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Optik & FotoKapitel 90Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Höhenmesser: 9025.80.20.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Höhenmesser (9025.80.20.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Höhenmesser unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Höhenmesser Produktbild

Ein Höhenmesser arbeitet physikalisch als Barometer: Er misst den atmosphärischen Luftdruck und leitet daraus die Höhe ab. Ob mechanisch oder elektronisch – solange die reine Luftdruckmessung ohne zusätzliche Hauptfunktion wie Kompass oder Nivellierung erfolgt, bleibt es bei 9025.80.20.00.0. Für abweichende Bauformen mit kombinierter Funktion oder geodätischem Einsatzzweck prüfen Sie bitte die Alle Möglichkeiten im Überblick →

Höhenmesser beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 9025.80.20.00.0 leitet sich aus der internationalen Nomenklatur des Harmonisierten Systems (HS), der Kombinierten Nomenklatur der EU (KN) und dem TARIC ab. Sie liegt im Abschnitt XVIII, Kapitel 90 (Optische, fotografische, Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente). Die folgende Hierarchie zeigt den Weg von der übergeordneten Ebene bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer.

  • Abschnitt: XVIII - Kap. 90 bis 92: Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und Geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und Geräte
  • Kapitel: 90 - OPTISCHE, PHOTOGRAPHISCHE ODER KINEMATOGRAPHISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
  • Position: 9025 - Dichtemesser (Aräometer, Senkwaagen) und ähnliche schwimmende Instrumente, Thermometer, Pyrometer, Barometer, Hygrometer und Psychrometer, auch mit Registriervorrichtung, auch miteinander kombiniert
  • Unterposition: 9025 80 - andere Instrumente
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 9025 8020 00 0 - Barometer, nicht mit anderen Instrumenten kombiniert

Hinweis zur Einreihung

Die korrekte Einreihung hängt von der konkreten Ausführung des Höhenmessers ab. Maßgeblich sind die physikalische Messmethode (barometrisch, elektronisch, GPS-gestützt) und die Hauptfunktion. Prüfen Sie Ihr Produkt mit dem Klassifizierungstool, um Fehler bei der Zollanmeldung zu vermeiden.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Höhenmesser

Der HS-Code für Höhenmesser lautet 9025.80 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9025.80.20. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9025.80.20.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9025.80.20.00.0.

Einreihung von Höhenmesser nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung des Höhenmessers folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur. AV 1 bestimmt die Position nach dem Wortlaut der Positionen und der dazugehörigen Abschnitts- und Kapitelvorschriften. Position 9025 erfasst ausdrücklich Barometer. AV 3 a) kommt zur Anwendung, da die speziellste Beschreibung (Barometer) gegenüber allgemeineren Positionen wie 9015 (Nivellierinstrumente) oder 9014 (Kompasse) vorrangig ist. AV 6 legt den Vergleich auf der Ebene der Unterpositionen fest. Die elektronische Ausführung des Höhenmessers ändert die Einreihung nicht, da die Codenummer 90258020 keine Unterscheidung zwischen mechanisch und elektronisch vorsieht. Ausschlaggebend ist die Hauptfunktion als Barometer zur Höhenmessung, nicht die Bauform oder die Verwendung für Navigation oder Geodäsie.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Höhenmesser

Alternative Einreihung

9015.30.10.00.0 2,1 %

elektronische Nivellierinstrumente – für geodätische Höhenmessgeräte (Nivelliere, Rotationslaser), die Höhendifferenzen bestimmen. vZTA DE23716/09-1 bestätigt diese Einreihung für ein barometrisch arbeitendes Nivelliergerät

Alternative Einreihung

9025.80.40.89 2,1 %

elektronische, andere – Auffangposition unter 9025 für Höhenmesser, die mit weiteren Funktionen (z. B. Thermometer, Uhr) kombiniert sind

Alternative Einreihung

9014.10.00.90.0 2,1 %

Kompasse – andere – für kombinierte Geräte, bei denen der Kompass die Hauptfunktion darstellt und der Höhenmesser nur eine Zusatzfunktion (vZTA DE18980/11-1)

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Höhenmesser (9025) ≠ elektronische Nivellierinstrumente – für geodätische Höhenmessgeräte (Nivelliere, Rotationslaser), die Höhendifferenzen bestimmen. vZTA DE23716/09-1 bestätigt diese Einreihung für ein barometrisch arbeitendes Nivelliergerät (9015)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Höhenmesser bleibt die Zolltarifnummer 9025.80.20.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Höhenmesser (9025) ≠ elektronische, andere – Auffangposition unter 9025 für Höhenmesser, die mit weiteren Funktionen (z. B. Thermometer, Uhr) kombiniert sind (9025)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Höhenmesser bleibt die Zolltarifnummer 9025.80.20.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Höhenmesser (9025) ≠ Kompasse – andere – für kombinierte Geräte, bei denen der Kompass die Hauptfunktion darstellt und der Höhenmesser nur eine Zusatzfunktion (vZTA DE18980/11-1) (9014)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Höhenmesser bleibt die Zolltarifnummer 9025.80.20.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Für Höhenmesser kommen grundsätzlich nur Positionen des Kapitels 90 in Betracht. Eine Einreihung außerhalb dieses Kapitels ist fachlich ausgeschlossen, weil alle Messinstrumente zur Höhenbestimmung in Kapitel 90 zusammengefasst sind. Abweichende Kapitel wie 84 (Maschinen) oder 85 (elektrische Geräte) scheiden aus, da die Messfunktion das wesentliche Merkmal darstellt. Prüfen Sie daher nur Codenummern aus Kapitel 90.

