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Lebensmittel & GetränkeKapitel 09Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Grüne Kaffeebohne: 0901.11.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Grüne Kaffeebohne (0901.11.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Grüne Kaffeebohne unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Grüne Kaffeebohne Produktbild

Für Grüne Kaffeebohnen sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt den wahrscheinlichen Code, typische Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Grüne Kaffeebohne beschreiben: Röstgrad, Coffeingehalt, Verarbeitungsform

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die zolltarifliche Hierarchie führt von der übergeordneten Warenklasse bis zur 11-stelligen deutschen Zolltarifnummer. Nachfolgend der vollständige Pfad für 0901.11.00.00.0.

  • Abschnitt: II - Kap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen Ursprungs
  • Kapitel: 09 - KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE
  • Position: 0901 - Kaffee, auch geröstet oder entkoffeiniert; Kaffeeschalen und Kaffeehäutchen; Kaffeemittel mit beliebigem Kaffeegehalt
  • Unterposition: 0901 11 - Kaffee, nicht geröstet
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 0901 1100 00 0 - nicht entkoffeiniert

Hinweis zur Einreihung

Diese Angabe dient der ersten Orientierung. Für eine verbindliche Einreihung nutzen Sie das Klassifizierungstool oder beantragen eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA).

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Grüne Kaffeebohne

Der HS-Code für Grüne Kaffeebohne lautet 0901.11 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 0901.11.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 0901.11.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 0901.11.00.00.0.

Einreihung von Grüne Kaffeebohne nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von grünen Kaffeebohnen in Position 0901 folgt der AV 1: Die Warenbezeichnung der Position und der dazugehörigen Anmerkungen sind maßgeblich. Da grüne Kaffeebohnen ungeröstet sind und nicht entkoffeiniert wurden, sind sie der Unterposition 0901.11 zuzuweisen. Eine Anwendung der AV 3 (Mischungen oder zusammengesetzte Waren) ist nicht erforderlich, da die Bohnen in unverarbeitetem Zustand vorliegen.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Grüne Kaffeebohne

Alternative Einreihung

0901.12.00.00.0 0 %

Kaffee, nicht geröstet, entkoffeiniert

Alternative Einreihung

0901.21.00.00.0 0 %

Kaffee, geröstet, nicht entkoffeiniert

Alternative Einreihung

0901.22.00.00.0 0 %

Kaffee, geröstet, entkoffeiniert

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Grüne Kaffeebohne (0901) ≠ Kaffee, nicht geröstet, entkoffeiniert (0901)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Grüne Kaffeebohne bleibt die Zolltarifnummer 0901.11.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Grüne Kaffeebohne (0901) ≠ Kaffee, geröstet, nicht entkoffeiniert (0901)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Grüne Kaffeebohne bleibt die Zolltarifnummer 0901.11.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Grüne Kaffeebohne (0901) ≠ Kaffee, geröstet, entkoffeiniert (0901)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Grüne Kaffeebohne bleibt die Zolltarifnummer 0901.11.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Liegt eine weiterverarbeitete Form von Kaffee vor, kann eine Einreihung in andere Kapitel erforderlich sein.

Alternative Einreihung

0901.12.00.00.0 0 %

Kaffee, nicht geröstet, entkoffeiniert

Alternative Einreihung

0901.21.00.00.0 0 %

Kaffee, geröstet, nicht entkoffeiniert

Alternative Einreihung

0901.22.00.00.0 0 %

Kaffee, geröstet, entkoffeiniert

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Grüne Kaffeebohne ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Grüne Kaffeebohne (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI27673/17-10901.11.00.00.0
Grünes Kaffeepulver, gewonnen aus der grünen Kaffeebohne (Coffea Arabica L.), ungeröstet, nicht entkoffeiniert
DE14578/09-10901.11.00.00.0
Grüne, nicht geröstete Kaffeebohnen (-samen) zur Aufzucht einer Kaffeepflanze
DE5440/13-10901.11.00.00.0
Kaffeebohnen, Rohware, unverarbeitet, ungeröstet, ungemahlen, unbehandelt
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

7 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Drittlandszoll

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Einfuhrbeschränkungen und besondere Maßnahmen

Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.

Veterinärkontrolle

Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten.

Zusatzzölle

Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.

Einfuhrabgaben berechnen

Nutzen Sie unseren Zollrechner, um die voraussichtlichen Importkosten inklusive Zoll und Einfuhrumsatzsteuer für Ihre Sendung zu ermitteln. Geben Sie dazu den Warenwert und das Ursprungsland ein.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Ausfuhrbeschränkungen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Grüne Kaffeebohnen

Welche Zolltarifnummer hat Grüne Kaffeebohne?

Die Zolltarifnummer für grüne Kaffeebohnen (ungeröstet, nicht entkoffeiniert) lautet 0901.11.00.00.0. Diese 11-stellige Nummer gilt für Rohkaffee in ganzen Bohnen, der weder geröstet noch entkoffeiniert wurde. Sie dient als Grundlage für die Zollanmeldung und die Berechnung von Abgaben.

Welchen HS-Code hat Grüne Kaffeebohne?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für grüne Kaffeebohnen ist 0901.11. Dieser sechsstellige Code wird international für die Klassifizierung von nicht geröstetem, nicht entkoffeiniertem Kaffee verwendet. Er bildet die Basis für die weitere Untergliederung in der EU.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Grüne Kaffeebohne?

Der Drittlandszollsatz für grüne Kaffeebohnen beträgt 0 %. Das bedeutet, dass bei der Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern kein Zoll anfällt. Zusätzlich zur Einfuhr ist die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) in Höhe von 7 % auf den Warenwert zu entrichten.

Wie unterscheidet sich Grüne Kaffeebohne zolltechnisch?

Die wesentliche Abgrenzung erfolgt über den Röstgrad und den Coffeingehalt. Eine Alternative zur ungerösteten, nicht entkoffeinierten Bohne ist die entkoffeinierte Variante (0901.12). Gerösteter Kaffee (0901.21/0901.22) fällt in andere Unterpositionen. Die Einreihung hängt also vom Verarbeitungszustand ab.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Grüne Kaffeebohne verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen und Steuern, Verzugszinsen sowie Bußgeldern führen. Im schlimmsten Fall droht ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung. Zudem kann die Ware bei der Einfuhr zurückgehalten oder beschlagnahmt werden. Daher ist die korrekte Einreihung essenziell.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Grüne Kaffeebohne?

Ja, für grüne Kaffeebohnen gelten bei der Einfuhr in die EU besondere Maßnahmen: eine Einfuhrkontrolle für ökologische/biologische Erzeugnisse (Code 750) sowie eine Veterinärkontrolle (Code 410). Zudem können Zusatzzölle (Code 695) anfallen. Diese Maßnahmen sind im TARIC hinterlegt und müssen beachtet werden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Grüne Kaffeebohne?

Die vollständige Zolltarifnummer für grüne Kaffeebohnen hat 11 Stellen und lautet 0901.11.00.00.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code, zwei weiteren Stellen der Kombinierten Nomenklatur, zwei TARIC-Stellen und einer abschließenden nationalen Splittingnummer.

Ändern sich Zolltarifnummern für Grüne Kaffeebohne?

Zolltarifnummern können sich durch Änderungen im Harmonisierten System, in der Kombinierten Nomenklatur oder im TARIC ändern. In der Regel bleiben sie über mehrere Jahre stabil, aber es empfiehlt sich, regelmäßig die aktuellen Fassungen zu prüfen. Die offizielle Quelle ist der TARIC der Europäischen Kommission.

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