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Abschnitt XVIII · Kap. 90 bis 92

Kapitel 92 des Zolltarifs – Musikinstrumente und Zubehör

Kapitel im Zolltarif

92Kapitel

Kapitel 92 umfasst Musikinstrumente sowie Teile und Zubehör für diese Instrumente, zum Beispiel Klaviere, Gitarren, Trompeten, Trommeln und Musikinstrumente mit elektrisch erzeugtem oder verstärktem Ton. Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit aus unedlen Metallen (Abschnitt XV) und gleichartige Waren aus Kunststoffen (Kapitel 39) gehören nicht dazu. Mikrofone, Verstärker, Lautsprecher und Kopfhörer gehören nicht dazu, wenn sie nicht in die Waren oder nicht mit ihnen in dasselbe Gehäuse eingebaut sind.

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01Tarifbaum

Wo steht Kapitel 92 im Zolltarif?

Abschnitt XVIII umfasst die Kapitel 90, 91 und 92. Jede Position führt auf ihre Seite mit allen Zolltarifnummern.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittOptische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder …
KapitelOptische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und -geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und Geräte
KapitelUhrmacherwaren
KapitelMusikinstrumente; Teile und Zubehör für diese InstrumenteDiese Seite
PositionKlaviere …
4 Nr. · 1 vZTA
PositionAndere Saiteninstrumente (z. B. Gitarren, Geigen und Harfen)
4 Nr. · 3 vZTA
PositionBlasinstrumente (z. B. Pfeifenorgeln mit Klaviatur, Akkordeons, Klarinetten …
5 Nr. · 7 vZTA
PositionSchlaginstrumente (z. B. Trommeln, Xylofone, Becken, Kastagnetten und Maracas)
1 Nr. · 79 vZTA
PositionMusikinstrumente …
6 Nr. · 13 vZTA
PositionSpieldosen, Orchestrien, Drehorgeln, singende mechanische Vögel …
2 Nr. · 23 vZTA
PositionTeile und Zubehör für Musikinstrumente (z. B. Musikwerke für Spieldosen …
8 Nr. · 53 vZTA

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7 Positionen. Welche ist Ihre?

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02Positionen

Welche Positionen gehören zu Kapitel 92?

Die Positionen 9201 und 9202 erfassen Klaviere, Cembalos und andere Saiteninstrumente. Position 9205 umfasst Blasinstrumente und Position 9206 Schlaginstrumente. Position 9207 erfasst Musikinstrumente, bei denen der Ton elektrisch erzeugt oder elektrisch verstärkt werden muss, Position 9208 Spieldosen, Orchestrien, Drehorgeln und andere nicht erfasste Musikinstrumente. Position 9209 umfasst Teile und Zubehör für Musikinstrumente.

03Anmerkungen

Was gehört nicht in Kapitel 92?

  1. 1Kapitel 92, Anmerkung 1Nicht zu Kapitel 92 gehören Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV aus unedlen Metallen (Abschnitt XV) und gleichartige Waren aus Kunststoffen (Kapitel 39), ferner Mikrofone, Verstärker, Lautsprecher, Kopfhörer, Schalter, Stroboskope und andere Instrumente, Apparate und zusätzliche Ausrüstungsstücke zur Verwendung mit diesen Waren, wenn sie nicht in diese Waren eingebaut oder nicht mit diesen Waren in das gleiche Gehäuse eingebaut sind (Kapitel 85 oder 90), sowie Instrumente mit dem Charakter von Spielzeug (Position 9503), Wischer und Bürstenwaren zum Reinigen von Musikinstrumenten (Position 9603), Ein-, Zwei-, Dreibeinstative und ähnliche Waren (Position 9620) und Instrumente mit dem Charakter von Sammlungsstücken oder Antiquitäten (Position 9705 oder 9706).
  2. 2Kapitel 92, Anmerkung 2Bögen und Schlägel und dergleichen für Musikinstrumente der Position 9202 oder 9206 werden wie die Instrumente eingereiht, für die sie bestimmt sind, wenn sie mit diesen Instrumenten gestellt werden und ihnen der Anzahl nach entsprechen; Karten, Scheiben und Walzen der Position 9209 werden auch dann getrennt eingereiht, wenn sie mit den Instrumenten oder Geräten gestellt werden, für die sie bestimmt sind.
Alle 2 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 92, Anmerkung 1
1. Zu Kapitel 92 gehören nicht: a) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoffen (Kapitel 39); b) Mikrofone, Verstärker, Lautsprecher, Kopfhörer, Schalter, Stroboskope und andere Instrumente, Apparate und zusätzliche Ausrüstungsstücke zur Verwendung mit den Waren des Kapitels 92, wenn sie nicht in diese Waren oder nicht mit diesen Waren in das gleiche Gehäuse eingebaut sind (Kapitel 85 oder 90); c) Instrumente und Geräte, die den Charakter von Spielzeug haben (Position 9503); d) Wischer und andere Bürstenwaren zum Reinigen von Musikinstrumenten (Position 9603) oder Ein-, Zwei-, Dreibeinstative und ähnliche Waren (Position 9620); e) Instrumente und Geräte, die den Charakter von Sammlungsstücken oder Antiquitäten haben (Position 9705 oder 9706).
Wortlaut · Kapitel 92, Anmerkung 2
2. Bogen, Schlägel und dergleichen für Musikinstrumente der Position 9202 oder 9206 werden wie die Instrumente eingereiht, für die sie bestimmt sind, wenn sie mit diesen Instrumenten gestellt werden und ihnen der Anzahl nach entsprechen. Karten, Scheiben und Walzen der Position 9209 werden auch dann getrennt eingereiht, wenn sie mit den Instrumenten oder Geräten gestellt werden, für die sie bestimmt sind.

04Typische Waren

Typische Waren in Kapitel 92

34 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Kapitel 92. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

05Rechtsprechung

Einreihungsverordnungen und Urteile zu Kapitel 92

1 Einreihungsverordnungen, 0 Urteile und 0 CLASS-Stellungnahmen betreffen Kapitel 92. Die neuesten:

Einreihungsverordnungen (1)

VerordnungWareDamals
1288/9114.05.1991Chromatische Stimmgeräte mit Mikrofon, Quarzoszillator und Leuchtdioden wurden in die damalige Nummer 9209.10.00 eingereiht, heute gilt dafür die Warennummer 9209.99.40.9209.10.00heute 9209.99.40

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Positionen und Maßnahmen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Position
Kombinierte Nomenklatur
Positionen, Gliederung und Anmerkungen
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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