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Lebensmittel & GetränkeKapitel 18Stand April 2026

Zolltarifnummer für gefüllte Schokolade

Die häufigste Zolltarifnummer für gefüllte Schokolade ist 1806.31.00.00.0 (gefüllte Schokoladentafeln) – der Drittlandszollsatz beträgt 8,3 %. Die genaue Einreihung hängt von der Form der Schokolade, der Art der Füllung und dem Alkoholgehalt ab.

Gefüllte Tafeln (1806.31), Pralinen (1806.90.11 oder 1806.90.19) und gefüllte Schokoladeerzeugnisse in anderer Form (1806.90.31) haben jeweils eigene Zolltarifnummern. Alle Möglichkeiten im Überblick →

z.B. gefüllte Schokoladentafel Haselnuss-Creme, Praline mit Alkoholfüllung, Schokoladen-Hohlkörper ...

Hierarchie der Zolltarifnummer

Gefüllte Schokolade wird nach dem Harmonisierten System in Abschnitt IV, Kapitel 18 (Kakao und Zubereitungen aus Kakao) eingereiht. Die Position 1806 umfasst Schokolade und alle kakaohaltigen Lebensmittelzubereitungen.

  • Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
  • Kapitel: 18 - KAKAO UND ZUBEREITUNGEN AUS KAKAO
  • Position: 1806 - Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen
  • Unterposition: 1806 31 - andere, in Form von Tafeln, Stangen oder Riegeln
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 1806 3100 00 0 - gefüllt

Wichtig: Zolltarifnummern ändern sich regelmässig

Die Zolltarifnummer für gefüllte Schokolade kann sich sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene ändern — Zollsätze und Maßnahmen werden regelmässig angepasst. Um sicherzustellen dass Sie die aktuelle Nummer verwenden, nutzen Sie immer unser Klassifizierungstool für eine geprüfte Einreihung mit Begründung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für gefüllte Schokolade

Der HS-Code für gefüllte Schokolade in Tafelform ist 1806.31 — er ist 6-stellig und gilt weltweit. Die 8-stellige Kombinierte Nomenklatur lautet 1806.31.00 und gilt EU-weit für die Ausfuhr. In der EU wird der 10-stellige TARIC-Code verwendet: 1806.31.00.00 . Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1806.31.00.00.0 .

Einreihung von gefüllter Schokolade nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Gefüllte Schokolade kann je nach Form, Füllart und Alkoholgehalt unter verschiedene Unterpositionen fallen. Die richtige Zolltarifnummer hängt davon ab, ob es sich um eine Tafel, eine Praline oder einen Hohlkörper handelt.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für gefüllte Schokolade

Schokolade in Tafelform mit Füllung (Creme, Karamell, Marzipan, Nuss etc.)

1806.31.00.00.0 8,3 %

Gefüllte Tafeln, Stangen oder Riegel aus Schokolade

Schokoladentafel ohne eigentliche Füllung, aber mit eingebetteten Stücken

1806.32.10.00.0 8,3 %

Nicht gefüllte Schokoladentafeln mit Getreide, Früchten oder Nüssen

Gefüllte Schokoladeerzeugnisse in anderer Form als Tafeln (z.B. Hohlkörper, Kugeln)

1806.90.31.00.0 8,3 %

Gefüllte Schokoladenerzeugnisse (nicht in Tafelform)

Mundgerechte Pralinen mit alkoholischer Füllung (z.B. Weinbrandbohnen)

1806.90.11.00.0 8,3 %

Pralinen mit Alkohol

Mundgerechte Pralinen ohne Alkohol (Trüffel, Ganache, Marzipan)

1806.90.19.00.0 8,3 %

Pralinen ohne Alkohol

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Gefüllte Tafel (1806.31) ≠ Praline (1806.90)

Pralinen sind mundgerechte Einzelstücke. Eine Schokoladentafel mit Füllung ist keine Praline — sie fällt unter 1806.31, nicht unter 1806.90.

