Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 1806.32.90.00.0 ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:
- Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
- Kapitel: 18 - KAKAO UND ZUBEREITUNGEN AUS KAKAO
- Position: 1806 - Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen
- Unterposition: 1806 31 - andere, in Form von Tafeln, Stangen oder Riegeln
- Unterposition: 1806 32 - nicht gefüllt
Zolltarifnummer: 1806 3290 00 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die Angabe einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen, Verzugszinsen und Bußgeldern führen. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten, um die korrekte Einreihung zu prüfen.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Zartbitterschokolade
Der HS-Code für Zartbitterschokolade lautet 1806.32 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1806.32.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1806.32.90.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1806.32.90.00.0.
Einreihung von Zartbitterschokolade nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Zartbitterschokolade in die Zolltarifnummer 1806.32.90.00.0 erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung des Harmonisierten Systems. Nach AV 1 ist die Position 1806 (Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen) maßgeblich. AV 6 führt zur Unterposition 1806.32 (nicht gefüllt) und zur weiteren Unterteilung nach der Beschaffenheit der Ware.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Zartbitterschokolade
Alternative Einreihung
mit Zusatz von Getreide, Früchten oder Nüssen
Alternative Einreihung
nicht gefüllt (andere Schokoladeerzeugnisse)
Alternative Einreihung
gefüllt
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Zartbitterschokolade (1806) ≠ mit Zusatz von Getreide, Früchten oder Nüssen (1806)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Zartbitterschokolade bleibt die Zolltarifnummer 1806.32.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Zartbitterschokolade (1806) ≠ nicht gefüllt (andere Schokoladeerzeugnisse) (1806)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Zartbitterschokolade bleibt die Zolltarifnummer 1806.32.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Zartbitterschokolade (1806) ≠ gefüllt (1806)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Zartbitterschokolade bleibt die Zolltarifnummer 1806.32.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung in ein anderes Kapitel oder eine andere Position kommt in Betracht, wenn die Ware nicht die typischen Merkmale von Zartbitterschokolade aufweist. Nachfolgend ein Beispiel für eine abweichende Einreihung.
Alternative Einreihung
mit Zusatz von Getreide, Früchten oder Nüssen
Alternative Einreihung
nicht gefüllt (andere Schokoladeerzeugnisse)
Alternative Einreihung
gefüllt
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Zartbitterschokolade ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Zartbitterschokolade (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzollsätze
Drittlandszollsatz
8,3 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen für Zartbitterschokolade
Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.
Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten.
Eine bestimmte Menge dieser Ware kann zu einem reduzierten Zollsatz eingeführt werden (unabhängig vom Herkunftsland).
Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.
Importierte Lebens- und Futtermittel unterliegen strengen Sicherheitskontrollen zum Schutz der Gesundheit.
Für diese Ware existiert eine vereinbarte Höchstmenge, die zollfrei oder zollbegünstigt aus Ländern der Zollunion importiert werden kann.
Zollrechner für Zartbitterschokolade
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Zartbitterschokolade mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein, um Zollsatz und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.
Exportmaßnahmen
Exportmaßnahmen für Zartbitterschokolade
Weitere Produkte aus Lebensmittel & Getränke
Diese Produkte werden ebenfalls häufig zusammen mit Zartbitterschokolade importiert oder haben ähnliche Zolltarifnummern.
Spinat
0709.70.00.00.0 · 10,4 %
Bonbon
1704.90.71.00.0 · 9 %
Ingwerpulver
0910.12.00.00.0 · 0 %
Chili-Pulver
0904.22.00.11.0 · 5 %
Okra
0709.99.90.20.0 · nicht ermittelt
Essig
2209.00.91.00.0 · 5,12 %
Weißer Sesamsamen
1207.40.90.00.0 · 0 %
Kräuterpulver
0712.90.90.90.0 · 12,8 %
Geröstete Gerste
1107.20.00.00.0 · 152 EUR/100 kg
