Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 0910.20.90.00.0 ist in folgende Hierarchieebenen des Zolltarifs eingebettet:
- Abschnitt: II - Kap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen Ursprungs
- Kapitel: 09 - KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE
- Position: 0910 - Ingwer, Safran, Kurkuma, Thymian, Lorbeerblätter, Curry und andere Gewürze
- Unterposition: 0910 20 - Safran
Zolltarifnummer: 0910 2090 00 0 - gemahlen oder sonst zerkleinert
Hinweis zur Einreihung
Die Zolltarifnummer 0910.20.90.00.0 gilt nur für gemahlenen oder sonst zerkleinerten Safran. Liegt Safran als ganze, nicht zerkleinerte Fäden vor, ist die Alternative 0910.20.10.00.0 zu wählen. Mit unserem Klassifizierungstool können Sie schnell prüfen, welcher Code für Ihre Ware zutrifft.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Safran
Der HS-Code für Safran lautet 0910.20 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 0910.20.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 0910.20.90.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 0910.20.90.00.0.
Einreihung von Safran nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Für die Ausfuhr von Safran gelten dieselben Zolltarifnummern. Ausfuhrmaßnahmen sind nicht hinterlegt. Bei der Abfertigung sind die Warenverkehrsbescheinigung und ggf. ein Ursprungszeugnis erforderlich.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Safran
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungSafran, weder gemahlen noch sonst zerkleinert | 0910.20.10.00.0 | 8,5 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitSafran, weder gemahlen noch sonst zerkleinert | 0910.20.10.00.0 | 8,5 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Safran (0910) ≠ Safran, weder gemahlen noch sonst zerkleinert (0910) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Safran bleibt die Zolltarifnummer 0910.20.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Safran (0910) ≠ Safran, weder gemahlen noch sonst zerkleinert (0910) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Safran bleibt die Zolltarifnummer 0910.20.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Sollte die Ware nicht als Safran im Sinne der Position 0910 zu qualifizieren sein, kommen folgende Codes aus anderen Kapiteln in Betracht:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungSafran, weder gemahlen noch sonst zerkleinert | 0910.20.10.00.0 | 8,5 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitSafran, weder gemahlen noch sonst zerkleinert | 0910.20.10.00.0 | 8,5 % |
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Safran ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Safran (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI47326/22-1 | Safranpulver, zu feinem Pulver gemahlene getrocknete Blütenteile (Narben) von Crocus sativus | 0910.20.90.00 |
| DE15580/16-1 | Getrockneter, zerkleinerter bzw. zu Pulver gemahlener Safran der Sorten Negin und/oder Sargol | 0910.20.90.00 |
| DEHH/120/09-1 | Safran, zerkleinert, in Tabletten gepresst, mit Zusatz von Kartoffelstärke und Laktose (Safrananteil > 50 GHT) | 0910.20.90.00 |
| DEBTI47325/22-1 | Safran Pushali/Sargol, getrocknete Fäden (Narben/Griffel) von Crocus sativus, weder gemahlen noch zerkleinert | 0910.20.10.00 |
| DE4207/15-1 | Ganze Safranfäden (Stempel von Blüten der Krokusart Crocus Sativus) | 0910.20.10.00 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
8,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 8,5 % | Drittlandszoll |
| USA | 8,5 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 8,5 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Drittlandszoll |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 8,5 % | Drittlandszoll |
Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
Zollkosten berechnen
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Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
Weitere Produkte aus Lebensmittel & Getränke
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