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LandwirtschaftstechnikKapitel 25Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Steinmehl: 2517.49.00.00.0

Steinmehl (auch Gesteinsmehl, Urgesteinsmehl) ist ein fein gemahlenes mineralisches Pulver aus natürlichem Gestein wie Basalt, Diabas, Granit oder Lava. Es wird in der Landwirtschaft als Bodenverbesserer, Bodenaktivator, Pflanzenstärkungsmittel oder Komposthilfsstoff eingesetzt. Das Produkt ist nicht chemisch behandelt, enthält keine Zusätze und wird durch mechanische Zerkleinerung (Vermahlung) von Naturstein gewonnen. Die Korngröße liegt typischerweise unter 0,06 mm.

Steinmehl Produktbild

Die zolltarifliche Einreihung von Steinmehl hängt von der Gesteinsart ab. Für Urgesteinsmehl aus vulkanischem Gestein (z. B. Eifellava) ist die Position 2517.49.00.00.0 maßgeblich. Abweichende Einreihungen gelten für Marmormehl. Alle Möglichkeiten im Überblick →

z. B. Steinmehl, Gesteinsmehl, Felsmehl

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 2517.49.00.00.0 ist wie folgt in die Nomenklatur eingegliedert:

  • Abschnitt: V - Kap. 25 bis 27: Mineralische Stoffe
  • Kapitel: 25 - SALZ; SCHWEFEL; STEINE UND ERDEN; GIPS, KALK UND ZEMENT
  • Position: 2517 - Feldsteine, Kies und zerkleinerte Steine, von der beim Betonbau oder als Steinmaterial im Wege- und Bahnbau verwendeten Art, Feuerstein (Flintstein) und Kiesel, auch wärmebehandelt; Makadam aus Schlacken und ähnlichen Industrieabfällen, auch mit den im ersten Teil dieser Position aufgeführten Stoffen vermischt; Teermakadam; Körnungen, Splitter und Mehl von Steinen der Positionen||2515|und |2516, auch wärmebehandelt
  • Unterposition: 2517 41 - Körnungen/Granalien, Splitter und Mehl von Steinen der Positionen|2515|und 2516, auch wärmebehandelt
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 2517 4900 00 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Steinmehl

Der HS-Code für Steinmehl lautet 2517.49 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2517.49.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2517.49.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2517.49.00.00.0.

Einreihung von Steinmehl nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Steinmehl

Alternative Einreihung

2517.41.00.00.0 0 %

aus Marmor – für Steinmehl aus Marmor oder Marmor-Calciumcarbonat

Alternative Einreihung

2530.00.00.00.0 0 %

Andere mineralische Stoffe – Auffangposition, falls Steinmehl nicht von Steinen der Pos. 2515/2516 stammt

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Steinmehl (2517) ≠ aus Marmor – für Steinmehl aus Marmor oder Marmor-Calciumcarbonat (2517)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Steinmehl bleibt die Zolltarifnummer 2517.49.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Steinmehl (2517) ≠ Andere mineralische Stoffe – Auffangposition, falls Steinmehl nicht von Steinen der Pos. 2515/2516 stammt (2530)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Steinmehl bleibt die Zolltarifnummer 2517.49.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Alternative Einreihung

2517.41.00.00.0 0 %

aus Marmor – für Steinmehl aus Marmor oder Marmor-Calciumcarbonat

Alternative Einreihung

2530.00.00.00.0 0 %

Andere mineralische Stoffe – Auffangposition, falls Steinmehl nicht von Steinen der Pos. 2515/2516 stammt

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Steinmehl ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Steinmehl (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEF/2249/06-12517.49.00.00.0
EIFELGOLD-Urgesteinsmehl – Gesteinsmehl vulkanischen Ursprungs (Eifellava), feinstgemahlen, Verwendung als Bodenaktivator/Pflanzenstärkungsmittel
DEF/7289/07-12517.49.00.00.0
Gemahlener Muschelkalk (Mehl von Steinen der Position 2515 oder 2516)
DE10497/17-12517.41.00.00.0
Calciumcarbonat-Pulver aus Marmor
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle REACH

Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind.

