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Lebensmittel & GetränkeKapitel 09Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Gewürzpulver: 0910.91.90.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Gewürzpulver (0910.91.90.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Gewürzpulver unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Gewürzpulver Produktbild

Für Gewürzpulver sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt den wahrscheinlichen Code, typische Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Gewürzpulver beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 0910.91.90.00.0 ist in folgende Hierarchieebenen des Zolltarifs eingebettet:

  • Abschnitt: II - Kap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen Ursprungs
  • Kapitel: 09 - KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE
  • Position: 0910 - Ingwer, Safran, Kurkuma, Thymian, Lorbeerblätter, Curry und andere Gewürze
  • Unterposition: 0910 91 - andere Gewürze
  • Unterposition: 0910 91 - Mischungen im Sinne der Anmerkung|1|b) zu diesem Kapitel
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 0910 9110 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 0910 9190 00 0 - gemahlen oder sonst zerkleinert

Hinweis zur Einreihung

Sobald Ihr Gewürzpulver relevante Anteile an Salz, Zucker, Geschmacksverstärkern oder anderen Nicht-Gewürz-Zutaten enthält, kann die Ware als zusammengesetztes Würzmittel in Position 2103 fallen. Nutzen Sie zur Prüfung das Klassifizierungstool

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Gewürzpulver

Der HS-Code für Gewürzpulver lautet 0910.91 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 0910.91.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 0910.91.90.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 0910.91.90.00.0.

Einreihung von Gewürzpulver nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Gewürzpulver erfolgt nach der AV 1 (Wortlaut der Positionen und Abschnitts-/Kapitel-Anmerkungen) sowie der AV 3b (charakterbestimmender Bestandteil bei Mischungen). Anmerkung 1b zu Kapitel 9 definiert, welche Mischungen in Position 0910 fallen: solche, die ausschließlich aus Waren der Positionen 0904 bis 0910 bestehen.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Gewürzpulver

Alternative Einreihung

0910.99.99.00.0 12,5 %

Einzelne gemahlene Gewürze (z.B. Sumach, Curryblätter, Bockshornklee) – sofern die Ware ein einzelnes, nicht in spezifischer Unterposition genanntes Gewürz in Pulverform darstellt

Alternative Einreihung

0910.91.05.00.0 12,5 %

Currypulver – spezifische Curry-Mischungen im Sinne der Anmerkung

Alternative Einreihung

2103.90.90.89.0 12,5 %

Zusammengesetzte Würzmittel – wenn der Gehalt an Nicht-Gewürz-Zutaten (Salz, Zucker, Geschmacksverstärker) so hoch ist, dass der Würzmittel-Charakter dominiert

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Gewürzpulver (0910) ≠ Einzelne gemahlene Gewürze (z.B. Sumach, Curryblätter, Bockshornklee) – sofern die Ware ein einzelnes, nicht in spezifischer Unterposition genanntes Gewürz in Pulverform darstellt (0910)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gewürzpulver bleibt die Zolltarifnummer 0910.91.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Gewürzpulver (0910) ≠ Currypulver – spezifische Curry-Mischungen im Sinne der Anmerkung (0910)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gewürzpulver bleibt die Zolltarifnummer 0910.91.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Gewürzpulver (0910) ≠ Zusammengesetzte Würzmittel – wenn der Gehalt an Nicht-Gewürz-Zutaten (Salz, Zucker, Geschmacksverstärker) so hoch ist, dass der Würzmittel-Charakter dominiert (2103)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gewürzpulver bleibt die Zolltarifnummer 0910.91.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Einige gewürzähnliche Produkte können anderen Kapiteln zugeordnet werden:

Alternative Einreihung

0910.99.99.00.0 12,5 %

Einzelne gemahlene Gewürze (z.B. Sumach, Curryblätter, Bockshornklee) – sofern die Ware ein einzelnes, nicht in spezifischer Unterposition genanntes Gewürz in Pulverform darstellt

Alternative Einreihung

0910.91.05.00.0 12,5 %

Currypulver – spezifische Curry-Mischungen im Sinne der Anmerkung

Alternative Einreihung

2103.90.90.89.0 12,5 %

Zusammengesetzte Würzmittel – wenn der Gehalt an Nicht-Gewürz-Zutaten (Salz, Zucker, Geschmacksverstärker) so hoch ist, dass der Würzmittel-Charakter dominiert

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Gewürzpulver ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Gewürzpulver (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI15355/25-10910.91.90.00.0
Gemahlene Gewürzmischung (Anis, Koriander, Zimt, Kardamom, Ingwer, Fenchel, Nelken, Piment, Muskat, Pfeffer) – reine Gewürzmischung
DEBTI11701/25-10910.91.90.00.0
Bio-Lebkuchengewürzmischung – reine Gewürzmischung
DEBTI31360/23-10910.91.90.00.0
Gewürzzubereitung mit Knoblauch, Sellerie, Meersalz – Charakter durch Gewürze bestimmt
DEBTI759/20-10910.91.90.00.0
Gewürzzubereitung (Chili, Paprika, Kreuzkümmel, Koriander etc.) mit Knoblauchflocken und Meersalz
DEBTI18034/21-10910.91.90.00.0
Streuselkuchen-Gewürz (Pfeffer, Vanille, Nelken, Zimt) mit Orangen-/Zitronenschale und Salz
DEBTI12909/21-10910.91.90.00.0
Ankerkraut Chicken Curry – Gewürzmischung mit Knoblauch, Galgant, Zitronengras, Charakter durch Gewürze
DE1761/17-10910.91.90.00.0
5-Gewürze-Mischung (Anis, Fenchel, Pfeffer, Zimt, Ingwer)
DE895/16-10910.91.90.00.0
Gewürzmischung aus Pfeffer, Chilischoten, Paprika, mit Ginseng
DEBTI18149/24-12103.90.90.18.9
Curry-Würzmischung mit Salz – GEHÖRT ZU 2103 (Tomaten enthaltend)
DEBTI18158/24-12103.90.90.89.0
Paprika-Gewürzzubereitung mit Salz – GEHÖRT ZU 2103
DEBTI21748/23-12103.90.90.89.0
Zusammengesetztes Würzmittel (Gewürzpulver mit dominantem Salzanteil)
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhrzölle

Drittlandszollsatz

12,5 %

Einfuhrumsatzsteuer

7 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China12,5 %

Drittlandszoll

USA12,5 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz12,5 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Drittlandszoll

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien4,3 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand12,5 %

Drittlandszoll

Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr

Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.

Zusatzzölle

Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.

Einfuhrkontrolle

Allgemeine Überwachung der Einfuhr.

Zollrechner für Gewürzpulver

Berechnen Sie mit unserem Zollrechner die voraussichtlichen Einfuhrabgaben für Ihr Gewürzpulver. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und weitere Parameter ein, um Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und mögliche Präferenzzölle zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Besondere Maßnahmen bei der Ausfuhr

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Gewürzpulver

Welche Zolltarifnummer hat Gewürzpulver?

Die zolltarifliche Einreihung von Gewürzpulver erfolgt unter der Zolltarifnummer 0910.91.90.00.0. Diese Nummer gilt für reine Gewürzmischungen, die ausschließlich aus Waren der Positionen 0904 bis 0910 bestehen, gemäß Anmerkung 1 b) zu Kapitel 9 des Harmonisierten Systems.

Welchen HS-Code hat Gewürzpulver?

Der HS-Code für Gewürzpulver lautet 0910.91. Er umfasst Mischungen von Gewürzen der Positionen 0904 bis 0910, gemahlen oder sonst zerkleinert, sofern der Charakter der Mischung durch die Gewürze bestimmt wird.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Gewürzpulver?

Der Drittlandszollsatz für Gewürzpulver der Zolltarifnummer 0910.91.90.00.0 beträgt 12,5 %. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % (ermäßigter Satz für Lebensmittel). Bei Vorliegen von Präferenzabkommen kann der Zollsatz reduziert werden oder entfallen.

Wie unterscheidet sich Gewürzpulver zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung erfolgt primär gegenüber zusammengesetzten Würzmitteln der Position 2103. Enthält das Gewürzpulver relevante Anteile an Salz, Zucker oder Geschmacksverstärkern, die den Charakter bestimmen, ist die Alternative 2103.90.90.89.0 heranzuziehen. Reine Gewürzmischungen ohne dominierende Nicht-Gewürz-Anteile verbleiben in Position 0910.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Gewürzpulver verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Abfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern oder strafrechtlichen Konsequenzen wegen Zollhinterziehung führen. Zudem können Präferenzvorteile verloren gehen. Im Zweifel sollte eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) eingeholt werden.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Gewürzpulver?

Ja, für Gewürzpulver gelten besondere Maßnahmen. Bei Bio-Produkten ist eine gültige Kontrollbescheinigung (Code 750) erforderlich. Zudem können je nach Ursprungsland Zusatzzölle (Code 695) anfallen. Für bestimmte Länder wie Indien besteht eine allgemeine Einfuhrkontrolle (Code 731).

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Gewürzpulver?

Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer für Gewürzpulver lautet 0910.91.90.00.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code 0910.91, der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur 0910.91.90, dem 10-stelligen TARIC-Code 0910.91.90.00 und der 11. Stelle als Länderkennung.

Ändern sich Zolltarifnummern für Gewürzpulver?

Zolltarifnummern können sich durch Änderungen des Harmonisierten Systems (HS) oder der Kombinierten Nomenklatur (KN) ändern, in der Regel alle 5 Jahre. Es ist wichtig, regelmäßig die aktuellen TARIC-Daten der EU-Kommission zu prüfen, um Änderungen der Zolltarifnummer für Gewürzpulver rechtzeitig zu erkennen.

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