Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 0707.00.05.99.0 ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:
- Abschnitt: II - Kap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen Ursprungs
- Kapitel: 07 - GEMÜSE, PFLANZEN, WURZELN UND KNOLLEN, DIE ZU ERNÄHRUNGSZWECKEN VERWENDET WERDEN
- Position: 0707 - Gurken und Cornichons, frisch oder gekühlt
Kombinierte Nomenklatur: 0707 0005 - Gurken
TARIC: 0707 0005 90 - andere
Zolltarifnummer: 0707 0005 99 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die Angabe einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen, Verzögerungen und Strafen führen. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten, um die korrekte Nummer für Ihre Gurke zu ermitteln.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Gurke
Der HS-Code für Gurke lautet 0707.00 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 0707.00.05. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 0707.00.05.99. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 0707.00.05.99.0.
Einreihung von Gurke nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung der Gurke in die Position 0707 folgt den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems (AV). Maßgeblich ist AV 1: Die Einreihung erfolgt nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln. Die Position 0707 umfasst „Gurken und Cornichons, frisch oder gekühlt“. Die Unterteilung in der Kombinierten Nomenklatur (KN) erfolgt nach Größe und Verwendungszweck gemäß KN-Unterpositions-Anmerkung 1 zu Kapitel 7. Die TARIC-Unterposition 0707.00.05.99.0 erfasst alle anderen Gurken, die nicht unter die vorhergehenden Unterpositionen fallen.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Gurke
Alternative Einreihung
Gurken zur Verarbeitung bestimmt, kleine Gurken ≤ 15 cm — für Einlegegurken, nicht für Salatgurken
Alternative Einreihung
Gurken, andere, kleine Gurken ≤ 15 cm — für Mini-Gurken/Snackgurken
Alternative Einreihung
Cornichons — kleine sauer eingelegte Gurken
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Gurke (0707) ≠ Gurken zur Verarbeitung bestimmt, kleine Gurken ≤ 15 cm — für Einlegegurken, nicht für Salatgurken (0707)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gurke bleibt die Zolltarifnummer 0707.00.05.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Gurke (0707) ≠ Gurken, andere, kleine Gurken ≤ 15 cm — für Mini-Gurken/Snackgurken (0707)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gurke bleibt die Zolltarifnummer 0707.00.05.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Gurke (0707) ≠ Cornichons — kleine sauer eingelegte Gurken (0707)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gurke bleibt die Zolltarifnummer 0707.00.05.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Neben den Gurken der Position 0707 können auch Waren anderer Kapitel in Betracht kommen, wenn die Gurke verarbeitet wurde:
Alternative Einreihung
Cornichons — kleine sauer eingelegte Gurken
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Gurke ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Gurke (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Import
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Drittlandszoll
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.
Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.
Für bestimmtes Obst und Gemüse wird der Zollwert pauschal festgesetzt, um Preisunterbietungen zu verhindern, sofern kein genauer Transaktionspreis nachgewiesen wird.
Aufgrund eines Handelsabkommens kann eine begrenzte Menge dieser Ware zollvergünstigt aus dem Partnerland importiert werden.
Zollrechner für Gurke
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Gurke. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Menge ein. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, die Einfuhrumsatzsteuer 19 %. Beachten Sie den pauschalen Einfuhrwert von 241,20 EUR/100 kg, falls kein Transaktionspreis vorliegt.
Export
Ausfuhrmaßnahmen
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2106.90.98.49.0 · 9 %
Gebäck
1905.31.99.00.0 · 9,0 %
Chiliflocke
0904.21.90.20.0 · 0 %
Kokosöl
1513.11.91.00.1 · 12,8 %
Karamellfarbe
1702.90.79.00.0 · 19,2 %
Bittergurke
0709.99.90.60.0 · nicht ermittelt
Wein
2204.21.98.11.0 · 13,1 %
Türkische Süßigkeit
1905.90.70.00.0 · 9 %
