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Lebensmittel & GetränkeKapitel 12Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Geschälter Sesamsamen: 1207.40.90.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Geschälter Sesamsamen (1207.40.90.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Geschälter Sesamsamen unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Geschälter Sesamsamen Produktbild

Geschälter Sesamsamen sind reife, trockene, von der Samenschale befreite Sesamkörner (Sesamum indicum L.). Sie werden als Lebensmittel verwendet, z. B. als Gewürz, Backzutat oder Müsli-Zutat. Die zolltarifliche Einreihung hängt davon ab, ob die Ware eine über das Schälen hinausgehende Bearbeitung erfahren hat. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Geschälter Sesamsamen beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Geschälter Sesamsamen ist in folgende Hierarchie eingebettet:

  • Abschnitt: II - Kap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen Ursprungs
  • Kapitel: 12 - ÖLSAMEN UND ÖLHALTIGE FRÜCHTE; VERSCHIEDENE SAMEN UND FRÜCHTE; PFLANZEN ZUM GEWERBE- ODER HEILGEBRAUCH; STROH UND FUTTER
  • Position: 1207 - Andere Ölsamen und ölhaltige Früchte, auch geschrotet
  • Unterposition: 1207 40 - Sesamsamen
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 1207 4090 00 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die zolltarifliche Einreihung von Geschälter Sesamsamen hängt von der genauen Beschaffenheit ab. Bei Abweichungen (z. B. geröstet, gesalzen, zur Aussaat) kann eine andere Zolltarifnummer gelten. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten für eine individuelle Prüfung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Geschälter Sesamsamen

Der HS-Code für Geschälter Sesamsamen lautet 1207.40 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1207.40.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1207.40.90.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1207.40.90.00.0.

Einreihung von Geschälter Sesamsamen nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Geschälter Sesamsamen erfolgt nach Allgemeiner Vorschrift 1 (AV 1) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur. Maßgebend sind der Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Kapiteln. Geschälter Sesamsamen ist in Position 1207 als „andere Ölsamen“ genannt. Die Unterposition 120740 erfasst Sesamsamen, und die weitere Unterteilung in 12074090 (andere) ist für nicht zur Aussaat bestimmte Ware zutreffend.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Geschälter Sesamsamen

Alternative Einreihung

1207.40.10.00.0 0 %

Sesamsamen zur Aussaat

Alternative Einreihung

2008.19.91.90.0 0 %

Zubereitete Sesamsamen (KN 2008), andere

Alternative Einreihung

2008.19.99.90.0 0 %

Zubereitete Sesamsamen (KN 2008), andere

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Geschälter Sesamsamen (1207) ≠ Sesamsamen zur Aussaat (1207)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Geschälter Sesamsamen bleibt die Zolltarifnummer 1207.40.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Geschälter Sesamsamen (1207) ≠ Zubereitete Sesamsamen (KN 2008), andere (2008)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Geschälter Sesamsamen bleibt die Zolltarifnummer 1207.40.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Geschälter Sesamsamen (1207) ≠ Zubereitete Sesamsamen (KN 2008), andere (2008)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Geschälter Sesamsamen bleibt die Zolltarifnummer 1207.40.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Neben der Hauptzolltarifnummer 1207.40.90.00.0 kommen für Geschälter Sesamsamen auch andere Codes in Betracht, wenn die Ware abweichende Eigenschaften aufweist. Die folgende Tabelle zeigt mögliche Alternativen und die jeweiligen Bedingungen.

