01Tarifbaum
Wo steht Kapitel 92 im Zolltarif?
Abschnitt XVIII umfasst die Kapitel 90, 91 und 92. Jede Position führt auf ihre Seite mit allen Zolltarifnummern.
Ihre Ware einreihen
7 Positionen. Welche ist Ihre?
Unser Werkzeug führt Ihre Ware durch die Allgemeinen Vorschriften und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Positionen
Welche Positionen gehören zu Kapitel 92?
Die Positionen 9201 und 9202 erfassen Klaviere, Cembalos und andere Saiteninstrumente. Position 9205 umfasst Blasinstrumente und Position 9206 Schlaginstrumente. Position 9207 erfasst Musikinstrumente, bei denen der Ton elektrisch erzeugt oder elektrisch verstärkt werden muss, Position 9208 Spieldosen, Orchestrien, Drehorgeln und andere nicht erfasste Musikinstrumente. Position 9209 umfasst Teile und Zubehör für Musikinstrumente.
03Anmerkungen
Was gehört nicht in Kapitel 92?
- 1Kapitel 92, Anmerkung 1Nicht zu Kapitel 92 gehören Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV aus unedlen Metallen (Abschnitt XV) und gleichartige Waren aus Kunststoffen (Kapitel 39), ferner Mikrofone, Verstärker, Lautsprecher, Kopfhörer, Schalter, Stroboskope und andere Instrumente, Apparate und zusätzliche Ausrüstungsstücke zur Verwendung mit diesen Waren, wenn sie nicht in diese Waren eingebaut oder nicht mit diesen Waren in das gleiche Gehäuse eingebaut sind (Kapitel 85 oder 90), sowie Instrumente mit dem Charakter von Spielzeug (Position 9503), Wischer und Bürstenwaren zum Reinigen von Musikinstrumenten (Position 9603), Ein-, Zwei-, Dreibeinstative und ähnliche Waren (Position 9620) und Instrumente mit dem Charakter von Sammlungsstücken oder Antiquitäten (Position 9705 oder 9706).
- 2Kapitel 92, Anmerkung 2Bögen und Schlägel und dergleichen für Musikinstrumente der Position 9202 oder 9206 werden wie die Instrumente eingereiht, für die sie bestimmt sind, wenn sie mit diesen Instrumenten gestellt werden und ihnen der Anzahl nach entsprechen; Karten, Scheiben und Walzen der Position 9209 werden auch dann getrennt eingereiht, wenn sie mit den Instrumenten oder Geräten gestellt werden, für die sie bestimmt sind.
Alle 2 Anmerkungen im Wortlaut
1. Zu Kapitel 92 gehören nicht: a) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoffen (Kapitel 39); b) Mikrofone, Verstärker, Lautsprecher, Kopfhörer, Schalter, Stroboskope und andere Instrumente, Apparate und zusätzliche Ausrüstungsstücke zur Verwendung mit den Waren des Kapitels 92, wenn sie nicht in diese Waren oder nicht mit diesen Waren in das gleiche Gehäuse eingebaut sind (Kapitel 85 oder 90); c) Instrumente und Geräte, die den Charakter von Spielzeug haben (Position 9503); d) Wischer und andere Bürstenwaren zum Reinigen von Musikinstrumenten (Position 9603) oder Ein-, Zwei-, Dreibeinstative und ähnliche Waren (Position 9620); e) Instrumente und Geräte, die den Charakter von Sammlungsstücken oder Antiquitäten haben (Position 9705 oder 9706).
2. Bogen, Schlägel und dergleichen für Musikinstrumente der Position 9202 oder 9206 werden wie die Instrumente eingereiht, für die sie bestimmt sind, wenn sie mit diesen Instrumenten gestellt werden und ihnen der Anzahl nach entsprechen. Karten, Scheiben und Walzen der Position 9209 werden auch dann getrennt eingereiht, wenn sie mit den Instrumenten oder Geräten gestellt werden, für die sie bestimmt sind.
04Typische Waren
Typische Waren in Kapitel 92
34 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Kapitel 92. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
Musikinstrument – 9202.90.30.00.0
Gitarre – 9202.90.30.00.0
E-Gitarre – 9207.90.10.00.0
Klavier – 9201.10.10.00.0
Bassgitarre – 9207.90.10.00.0
Gitarrenständer – 9209.94.00.00.0
Akustik-Gitarre – 9202.90.30.00.0
Gitarrenteil – 9209.30.00.00.0
Mundstück – 9209.99.20.00.0
Trompete – 9205.10.00.00.0
Klangschale – 9206.00.00.00.0
Saxophon – 9205.90.90.00.0
Posaune – 9205.10.00.00.0
Trommelstock – 9209.99.70.00.0
Synthesizer – 9207.10.50.00.0
Klarinette – 9205.90.90.00.005Rechtsprechung
Einreihungsverordnungen und Urteile zu Kapitel 92
1 Einreihungsverordnungen, 0 Urteile und 0 CLASS-Stellungnahmen betreffen Kapitel 92. Die neuesten:
Einreihungsverordnungen (1)
| Verordnung | Ware | Damals |
|---|---|---|
| 1288/9114.05.1991 | Chromatische Stimmgeräte mit Mikrofon, Quarzoszillator und Leuchtdioden wurden in die damalige Nummer 9209.10.00 eingereiht, heute gilt dafür die Warennummer 9209.99.40. | 9209.10.00heute 9209.99.40 |
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Positionen und Maßnahmen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Position
- Kombinierte Nomenklatur
- Positionen, Gliederung und Anmerkungen
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile