Hierarchie der Zolltarifnummer
Die vollständige Einreihungshierarchie der Zolltarifnummer 7108.12.00.00.9 für Goldnugget zeigt den Weg vom Abschnitt bis zur 11-stelligen Codenummer.
- Abschnitt: XIV - Kap. 71: Echte Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteine oder Schmucksteine, Edelmetalle, Edelmetallplattierungen und Waren daraus; Fantasieschmuck; Münzen
- Kapitel: 71 - ECHTE PERLEN ODER ZUCHTPERLEN, EDELSTEINE ODER SCHMUCKSTEINE, EDELMETALLE, EDELMETALLPLATTIERUNGEN UND WAREN DARAUS; FANTASIESCHMUCK; MÜNZEN
- Position: 7108 - Gold (einschließlich platiniertes Gold), in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver
- Unterposition: 7108 11 - zu nicht monetären Zwecken
- Unterposition: 7108 12 - in Rohform
Zolltarifnummer: 7108 1200 00 9 - andere
Hinweis zur Einreihung
Goldnuggets mit einem Goldgehalt unter 80 % oder in verarbeiteter Form (z. B. Barren mit Herstellerprägung) können einer anderen Codenummer unterliegen. Im Zweifel das Klassifizierungstool nutzen.
Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Goldnugget
Der HS-Code für Goldnugget lautet 7108.12 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 7108.12.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 7108.12.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 7108.12.00.00.9.
Einreihung von Goldnugget nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Goldnugget fällt nach der Allgemeinen Vorschrift 1 (AV 1) der Kombinierten Nomenklatur in Position 7108, da es sich um Gold in Rohform handelt. Die Unterposition 7108 12 erfasst Rohgold, das nicht als Halbzeug (Stäbe, Drähte, Bleche) oder Pulver ausgeführt ist. Die TARIC-Unterteilung nach dem Goldgehalt ergibt für Nuggets mit typisch 80–96 % Gold die Codenummer 7108.12.00.00.9 (andere).
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Goldnugget
Alternative Einreihung
Goldbarren, Feingold ≥995 Tausendstel, als Anlagegold
Alternative Einreihung
Pulver
Alternative Einreihung
als Halbzeug
Alternative Einreihung
zu monetären Zwecken
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Goldnugget (7108) ≠ Goldbarren, Feingold ≥995 Tausendstel, als Anlagegold (7108)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Goldnugget bleibt die Zolltarifnummer 7108.12.00.00.9 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Goldnugget (7108) ≠ Pulver (7108)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Goldnugget bleibt die Zolltarifnummer 7108.12.00.00.9 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Goldnugget (7108) ≠ als Halbzeug (7108)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Goldnugget bleibt die Zolltarifnummer 7108.12.00.00.9 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Goldnuggets fallen ausschließlich in Kapitel 71. Eine Einreihung in andere Kapitel kommt bei natürlichem Rohgold nicht in Betracht. Nachfolgend eine alternative Codenummer aus einem anderen 4-stelligen Bereich:
Alternative Einreihung
Pulver
Alternative Einreihung
als Halbzeug
Alternative Einreihung
zu monetären Zwecken
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Goldnugget ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Goldnugget (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Allgemeiner Hinweis auf erforderliche Kontrollen durch den Zoll bei der Einfuhr.
Einfuhrabgaben berechnen
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Goldnugget mit unserem Zollrechner. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % auf den Zollwert.
Ausfuhr in Drittländer
Ausfuhrmaßnahmen
Weitere Produkte aus Schmuck & Accessoires
Die folgenden Produkte sind zolltariflich verwandt oder können als Vergleich für die Einreihung von Goldnugget dienen:
Laptoptasche
4202.12.91.90.0 · 3,7 %
Goldschmuck
7113.19.00.00.0 · 2,5 %
Tasche
4202.22.90.90.0 · 3,7 %
Stoff-Schlüsselanhänger
6307.90.98.99.0 · 6,3 %
Kunststoff-Schlüsselanhänger
3926.90.97.90.0 · 6,5 %
Koffer
4202.12.50.00.0 · 5,2 %
Plüschanhänger
9503.00.41.00.0 · 4,7 %
Schmuckbeutel
4202.92.98.90.0 · 2,7 %
Schmuck
7113.19.00.000 · 2,5 %
