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Schmuck & AccessoiresKapitel 71Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Goldnugget: 7108.12.00.00.9

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Goldnugget (7108.12.00.00.9) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Goldnugget unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Goldnugget Produktbild

Für Goldnuggets sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt den wahrscheinlichen Code, typische Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Goldnugget beschreiben: Goldgehalt, Gewicht, Stückzahl, Fundort

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die vollständige Einreihungshierarchie der Zolltarifnummer 7108.12.00.00.9 für Goldnugget zeigt den Weg vom Abschnitt bis zur 11-stelligen Codenummer.

  • Abschnitt: XIV - Kap. 71: Echte Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteine oder Schmucksteine, Edelmetalle, Edelmetallplattierungen und Waren daraus; Fantasieschmuck; Münzen
  • Kapitel: 71 - ECHTE PERLEN ODER ZUCHTPERLEN, EDELSTEINE ODER SCHMUCKSTEINE, EDELMETALLE, EDELMETALLPLATTIERUNGEN UND WAREN DARAUS; FANTASIESCHMUCK; MÜNZEN
  • Position: 7108 - Gold (einschließlich platiniertes Gold), in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver
  • Unterposition: 7108 11 - zu nicht monetären Zwecken
  • Unterposition: 7108 12 - in Rohform
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 7108 1200 00 9 - andere

Hinweis zur Einreihung

Goldnuggets mit einem Goldgehalt unter 80 % oder in verarbeiteter Form (z. B. Barren mit Herstellerprägung) können einer anderen Codenummer unterliegen. Im Zweifel das Klassifizierungstool nutzen.

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Goldnugget

Der HS-Code für Goldnugget lautet 7108.12 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 7108.12.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 7108.12.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 7108.12.00.00.9.

Einreihung von Goldnugget nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Goldnugget fällt nach der Allgemeinen Vorschrift 1 (AV 1) der Kombinierten Nomenklatur in Position 7108, da es sich um Gold in Rohform handelt. Die Unterposition 7108 12 erfasst Rohgold, das nicht als Halbzeug (Stäbe, Drähte, Bleche) oder Pulver ausgeführt ist. Die TARIC-Unterteilung nach dem Goldgehalt ergibt für Nuggets mit typisch 80–96 % Gold die Codenummer 7108.12.00.00.9 (andere).

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Goldnugget

Alternative Einreihung

7108.12.00.00.1 0 %

Goldbarren, Feingold ≥995 Tausendstel, als Anlagegold

Alternative Einreihung

7108.11.00.00.0 0 %

Pulver

Alternative Einreihung

7108.13.00.00.0 0 %

als Halbzeug

Alternative Einreihung

7108.20.00.00.0 0 %

zu monetären Zwecken

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Goldnugget (7108) ≠ Goldbarren, Feingold ≥995 Tausendstel, als Anlagegold (7108)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Goldnugget bleibt die Zolltarifnummer 7108.12.00.00.9 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Goldnugget (7108) ≠ Pulver (7108)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Goldnugget bleibt die Zolltarifnummer 7108.12.00.00.9 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Goldnugget (7108) ≠ als Halbzeug (7108)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Goldnugget bleibt die Zolltarifnummer 7108.12.00.00.9 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Goldnuggets fallen ausschließlich in Kapitel 71. Eine Einreihung in andere Kapitel kommt bei natürlichem Rohgold nicht in Betracht. Nachfolgend eine alternative Codenummer aus einem anderen 4-stelligen Bereich:

Alternative Einreihung

7108.11.00.00.0 0 %

Pulver

Alternative Einreihung

7108.13.00.00.0 0 %

als Halbzeug

Alternative Einreihung

7108.20.00.00.0 0 %

zu monetären Zwecken

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Goldnugget ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Goldnugget (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI50665/19-17108.12.00.00.9
Rohgold, Stücke aus Rohgold mit Goldgehalt 80-90 GHT in grobe Barren gegossen
DEBTI33544/21-17108.12.00.00.9
Rohgoldbarren, Gewichte 1-20 kg, Goldgehalt 90-96 %, gegossen
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle

Allgemeiner Hinweis auf erforderliche Kontrollen durch den Zoll bei der Einfuhr.

