Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer setzt sich aus folgenden Hierarchieebenen zusammen:
- AbschnittKap. 47 bis 49: Halbstoffe aus Holz oder anderen cellulosehaltigen Faserstoffen; Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur Wiedergewinnung; Papier, Pappe und Waren darausX
- KapitelPAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE48
- PositionAndere Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, zugeschnitten; andere Waren aus Papierhalbstoff, Papier, Pappe, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern4823
- UnterpositionTabletts, Schüsseln, Teller, Tassen, Becher und ähnliche Waren, aus Papier oder Pappe482361
- Unterpositionandere482369
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Pappbecher
Der HS-Code für Pappbecher lautet 4823.69 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 4823.69.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 4823.69.90.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4823.69.90.00.0.
Einreihung von Pappbecher nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung erfolgt nach AV 1 (Wortlaut der Positionen) und AV 6 (Vergleich der Unterpositionen). Pappbecher sind als Waren aus Papier oder Pappe in Position 4823 einzureihen, da sie nicht von einer spezielleren Position erfasst werden.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Pappbecher
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungaus Bambus | 4823.61.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungTabletts, Schüsseln und Teller | 4823.69.10.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungFilterpapier und Filterpappe | 4823.20.00.00.0 | 0 % |
| Alternative Einreihungformgepresste oder gepresste Waren aus Papierhalbstoff | 4823.70.00.00.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Pappbecher (4823) ≠ aus Bambus (4823) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Pappbecher bleibt die Zolltarifnummer 4823.69.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Pappbecher (4823) ≠ Tabletts, Schüsseln und Teller (4823) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Pappbecher bleibt die Zolltarifnummer 4823.69.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Pappbecher (4823) ≠ Filterpapier und Filterpappe (4823) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Pappbecher bleibt die Zolltarifnummer 4823.69.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Pappbecher (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE24241/12-1 | Papp-Becher, weiß, konisch, 0,2 l, innen Kunststoffbeschichtung <50% | 4823.69.90.00.0 |
| DEBTI44147/23-1 | Pappbecher mit Henkel, konisch, Kunststoffbeschichtung <50% | 4823.69.90.00.0 |
| DE24224/12-1 | Papp-Becher, farbig bedruckt, 0,3 l, Kunststoffbeschichtung <50% | 4823.69.90.00.0 |
| DE24240/12-1 | Papp-Becher, farbig bedruckt, 0,2 l, Kunststoffbeschichtung <50% | 4823.69.90.00.0 |
| DE24247/12-1 | Papp-Becher, farbig bedruckt, 0,1 l, Kunststoffbeschichtung <50% | 4823.69.90.00.0 |
| DE24242/12-1 | Papp-Becher, farbig bedruckt, 0,3 l, Kunststoffbeschichtung <50% | 4823.69.90.00.0 |
| DE24221/12-1 | Papp-Becher, farbig bedruckt, 0,3 l, Kunststoffbeschichtung <50% | 4823.69.90.00.0 |
| DE2593/10-5 | Pappbecher aus Partyset, bunt bedruckt | 4823.69.90.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
Zollrechner für Pappbecher
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Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrmaßnahmen
Weitere Produkte aus Verpackungsmaterial
Diese Produkte haben ähnliche Zolltarifnummern oder Funktionen: