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Schmuck & AccessoiresKapitel 71Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Goldschmuck: 7113.19.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Goldschmuck (7113.19.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Goldschmuck unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Goldschmuck Produktbild

Goldschmuck umfasst alle Schmuckwaren aus massiven Goldlegierungen wie 333er, 585er oder 750er Gold. Die zolltarifliche Einreihung hängt vom Edelmetallgehalt und der Verwendung ab. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Goldschmuck beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Goldschmuck ist in folgende Hierarchie eingebettet:

  • Abschnitt: XIV - Kap. 71: Echte Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteine oder Schmucksteine, Edelmetalle, Edelmetallplattierungen und Waren daraus; Fantasieschmuck; Münzen
  • Kapitel: 71 - ECHTE PERLEN ODER ZUCHTPERLEN, EDELSTEINE ODER SCHMUCKSTEINE, EDELMETALLE, EDELMETALLPLATTIERUNGEN UND WAREN DARAUS; FANTASIESCHMUCK; MÜNZEN
  • Position: 7113 - Schmuckwaren und Teile davon, aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen
  • Unterposition: 7113 11 - aus Edelmetallen, auch mit Edelmetallen überzogen oder plattiert
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 7113 1900 00 0 - aus anderen Edelmetallen, auch mit Edelmetallen überzogen oder plattiert

Hinweis zur Einreihung

Die korrekte Einreihung von Goldschmuck hängt vom Edelmetallgehalt und der Verwendung ab. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten für eine schnelle Prüfung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Goldschmuck

Der HS-Code für Goldschmuck lautet 7113.19 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 7113.19.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 7113.19.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 7113.19.00.00.0.

Einreihung von Goldschmuck nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Goldschmuck erfolgt nach AV 1 in Verbindung mit Anmerkung 4 zu Kapitel 71. Gold ist ein Edelmetall im Sinne dieser Anmerkung. Schmuckwaren aus massivem Gold fallen daher in die Position 7113. Die Unterposition 7113 19 erfasst 'andere Edelmetalle' als Silber, wozu Gold zählt. AV 3a (spezifischere Beschreibung) führt zur Unterposition 7113 19, da Gold nicht unter die Silber-Unterposition 7113 11 fällt.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Goldschmuck

Alternative Einreihung

7113.11.00.00.0 2,5 %

Schmuckwaren aus Silber - für Silberschmuck, nicht Gold

Alternative Einreihung

7113.20.00.00.0 2,5 %

Schmuckwaren aus Edelmetallplattierungen - nur oberflächliche Auflage, nicht massiv

Alternative Einreihung

7117.19.00.90.0 2,5 %

Fantasieschmuck aus unedlen Metallen, vergoldet

Alternative Einreihung

7114.19.00.00.0 2,5 %

Gold- und Silberschmiedewaren - Gebrauchsgegenstände

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Goldschmuck (7113) ≠ Schmuckwaren aus Silber - für Silberschmuck, nicht Gold (7113)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Goldschmuck bleibt die Zolltarifnummer 7113.19.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Goldschmuck (7113) ≠ Schmuckwaren aus Edelmetallplattierungen - nur oberflächliche Auflage, nicht massiv (7113)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Goldschmuck bleibt die Zolltarifnummer 7113.19.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Goldschmuck (7113) ≠ Fantasieschmuck aus unedlen Metallen, vergoldet (7117)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Goldschmuck bleibt die Zolltarifnummer 7113.19.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Wenn Ihr Produkt nicht als Schmuckware eingestuft werden kann, kommen auch andere Kapitel in Betracht:

Alternative Einreihung

7113.11.00.00.0 2,5 %

Schmuckwaren aus Silber - für Silberschmuck, nicht Gold

Alternative Einreihung

7113.20.00.00.0 2,5 %

Schmuckwaren aus Edelmetallplattierungen - nur oberflächliche Auflage, nicht massiv

Alternative Einreihung

7117.19.00.90.0 2,5 %

Fantasieschmuck aus unedlen Metallen, vergoldet

Alternative Einreihung

7114.19.00.00.0 2,5 %

Gold- und Silberschmiedewaren - Gebrauchsgegenstände

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Goldschmuck ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Goldschmuck (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI4960/19-17113.19.00.00.0
Schmuckwaren aus 750er Gold (Ohrstecker, Anhänger mit Schungitstein)
DEBTI3306/19-17113.19.00.00.0
Fingerring aus 750er Rotgold mit Diamant
DEBTI3313/19-17113.19.00.00.0
Fingerring aus 750er Weiß-/Rotgold mit Diamanten
DE10915/17-17113.19.00.00.0
Fingerring aus 750er Rotgold mit Stern-Diamant
DEK/669/09-17113.19.00.00.0
Brillant-Armband aus 750er Weißgold
DEBTI17499/19-17113.19.00.00.0
Fingerring: unedles Metall + 750er Goldelement (Gold nicht nur geringfügige Verzierung)
DE12754/12-17113.19.00.00.0
Goldcollier mit Diamanten aus 750er Gold
DE24482/11-17113.19.00.00.0
Armband aus Leder mit Goldenden (585er)
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

2,5 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China2,5 %

Drittlandszoll

USA2,5 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien2,5 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand2,5 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen

Der Import von Produkten aus Robben ist in der EU weitgehend verboten und nur in engen Ausnahmen mit Bescheinigung erlaubt.

