Hierarchie der Zolltarifnummer
Die vollständige Einreihungshierarchie der Zolltarifnummer 7108.12.00.00.9 für Goldnugget zeigt den Weg vom Abschnitt bis zur 11-stelligen Codenummer.
- AbschnittKap. 71: Echte Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteine oder Schmucksteine, Edelmetalle, Edelmetallplattierungen und Waren daraus; Fantasieschmuck; MünzenXIV
- KapitelECHTE PERLEN ODER ZUCHTPERLEN, EDELSTEINE ODER SCHMUCKSTEINE, EDELMETALLE, EDELMETALLPLATTIERUNGEN UND WAREN DARAUS; FANTASIESCHMUCK; MÜNZEN71
- PositionGold (einschließlich platiniertes Gold), in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver7108
- Unterpositionzu nicht monetären Zwecken710811
- Unterpositionin Rohform710812
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Goldnugget
Der HS-Code für Goldnugget lautet 7108.12 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 7108.12.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 7108.12.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 7108.12.00.00.9.
Einreihung von Goldnugget nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Goldnugget fällt nach der Allgemeinen Vorschrift 1 (AV 1) der Kombinierten Nomenklatur in Position 7108, da es sich um Gold in Rohform handelt. Die Unterposition 7108 12 erfasst Rohgold, das nicht als Halbzeug (Stäbe, Drähte, Bleche) oder Pulver ausgeführt ist. Die TARIC-Unterteilung nach dem Goldgehalt ergibt für Nuggets mit typisch 80–96 % Gold die Codenummer 7108.12.00.00.9 (andere).
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Goldnugget
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungGoldbarren, Feingold ≥995 Tausendstel, als Anlagegold | 7108.12.00.00.1 | 0 % |
| Alternative EinreihungPulver | 7108.11.00.00.0 | 0 % |
| Alternative Einreihungals Halbzeug | 7108.13.00.00.0 | 0 % |
| Alternative Einreihungzu monetären Zwecken | 7108.20.00.00.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Goldnugget (7108) ≠ Goldbarren, Feingold ≥995 Tausendstel, als Anlagegold (7108) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Goldnugget bleibt die Zolltarifnummer 7108.12.00.00.9 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Goldnugget (7108) ≠ Pulver (7108) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Goldnugget bleibt die Zolltarifnummer 7108.12.00.00.9 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Goldnugget (7108) ≠ als Halbzeug (7108) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Goldnugget bleibt die Zolltarifnummer 7108.12.00.00.9 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Goldnugget (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI50665/19-1 | Rohgold, Stücke aus Rohgold mit Goldgehalt 80-90 GHT in grobe Barren gegossen | 7108.12.00.00.9 |
| DEBTI33544/21-1 | Rohgoldbarren, Gewichte 1-20 kg, Goldgehalt 90-96 %, gegossen | 7108.12.00.00.9 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle | Allgemeiner Hinweis auf erforderliche Kontrollen durch den Zoll bei der Einfuhr. |
Einfuhrabgaben berechnen
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Goldnugget mit unserem Zollrechner. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % auf den Zollwert.
Ausfuhr in Drittländer
Ausfuhrmaßnahmen
Weitere Produkte aus Schmuck & Accessoires
Die folgenden Produkte sind zolltariflich verwandt oder können als Vergleich für die Einreihung von Goldnugget dienen: