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Lebensmittel & GetränkeKapitel 18Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Gefüllte Schokolade: 1806.31.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Gefüllte Schokolade (1806.31.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Gefüllte Schokolade unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Gefüllte Schokolade Produktbild

Gefüllte Schokolade umfasst Schokoladenwaren in Tafel-, Stangen- oder Riegelform mit einer Füllung aus Creme, Karamell, Nüssen, Waffel oder Alkohol. Die zolltarifliche Einreihung hängt von der äußeren Form und der Füllung ab. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Gefüllte Schokolade beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 1806.31.00.00.0 ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:

  • Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
  • Kapitel: 18 - KAKAO UND ZUBEREITUNGEN AUS KAKAO
  • Position: 1806 - Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen
  • Unterposition: 1806 31 - andere, in Form von Tafeln, Stangen oder Riegeln
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 1806 3100 00 0 - gefüllt

Hinweis zur Einreihung

Die Angabe einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen, Verzögerungen und Strafen führen. Nutzen Sie unseren Klassifizierer, um die korrekte Einreihung zu prüfen.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Gefüllte Schokolade

Der HS-Code für Gefüllte Schokolade lautet 1806.31 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1806.31.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1806.31.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1806.31.00.00.0.

Einreihung von Gefüllte Schokolade nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von gefüllter Schokolade erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. AV 1 bestimmt die Position 1806 (Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen). AV 3b (charakterbestimmender Bestandteil) ist relevant, wenn die Füllung den Charakter der Ware prägt. AV 6 legt die Unterposition auf 1806.31 fest (gefüllt, in Tafel-/Stangen-/Riegelform).

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Gefüllte Schokolade

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Schokolade in Tafelform mit Füllung (Creme, Karamell, Marzipan, Nuss etc.)Gefüllte Tafeln, Stangen oder Riegel aus Schokolade1806.31.00.00.0 8,3 %
Schokoladentafel ohne eigentliche Füllung, aber mit eingebetteten StückenNicht gefüllte Schokoladentafeln mit Getreide, Früchten oder Nüssen1806.32.10.00.0 8,3 %
Gefüllte Schokoladeerzeugnisse in anderer Form als Tafeln (z.B. Hohlkörper, Kugeln)Gefüllte Schokoladenerzeugnisse (nicht in Tafelform)1806.90.31.00.0 8,3 %
Mundgerechte Pralinen mit alkoholischer Füllung (z.B. Weinbrandbohnen)Pralinen mit Alkohol1806.90.11.00.0 8,3 %
Mundgerechte Pralinen ohne Alkohol (Trüffel, Ganache, Marzipan)Pralinen ohne Alkohol1806.90.19.00.0 8,3 %
Wenn der Kakaogehalt fehlt oder minimal ist → anderes Kapitel (1704)!Zuckerwaren ohne Kakao (z.B. weisse Schokolade-Varianten)1704.90.51.00.0 8,0 %

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
VerwechslungErklärung
Gefüllte Schokolade (1806) ≠ Nicht gefüllte Schokoladentafeln mit Getreide, Früchten oder Nüssen (1806)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Schokoladentafel ohne eigentliche Füllung, aber mit eingebetteten Stücken. Für Gefüllte Schokolade bleibt die Zolltarifnummer 1806.31.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Gefüllte Schokolade (1806) ≠ Gefüllte Schokoladenerzeugnisse (nicht in Tafelform) (1806)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Gefüllte Schokoladeerzeugnisse in anderer Form als Tafeln (z.B. Hohlkörper, Kugeln). Für Gefüllte Schokolade bleibt die Zolltarifnummer 1806.31.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Gefüllte Schokolade (1806) ≠ Pralinen mit Alkohol (1806)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Mundgerechte Pralinen mit alkoholischer Füllung (z.B. Weinbrandbohnen). Für Gefüllte Schokolade bleibt die Zolltarifnummer 1806.31.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine weitere mögliche Einreihung außerhalb der 8-stelligen Unterposition 18063100:

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Schokoladentafel ohne eigentliche Füllung, aber mit eingebetteten StückenNicht gefüllte Schokoladentafeln mit Getreide, Früchten oder Nüssen1806.32.10.00.0 8,3 %
Gefüllte Schokoladeerzeugnisse in anderer Form als Tafeln (z.B. Hohlkörper, Kugeln)Gefüllte Schokoladenerzeugnisse (nicht in Tafelform)1806.90.31.00.0 8,3 %
Mundgerechte Pralinen mit alkoholischer Füllung (z.B. Weinbrandbohnen)Pralinen mit Alkohol1806.90.11.00.0 8,3 %
Mundgerechte Pralinen ohne Alkohol (Trüffel, Ganache, Marzipan)Pralinen ohne Alkohol1806.90.19.00.0 8,3 %
Wenn der Kakaogehalt fehlt oder minimal ist → anderes Kapitel (1704)!Zuckerwaren ohne Kakao (z.B. weisse Schokolade-Varianten)1704.90.51.00.0 8,0 %

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Gefüllte Schokolade ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Gefüllte Schokolade (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

