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Lebensmittel & GetränkeKapitel 07Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Kräuterpulver: 0712.90.90.90.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Kräuterpulver (0712.90.90.90.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Kräuterpulver unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Kräuterpulver Produktbild

Kräuterpulver wird aus getrockneten Kräutern wie Majoran, Liebstöckel, Petersilie oder Korianderblättern hergestellt. Die zolltarifliche Einreihung hängt von der Kräuterart und der Aufmachung ab. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Kräuterpulver beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Kräuterpulver leitet sich aus folgender Hierarchie ab:

  • Abschnitt: II - Kap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen Ursprungs
  • Kapitel: 07 - GEMÜSE, PFLANZEN, WURZELN UND KNOLLEN, DIE ZU ERNÄHRUNGSZWECKEN VERWENDET WERDEN
  • Position: 0712 - Gemüse, getrocknet, auch in Stücke oder Scheiben geschnitten, als Pulver oder sonst zerkleinert, jedoch nicht weiter zubereitet
  • Unterposition: 0712 90 - anderes Gemüse; Mischungen von Gemüsen
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 0712 9090 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 0712 9090 90 0 - anderes

Hinweis zur Einreihung

Die genaue Zolltarifnummer hängt von der Kräuterart und der Aufmachung ab. Für eine verbindliche Einreihung nutzen Sie bitte das Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kräuterpulver

Der HS-Code für Kräuterpulver lautet 0712.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 0712.90.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 0712.90.90.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 0712.90.90.90.0.

Einreihung von Kräuterpulver nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Kräuterpulver erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems (AV). Maßgeblich ist AV 1 (Wortlaut der Positionen) und AV 6 (Vergleich der Unterpositionen).

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kräuterpulver

Alternative Einreihung

0910.99.99.00.0 12,8 %

Andere Gewürze, gemahlen oder sonst zerkleinert (für Gewürzkräuter wie Thymian, Lorbeerblätter, Sumach)

Alternative Einreihung

1211.90.86.90.2 12,8 %

Andere Pflanzen, Rosmarin, Basilikum in Aufmachung für den Küchengebrauch (Kapitel 12)

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Kräuterpulver (0712) ≠ Andere Gewürze, gemahlen oder sonst zerkleinert (für Gewürzkräuter wie Thymian, Lorbeerblätter, Sumach) (0910)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kräuterpulver bleibt die Zolltarifnummer 0712.90.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Kräuterpulver (0712) ≠ Andere Pflanzen, Rosmarin, Basilikum in Aufmachung für den Küchengebrauch (Kapitel 12) (1211)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kräuterpulver bleibt die Zolltarifnummer 0712.90.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Neben den genannten Alternativen kann auch eine Einreihung in ein anderes Kapitel in Betracht kommen:

Alternative Einreihung

0910.99.99.00.0 12,8 %

Andere Gewürze, gemahlen oder sonst zerkleinert (für Gewürzkräuter wie Thymian, Lorbeerblätter, Sumach)

Alternative Einreihung

1211.90.86.90.2 12,8 %

Andere Pflanzen, Rosmarin, Basilikum in Aufmachung für den Küchengebrauch (Kapitel 12)

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Kräuterpulver ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Kräuterpulver (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI13620/25-10712.90.90.90.0
Majoran, getrocknet. Getrockneter, gerebelter Majoran (Origanum majorana)
DEM/3561/05-10712.90.90.90.0
Liebstöckel gemahlen - mehlfeines, homogenes Pulver
DE9481/14-10712.90.90.90.0
Salatkräuter, gefriergetrocknet - Mischung getrockneter Gemüse und Kräuter
DEM/5992/06-10712.90.90.90.0
Korianderblätter, getrocknet, zerkleinert
DEBTI18032/19-10712.90.90.90.0
Korianderblätter, getrocknet, zerkleinert
DE11726/13-10712.90.90.90.0
Korianderblätter, getrocknet, zerkleinert
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

12,8 %

Einfuhrumsatzsteuer

7 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China12,8 %

Drittlandszoll

USA12,8 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Drittlandszoll

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien8,9 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand12,8 %

Drittlandszoll

Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr

Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.

Zusatzzölle

Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.

Zollrechner für Kräuterpulver

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Kräuterpulver mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Menge ein.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Besondere Maßnahmen bei der Ausfuhr

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Kräuterpulver

Welche Zolltarifnummer hat Kräuterpulver?

Die Zolltarifnummer für Kräuterpulver (getrocknete, gemahlene Küchenkräuter ohne Zusätze) lautet 0712.90.90.90.0. Sie gilt für Waren wie Majoran, Liebstöckel, Petersilie und Korianderblätter. Die Einreihung erfolgt in Kapitel 7 als getrocknetes Gemüse.

Welchen HS-Code hat Kräuterpulver?

Der HS-Code (6-stellig) für Kräuterpulver lautet 0712.90. Er umfasst getrocknetes Gemüse, auch als Pulver, sofern nicht weiter zubereitet. Die Position 0712 ist für Gemüse bestimmt, das durch Trocknen haltbar gemacht wurde.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Kräuterpulver?

Der Drittlandszollsatz für Kräuterpulver unter 0712.90.90.90.0 beträgt 12,8 %. Zusätzlich fällt die ermäßigte Einfuhrumsatzsteuer von 7 % an. Bei Präferenzabkommen (z. B. mit der Schweiz oder Südkorea) kann der Zollsatz auf 0 % sinken.

Wie unterscheidet sich Kräuterpulver zolltechnisch?

Die zolltechnische Abgrenzung von Kräuterpulver hängt von der Kräuterart ab. Küchenkräuter wie Majoran fallen unter Kapitel 7, Gewürzkräuter wie Thymian unter Kapitel 9 (0910). Eine Alternative ist die Einreihung unter 1211 für Rosmarin in küchenfertiger Aufmachung. Die korrekte Abgrenzung ist entscheidend für den Zollsatz.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Kräuterpulver verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer drohen Nachzahlungen von Zöllen, Verzugszinsen und möglicherweise Bußgelder. Im schlimmsten Fall kann die Ware vom Zoll zurückgehalten werden. Eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) schafft Rechtssicherheit.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Kräuterpulver?

Ja, für Kräuterpulver gelten besondere Maßnahmen: Bei Bio-Ware ist eine Kontrollbescheinigung erforderlich (Maßnahme 750). Zudem können Zusatzzölle (Maßnahme 695) anfallen. Die Einfuhr unterliegt den allgemeinen lebensmittelrechtlichen Bestimmungen.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Kräuterpulver?

Die vollständige Zolltarifnummer für Kräuterpulver ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 0712.90.90.90.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (0712.90), der 8-stelligen KN (0712.90.90) und dem 10-stelligen TARIC-Code (0712.90.90.90) zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Kräuterpulver?

Zolltarifnummern können sich durch Änderungen des Harmonisierten Systems oder der Kombinierten Nomenklatur ändern. Die EU aktualisiert die TARIC-Daten jährlich. Für Kräuterpulver ist die Position 0712 seit Jahren stabil, aber eine regelmäßige Prüfung wird empfohlen.

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