Hierarchie der Zolltarifnummer
Der Laser ist in der Hierarchie des Zolltarifs wie folgt eingeordnet:
- AbschnittKap. 90 bis 92: Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und Geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und GeräteXVIII
- KapitelOPTISCHE, PHOTOGRAPHISCHE ODER KINEMATOGRAPHISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE90
- PositionFlüssigkristallvorrichtungen, die anderweit als Waren nicht genauer erfasst sind; Laser, ausgenommen Laserdioden; andere in diesem Kapitel anderweit weder genannte noch inbegriffene optische Instrumente, Apparate und Geräte9013
- ZolltarifnummerLaser, ausgenommen Laserdioden
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Laser
Der HS-Code für Laser lautet 9013.20 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9013.20.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9013.20.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9013.20.00.00.0.
Einreihung von Laser nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Lasern erfolgt nach der Allgemeinen Vorschrift 1 (AV 1) sowie den AV 3a und 3b. Maßgebend ist die objektive Beschaffenheit der Ware: ob es sich um ein selbstständiges optisches Gerät (Laser) oder um eine funktionelle Einheit mit einer Maschine handelt. Laserdioden als Halbleiterbauelemente sind ausdrücklich ausgeschlossen (AV 1, Hinweis im Wortlaut der Position 9013).
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Laser
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungOptische Einheit mit Laserdiode, Photodiode und Linse (für optische Laufwerke) – kein allgemeines Lasergerät, sondern spezifische Baugruppe | 8548.00.90.48.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungLaser-Werkzeugmaschinen – bearbeiten Materialien mittels Laser, sind aber keine Laser als solche (Maschinen, die Laser nutzen) | 8456.11.90.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungLaser-Werkzeugmaschinen für Leiterplatten – ebenfalls Maschinen, nicht Laser an sich | 8456.11.10.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungOptische gefasste Elemente – nur Komponenten, keine vollständigen Laser | 9002.90.00.00.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Laser (9013) ≠ Optische Einheit mit Laserdiode, Photodiode und Linse (für optische Laufwerke) – kein allgemeines Lasergerät, sondern spezifische Baugruppe (8548) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Laser bleibt die Zolltarifnummer 9013.20.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Laser (9013) ≠ Laser-Werkzeugmaschinen – bearbeiten Materialien mittels Laser, sind aber keine Laser als solche (Maschinen, die Laser nutzen) (8456) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Laser bleibt die Zolltarifnummer 9013.20.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Laser (9013) ≠ Laser-Werkzeugmaschinen für Leiterplatten – ebenfalls Maschinen, nicht Laser an sich (8456) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Laser bleibt die Zolltarifnummer 9013.20.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Auch andere Kapitel des Zolltarifs können für Laser in Betracht kommen, insbesondere wenn es sich nicht um eigenständige optische Geräte handelt:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungOptische Einheit mit Laserdiode, Photodiode und Linse (für optische Laufwerke) – kein allgemeines Lasergerät, sondern spezifische Baugruppe | 8548.00.90.48.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungLaser-Werkzeugmaschinen – bearbeiten Materialien mittels Laser, sind aber keine Laser als solche (Maschinen, die Laser nutzen) | 8456.11.90.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungLaser-Werkzeugmaschinen für Leiterplatten – ebenfalls Maschinen, nicht Laser an sich | 8456.11.10.00.0 | 0 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Laser (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEB/1620/04-1 | Laser, sog. Hochleistungsdiodenlasersystem LDF, im Wesentlichen bestehend aus einem fasergekoppelten Laserkopf mit Lichtleitfaser und einem Versorgungsgerät mit Bedieneinheit | 9013.20.00.00.0 |
| DEB/1798/06-1 | Laser, sog. Diodenlaseraser, bestehend aus Laserkopf und Netzteil (funktionelle Einheit) | 9013.20.00.00.0 |
| DEB/700/06-3 | Laser, sog. Helium-Neon-Laser Typ LHOP, Laserkopf und Netzteil (funktionelle Einheit) | 9013.20.00.00.0 |
| DEB/700/06-2 | Laser, sog. Helium-Neon-Laser Typ LHYR, Laserkopf und Netzteil (funktionelle Einheit) | 9013.20.00.00.0 |
| DEB/699/06-1 | Laser, sog. diodengepumpter Miniatur-Festkörperlaser Typ CRL-QUV, Laserkopf mit Q-Switch und Netzteil | 9013.20.00.00.0 |
| DEB/700/06-1 | Laser, sog. Helium-Neon-Laser Typ LHGR, Laserkopf und Netzteil (funktionelle Einheit) | 9013.20.00.00.0 |
| DEB/700/06-4 | Laser, sog. Helium-Neon-Laser Typ LHRR, Laserkopf und Netzteil (funktionelle Einheit) | 9013.20.00.00.0 |
| DEB/1622/04-1 | Laser, sog. Hochleistungsdiodenlaserkopf (Strahlquelle), bestehend aus Diodenlaserstapeln und optischen Elementen in Gehäuse | 9013.20.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
Zollrechner für Laser
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Laser inklusive Zoll und Einfuhrumsatzsteuer.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrgenehmigung | Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich. |
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
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