Schokolade (1806) ≠ Zuckerwaren (1704)

Weisse Schokolade mit Kakaobutteranteil fällt unter 1806. Erzeugnisse ohne Kakaomasse oder Kakaopulver können unter 1704 fallen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Nicht alle süssen Schokoladenprodukte fallen unter Kapitel 18. Fehlt der Kakaoanteil, erfolgt die Einreihung unter Kapitel 17 (Zuckerwaren):

Wenn der Kakaogehalt fehlt oder minimal ist → anderes Kapitel (1704)!

1704.90.51.00.0 8,0 %

Zuckerwaren ohne Kakao (z.B. weisse Schokolade-Varianten)

Quelle: EU TARIC

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für gefüllte Schokolade ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab – Form (Tafel vs. Praline vs. Hohlkörper), Füllung und Alkoholgehalt. Unser Tool analysiert Ihr spezifisches Produkt und liefert die exakte 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von gefüllter Schokolade (vZTA)

So hat der Zoll bei realen gefüllten Schokoladenprodukten entschieden. Jede vZTA ist ein amtlicher Beschluss der EU-Zollverwaltung. Mehr Informationen zur vZTA →

DEBTI57310/18-11806.31.00.00

Gefüllte Schokoladetafeln (PRIVAT CHOCOLATIERS, Winter Chocolade Mandelgebäck) – 5 Tafeln aus Milchschokolade mit cremefarbener, von Gebäckstückchen durchzogener Füllung, 187,5 g

AV 1, Pos. 1806.31

DE15067/09-11806.31.00.00

Choceur EDEL MARZIPAN – Tafel aus dunkler Schokolade mit Wellenmusterprägung, gefüllt mit schnittfester Marzipanmasse, ca. 10,7 x 4,8 x 0,6 cm

AV 1, Pos. 1806.31

DEHH/617/06-11806.90.31.00

Hohlkörperfigur aus Milchschokolade in Form eines Osterhasen, gefüllt mit Schokoladen-Dragees mit Zuckerüberzug in verschiedenen Farben, 100 g

AV 1, Pos. 1806.90

DEBTI34930/23-11806.90.31.00

Mini Kuppeldessert – kuppelförmige Schokoladenerzeugnisse aus Milch- oder weisser Schokolade mit cremiger Füllung, in 3 Sorten, 150 g

AV 1, Pos. 1806.90

DE369/10-11806.90.19.00

Pralinen (nicht alkoholhaltig) – mundgerechte, einzeln verpackte Schokoladeerzeugnisse mit Karamell- oder Ganache-Füllung

AV 1, Pos. 1806.90

Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr (Import)

Drittlandszollsatz

8,3 %

Einfuhrumsatzsteuer

7,0 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Flagge ChinaChina8,3 %

Drittlandszoll

Flagge USAUSA8,3 %

Drittlandszoll

Flagge GrossbritannienGrossbritannien0 %

TCA Freihandel

Flagge SchweizSchweiz0 %

EFTA Freihandel

Flagge TürkeiTürkei8,3 %

Drittlandszoll

Flagge JapanJapan0 %

EU-Japan EPA

Flagge SüdkoreaSüdkorea0 %

EU-KR Freihandel

Flagge IndienIndien8,3 %

Drittlandszoll

Flagge VietnamVietnam0 %

EVFTA

Flagge ThailandThailand8,3 %

Drittlandszoll

Aktive Einfuhrmaßnahmen

Veterinärkontrolle

Milchhaltige Schokoladenerzeugnisse unterliegen bei der Einfuhr einer veterinären Grenzkontrolle.

Bio-Einfuhrkontrolle

Als Bio zertifizierte Schokoladenerzeugnisse benötigen eine gültige Kontrollbescheinigung.

Nichtpräferentielles Zollkontingent

Für bestimmte Mengen kann ein Kontingents-Zollsatz von 43 % gelten — prüfen Sie das Kontingent vor der Einfuhr.