Alternative Einreihung

1207.40.10.00.0 0 %

Sesamsamen zur Aussaat

Alternative Einreihung

2008.19.91.90.0 0 %

Zubereitete Sesamsamen (KN 2008), andere

Alternative Einreihung

2008.19.99.90.0 0 %

Zubereitete Sesamsamen (KN 2008), andere

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Geschälter Sesamsamen ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Geschälter Sesamsamen (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI13772/24-11207.40.90.00.0
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um reife, trockene, geschälte Bio Sesamsamen (Sesamum indicum L). Die birnenförmigen, flachen, leicht glänzenden Samen haben keine über das Kapitel 12 hinausgehende Bearbeitung erhalten und sind nicht zur Aussaat bestimmt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um... Mehr anzeigen
DE19862/09-11207.40.90.00.0
ganze, weiße Sesamsamen als Lebensmittel (Gewürz)
DEBTI3357/18-11207.40.90.00.0
ungeschälte Sesamsamen als Lebensmittel, nicht zur Aussaat
DE27978/16-11207.40.90.00.0
ganze, weiße Sesamsamen als Lebensmittel (Gewürz)
DEBTI34813/18-11207.40.90.00.0
ungeschälte Sesamsamen, nicht zur Aussaat
DEBTI52614/20-11207.40.90.00.0
ungeschälte Sesamsamen als Lebensmittel, nicht zur Aussaat
DE10431/17-11207.40.90.00.0
ungeschälte Sesamsamen, nicht zur Aussaat
DEBTI22378/24-11207.40.90.00.0
ungeschälte Sesamsamen, nicht zur Aussaat
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Importzollsätze

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

7 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen für Geschälter Sesamsamen

Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.

Einfuhrkontrolle

Allgemeine Überwachung der Einfuhr.

Zollrechner für Geschälter Sesamsamen

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Geschälter Sesamsamen aus jedem Land.

Zolldaten werden geladen…

Exportmaßnahmen

Exportmaßnahmen für Geschälter Sesamsamen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Geschälte Sesamsamen

Welche Zolltarifnummer hat Geschälter Sesamsamen?

Die Zolltarifnummer für Geschälter Sesamsamen lautet 1207.40.90.00.0. Diese 11-stellige Nummer gilt für reife, trockene, von der Samenschale befreite Sesamkörner (Sesamum indicum L.), die keine über Kapitel 12 hinausgehende Bearbeitung erhalten haben und nicht zur Aussaat bestimmt sind.

Welchen HS-Code hat Geschälter Sesamsamen?

Der HS-Code (6-stellig) für Geschälter Sesamsamen lautet 120740. Er fällt in das Harmonized System unter Position 1207 (Andere Ölsamen und ölhaltige Früchte, auch geschrotet) und Unterposition 120740 (Sesamsamen).

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Geschälter Sesamsamen?

Der Drittlandszollsatz für Geschälter Sesamsamen (Zolltarifnummer 1207.40.90.00.0) beträgt 0 %. Das bedeutet, dass bei der Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern wie China, Indien oder den USA kein Zoll anfällt. Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt ermäßigte 7 %.

Wie unterscheidet sich Geschälter Sesamsamen zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung erfolgt vor allem zu Position 2008 (anderweit zubereitete Früchte, Nüsse und Samen) und zu Unterposition 12074010 (Sesamsamen zur Aussaat). Geschälter Sesamsamen ohne weitere Bearbeitung wie Rösten, Salzen oder Süßen fällt in Kapitel 12. Eine Alternative ist die Einreihung als zubereitete Sesamsamen in 2008, wenn eine entsprechende Verarbeitung vorliegt.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Geschälter Sesamsamen verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung oder sogar zu Bußgeldern führen. Bei geschältem Sesamsamen ist die korrekte Einreihung in 1207.40.90.00.0 entscheidend, da eine falsche Nummer z. B. in Kapitel 20 (zubereitete Samen) einen Zollsatz von bis zu 9 % auslösen könnte.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Geschälter Sesamsamen?

Ja, für Geschälter Sesamsamen gelten Einfuhrkontrollen für ökologische/biologische Erzeugnisse (Maßnahme 750). Wenn die Ware als Bio-Produkt importiert wird, ist eine gültige Kontrollbescheinigung erforderlich. Zudem unterliegt die Einfuhr aus bestimmten Ländern wie der Türkei oder Indien einer allgemeinen Einfuhrkontrolle (Maßnahme 731).

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Geschälter Sesamsamen?

Die Zolltarifnummer für Geschälter Sesamsamen ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 1207.40.90.00.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (120740), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (12074090) und dem 10-stelligen TARIC-Code (1207409000) sowie einer zusätzlichen 11. Stelle für nationale Statistikzwecke.

Ändern sich Zolltarifnummern für Geschälter Sesamsamen?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur oder des TARIC ändern. Für Geschälter Sesamsamen ist die Position 1207 seit Jahren stabil. Dennoch sollten Importeure regelmäßig die aktuellen Fassungen prüfen, insbesondere wenn sich die Unterpositionen oder Zollsätze durch Handelsabkommen ändern.

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