Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 2517.49.00.00.0 ist wie folgt in die Nomenklatur eingegliedert:
- Abschnitt: V - Kap. 25 bis 27: Mineralische Stoffe
- Kapitel: 25 - SALZ; SCHWEFEL; STEINE UND ERDEN; GIPS, KALK UND ZEMENT
- Position: 2517 - Feldsteine, Kies und zerkleinerte Steine, von der beim Betonbau oder als Steinmaterial im Wege- und Bahnbau verwendeten Art, Feuerstein (Flintstein) und Kiesel, auch wärmebehandelt; Makadam aus Schlacken und ähnlichen Industrieabfällen, auch mit den im ersten Teil dieser Position aufgeführten Stoffen vermischt; Teermakadam; Körnungen, Splitter und Mehl von Steinen der Positionen||2515|und |2516, auch wärmebehandelt
- Unterposition: 2517 41 - Körnungen/Granalien, Splitter und Mehl von Steinen der Positionen|2515|und 2516, auch wärmebehandelt
Zolltarifnummer: 2517 4900 00 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Steinmehl
Der HS-Code für Steinmehl lautet 2517.49 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2517.49.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2517.49.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2517.49.00.00.0.
Einreihung von Steinmehl nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Steinmehl
Alternative Einreihung
aus Marmor – für Steinmehl aus Marmor oder Marmor-Calciumcarbonat
Alternative Einreihung
Andere mineralische Stoffe – Auffangposition, falls Steinmehl nicht von Steinen der Pos. 2515/2516 stammt
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Steinmehl (2517) ≠ aus Marmor – für Steinmehl aus Marmor oder Marmor-Calciumcarbonat (2517)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Steinmehl bleibt die Zolltarifnummer 2517.49.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Steinmehl (2517) ≠ Andere mineralische Stoffe – Auffangposition, falls Steinmehl nicht von Steinen der Pos. 2515/2516 stammt (2530)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Steinmehl bleibt die Zolltarifnummer 2517.49.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Alternative Einreihung
aus Marmor – für Steinmehl aus Marmor oder Marmor-Calciumcarbonat
Alternative Einreihung
Andere mineralische Stoffe – Auffangposition, falls Steinmehl nicht von Steinen der Pos. 2515/2516 stammt
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Steinmehl ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Steinmehl (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind.
Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.
Zollrechner für Steinmehl
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Steinmehl aus verschiedenen Ursprungsländern. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 %.
Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrmaßnahmen
Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.
Weitere Produkte aus Landwirtschaftstechnik
Diese Produkte werden ebenfalls im Bereich Landwirtschaftstechnik eingereiht:
Fischfutter
2309.90.31.30.0 · 0 %
Busch
0602.90.48.00.0 · nicht ermittelt
Fischernetz
5608.11.20.00.0 · 8 %
Palmkernexpeller
2306.60.00.00.0 · 0 %
Kultivator
8432.29.10.00.0 · nicht ermittelt
Samen
1209.99.99.10.0 · 4 %
Tabakblatt
2401.10.95.99.0 · 10 %
Alfalfa
1209.21.00.00.0 · nicht ermittelt
Bodenprobe
2530.90.70.90.0 · 0 %
