Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 1806.31.00.00.0 ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:
- AbschnittKap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete TabakersatzstoffeIV
- KapitelKAKAO UND ZUBEREITUNGEN AUS KAKAO18
- PositionSchokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen1806
- Unterpositionandere, in Form von Tafeln, Stangen oder Riegeln180631
- Zolltarifnummergefüllt
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Gefüllte Schokolade
Der HS-Code für Gefüllte Schokolade lautet 1806.31 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1806.31.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1806.31.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1806.31.00.00.0.
Einreihung von Gefüllte Schokolade nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von gefüllter Schokolade erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. AV 1 bestimmt die Position 1806 (Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen). AV 3b (charakterbestimmender Bestandteil) ist relevant, wenn die Füllung den Charakter der Ware prägt. AV 6 legt die Unterposition auf 1806.31 fest (gefüllt, in Tafel-/Stangen-/Riegelform).
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Gefüllte Schokolade
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Schokolade in Tafelform mit Füllung (Creme, Karamell, Marzipan, Nuss etc.)Gefüllte Tafeln, Stangen oder Riegel aus Schokolade | 1806.31.00.00.0 | 8,3 % |
| Schokoladentafel ohne eigentliche Füllung, aber mit eingebetteten StückenNicht gefüllte Schokoladentafeln mit Getreide, Früchten oder Nüssen | 1806.32.10.00.0 | 8,3 % |
| Gefüllte Schokoladeerzeugnisse in anderer Form als Tafeln (z.B. Hohlkörper, Kugeln)Gefüllte Schokoladenerzeugnisse (nicht in Tafelform) | 1806.90.31.00.0 | 8,3 % |
| Mundgerechte Pralinen mit alkoholischer Füllung (z.B. Weinbrandbohnen)Pralinen mit Alkohol | 1806.90.11.00.0 | 8,3 % |
| Mundgerechte Pralinen ohne Alkohol (Trüffel, Ganache, Marzipan)Pralinen ohne Alkohol | 1806.90.19.00.0 | 8,3 % |
| Wenn der Kakaogehalt fehlt oder minimal ist → anderes Kapitel (1704)!Zuckerwaren ohne Kakao (z.B. weisse Schokolade-Varianten) | 1704.90.51.00.0 | 8 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Gefüllte Schokolade (1806) ≠ Nicht gefüllte Schokoladentafeln mit Getreide, Früchten oder Nüssen (1806) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Schokoladentafel ohne eigentliche Füllung, aber mit eingebetteten Stücken. Für Gefüllte Schokolade bleibt die Zolltarifnummer 1806.31.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Gefüllte Schokolade (1806) ≠ Gefüllte Schokoladenerzeugnisse (nicht in Tafelform) (1806) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Gefüllte Schokoladeerzeugnisse in anderer Form als Tafeln (z.B. Hohlkörper, Kugeln). Für Gefüllte Schokolade bleibt die Zolltarifnummer 1806.31.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Gefüllte Schokolade (1806) ≠ Pralinen mit Alkohol (1806) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Mundgerechte Pralinen mit alkoholischer Füllung (z.B. Weinbrandbohnen). Für Gefüllte Schokolade bleibt die Zolltarifnummer 1806.31.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine weitere mögliche Einreihung außerhalb der 8-stelligen Unterposition 18063100:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Wenn der Kakaogehalt fehlt oder minimal ist → anderes Kapitel (1704)!Zuckerwaren ohne Kakao (z.B. weisse Schokolade-Varianten) | 1704.90.51.00.0 | 8 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Gefüllte Schokolade (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE12148/12-1 | Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen: andere, in Form von Tafeln, Stangen oder Riegeln: gefüllt. | 1806.31.00.00.0 |
| DE12151/12-1 | Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen: andere, in Form von Tafeln, Stangen oder Riegeln: gefüllt. | 1806.31.00.00.0 |
| DE12150/12-1 | Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen: andere, in Form von Tafeln, Stangen oder Riegeln: gefüllt. | 1806.31.00.00.0 |
| DE17514/11-1 | Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen: andere, in Form von Tafeln, Stangen oder Riegeln: gefüllt. | 1806.31.00.00.0 |
| DE23280/10-1 | Gefüllter Riegel aus Schokolade. | 1806.31.00.00.0 |
| DE23286/10-1 | Gefüllter Riegel aus Schokolade. | 1806.31.00.00.0 |
| DEBTI4039/21-1 | Mit Waffeln und Creme gefüllter Riegel aus Milchschokolade. | 1806.31.00.00.0 |
| DE22479/11-1 | Riegel aus gefüllter Schokolade (Kern von Schokolade umgeben). | 1806.31.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzollsätze
Drittlandszollsatz
8,3 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 8,3 % | Drittlandszoll |
| USA | 8,3 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 4,8 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 8,3 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Veterinärkontrolle | Milchhaltige Schokoladenerzeugnisse unterliegen bei der Einfuhr einer veterinären Grenzkontrolle. |
| Bio-Einfuhrkontrolle | Als Bio zertifizierte Schokoladenerzeugnisse benötigen eine gültige Kontrollbescheinigung. |
| Nichtpräferentielles Zollkontingent | Für bestimmte Mengen kann ein Kontingents-Zollsatz von 43 % gelten — prüfen Sie d vor der Einfuhr. |
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
| Abfertigung zum zollrechtlich freien Verkehr (Beschränkung - Lebensmittel und Futtermittel) | Importierte Lebens- und Futtermittel unterliegen strengen Sicherheitskontrollen zum Schutz der Gesundheit. |
| Kontingent im Rahmen einer Zollunion | Für diese Ware existiert eine vereinbarte Höchstmenge, die zollfrei oder zollbegünstigt aus Ländern der Zollunion importiert werden kann. |
Zollrechner für Gefüllte Schokolade
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre gefüllte Schokolade. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Menge ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.
Exportmaßnahmen
Ausfuhrmaßnahmen
Weitere Produkte aus Lebensmittel & Getränke
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