Baugruppe
Alternative Einreihung
Laser-Werkzeugmaschinen – bearbeiten Materialien mittels Laser, sind aber keine Laser als solche (Maschinen, die Laser nutzen)
Alternative Einreihung
Laser-Werkzeugmaschinen für Leiterplatten – ebenfalls Maschinen, nicht Laser an sich
Alternative Einreihung
Optische gefasste Elemente – nur Komponenten, keine vollständigen Laser
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Laser ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Laser (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Allgemeine Überwachung der Einfuhr.
Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).
Zollrechner für Laser
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Laser inklusive Zoll und Einfuhrumsatzsteuer.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.
Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.
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Fotoalbum
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Refraktometer
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9027.50.00.00.0 · 0 %
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