Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 0910.91.90.00.0 ist in folgende Hierarchieebenen des Zolltarifs eingebettet:
- Abschnitt: II - Kap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen Ursprungs
- Kapitel: 09 - KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE
- Position: 0910 - Ingwer, Safran, Kurkuma, Thymian, Lorbeerblätter, Curry und andere Gewürze
- Unterposition: 0910 91 - andere Gewürze
- Unterposition: 0910 91 - Mischungen im Sinne der Anmerkung|1|b) zu diesem Kapitel
Kombinierte Nomenklatur: 0910 9110 - andere
Zolltarifnummer: 0910 9190 00 0 - gemahlen oder sonst zerkleinert
Hinweis zur Einreihung
Sobald Ihr Gewürzpulver relevante Anteile an Salz, Zucker, Geschmacksverstärkern oder anderen Nicht-Gewürz-Zutaten enthält, kann die Ware als zusammengesetztes Würzmittel in Position 2103 fallen. Nutzen Sie zur Prüfung das Klassifizierungstool
Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Gewürzpulver
Der HS-Code für Gewürzpulver lautet 0910.91 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 0910.91.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 0910.91.90.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 0910.91.90.00.0.
Einreihung von Gewürzpulver nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Gewürzpulver erfolgt nach der AV 1 (Wortlaut der Positionen und Abschnitts-/Kapitel-Anmerkungen) sowie der AV 3b (charakterbestimmender Bestandteil bei Mischungen). Anmerkung 1b zu Kapitel 9 definiert, welche Mischungen in Position 0910 fallen: solche, die ausschließlich aus Waren der Positionen 0904 bis 0910 bestehen.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Gewürzpulver
Alternative Einreihung
Einzelne gemahlene Gewürze (z.B. Sumach, Curryblätter, Bockshornklee) – sofern die Ware ein einzelnes, nicht in spezifischer Unterposition genanntes Gewürz in Pulverform darstellt
Alternative Einreihung
Currypulver – spezifische Curry-Mischungen im Sinne der Anmerkung
Alternative Einreihung
Zusammengesetzte Würzmittel – wenn der Gehalt an Nicht-Gewürz-Zutaten (Salz, Zucker, Geschmacksverstärker) so hoch ist, dass der Würzmittel-Charakter dominiert
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Gewürzpulver (0910) ≠ Einzelne gemahlene Gewürze (z.B. Sumach, Curryblätter, Bockshornklee) – sofern die Ware ein einzelnes, nicht in spezifischer Unterposition genanntes Gewürz in Pulverform darstellt (0910)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gewürzpulver bleibt die Zolltarifnummer 0910.91.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Gewürzpulver (0910) ≠ Currypulver – spezifische Curry-Mischungen im Sinne der Anmerkung (0910)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gewürzpulver bleibt die Zolltarifnummer 0910.91.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Gewürzpulver (0910) ≠ Zusammengesetzte Würzmittel – wenn der Gehalt an Nicht-Gewürz-Zutaten (Salz, Zucker, Geschmacksverstärker) so hoch ist, dass der Würzmittel-Charakter dominiert (2103)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gewürzpulver bleibt die Zolltarifnummer 0910.91.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Einige gewürzähnliche Produkte können anderen Kapiteln zugeordnet werden:
Alternative Einreihung
Einzelne gemahlene Gewürze (z.B. Sumach, Curryblätter, Bockshornklee) – sofern die Ware ein einzelnes, nicht in spezifischer Unterposition genanntes Gewürz in Pulverform darstellt
Alternative Einreihung
Currypulver – spezifische Curry-Mischungen im Sinne der Anmerkung
Alternative Einreihung
Zusammengesetzte Würzmittel – wenn der Gehalt an Nicht-Gewürz-Zutaten (Salz, Zucker, Geschmacksverstärker) so hoch ist, dass der Würzmittel-Charakter dominiert
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Gewürzpulver ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Gewürzpulver (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzölle
Drittlandszollsatz
12,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Drittlandszoll
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr
Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.
Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.
Allgemeine Überwachung der Einfuhr.
Zollrechner für Gewürzpulver
Berechnen Sie mit unserem Zollrechner die voraussichtlichen Einfuhrabgaben für Ihr Gewürzpulver. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und weitere Parameter ein, um Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und mögliche Präferenzzölle zu ermitteln.
Ausfuhr
Besondere Maßnahmen bei der Ausfuhr
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