Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 1702.90.79.00.0 ist in folgende Hierarchie eingebettet:
- Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
- Kapitel: 17 - ZUCKER UND ZUCKERWAREN
- Position: 1702 - Andere Zucker, einschließlich chemisch reine Lactose, Maltose, Glucose und Fructose, fest; Zuckersirupe, ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen; Invertzuckercreme, auch mit natürlichem Honig vermischt; Zucker und Melassen, karamellisiert
- Unterposition: 1702 90 - andere, einschließlich Invertzucker und anderer Zucker und Zuckersirupe mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von 50|GHT
Kombinierte Nomenklatur: 1702 9071 - Zucker und Melassen, karamellisiert
Kombinierte Nomenklatur: 1702 9075 - andere
Zolltarifnummer: 1702 9079 00 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Achtung: Die Einreihung kann von der genauen Zusammensetzung abhängen. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten für eine sichere Einreihung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Karamellfarbe
Der HS-Code für Karamellfarbe lautet 1702.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1702.90.79. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1702.90.79.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1702.90.79.00.0.
Einreihung von Karamellfarbe nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Nach Allgemeiner Vorschrift 1 (AV 1) erfolgt die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen. Karamellisierte Zucker fallen als Zuckerwaren in Kapitel 17, nicht als Farbmittel in Kapitel 32.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Karamellfarbe
Alternative Einreihung
Zucker und Melassen, karamellisiert, mit einem Gehalt an Saccharose, bezogen auf die Trockenmasse, von 50 GHT oder mehr (pulverförmige Karamellprodukte)
Alternative Einreihung
Zucker und Melassen, karamellisiert, andere — als Pulver, auch agglomeriert
Alternative Einreihung
Andere synthetische Farbmittel, für Lebensmittel
Alternative Einreihung
Rohr- und Rübenzucker und chemisch reine Saccharose, fest, mit Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Karamellfarbe (1702) ≠ Zucker und Melassen, karamellisiert, mit einem Gehalt an Saccharose, bezogen auf die Trockenmasse, von 50 GHT oder mehr (pulverförmige Karamellprodukte) (1702)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Karamellfarbe bleibt die Zolltarifnummer 1702.90.79.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Karamellfarbe (1702) ≠ Zucker und Melassen, karamellisiert, andere — als Pulver, auch agglomeriert (1702)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Karamellfarbe bleibt die Zolltarifnummer 1702.90.79.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Karamellfarbe (1702) ≠ Andere synthetische Farbmittel, für Lebensmittel (3204)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Karamellfarbe bleibt die Zolltarifnummer 1702.90.79.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Einreihung in ein anderes Kapitel:
Alternative Einreihung
Zucker und Melassen, karamellisiert, mit einem Gehalt an Saccharose, bezogen auf die Trockenmasse, von 50 GHT oder mehr (pulverförmige Karamellprodukte)
Alternative Einreihung
Zucker und Melassen, karamellisiert, andere — als Pulver, auch agglomeriert
Alternative Einreihung
Andere synthetische Farbmittel, für Lebensmittel
Alternative Einreihung
Rohr- und Rübenzucker und chemisch reine Saccharose, fest, mit Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Karamellfarbe ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Karamellfarbe (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
19,2 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.
Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.
Bei der Einfuhr muss zusätzlich zum Gewicht eine spezifische Einheit (z. B. Quadratmeter, Stück) in der Anmeldung angegeben werden.
Aufgrund eines Handelsabkommens kann eine begrenzte Menge dieser Ware zollvergünstigt aus dem Partnerland importiert werden.
Zollrechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Karamellfarbe.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
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Kamillentee
1211.90.86.90.8 · nicht ermittelt
Tofu
2106.90.92.85.9 · 12,8 %
Sonnenblumenöl
1512.19.90.10.1 · 0 %
Allulose
2940.00.00.80.0 · 6,5 %
Chili-Sauce
2103.90.90.89.0 · nicht ermittelt
Haferflocke
1104.12.90.00.0 · 182 Euro/100 kg (spezifischer Zollsatz)
Zucker
1701.99.10.00.0 · 41,9 %
Gefrorenes Hähnchen
0207.12.10.00.0 · 29,9 %
Chiliflocke
0904.21.90.20.0 · 0 %