Einfuhrkontrolle - CITES

Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.

Einfuhrkontrolle

Allgemeine Überwachung der Einfuhr.

Zollrechner für Goldschmuck

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Goldschmuck aus China mit 2,5 % Drittlandszoll und 19 % Einfuhrumsatzsteuer. Geben Sie den Warenwert ein, um die Gesamtkosten zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrkontrolle – CITES

Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Goldschmuckstücke

Welche Zolltarifnummer hat Goldschmuck?

Goldschmuck wird unter der Zolltarifnummer 7113.19.00.00.0 eingereiht. Diese 11-stellige Nummer gilt für Schmuckwaren aus anderen Edelmetallen als Silber, also insbesondere aus Goldlegierungen wie 333er, 585er oder 750er Gold. Die ersten sechs Ziffern (711319) bilden den HS-Code, die achte Ziffer (71131900) die Kombinierte Nomenklatur und die zehnte Ziffer (7113190000) den TARIC-Code.

Welchen HS-Code hat Goldschmuck?

Der HS-Code für Goldschmuck lautet 711319. Er umfasst die Position 7113 (Schmuckwaren und Teile davon, aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen) und die Unterposition 7113 19 (aus anderen Edelmetallen). Gold wird als 'anderes Edelmetall' im Sinne des Harmonisierten Systems eingestuft, da es nicht unter die spezifische Unterposition für Silber (7113 11) fällt.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Goldschmuck?

Der Drittlandszollsatz für Goldschmuck der Zolltarifnummer 7113.19.00.00.0 beträgt 2,5 %. Dieser Satz gilt für Einfuhren aus Ländern ohne Freihandelsabkommen mit der EU, wie China, USA, Indien oder Thailand. Bei Einfuhren aus Ländern mit Präferenzabkommen (z. B. Großbritannien, Schweiz, Japan, Südkorea, Vietnam) kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden.

Wie unterscheidet sich Goldschmuck zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Goldschmuck erfolgt vor allem zu Silberschmuck (7113.11.00.00.0), Fantasieschmuck (7117.19.00.90.0) und Goldschmiedewaren (7114.19.00.00.0). Goldschmuck besteht aus massivem Edelmetall (Goldlegierung) und dient als Schmuck zur Zierde. Eine Alternative ist Silberschmuck, der chemisch und tariflich ein anderes Edelmetall darstellt. Fantasieschmuck aus vergoldetem unedlen Metall scheidet aus, wenn Gold nicht nur geringfügige Verzierung ist (vgl. vZTA DEBTI17499/19-1).

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Goldschmuck verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer für Goldschmuck kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Einfuhrumsatzsteuer und möglichen Strafen führen. Bei einer unrichtigen Deklaration drohen zudem Betriebsprüfungen durch den Zoll und Verzögerungen in der Lieferkette. Besonders kritisch ist die Verwechslung mit Fantasieschmuck (7117), da dort andere Zollsätze und keine CITES-Kontrollen gelten. Im Zweifel sollte eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) eingeholt werden.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Goldschmuck?

Ja, für Goldschmuck gelten besondere Einfuhrkontrollen. Es besteht eine CITES-Einfuhrkontrolle (Maßnahme 710), wenn der Schmuck Bestandteile geschützter Tier- oder Pflanzenarten enthält (z. B. Elfenbein, Korallen, Schildpatt). Zudem unterliegt die Einfuhr einer allgemeinen Überwachung (Maßnahme 763) und einer Kontrolle von Robbenerzeugnissen (Maßnahme 746). Bei der Ausfuhr ist eine CITES-Ausfuhrkontrolle (Maßnahme 715) zu beachten.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Goldschmuck?

Die vollständige Zolltarifnummer für Goldschmuck ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 7113.19.00.00.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (711319), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (71131900) und dem 10-stelligen TARIC-Code (7113190000) sowie einer elften Kontrollziffer. Die 11-stellige Zolltarifnummer ist für die Zollanmeldung in Deutschland verbindlich.

Ändern sich Zolltarifnummern für Goldschmuck?

Zolltarifnummern können sich durch Änderungen des Harmonisierten Systems (HS) oder der Kombinierten Nomenklatur (KN) ändern. Für Goldschmuck der Position 7113 ist jedoch seit Jahren keine Änderung der 6-stelligen HS-Code-Ebene erfolgt. Die 8-stellige KN-Unterposition und die 10-stellige TARIC-Nummer können sich durch jährliche Anpassungen der EU-Zolltarifverordnung ändern. Es empfiehlt sich, die aktuellen Codes regelmäßig zu prüfen.

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