Hierarchie der Zolltarifnummer
Der Geigenbogen ist im Zolltarif in folgender Hierarchie eingestuft:
- AbschnittKap. 90 bis 92: Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und Geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und GeräteXVIII
- KapitelMUSIKINSTRUMENTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE92
- PositionTeile und Zubehör für Musikinstrumente (z. B. Musikwerke für Spieldosen, Karten, Scheiben und Walzen für mechanische Musikinstrumente); Metronome, Stimmgabeln und Stimmpfeifen aller Art9209
- Unterpositionandere920991
- ZolltarifnummerTeile und Zubehör für Musikinstrumente der Position 9202
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Geigenbogen
Der HS-Code für Geigenbogen lautet 9209.92 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9209.92.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9209.92.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9209.92.00.00.0.
Einreihung von Geigenbogen nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung des Geigenbogens als Zubehör für Musikinstrumente der Position 9202 ergibt sich aus der Allgemeinen Vorschrift 1 (AV 1) – der Wortlaut der Position 9209 umfasst erkennbare Zubehörteile wie Bögen. Da der Bogen nicht als Teil des Instruments selbst (Position 9202) gilt, kommt Position 9209 zur Anwendung. Die Unterposition 920992 erfasst Zubehör speziell für Streichinstrumente der Position 9202.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Geigenbogen
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungGeigen (Instrumente selbst, nicht Zubehör) | 9202.10.10.00.0 | 2,7 % |
| Alternative EinreihungTeile und Zubehör für Musikinstrumente der Position 9207 | 9209.94.00.00.0 | 2,7 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Geigenbogen (9209) ≠ Geigen (Instrumente selbst, nicht Zubehör) (9202) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Geigenbogen bleibt die Zolltarifnummer 9209.92.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Geigenbogen (9209) ≠ Teile und Zubehör für Musikinstrumente der Position 9207 (9209) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Geigenbogen bleibt die Zolltarifnummer 9209.92.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Geigenbogen (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE18621/15-1 | Bogenhaar (Rosshaarbündel für Violin-, Viola-, Cello- und Kontrabassbögen) | 9209.92.00.00.0 |
| DE25615/11-1 | Mongolische, sibirische und chinesische Bogenbezüge für Streichinstrumente | 9209.92.00.00.0 |
| DE13301/16-1 | Kinnhalter für Streichinstrumente | 9209.92.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr in die EU
Drittlandszollsatz
2,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 2,7 % | Drittlandszoll |
| USA | 2,7 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 2,7 % | Drittlandszoll |
Besondere Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle - CITES | Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich. |
Zollrechner für Geigenbögen
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Geigenbogen. Geben Sie den Warenwert und das Ursprungsland ein, um den anwendbaren Drittlandszollsatz, die Einfuhrumsatzsteuer und mögliche Präferenzzollsätze zu ermitteln.
Ausfuhr aus der EU
Besondere Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern | Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung. |
| Ausfuhrgenehmigung | Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich. |
| Ausfuhrkontrolle – CITES | Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich. |
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