Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 9406.90.90.00.0 ist in folgende Hierarchieebenen gegliedert:
- Abschnitt: XX - Kap. 94 bis 96: Verschiedene Waren
- Kapitel: 94 - MÖBEL; MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE MÖBEL; BETTAUSSTATTUNGEN UND ÄHNLICHE WAREN; LEUCHTEN UND BELEUCHTUNGSKÖRPER, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN; REKLAMELEUCHTEN, LEUCHTSCHILDER, BELEUCHTETE NAMENSSCHILDER UND DERGLEICHEN; VORGEFERTIGTE GEBÄUDE
- Position: 9406 - Vorgefertigte Gebäude
- Unterposition: 9406 90 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 9406 9031 - andere
Zolltarifnummer: 9406 9090 00 0 - aus anderen Stoffen
Hinweis zur Einreihung
Die Einreihung hängt von den tatsächlichen Materialeigenschaften ab. Prüfen Sie vor der Anmeldung die genaue Beschaffenheit Ihres Gewächshauses mit unserem Klassifizierungstool. Bei abweichenden Materialkombinationen kann ein anderer Code erforderlich sein. Eine falsche Einreihung kann Nacherhebung von Zöllen oder Strafen auslösen.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Gewächshaus
Der HS-Code für Gewächshaus lautet 9406.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9406.90.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9406.90.90.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9406.90.90.00.0.
Einreihung von Gewächshaus nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Gewächshäusern als vorgefertigte Gebäude erfolgt nach AV 3 b HS, da sie aus verschiedenen Stoffen bestehen (Aluminiumrahmen + Kunststoffplatten). Der charakterbestimmende Stoff ist bei typischen Modellen nicht eindeutig ein einzelner Werkstoff, daher sind sie als „andere vorgefertigte Gebäude“ in die verbleibende Unterposition eingereiht.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Gewächshaus
Alternative Einreihung
Gewächshäuser aus Eisen oder Stahl (andere vorgefertigte Gebäude)
Alternative Einreihung
Vorgefertigte Gebäude aus Holz
Alternative Einreihung
Fertigbaumodule aus Stahl
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Gewächshaus (9406) ≠ Gewächshäuser aus Eisen oder Stahl (andere vorgefertigte Gebäude) (9406)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gewächshaus bleibt die Zolltarifnummer 9406.90.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Gewächshaus (9406) ≠ Vorgefertigte Gebäude aus Holz (9406)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gewächshaus bleibt die Zolltarifnummer 9406.90.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Gewächshaus (9406) ≠ Fertigbaumodule aus Stahl (9406)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gewächshaus bleibt die Zolltarifnummer 9406.90.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Nicht als vorgefertigtes Gebäude einreihbar sind:
Alternative Einreihung
Gewächshäuser aus Eisen oder Stahl (andere vorgefertigte Gebäude)
Alternative Einreihung
Vorgefertigte Gebäude aus Holz
Alternative Einreihung
Fertigbaumodule aus Stahl
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Gewächshaus ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Gewächshaus (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr-Zollsätze (Drittland)
Drittlandszollsatz
2,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Strikte Menschenrechtsmaßnahme: Der Import von Waren, die zur Folter oder Vollstreckung der Todesstrafe dienen könnten, ist verboten.
Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig.
Zollrechner für Gewächshäuser
Berechnen Sie die voraussichtlichen Einfuhrabgaben für Ihr Gewächshaus. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 %. Bei Präferenzabkommen (z. B. Schweiz, Japan) kann der Zollsatz 0 % betragen.
Export und Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.
Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.
Striktes Verbot: Waren, die zur Folter oder Unterdrückung dienen können, dürfen nicht exportiert werden.
Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig.
Weitere Produkte aus Landwirtschaftstechnik
Weitere Zolltarifnummern für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Betriebsmittel.