Verbindliche Zolltarifauskünfte als Vergleichsfälle
AktenzeichenWarenbeschreibungZolltarifnummer
DE12148/12-1Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen: andere, in Form von Tafeln, Stangen oder Riegeln: gefüllt.1806.31.00.00.0
DE12151/12-1Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen: andere, in Form von Tafeln, Stangen oder Riegeln: gefüllt.1806.31.00.00.0
DE12150/12-1Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen: andere, in Form von Tafeln, Stangen oder Riegeln: gefüllt.1806.31.00.00.0
DE17514/11-1Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen: andere, in Form von Tafeln, Stangen oder Riegeln: gefüllt.1806.31.00.00.0
DE23280/10-1Gefüllter Riegel aus Schokolade.1806.31.00.00.0
DE23286/10-1Gefüllter Riegel aus Schokolade.1806.31.00.00.0
DEBTI4039/21-1Mit Waffeln und Creme gefüllter Riegel aus Milchschokolade.1806.31.00.00.0
DE22479/11-1Riegel aus gefüllter Schokolade (Kern von Schokolade umgeben).1806.31.00.00.0
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhrzollsätze

Drittlandszollsatz

8,3 %

Einfuhrumsatzsteuer

7 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Drittlandszollsätze nach Herkunftsland
HerkunftslandDrittlandszollsatzGrundlage
China8,3 %Drittlandszoll
USA8,3 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei0 %Zollunion
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien4,8 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand8,3 %Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrmaßnahmen
MaßnahmeBeschreibung
VeterinärkontrolleMilchhaltige Schokoladenerzeugnisse unterliegen bei der Einfuhr einer veterinären Grenzkontrolle.
Bio-EinfuhrkontrolleAls Bio zertifizierte Schokoladenerzeugnisse benötigen eine gültige Kontrollbescheinigung.
Nichtpräferentielles ZollkontingentFür bestimmte Mengen kann ein Kontingents-Zollsatz von 43 % gelten — prüfen Sie d vor der Einfuhr.
ZusatzzölleFür diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.
Abfertigung zum zollrechtlich freien Verkehr (Beschränkung - Lebensmittel und Futtermittel)Importierte Lebens- und Futtermittel unterliegen strengen Sicherheitskontrollen zum Schutz der Gesundheit.
Kontingent im Rahmen einer ZollunionFür diese Ware existiert eine vereinbarte Höchstmenge, die zollfrei oder zollbegünstigt aus Ländern der Zollunion importiert werden kann.

Zollrechner für Gefüllte Schokolade

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre gefüllte Schokolade. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Menge ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Exportmaßnahmen

Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Gefüllte Schokoladen

Welche Zolltarifnummer hat Gefüllte Schokolade?

Gefüllte Schokolade in Form von Tafeln, Stangen oder Riegeln wird unter der Zolltarifnummer 1806.31.00.00.0 eingereiht. Diese 11-stellige Nummer umfasst kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen, die gefüllt sind und als Tafel, Stange oder Riegel vorliegen. Die ersten 6 Stellen (180631) bilden den HS-Code, die 8-stellige KN lautet 18063100, der TARIC-Code ist 1806310000.

Welchen HS-Code hat Gefüllte Schokolade?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für gefüllte Schokolade in Tafel-, Stangen- oder Riegelform lautet 180631. Er steht für Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen, andere, in Form von Tafeln, Stangen oder Riegeln, gefüllt. Dieser 6-stellige Code ist international einheitlich.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Gefüllte Schokolade?

Der Drittlandszollsatz für gefüllte Schokolade (1806.31.00.00.0) beträgt 8,3 %. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Schweiz, Japan, Südkorea) oder Zollunion (Türkei) kann der Satz auf 0 % sinken. Für Indien gilt ein Präferenzzollsatz von 4,8 %. Die Einfuhrumsatzsteuer von 7 % kommt hinzu.

Wie unterscheidet sich Gefüllte Schokolade zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung erfolgt nach Form und Füllung. Gefüllte Schokolade in Tafel-, Stangen- oder Riegelform fällt unter 1806.31. Eine Alternative ist 1806.90.31 für andere gefüllte Schokoladeerzeugnisse (z. B. Figuren, Ostereier). Ungefüllte Tafeln (1806.32) sind ebenfalls abzugrenzen. Pralinen (1806.90.11/19) sind mundgerechte Einzelstücke und keine Tafeln.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Gefüllte Schokolade verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern oder Strafverfahren führen. Bei unrichtiger Deklaration drohen zudem Sicherheitsleistungen und die Aussetzung der Bewilligung als zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO).

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Gefüllte Schokolade?

Ja, für gefüllte Schokolade gelten mehrere Maßnahmen: Veterinärkontrollen bei milchhaltigen Erzeugnissen, Einfuhrkontrollen für Bio-Produkte, ein nichtpräferenzielles Zollkontingent (Kontingentszollsatz 43 %) sowie Zusatzzölle. Bei Einfuhren aus der Türkei besteht ein Kontingent im Rahmen der Zollunion. Lebensmittel unterliegen zudem Sicherheitskontrollen.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Gefüllte Schokolade?

Die vollständige Zolltarifnummer für gefüllte Schokolade ist 11-stellig: 1806.31.00.00.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (180631), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (18063100) und dem 10-stelligen TARIC-Code (1806310000) plus einer weiteren Stelle für die nationale Statistik.

Ändern sich Zolltarifnummern für Gefüllte Schokolade?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen des Harmonisierten Systems (HS) oder der Kombinierten Nomenklatur (KN) ändern. Die Position 1806.31 ist jedoch seit Jahren stabil. Dennoch sollten Importeure vor jeder Einfuhr die aktuelle Fassung des TARIC prüfen, da sich Unterpositionen oder Maßnahmen ändern können.

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