Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 2309.10.11.00.0 leitet sich aus folgender Hierarchie ab:
- AbschnittKap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete TabakersatzstoffeIV
- KapitelRÜCKSTÄNDE UND ABFÄLLE DER LEBENSMITTELINDUSTRIE; ZUBEREITETES FUTTER23
- PositionZubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art2309
- UnterpositionHunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf230910
- Kombinierte NomenklaturGlucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup der Unterpositionen 1702 30 50, 1702 30 90, 1702 40 90, 1702 90 50 und 2106 90 55 oder Stärke oder Milcherzeugnisse enthaltend23091011
- Kombinierte NomenklaturStärke, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup enthaltend23091011
- Kombinierte Nomenklaturkeine Stärke enthaltend oder mit einem Gehalt an Stärke von 10 GHT oder weniger23091011
- Zolltarifnummerkeine Milcherzeugnisse enthaltend oder mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von weniger als 10 GHT
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Tiernahrung
Der HS-Code für Tiernahrung lautet 2309.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2309.10.11. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2309.10.11.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2309.10.11.00.0.
Einreihung von Tiernahrung nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Tiernahrung erfolgt nach AV 1 (Wortlaut der Positionen) und AV 6 (Vergleich der Unterpositionen). Maßgeblich ist die Zusammensetzung nach Stärke- und Milcherzeugnisgehalt. Die Position 2309 erfasst zubereitete Futtermittel; die Unterposition 2309.10 ist spezifisch für Hunde- und Katzenfutter in Einzelverkaufsaufmachungen.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Tiernahrung
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungHunde- und Katzenfutter, Stärkegehalt >10 bis 30 GHT | 2309.10.31.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungHunde- und Katzenfutter, Stärkegehalt >30 GHT | 2309.10.51.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungHunde- und Katzenfutter, Milcherzeugnisse 10 bis <50 GHT | 2309.10.13.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungHunde- und Katzenfutter, Milcherzeugnisse 50 bis <75 GHT | 2309.10.15.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungHunde- und Katzenfutter, Milcherzeugnisse ≥75 GHT | 2309.10.19.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungHunde- und Katzenfutter, weder Stärke/Glucose noch Milcherzeugnisse | 2309.10.70.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungHunde- und Katzenfutter, andere | 2309.10.90.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungAndere Tiernahrung (z.B. für Nutztiere) | 2309.90.00.00.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Tiernahrung (2309) ≠ Hunde- und Katzenfutter, Stärkegehalt >10 bis 30 GHT (2309) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Tiernahrung bleibt die Zolltarifnummer 2309.10.11.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Tiernahrung (2309) ≠ Hunde- und Katzenfutter, Stärkegehalt >30 GHT (2309) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Tiernahrung bleibt die Zolltarifnummer 2309.10.11.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Tiernahrung (2309) ≠ Hunde- und Katzenfutter, Milcherzeugnisse 10 bis <50 GHT (2309) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Tiernahrung bleibt die Zolltarifnummer 2309.10.11.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Tiernahrung (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI8306/24-1 | Hundefutter in Aufmachung für den Einzelverkauf, Stärke 0,5-10 GHT, keine Milcherzeugnisse | 2309.10.11.00.0 |
| DEBTI12657/21-1 | Hundefutter in Aufmachung für den Einzelverkauf, Stärke 0,5-10 GHT, keine Milcherzeugnisse | 2309.10.11.00.0 |
| DEBTI1169/22-1 | Hundefutter in Aufmachung für den Einzelverkauf, Stärke 0,5-10 GHT, keine Milcherzeugnisse | 2309.10.11.00.0 |
| DEBTI12805/21-1 | Hundefutter in Aufmachung für den Einzelverkauf, Stärke 0,5-10 GHT, keine Milcherzeugnisse | 2309.10.11.00.0 |
| DEBTI12650/21-1 | Hundefutter in Aufmachung für den Einzelverkauf, Stärke 0,5-10 GHT, keine Milcherzeugnisse | 2309.10.11.00.0 |
| DEBTI13077/21-1 | Hundefutter in Aufmachung für den Einzelverkauf, Stärke 0,5-10 GHT, keine Milcherzeugnisse | 2309.10.11.00.0 |
| DEBTI50679/21-1 | Hundefutter in Aufmachung für den Einzelverkauf, Stärke 0,5-10 GHT, keine Milcherzeugnisse | 2309.10.11.00.0 |
| DEBTI12808/21-1 | Hundefutter in Aufmachung für den Einzelverkauf, Stärke 0,5-10 GHT, keine Milcherzeugnisse | 2309.10.11.00.0 |
| DEB/790/07-1 | Alleinfuttermittel für Hunde, Stärke >30 GHT | 2309.10.11.00.0 |
| DEBTI32876/22-1 | Hunde- und Katzenfutter, Stärke >10 bis 30 GHT | 2309.10.11.00.0 |
| DEBTI50953/22-1 | Ergänzungsfuttermittel, Stärke >30 GHT | 2309.10.11.00.0 |
| DEBTI50902/19-1 | Hunde- und Katzenfutter, Stärke ≤10 GHT | 2309.10.11.00.0 |
| DEBTI50901/19-1 | Hunde- und Katzenfutter, Stärke ≤10 GHT | 2309.10.11.00.0 |
| DEBTI5773/19-1 | Hunde- und Katzenfutter, Stärke ≤10 GHT | 2309.10.11.00.0 |
| DEBTI23133/20-1 | Hunde- und Katzenfutter, Stärke ≤10 GHT | 2309.10.11.00.0 |
| DEBTI50737/22-1 | Hundefuttermittel, keine Glucose/Stärke/Milcherzeugnisse | 2309.10.11.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen | Der Import von Produkten aus Robben ist in der EU weitgehend verboten und nur in engen Ausnahmen mit Bescheinigung erlaubt. |
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Veterinärkontrolle | Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten. |
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
| Vorläufiger Antidumpingzoll | Ein vorläufiger Strafzoll, der erhoben wird, weil der Verdacht auf Preisdumping besteht, das Verfahren aber noch nicht abgeschlossen ist. |
| Antidumping-/Ausgleichszollstatistik | Erfassung von Daten für Antidumping-Verfahren. |
| Kontrolle Antidumping- und Ausgleichszoll | Es wird geprüft, ob für diese Ware Strafzölle anfallen, da sie im Herkunftsland möglicherweise unfair subventioniert oder unter Marktpreis verkauft wird. |
Zollrechner für Tiernahrung
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Ausfuhr aus der EU
Besondere Maßnahmen bei der Ausfuhr
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