Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Kräuterpulver leitet sich aus folgender Hierarchie ab:
- AbschnittKap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen UrsprungsII
- KapitelGEMÜSE, PFLANZEN, WURZELN UND KNOLLEN, DIE ZU ERNÄHRUNGSZWECKEN VERWENDET WERDEN07
- PositionGemüse, getrocknet, auch in Stücke oder Scheiben geschnitten, als Pulver oder sonst zerkleinert, jedoch nicht weiter zubereitet0712
- Unterpositionanderes Gemüse; Mischungen von Gemüsen071290
- Kombinierte Nomenklaturandere07129090
- Zolltarifnummeranderes
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kräuterpulver
Der HS-Code für Kräuterpulver lautet 0712.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 0712.90.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 0712.90.90.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 0712.90.90.90.0.
Einreihung von Kräuterpulver nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Kräuterpulver erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems (AV). Maßgeblich ist AV 1 (Wortlaut der Positionen) und AV 6 (Vergleich der Unterpositionen).
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kräuterpulver
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungAndere Gewürze, gemahlen oder sonst zerkleinert (für Gewürzkräuter wie Thymian, Lorbeerblätter, Sumach) | 0910.99.99.00.0 | 12,8 % |
| Alternative EinreihungAndere Pflanzen, Rosmarin, Basilikum in Aufmachung für den Küchengebrauch (Kapitel 12) | 1211.90.86.90.2 | 12,8 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Kräuterpulver (0712) ≠ Andere Gewürze, gemahlen oder sonst zerkleinert (für Gewürzkräuter wie Thymian, Lorbeerblätter, Sumach) (0910) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kräuterpulver bleibt die Zolltarifnummer 0712.90.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Kräuterpulver (0712) ≠ Andere Pflanzen, Rosmarin, Basilikum in Aufmachung für den Küchengebrauch (Kapitel 12) (1211) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kräuterpulver bleibt die Zolltarifnummer 0712.90.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Neben den genannten Alternativen kann auch eine Einreihung in ein anderes Kapitel in Betracht kommen:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungAndere Gewürze, gemahlen oder sonst zerkleinert (für Gewürzkräuter wie Thymian, Lorbeerblätter, Sumach) | 0910.99.99.00.0 | 12,8 % |
| Alternative EinreihungAndere Pflanzen, Rosmarin, Basilikum in Aufmachung für den Küchengebrauch (Kapitel 12) | 1211.90.86.90.2 | 12,8 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Kräuterpulver (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI13620/25-1 | Majoran, getrocknet. Getrockneter, gerebelter Majoran (Origanum majorana) | 0712.90.90.90.0 |
| DEM/3561/05-1 | Liebstöckel gemahlen - mehlfeines, homogenes Pulver | 0712.90.90.90.0 |
| DE9481/14-1 | Salatkräuter, gefriergetrocknet - Mischung getrockneter Gemüse und Kräuter | 0712.90.90.90.0 |
| DEM/5992/06-1 | Korianderblätter, getrocknet, zerkleinert | 0712.90.90.90.0 |
| DEBTI18032/19-1 | Korianderblätter, getrocknet, zerkleinert | 0712.90.90.90.0 |
| DE11726/13-1 | Korianderblätter, getrocknet, zerkleinert | 0712.90.90.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
12,8 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 12,8 % | Drittlandszoll |
| USA | 12,8 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Drittlandszoll |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 8,9 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 12,8 % | Drittlandszoll |
Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
Zollrechner für Kräuterpulver
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Kräuterpulver mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Menge ein.
Ausfuhr
Besondere Maßnahmen bei der Ausfuhr
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