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IndustriechemieKapitel 28Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Graphen: 2803.00.00.00.0

Graphen ist chemisch einheitlicher Kohlenstoff in zweidimensionaler Modifikation (CAS 1034343-98-0). Die zolltarifliche Einreihung erfolgt als Kohlenstoff der Position 2803, bestätigt durch mehrere verbindliche Zolltarifauskünfte.

Graphen Produktbild

Graphen (CAS 1034343-98-0) wird als feines Pulver, Nanoplättchen oder Flocken gehandelt. Das Material besteht aus elementarem Kohlenstoff in einer bienenwabenförmigen Gitterstruktur und ist von Graphit (natürlich/künstlich) sowie Graphit-Zubereitungen abzugrenzen.

Mögliche Alternativen finden Sie unter Alle Möglichkeiten im Überblick →

Graphen, Graphenpulver, Graphenoxid eingeben...

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 2803.00.00.00.0 ist in der Hierarchie des Harmonisieren Systems wie folgt eingebunden:

  • Abschnitt: VI - Kap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
  • Kapitel: 28 - ANORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSE; ANORGANISCHE ODER ORGANISCHE VERBINDUNGEN VON EDELMETALLEN, VON SELTENERDMETALLEN, VON RADIOAKTIVEN ELEMENTEN ODER VON ISOTOPEN
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 2803 0000 00 0 - Kohlenstoff (Ruß und andere Formen von Kohlenstoff, anderweit weder genannt noch inbegriffen)

Hinweis zur Einreihung

Die Einreihung in die Position 2803 setzt voraus, dass es sich um elementaren Kohlenstoff handelt, der nicht anderweitig als künstlicher Grafit, Grafit-Zubereitung oder Ware aus Grafit einzuordnen ist. Bei Unsicherheit hilft der digitale Klassifizierungs-Assistent

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Graphen

Der HS-Code für Graphen lautet 2803.00 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2803.00.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2803.00.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2803.00.00.00.0.

Einreihung von Graphen nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Graphen folgt der Allgemeinen Vorschrift 1 (AV 1). Die Position 2803 erfasst Kohlenstoff in allen Formen, soweit nicht durch andere Positionen spezifischer erfasst.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Graphen

Alternative Einreihung

3801.10.00.85.0 0 %

Künstlicher Grafit - anderer

Alternative Einreihung

3801.10.00.15.0 0 %

Künstlicher Grafit in Blöcken oder Zylindern

Alternative Einreihung

6815.19.00.00.0 0 %

Waren aus Grafit oder anderem Kohlenstoff für nicht elektrische Zwecke

Alternative Einreihung

2504.00.00.00.0 0 %

Natürlicher Graphit

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Graphen (2803) ≠ Künstlicher Grafit - anderer (3801)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Graphen bleibt die Zolltarifnummer 2803.00.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Graphen (2803) ≠ Künstlicher Grafit in Blöcken oder Zylindern (3801)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Graphen bleibt die Zolltarifnummer 2803.00.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Graphen (2803) ≠ Waren aus Grafit oder anderem Kohlenstoff für nicht elektrische Zwecke (6815)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Graphen bleibt die Zolltarifnummer 2803.00.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Ein gänzlich anderer Kapitelbereich kommt in Betracht, wenn das Produkt nicht als chemischer Grundstoff, sondern als Zubereitung oder Fertigware vorliegt.

