Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 2517.49.00.00.0 ist wie folgt in die Nomenklatur eingegliedert:
- AbschnittKap. 25 bis 27: Mineralische StoffeV
- KapitelSALZ; SCHWEFEL; STEINE UND ERDEN; GIPS, KALK UND ZEMENT25
- PositionFeldsteine, Kies und zerkleinerte Steine, von der beim Betonbau oder als Steinmaterial im Wege- und Bahnbau verwendeten Art, Feuerstein (Flintstein) und Kiesel, auch wärmebehandelt; Makadam aus Schlacken und ähnlichen Industrieabfällen, auch mit den im ersten Teil dieser Position aufgeführten Stoffen vermischt; Teermakadam; Körnungen, Splitter und Mehl von Steinen der Positionen 2515 und 2516, auch wärmebehandelt2517
- UnterpositionKörnungen/Granalien, Splitter und Mehl von Steinen der Positionen 2515 und 2516, auch wärmebehandelt251741
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Steinmehl
Der HS-Code für Steinmehl lautet 2517.49 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2517.49.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2517.49.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2517.49.00.00.0.
Einreihung von Steinmehl nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Steinmehl
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungaus Marmor – für Steinmehl aus Marmor oder Marmor-Calciumcarbonat | 2517.41.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungAndere mineralische Stoffe – Auffangposition, falls Steinmehl nicht von Steinen der Pos. 2515/2516 stammt | 2530.00.00.00.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Steinmehl (2517) ≠ aus Marmor – für Steinmehl aus Marmor oder Marmor-Calciumcarbonat (2517) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Steinmehl bleibt die Zolltarifnummer 2517.49.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Steinmehl (2517) ≠ Andere mineralische Stoffe – Auffangposition, falls Steinmehl nicht von Steinen der Pos. 2515/2516 stammt (2530) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Steinmehl bleibt die Zolltarifnummer 2517.49.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Steinmehl (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEF/2249/06-1 | EIFELGOLD-Urgesteinsmehl – Gesteinsmehl vulkanischen Ursprungs (Eifellava), feinstgemahlen, Verwendung als Bodenaktivator/Pflanzenstärkungsmittel | 2517.49.00.00.0 |
| DEF/7289/07-1 | Gemahlener Muschelkalk (Mehl von Steinen der Position 2515 oder 2516) | 2517.49.00.00.0 |
| DE10497/17-1 | Calciumcarbonat-Pulver aus Marmor | 2517.41.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle REACH | Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind. |
| Einfuhrkontrolle - Abfällen | Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern. |
Zollrechner für Steinmehl
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Steinmehl aus verschiedenen Ursprungsländern. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 %.
Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
Weitere Produkte aus Landwirtschaftstechnik
Diese Produkte werden ebenfalls im Bereich Landwirtschaftstechnik eingereiht: