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Lebensmittel & GetränkeKapitel 09Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Getrockneter Pfeffer: 0904.11.00.10.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Getrockneter Pfeffer (0904.11.00.10.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Getrockneter Pfeffer unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Getrockneter Pfeffer Produktbild

Getrockneter Pfeffer wird als Gewürz in Kapitel 9 des Zolltarifs eingereiht. Die korrekte Einreihung hängt von der Pfeffersorte (schwarz, weiß, lang) und dem Verarbeitungsgrad ab. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für getrockneten Pfeffer leitet sich aus folgender Hierarchie ab:

  • Abschnitt: II - Kap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen Ursprungs
  • Kapitel: 09 - KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE
  • Position: 0904 - Pfeffer der Gattung Piper; Früchte der Gattung Capsicum oder Pimenta, getrocknet oder gemahlen oder sonst zerkleinert
  • Unterposition: 0904 11 - Pfeffer
  • Unterposition: 0904 11 - weder gemahlen noch sonst zerkleinert
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 0904 1100 10 0 - Schwarzer Pfeffer (Piper)

Hinweis zur Einreihung

Die Angabe einer falschen Zolltarifnummer kann zu Verzögerungen bei der Zollabfertigung, Nachzahlungen oder Bußgeldern führen. Nutzen Sie zur sicheren Einreihung unser Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Getrockneter Pfeffer

Der HS-Code für Getrockneter Pfeffer lautet 0904.11 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 0904.11.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 0904.11.00.10. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 0904.11.00.10.0.

Einreihung von Getrockneter Pfeffer nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von getrocknetem Pfeffer erfolgt nach AV 1 (Wortlaut der Positionen) und AV 6 (Vergleich der Unterpositionen). Maßgeblich sind die botanische Gattung (Piper nigrum) und der Verarbeitungszustand (weder gemahlen noch zerkleinert).

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Getrockneter Pfeffer

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative EinreihungPfeffer, weder gemahlen noch sonst zerkleinert, andere (weißer, grüner, langer Pfeffer)0904.11.00.90.0 0 %
Alternative EinreihungPfeffer, gemahlen oder sonst zerkleinert0904.12.00.00.0 0 %

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
VerwechslungErklärung
Getrockneter Pfeffer (0904) ≠ Pfeffer, weder gemahlen noch sonst zerkleinert, andere (weißer, grüner, langer Pfeffer) (0904)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Getrockneter Pfeffer bleibt die Zolltarifnummer 0904.11.00.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Getrockneter Pfeffer (0904) ≠ Pfeffer, gemahlen oder sonst zerkleinert (0904)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Getrockneter Pfeffer bleibt die Zolltarifnummer 0904.11.00.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine Einreihung in andere Kapitel oder Positionen ist nur bei abweichender Beschaffenheit möglich:

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative EinreihungPfeffer, gemahlen oder sonst zerkleinert0904.12.00.00.0 0 %

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Getrockneter Pfeffer ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Getrockneter Pfeffer (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

Verbindliche Zolltarifauskünfte als Vergleichsfälle
AktenzeichenWarenbeschreibungZolltarifnummer
DEBTI39909/23-1Ganze, getrocknete schwarze Pfefferfrüchte (Piper nigrum), 50g Folienbeutel0904.11.00.10.0
DEBTI17230/19-1Ganze, getrocknete schwarze Pfefferfrüchte, 50g Folienbeutel0904.11.00.10.0
DEBTI13719/22-1Ganze, getrocknete schwarze Pfefferfrüchte Piper nigrum0904.11.00.10.0
DEBTI48869/21-1Schwarze Pfefferkörner in Gewürzmühle (Warenzusammenstellung)0904.11.00.10.0
DEBTI17232/19-1Ganze, getrocknete weiße Pfefferfrüchte, 50g Schlauchbeutel0904.11.00.10.0
DEBTI20951/19-1Ganze, getrocknete grau-weiße Pfefferfrüchte Piper nigrum (weißer Pfeffer)0904.11.00.10.0
DEBTI13696/22-1Ganze, getrocknete grau-weiße Pfefferfrüchte (weißer Pfeffer)0904.11.00.10.0
DEBTI13692/22-1Ganze, getrocknete Pfefferfrüchte Piper longum (Langer Pfeffer)0904.11.00.10.0
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhrzölle

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

7 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Drittlandszollsätze nach Herkunftsland
HerkunftslandDrittlandszollsatzGrundlage
China0 %Drittlandszoll
USA0 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei0 %Drittlandszoll
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien0 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand0 %Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrmaßnahmen
MaßnahmeBeschreibung
Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer ErzeugnisseBio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.
ZusatzzölleFür diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.
EinfuhrkontrolleAllgemeine Überwachung der Einfuhr.

Zollrechner für Getrockneten Pfeffer

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Sendung mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Menge ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Exportmaßnahmen

Exportmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Getrocknete Pfeffer

Welche Zolltarifnummer hat Getrockneter Pfeffer?

Die Zolltarifnummer für getrockneten Pfeffer (Pfefferkörner) lautet 0904.11.00.10.0. Diese 11-stellige Nummer gilt für schwarze Pfefferkörner der Gattung Piper nigrum, die weder gemahlen noch sonst zerkleinert sind. Für weißen Pfeffer oder langen Pfeffer ist die Nummer 0904.11.00.90.0 zu verwenden.

Welchen HS-Code hat Getrockneter Pfeffer?

Der HS-Code (6-stellig) für getrockneten Pfeffer lautet 090411. Er umfasst Pfeffer der Gattung Piper, weder gemahlen noch sonst zerkleinert. Die ersten vier Ziffern 0904 stehen für Pfeffer der Gattung Piper sowie Früchte der Gattung Capsicum oder Pimenta.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Getrockneter Pfeffer?

Der Drittlandszollsatz für getrockneten Pfeffer (0904.11.00.10.0) beträgt 0 %. Das bedeutet, dass bei der Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern kein Zoll anfällt. Allerdings fällt die Einfuhrumsatzsteuer von 7 % an. Zusätzlich ist bei Bio-Ware eine Kontrollbescheinigung erforderlich.

Wie unterscheidet sich Getrockneter Pfeffer zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung erfolgt nach Farbe und Verarbeitungsgrad. Schwarzer Pfeffer fällt unter 0904.11.00.10.0, weißer Pfeffer unter 0904.11.00.90.0. Eine Alternative ist gemahlener Pfeffer (0904.12.00.00.0). Abgrenzung zu Capsicum/Pimenta (0904.21) und Gewürzmischungen (0910.91) ist wichtig.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Getrockneter Pfeffer verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer drohen Nachzahlungen von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer, Verzögerungen bei der Zollabfertigung sowie Bußgelder wegen falscher Anmeldung. Im schlimmsten Fall kann die Ware beschlagnahmt werden. Eine korrekte Einreihung ist daher essenziell.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Getrockneter Pfeffer?

Ja, für getrockneten Pfeffer gelten besondere Maßnahmen: Bei Bio-Ware ist eine Einfuhrkontrolle für ökologische/biologische Erzeugnisse (Code 750) erforderlich. Zudem können Zusatzzölle (Code 695) anfallen. Für bestimmte Ursprungsländer wie Indien besteht eine allgemeine Einfuhrkontrolle (Code 731).

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Getrockneter Pfeffer?

Die vollständige Zolltarifnummer für getrockneten Pfeffer ist 11-stellig: 0904.11.00.10.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (090411), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (09041100) und dem 10-stelligen TARIC-Code (0904110010) sowie einer weiteren Untergliederung.

Ändern sich Zolltarifnummern für Getrockneter Pfeffer?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen des Harmonisierten Systems oder der Kombinierten Nomenklatur ändern. Für Pfeffer ist die Position 0904 seit Jahren stabil. Dennoch sollten Importeure regelmäßig die aktuellen TARIC-Daten prüfen, um Änderungen bei Zollsätzen oder Maßnahmen zu erkennen.

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