Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Reiskuchen ist in folgende Hierarchieebenen gegliedert:
- AbschnittKap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete TabakersatzstoffeIV
- KapitelZUBEREITUNGEN AUS GETREIDE, MEHL, STÄRKE ODER MILCH; BACKWAREN19
- PositionLebensmittel, durch Aufblähen oder Rösten von Getreide oder Getreideerzeugnissen hergestellt (z. B. Cornflakes); Getreide (ausgenommen Mais) in Form von Körnern oder Flocken oder anders bearbeiteten Körnern, ausgenommen Mehl, Grobgrieß und Feingrieß, vorgekocht oder in anderer Weise zubereitet, anderweit weder genannt noch inbegriffen1904
- UnterpositionLebensmittel, durch Aufblähen oder Rösten von Getreide oder Getreideerzeugnissen hergestellt190410
- Zolltarifnummerauf der Grundlage von Reis
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Reiskuchen
Der HS-Code für Reiskuchen lautet 1904.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1904.10.30. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1904.10.30.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1904.10.30.00.0.
Einreihung von Reiskuchen nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Nach AV 1 erfolgt die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten und Kapiteln. Reiskuchen aus gepufftem Reis fällt unter Position 1904, da er durch Aufblähen von Getreide hergestellt wird. Die Unterposition 19041030 ist spezifisch für Reis.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Reiskuchen
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungandere - Reis | 1904.90.10.00.0 | 5,1 % |
| Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheitandere - Reis | 1904.90.10.00.0 | 5,1 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Reiskuchen (1904) ≠ andere - Reis (1904) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Reiskuchen bleibt die Zolltarifnummer 1904.10.30.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Reiskuchen (1904) ≠ andere - Reis (1904) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Reiskuchen bleibt die Zolltarifnummer 1904.10.30.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Reiskuchen (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI5190/18-1 | Reiswaffeln (Puffreiskornrollen) | 1904.10.30.00.0 |
| DEBTI25571/19-1 | Reiswaffeln mit Joghurtüberzug | 1904.10.30.00.0 |
| DEBTI20647/19-1 | Reiswaffeln mit Milchschokolade | 1904.10.30.00.0 |
| DE27624/16-1 | Reiscracker mit Getreide | 1904.10.30.00.0 |
| DEM/31/07-1 | Reis-Cracker natur | 1904.10.30.00.0 |
| DEM/3809/09-1 | Reiswaffeln mit Joghurtüberzug | 1904.10.30.00.0 |
| DEM/3810/09-1 | Reiswaffeln mit Meersalz | 1904.10.30.00.0 |
| DEBTI40898/21-1 | Knabbersnack aus gepufftem Reis | 1904.10.30.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Importzollsätze
Drittlandszollsatz
5,1 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 5,1 % | Drittlandszoll |
| USA | 5,1 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 5,1 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 1,6 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 5,1 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen für Reiskuchen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle hinsichtlich genetisch veränderter Organismen (GVO) und GVO enthaltende Erzeugnisse | Strenge Prüfung: Enthält die Ware gentechnisch veränderte Organismen? Eine Zulassung ist erforderlich. |
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Veterinärkontrolle | Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten. |
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
| Kontingent im Rahmen einer Zollunion | Für diese Ware existiert eine vereinbarte Höchstmenge, die zollfrei oder zollbegünstigt aus Ländern der Zollunion importiert werden kann. |
Zollrechner für Reiskuchen
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Reiskuchen mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Menge ein, um Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und Gesamtkosten zu ermitteln.
Exportmaßnahmen
Exportmaßnahmen für Reiskuchen
Weitere Produkte aus Lebensmittel & Getränke
Entdecken Sie verwandte Produkte und deren Zolltarifnummern: