Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 0910.91.90.00.0 ist in folgende Hierarchieebenen des Zolltarifs eingebettet:
- AbschnittKap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen UrsprungsII
- KapitelKAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE09
- PositionIngwer, Safran, Kurkuma, Thymian, Lorbeerblätter, Curry und andere Gewürze0910
- Unterpositionandere Gewürze091091
- UnterpositionMischungen im Sinne der Anmerkung 1 b) zu diesem Kapitel091091
- Kombinierte Nomenklaturandere09109110
- Zolltarifnummergemahlen oder sonst zerkleinert
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Gewürzpulver
Der HS-Code für Gewürzpulver lautet 0910.91 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 0910.91.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 0910.91.90.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 0910.91.90.00.0.
Einreihung von Gewürzpulver nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Gewürzpulver erfolgt nach der AV 1 (Wortlaut der Positionen und Abschnitts-/Kapitel-Anmerkungen) sowie der AV 3b (charakterbestimmender Bestandteil bei Mischungen). Anmerkung 1b zu Kapitel 9 definiert, welche Mischungen in Position 0910 fallen: solche, die ausschließlich aus Waren der Positionen 0904 bis 0910 bestehen.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Gewürzpulver
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungEinzelne gemahlene Gewürze (z.B. Sumach, Curryblätter, Bockshornklee) – sofern die Ware ein einzelnes, nicht in spezifischer Unterposition genanntes Gewürz in Pulverform darstellt | 0910.99.99.00.0 | 12,5 % |
| Alternative EinreihungCurrypulver – spezifische Curry-Mischungen im Sinne der Anmerkung | 0910.91.05.00.0 | 12,5 % |
| Alternative EinreihungZusammengesetzte Würzmittel – wenn der Gehalt an Nicht-Gewürz-Zutaten (Salz, Zucker, Geschmacksverstärker) so hoch ist, dass der Würzmittel-Charakter dominiert | 2103.90.90.89.0 | 12,5 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Gewürzpulver (0910) ≠ Einzelne gemahlene Gewürze (z.B. Sumach, Curryblätter, Bockshornklee) – sofern die Ware ein einzelnes, nicht in spezifischer Unterposition genanntes Gewürz in Pulverform darstellt (0910) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gewürzpulver bleibt die Zolltarifnummer 0910.91.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Gewürzpulver (0910) ≠ Currypulver – spezifische Curry-Mischungen im Sinne der Anmerkung (0910) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gewürzpulver bleibt die Zolltarifnummer 0910.91.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Gewürzpulver (0910) ≠ Zusammengesetzte Würzmittel – wenn der Gehalt an Nicht-Gewürz-Zutaten (Salz, Zucker, Geschmacksverstärker) so hoch ist, dass der Würzmittel-Charakter dominiert (2103) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gewürzpulver bleibt die Zolltarifnummer 0910.91.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Einige gewürzähnliche Produkte können anderen Kapiteln zugeordnet werden:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungZusammengesetzte Würzmittel – wenn der Gehalt an Nicht-Gewürz-Zutaten (Salz, Zucker, Geschmacksverstärker) so hoch ist, dass der Würzmittel-Charakter dominiert | 2103.90.90.89.0 | 12,5 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Gewürzpulver (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI15355/25-1 | Gemahlene Gewürzmischung (Anis, Koriander, Zimt, Kardamom, Ingwer, Fenchel, Nelken, Piment, Muskat, Pfeffer) – reine Gewürzmischung | 0910.91.90.00.0 |
| DEBTI11701/25-1 | Bio-Lebkuchengewürzmischung – reine Gewürzmischung | 0910.91.90.00.0 |
| DEBTI31360/23-1 | Gewürzzubereitung mit Knoblauch, Sellerie, Meersalz – Charakter durch Gewürze bestimmt | 0910.91.90.00.0 |
| DEBTI759/20-1 | Gewürzzubereitung (Chili, Paprika, Kreuzkümmel, Koriander etc.) mit Knoblauchflocken und Meersalz | 0910.91.90.00.0 |
| DEBTI18034/21-1 | Streuselkuchen-Gewürz (Pfeffer, Vanille, Nelken, Zimt) mit Orangen-/Zitronenschale und Salz | 0910.91.90.00.0 |
| DEBTI12909/21-1 | Ankerkraut Chicken Curry – Gewürzmischung mit Knoblauch, Galgant, Zitronengras, Charakter durch Gewürze | 0910.91.90.00.0 |
| DE1761/17-1 | 5-Gewürze-Mischung (Anis, Fenchel, Pfeffer, Zimt, Ingwer) | 0910.91.90.00.0 |
| DE895/16-1 | Gewürzmischung aus Pfeffer, Chilischoten, Paprika, mit Ginseng | 0910.91.90.00.0 |
| DEBTI18149/24-1 | Curry-Würzmischung mit Salz – GEHÖRT ZU 2103 (Tomaten enthaltend) | 2103.90.90.18.9 |
| DEBTI18158/24-1 | Paprika-Gewürzzubereitung mit Salz – GEHÖRT ZU 2103 | 2103.90.90.89.0 |
| DEBTI21748/23-1 | Zusammengesetztes Würzmittel (Gewürzpulver mit dominantem Salzanteil) | 2103.90.90.89.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzölle
Drittlandszollsatz
12,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 12,5 % | Drittlandszoll |
| USA | 12,5 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 12,5 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Drittlandszoll |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 4,3 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 12,5 % | Drittlandszoll |
Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
Zollrechner für Gewürzpulver
Berechnen Sie mit unserem Zollrechner die voraussichtlichen Einfuhrabgaben für Ihr Gewürzpulver. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und weitere Parameter ein, um Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und mögliche Präferenzzölle zu ermitteln.
Ausfuhr
Besondere Maßnahmen bei der Ausfuhr
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