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Lebensmittel & GetränkeKapitel 09Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Vanilleschote: 0905.10.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Vanilleschote (0905.10.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Vanilleschote unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Vanilleschote Produktbild

Vanilleschoten sind unverarbeitete Gewürze des Kapitels 09. Die korrekte Einreihung hängt vom Zustand ab: ganze Schoten oder gemahlenes Vanillepulver. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Vanilleschote ist in folgender zolltariflicher Hierarchie eingeordnet:

  • Abschnitt: II - Kap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen Ursprungs
  • Kapitel: 09 - KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE
  • Position: 0905 - Vanille
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 0905 1000 00 0 - weder gemahlen noch sonst zerkleinert

Hinweis zur Einreihung

Die zolltarifliche Einreihung von Vanilleschoten kann von der Beschaffenheit abhängen. Nutzen Sie den interaktiven Klassifizierungsassistenten für eine präzise Einreihung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Vanilleschote

Der HS-Code für Vanilleschote lautet 0905.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 0905.10.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 0905.10.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 0905.10.00.00.0.

Einreihung von Vanilleschote nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung erfolgt nach AV 1 (Wortlaut der Positionen und Abschnitte). Vanilleschoten fallen unter Position 0905 als unverarbeitetes Gewürz.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Vanilleschote

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative EinreihungVanille, gemahlen oder sonst zerkleinert0905.20.00.00.0 6,0 %
Alternative EinreihungVanille-Oleoresin1302.19.05.00.0 6,0 %

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
VerwechslungErklärung
Vanilleschote (0905) ≠ Vanille, gemahlen oder sonst zerkleinert (0905)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Vanilleschote bleibt die Zolltarifnummer 0905.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Vanilleschote (0905) ≠ Vanille-Oleoresin (1302)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Vanilleschote bleibt die Zolltarifnummer 0905.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Produkte aus weiterverarbeiteter Vanille können anderen Kapiteln zugeordnet werden:

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative EinreihungVanille, gemahlen oder sonst zerkleinert0905.20.00.00.0 6,0 %
Alternative EinreihungVanille-Oleoresin1302.19.05.00.0 6,0 %

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Vanilleschote ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Vanilleschote (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

Verbindliche Zolltarifauskünfte als Vergleichsfälle
AktenzeichenWarenbeschreibungZolltarifnummer
DEBTI46083/21-1getrocknete, ganze Kapselfrüchte (Schoten) von Vanilla planifolia, ohne Zusatzstoffe0905.10.00.00.0
DEBTI22932/23-1getrocknete, ganze Vanilleschoten, ohne Zusatzstoffe0905.10.00.00.0
DEBTI8192/21-1getrocknete, ca. 12 bis 18 cm lange Früchte der Gattung Vanilla, ohne Zusatzstoffe0905.10.00.00.0
DEBTI43059/21-1getrocknete Kapselfrüchte der Gattung Vanilla, ohne Zusatzstoffe, im Glasröhrchen0905.10.00.00.0
DEBTI58895/24-1getrocknete Kapselfrüchte der Gattung Vanilla, ohne Zusatzstoffe, im Glasröhrchen0905.10.00.00.0
DE1565/17-1getrocknete Vanilleschoten, ohne Zusatzstoffe0905.10.00.00.0
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

6,0 %

Einfuhrumsatzsteuer

7 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Drittlandszollsätze nach Herkunftsland
HerkunftslandDrittlandszollsatzGrundlage
China6,0 %Drittlandszoll
USA6,0 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz6,0 %EFTA Freihandel
Türkei0 %Drittlandszoll
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien2,1 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand6,0 %Drittlandszoll

Einfuhrbeschränkungen und Sondermaßnahmen

Einfuhrbeschränkungen und Sondermaßnahmen
MaßnahmeBeschreibung
Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer ErzeugnisseBio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.
Einfuhrkontrolle - CITESEinfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.
ZusatzzölleFür diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.

Zollrechner für Vanilleschoten

Mit unserem Zollrechner können Sie die Einfuhrabgaben für Vanilleschoten aus Drittländern berechnen. Geben Sie Warenwert und Ursprungsland ein, um die voraussichtlichen Kosten zu ermitteln.

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Ausfuhr

Ausfuhrbeschränkungen und Sondermaßnahmen

Ausfuhrbeschränkungen und Sondermaßnahmen
MaßnahmeBeschreibung
Ausfuhrkontrolle – CITESAusfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Vanilleschoten

Welche Zolltarifnummer hat Vanilleschote?

Die Zolltarifnummer für Vanilleschoten lautet 0905.10.00.00.0. Sie umfasst getrocknete, ganze Kapselfrüchte der Gattung Vanilla, die weder gemahlen noch sonst zerkleinert sind und keine Zusatzstoffe enthalten. Diese Einreihung gilt für unverarbeitete Gewürzvanille im natürlichen Zustand.

Welchen HS-Code hat Vanilleschote?

Der HS-Code (6-stellig) für Vanilleschoten ist 090510. Er steht für Vanille, weder gemahlen noch sonst zerkleinert, und wird international für die zolltarifliche Klassifizierung von ganzen Vanilleschoten verwendet. Die ersten beiden Ziffern (09) stehen für Kaffee, Tee, Mate und Gewürze.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Vanilleschote?

Der Drittlandszollsatz für Vanilleschoten beträgt 6 %. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % auf den Zollwert zuzüglich Zoll. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Großbritannien, Japan, Südkorea) kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden.

Wie unterscheidet sich Vanilleschote zolltechnisch?

Die Abgrenzung von Vanilleschoten erfolgt zur gemahlenen Vanille (Alternative 0905.20) und zu Vanilleextrakten (Alternative 1302). Entscheidend ist der Verarbeitungszustand: Ganze Schoten fallen unter 0905.10, gemahlenes Pulver unter 0905.20 und Oleoresine unter Kapitel 13.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Vanilleschote verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer drohen Nachzahlungen von Zöllen, Säumniszuschläge und ggf. Bußgelder. Auch strafrechtliche Konsequenzen wegen Steuerhinterziehung sind möglich. Zudem kann die Ware vorübergehend beschlagnahmt werden, bis die korrekte Einreihung geklärt ist.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Vanilleschote?

Ja. Vanilleschoten unterliegen der CITES-Einfuhrkontrolle (Artenschutz) sowie der Einfuhrkontrolle für Bio-Erzeugnisse. Zudem können Zusatzzölle anfallen. Für die Ausfuhr ist eine CITES-Ausfuhrkontrolle zu beachten. Diese Maßnahmen sind im TARIC hinterlegt und müssen bei der Zollanmeldung berücksichtigt werden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Vanilleschote?

Die Zolltarifnummer für Vanilleschote ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 0905.10.00.00.0. Die ersten sechs Ziffern (090510) bilden den HS-Code, die achte Stelle (09051000) die Kombinierte Nomenklatur, die zehnte Stelle (0905100000) den TARIC-Code und die elfte Stelle dient der nationalen Statistik.

Ändern sich Zolltarifnummern für Vanilleschote?

Änderungen der Zolltarifnummer sind möglich, z. B. durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur oder des TARIC. Der HS-Code 090510 ist jedoch auf internationaler Ebene stabil. Aktuelle Änderungen sollten regelmäßig über die TARIC-Datenbank der EU-Kommission geprüft werden, insbesondere zum Jahreswechsel.

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