Einfuhrabgaben berechnen

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Goldnugget mit unserem Zollrechner. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % auf den Zollwert.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr in Drittländer

Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Goldnuggets

Welche Zolltarifnummer hat Goldnugget?

Die zutreffende Zolltarifnummer für Goldnugget (Rohgold, Naturgold) lautet 7108.12.00.00.9. Diese 11-stellige Codenummer gilt für Gold in Rohform, das weder als Anlagegold mit einer Reinheit von mindestens 995 Tausendsteln noch als Halbzeug ausgeführt ist.

Welchen HS-Code hat Goldnugget?

Der HS-Code für Goldnugget ist 710812. International auf 6 Stellen harmonisiert erfasst er Gold in Rohform, zu nicht monetären Zwecken. Für die EU-Zollanmeldung wird dieser auf die 8-stellige KN-Codenummer 71081200 und die 10-stellige TARIC-Nummer 7108120000 ergänzt.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Goldnugget?

Der Drittlandszollsatz für Goldnugget beträgt 0 %. Gold in Rohform (Codenummer 7108.12.00.00.9) ist zollfrei. Bei der Einfuhr fällt jedoch die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 % auf den Zollwert an. Zusätzlich können Einfuhrkontrollen (Maßnahme 707) anwendbar sein.

Wie unterscheidet sich Goldnugget zolltechnisch?

Die Abgrenzung erfolgt anhand der physischen Form: Goldnugget als natürliches Rohgold wird in die Unterposition 710812 (Rohform) eingereiht. Alternative Einreihungen wie Halbzeug (Stäbe, Bleche, Drähte) nach 710813 sind ausgeschlossen, da keine Weiterverarbeitung stattfindet. Goldbarren als Anlagegold mit einer Reinheit von mindestens 995 Tausendsteln fallen in die Codenummer 7108.12.00.00.1, die für Nuggets mit typisch geringerem Goldgehalt nicht zutrifft.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Goldnugget verwende?

Die Verwendung einer unzutreffenden Zolltarifnummer für Goldnugget kann zu einer fehlerhaften Zollanmeldung führen. Dies kann Nacherhebung von Abgaben, Verspätungszuschläge oder Bußgelder wegen Zollvergehen zur Folge haben. Zudem riskieren Sie bei Sichtprüfung durch den Zoll die Verzögerung der Sendung. Im schlimmsten Fall droht ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Goldnugget?

Für die Einfuhr von Goldnugget (Rohgold) unter der Codenummer 7108.12.00.00.9 ist eine Einfuhrkontrolle (Maßnahme 707) vorgesehen. Diese bedeutet, dass der Zoll die Ware bei der Einfuhr überprüfen kann. Darüber hinaus bestehen keine spezifischen Handelsbeschränkungen wie Antidumpingzölle oder Embargos für Rohgold. Die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 % ist stets zu beachten.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Goldnugget?

Die vollständige deutsche Zolltarifnummer für Goldnugget ist eine 11-stellige Zolltarifnummer mit der Darstellung 7108.12.00.00.9. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code, der 2-stelligen KN-Unterposition, 2 weiteren TARIC-Stellen und der 1-stelligen nationalen Unterteilung (Codenummer für "andere").

Ändern sich Zolltarifnummern für Goldnugget?

Zolltarifnummern unterliegen jährlichen Änderungen durch Aktualisierungen des Harmonisierten Systems (HS) und der Kombinierten Nomenklatur (KN). Die Position 7108 für Gold ist jedoch langfristig stabil. Die aktuelle Codenummer 7108.12.00.00.9 für Rohgold (andere) hat sich in den letzten Jahren nicht geändert. Vor einer Zollanmeldung sollte stets die aktuelle TARIC-Information geprüft werden.

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