Einfuhrkontrolle - Abfällen

Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.

Zollrechner für Steinmehl

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Steinmehl aus verschiedenen Ursprungsländern. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 %.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrkontrolle – Abfällen

Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Steinmehl

Welche Zolltarifnummer hat Steinmehl?

Die zolltarifliche Einreihung von Steinmehl hängt von der Gesteinsart ab. Für Urgesteinsmehl aus vulkanischem Gestein (z. B. Eifellava) ist die Zolltarifnummer 2517.49.00.00.0 maßgeblich. Marmormehl wird dagegen unter 2517.41.00.00.0 eingereiht. Die Einreihung wurde durch verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA) der EU-Kommission bestätigt, insbesondere durch das vZTA DEF/2249/06-1 für EIFELGOLD-Urgesteinsmehl.

Welchen HS-Code hat Steinmehl?

Der HS-Code (6-stellig) für Steinmehl lautet 251749. Er umfasst Körnungen, Splitter und Mehl von Steinen der Positionen 2515 und 2516, die nicht aus Marmor bestehen. Die Kombinierte Nomenklatur (KN) erweitert diesen auf 25174900, der TARIC-Code auf 2517490000. Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer ist 2517.49.00.00.0.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Steinmehl?

Der Drittlandszollsatz für Steinmehl der Zolltarifnummer 2517.49.00.00.0 beträgt 0 %. Dies gilt für Einfuhren aus allen Drittländern, sofern keine Präferenzabkommen oder Zollunionen greifen. Zusätzlich fällt bei der Einfuhr in die EU die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) in Höhe von 19 % an, die auf den Zollwert zuzüglich Zoll berechnet wird.

Wie unterscheidet sich Steinmehl zolltechnisch?

Die zolltechnische Abgrenzung von Steinmehl erfolgt primär nach der Gesteinsart. Urgesteinsmehl aus Basalt, Lava oder Granit fällt unter 2517.49.00.00.0, während Marmormehl unter 2517.41.00.00.0 als Alternative eingereiht wird. Eine weitere Abgrenzung besteht zu Düngemitteln des Kapitels 31: Reines, unbehandeltes Steinmehl ohne Zusätze ist kein Düngemittel, da es keine aufbereiteten Düngestoffe enthält.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Steinmehl verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Einfuhrumsatzsteuer und möglichen Strafen führen. Bei einer unrichtigen Einreihung drohen zudem Verzögerungen in der Zollabwicklung und im schlimmsten Fall ein Bußgeldverfahren wegen Steuerhinterziehung. Es ist daher ratsam, die Einreihung durch einen Klassifizierer oder eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) absichern zu lassen.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Steinmehl?

Ja, für Steinmehl können Einfuhrkontrollen nach REACH (Code 761) greifen, da es sich um einen mineralischen Stoff handeln kann, der unter die Chemikalienverordnung fällt. Zudem ist bei bestimmten Beschaffenheiten eine Einfuhrkontrolle für Abfälle (Code 755) möglich. Auch Ausfuhren unterliegen der Ausfuhrkontrolle für Abfälle (Code 751). Diese Maßnahmen sind im TARIC hinterlegt und müssen bei der Zollanmeldung beachtet werden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Steinmehl?

Die Zolltarifnummer für Steinmehl ist eine 11-stellige Zolltarifnummer, die im deutschen Zolltarif (EZT) verwendet wird. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (251749), der 8-stelligen KN (25174900) und dem 10-stelligen TARIC-Code (2517490000) sowie einer elften Stelle für die nationale Statistik. Die lesbare Darstellung mit Punkten lautet 2517.49.00.00.0.

Ändern sich Zolltarifnummern für Steinmehl?

Zolltarifnummern können sich durch Änderungen des Harmonisierten Systems (HS) oder der Kombinierten Nomenklatur (KN) ändern. Die EU-Kommission aktualisiert den TARIC jährlich zum 1. Januar. Für Steinmehl der Position 2517 sind in den letzten Jahren keine Änderungen bekannt, dennoch sollte die Aktualität der Nummer regelmäßig im TARIC oder EZT geprüft werden, insbesondere bei neuen Handelsabkommen.

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