Hierarchie der Zolltarifnummer
Die zolltarifliche Hierarchie führt von der übergeordneten Warenklasse bis zur 11-stelligen deutschen Zolltarifnummer. Nachfolgend der vollständige Pfad für 0901.11.00.00.0.
- Abschnitt: II - Kap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen Ursprungs
- Kapitel: 09 - KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE
- Position: 0901 - Kaffee, auch geröstet oder entkoffeiniert; Kaffeeschalen und Kaffeehäutchen; Kaffeemittel mit beliebigem Kaffeegehalt
- Unterposition: 0901 11 - Kaffee, nicht geröstet
Zolltarifnummer: 0901 1100 00 0 - nicht entkoffeiniert
Hinweis zur Einreihung
Diese Angabe dient der ersten Orientierung. Für eine verbindliche Einreihung nutzen Sie das Klassifizierungstool oder beantragen eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA).
Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Grüne Kaffeebohne
Der HS-Code für Grüne Kaffeebohne lautet 0901.11 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 0901.11.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 0901.11.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 0901.11.00.00.0.
Einreihung von Grüne Kaffeebohne nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von grünen Kaffeebohnen in Position 0901 folgt der AV 1: Die Warenbezeichnung der Position und der dazugehörigen Anmerkungen sind maßgeblich. Da grüne Kaffeebohnen ungeröstet sind und nicht entkoffeiniert wurden, sind sie der Unterposition 0901.11 zuzuweisen. Eine Anwendung der AV 3 (Mischungen oder zusammengesetzte Waren) ist nicht erforderlich, da die Bohnen in unverarbeitetem Zustand vorliegen.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Grüne Kaffeebohne
Alternative Einreihung
Kaffee, nicht geröstet, entkoffeiniert
Alternative Einreihung
Kaffee, geröstet, nicht entkoffeiniert
Alternative Einreihung
Kaffee, geröstet, entkoffeiniert
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Grüne Kaffeebohne (0901) ≠ Kaffee, nicht geröstet, entkoffeiniert (0901)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Grüne Kaffeebohne bleibt die Zolltarifnummer 0901.11.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Grüne Kaffeebohne (0901) ≠ Kaffee, geröstet, nicht entkoffeiniert (0901)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Grüne Kaffeebohne bleibt die Zolltarifnummer 0901.11.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Grüne Kaffeebohne (0901) ≠ Kaffee, geröstet, entkoffeiniert (0901)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Grüne Kaffeebohne bleibt die Zolltarifnummer 0901.11.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Liegt eine weiterverarbeitete Form von Kaffee vor, kann eine Einreihung in andere Kapitel erforderlich sein.
Alternative Einreihung
Kaffee, nicht geröstet, entkoffeiniert
Alternative Einreihung
Kaffee, geröstet, nicht entkoffeiniert
Alternative Einreihung
Kaffee, geröstet, entkoffeiniert
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Grüne Kaffeebohne ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Grüne Kaffeebohne (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Drittlandszoll
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrbeschränkungen und besondere Maßnahmen
Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.
Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten.
Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.
Einfuhrabgaben berechnen
Nutzen Sie unseren Zollrechner, um die voraussichtlichen Importkosten inklusive Zoll und Einfuhrumsatzsteuer für Ihre Sendung zu ermitteln. Geben Sie dazu den Warenwert und das Ursprungsland ein.
Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrbeschränkungen
Weitere Produkte aus Lebensmittel & Getränke
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verwandter Waren aus dem Bereich Lebensmittel & Getränke mit den zugehörigen Zolltarifnummern.
Avocado
0804.40.00.10.0 · nicht ermittelt
Speiseöl
1514.19.90.00.1 · 0 %
Kokosmehl
2306.50.00.00.0 · 0 %
Teebeutel
0902.30.00.00.0 · 0 %
Bergamotte
0805.90.00.90.1 · 12,8 %
H-Milch
0401.20.91.00.9 · 22,7 %
Knoblauchpulver
0712.90.90.10.0 · 12,8 %
Christstollen
1905.90.70.00.0 · 9,7 %
Vermicelli
1902.30.10.80.0 · 6,4 %