Einfuhrabgaben berechnen

Geben Sie Ihren Warenwert ein – der Rechner ermittelt Zölle und Einfuhrumsatzsteuer automatisch.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr (Export)

Aktive Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für gefüllte Schokolade

Welche Zolltarifnummer hat gefüllte Schokolade?

Die häufigste Zolltarifnummer für gefüllte Schokolade in Tafelform ist 1806.31.00.00.0 (gefüllte Tafeln, Stangen oder Riegel). Für gefüllte Schokoladeerzeugnisse in anderer Form (z.B. Hohlkörper, Kugeln) gilt 1806.90.31.00.0. Pralinen mit Alkohol fallen unter 1806.90.11.00.0, Pralinen ohne Alkohol unter 1806.90.19.00.0.

Welchen HS-Code hat gefüllte Schokolade?

Der HS-Code für gefüllte Schokolade in Tafelform ist 1806.31 (6-stellig, weltweit gültig). Die Kombinierte Nomenklatur (8-stellig, EU-Ausfuhr) und der TARIC-Code (10-stellig, EU) lauten ebenfalls 1806.31.00.00. Für den Import nach Deutschland wird die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer 1806.31.00.00.0 benötigt.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für gefüllte Schokolade?

Der Drittlandszollsatz für gefüllte Schokolade beträgt 8,3 %. Aus Ländern mit Freihandelsabkommen (Grossbritannien, Schweiz, Japan, Südkorea, Vietnam) ist gefüllte Schokolade zollfrei. Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt 7 % (ermässigter Satz für Lebensmittel).

Wie unterscheidet sich gefüllte Schokolade von ungefüllter Schokolade zolltechnisch?

Gefüllte Schokoladentafeln (1806.31.00.00.0) und ungefüllte Tafeln (z.B. 1806.32.10.00.0) haben dieselbe 6-stellige Unterposition 1806.31 bzw. 1806.32. Der Zollsatz ist mit 8,3 % identisch. Entscheidend für die Einreihung ist, ob die Tafel eine eigenständige Füllung enthält oder ob Zutaten lediglich in die Schokolade eingebettet sind.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für gefüllte Schokolade verwende?

Bei einer Zollprüfung drohen Nacherhebung der Differenz, Verzugsstrafen und im schlimmsten Fall ein Ordnungswidrigkeitsverfahren. Lebensmittelimporte werden zudem von Veterinärbehörden kontrolliert — eine fehlerhafte Einreihung kann zu Lieferverzögerungen führen. Eine korrekte Einreihung mit Begründung schützt Sie im Prüfungsfall.

Gibt es Antidumping-Zölle oder Einfuhrbeschränkungen für gefüllte Schokolade?

Für gefüllte Schokolade gelten aktuell keine Antidumping-Zölle. Es gibt jedoch wichtige Einfuhrkontrollen: milchhaltige Schokoladeerzeugnisse unterliegen einer Veterinärkontrolle, Bio-zertifizierte Ware benötigt eine Kontrollbescheinigung. Ausserdem existiert ein Zollkontingent, bei dessen Überschreitung ein höherer Kontingentszollsatz von 43 % anfallen kann.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für gefüllte Schokolade?

Eine vollständige Zolltarifnummer hat immer 11 Stellen. Viele Quellen zeigen nur den 6-stelligen HS-Code (1806.31) oder den 8-stelligen KN-Code — das reicht für die Zollanmeldung in Deutschland nicht aus. Für den Import benötigen Sie alle 11 Stellen, also 1806.31.00.00.0 für gefüllte Schokoladentafeln.

Ändern sich Zolltarifnummern für gefüllte Schokolade?

Ja, Zolltarifnummern werden regelmässig aktualisiert — sowohl auf EU-Ebene (Kombinierte Nomenklatur, TARIC) als auch auf nationaler Ebene. Änderungen treten typischerweise zum Jahreswechsel in Kraft, können aber auch unterjährig erfolgen. Prüfen Sie die Nummer daher vor jeder Zollanmeldung auf Aktualität.

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