Alternative Einreihung

3801.10.00.85.0 0 %

Künstlicher Grafit - anderer

Alternative Einreihung

3801.10.00.15.0 0 %

Künstlicher Grafit in Blöcken oder Zylindern

Alternative Einreihung

6815.19.00.00.0 0 %

Waren aus Grafit oder anderem Kohlenstoff für nicht elektrische Zwecke

Alternative Einreihung

2504.00.00.00.0 0 %

Natürlicher Graphit

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Graphen ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Graphen (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE10548/17-12803.00.00.00.0
Kohlenstoff (Graphen) - Chemisch einheitlicher Kohlenstoff in 2D-Modifikation mit bienenwabenförmiger Struktur, CAS 1034343-98-0, als feine Flocken/Nanoplättchen
DEBTI44128/24-12803.00.00.00.0
Graphen; Kohlenstoff - Graphen als Form von elementarem Kohlenstoff, CAS 103-4343-98-0, schwarzer Feststoff
DEBTI21816/17-12803.00.00.00.0
Leitfähiges Graphitpulver - aus natürlichem Grafit expandiert, verpresst und vermahlen
DEBTI26068/17-12803.00.00.00.0
Pulverförmiger Graphit - mit amorphem Kohlenstoff oberflächenbehandelter natürlicher Graphit
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmassnahmen

Einfuhrkontrolle - Abfällen

Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.

Zollrechner für Graphen

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Graphen mit unserem Zollrechner. Geben Sie den Warenwert und das Ursprungsland ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr in Drittländer

Ausfuhrmassnahmen

Ausfuhrkontrolle – Abfällen

Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Graphen

Welche Zolltarifnummer hat Graphen?

Die Zolltarifnummer für Graphen (CAS 1034343-98-0) lautet 2803.00.00.00.0. Es wird als Kohlenstoff der Position 2803 eingereiht. Mehrere verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA) wie DE10548/17-1 und DEBTI44128/24-1 bestätigen diese Einreihung für Graphen in Form von Pulver, Nanoplättchen oder Flocken.

Welchen HS-Code hat Graphen?

Der HS-Code (6-stellig) für Graphen lautet 2803.00. Er deckt Kohlenstoff – Ruß und andere Formen von Kohlenstoff, anderweit weder genannt noch inbegriffen – ab. Graphen als elementarer Kohlenstoff in zweidimensionaler Modifikation fällt eindeutig unter diesen HS-Code.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Graphen?

Der Drittlandszollsatz für Graphen der Zolltarifnummer 2803.00.00.00.0 beträgt 0 %. Es fallen keine Zölle bei der Einfuhr aus Drittländern an. Die Einfuhrumsatzsteuer in Deutschland beträgt 19 %.

Wie unterscheidet sich Graphen zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Graphen erfolgt vor allem zu künstlichem Grafit (3801) und natürlichem Grafit (2504). Graphen ist chemisch reiner elementarer Kohlenstoff und keine Grafit-Zubereitung. Alternative Einreihungen wie 3801 oder 6815 kommen nur bei verarbeiteten bzw. gemischten Produkten in Betracht.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Graphen verwende?

Die Angabe einer falschen Zolltarifnummer für Graphen kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und in schweren Fällen zu Bußgeldern oder strafrechtlichen Konsequenzen wegen Steuerhinterziehung führen. Bei Irrtümern sollte umgehend eine Selbstanzeige beim Zoll erwogen werden.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Graphen?

Ja, für Graphen als Kohlenstoff der Position 2803 besteht eine Einfuhrkontrolle für Abfällen (Code 755). Das bedeutet, dass bei der Einfuhr von Graphen, das als Abfall deklariert wird, strenge Überwachungs- und Genehmigungspflichten greifen. Auch für die Ausfuhr gelten entsprechende Kontrollen (Code 751).

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Graphen?

Die vollständige Zolltarifnummer für Graphen ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 2803 0000 00 0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (2803.00), der 8-stelligen KN (2803.00.00), dem 10-stelligen TARIC-Code (2803.00.00.00) und der nationalen 11. Stelle zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Graphen?

Zolltarifnummern unterliegen regelmäßigen Änderungen durch Aktualisierungen des Harmonisierten Systems (alle 5 Jahre) und jährliche Anpassungen der Kombinierten Nomenklatur. Für Graphen der Position 2803 sind jedoch in den letzten Jahren keine Änderungen erfolgt. Dennoch sollte die Aktualität regelmäßig geprüft werden.

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