Dennoch kann ein Höhenmesser, der als Teil eines größeren Systems (z. B. Wetterstation oder UAV) geliefert wird, zusammen mit diesem eingereiht werden. Maßgeblich ist dann die Hauptfunktion der Gesamtware. Ein eigenständiges Altimeter wird jedoch stets in Position 9025 verbleiben.

Alternative Einreihung

9015.30.10.00.0 2,1 %

elektronische Nivellierinstrumente – für geodätische Höhenmessgeräte (Nivelliere, Rotationslaser), die Höhendifferenzen bestimmen. vZTA DE23716/09-1 bestätigt diese Einreihung für ein barometrisch arbeitendes Nivelliergerät

Alternative Einreihung

9025.80.40.89 2,1 %

elektronische, andere – Auffangposition unter 9025 für Höhenmesser, die mit weiteren Funktionen (z. B. Thermometer, Uhr) kombiniert sind

Alternative Einreihung

9014.10.00.90.0 2,1 %

Kompasse – andere – für kombinierte Geräte, bei denen der Kompass die Hauptfunktion darstellt und der Höhenmesser nur eine Zusatzfunktion (vZTA DE18980/11-1)

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Höhenmesser ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Höhenmesser (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI2189/17-19025.80.20.00.0
Luftdruckgeber, misst atmosphärischen Druck (600-1100 hPa), eingereiht als Barometer, nicht mit anderen Instrumenten kombiniert.
DE17642/11-19025.80.20.00.0
Elektronisches Barometer (HCA-BARO Serie), misst atmosphärischen Luftdruck.
DEB/1629/08-29025.80.20.00.0
Setra Barometric Pressure Sensor – Barometer zur Umgebungsluftdruckmessung.
DE23716/09-19015.30.10.00.0
ZipLevel 25 – Instrument zur barometrischen Bestimmung von Höhendifferenzen, eingereiht als elektronisches Nivellierinstrument.
DE18980/11-19014.10.00.90.0
Digitaler Kompass mit Höhenmesser – Höhenmessung als Nebenfunktion, Hauptfunktion Kompass.
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr-Zollsätze nach Ursprungsland

Drittlandszollsatz

2,1 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China2,1 %

Drittlandszoll

USA2,1 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand2,1 %

Drittlandszoll

Einfuhrbeschränkungen und Zollaussetzungen

Einfuhrkontrollen von Quecksilber

Zum Schutz der Umwelt ist die Einfuhr von Quecksilber und bestimmten Quecksilberverbindungen streng reglementiert.

Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung

Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Zollrechner für Höhenmesser

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) für Ihren Höhenmesser. Nutzen Sie den Einfuhrabgaben-Rechner für eine schnelle Kostenschätzung.

Zolldaten werden geladen…

Export-Maßnahmen

Ausfuhrbeschränkungen

Beschränkung bei der Ausfuhr

Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.

Ausfuhrgenehmigung

Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.

Quecksilber-Ausfuhrkontrolle

Der Export von Quecksilber ist weitgehend verboten oder genehmigungspflichtig.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Höhenmesser

Welche Zolltarifnummer hat ein Höhenmesser?

Ein Höhenmesser (Altimeter) wird unter der Zolltarifnummer 9025.80.20.00.0 eingereiht. Diese Nummer erfasst Barometer, die nicht mit anderen Instrumenten kombiniert sind. Die Einreihung gilt für alle Höhenmesser, deren Hauptfunktion die barometrische Höhenbestimmung ist, unabhängig davon, ob sie mechanisch oder elektronisch arbeiten.

Welchen HS-Code hat ein Höhenmesser?

Der HS-Code (Harmonisiertes System, 6-stellig) für einen Höhenmesser lautet 902580. Er entspricht der internationalen Unterposition für "andere Instrumente" der Position 9025, die Barometer, Thermometer, Hygrometer und ähnliche Messgeräte umfasst. Auf dieser Basis wird die EU-weite Kombinierte Nomenklatur und die nationale Zolltarifnummer abgeleitet.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Höhenmesser?

Der Drittlandszollsatz (Regelzollsatz) für einen Höhenmesser der Codenummer 9025.80.20.00.0 beträgt 2,1 Prozent. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) von 19 Prozent auf den Zollwert inklusive Zoll. Durch Freihandelsabkommen kann der Zollsatz auf 0 Prozent sinken, etwa bei Einfuhren aus der Schweiz, Großbritannien, Japan oder Südkorea.

Wie unterscheidet sich ein Höhenmesser zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung eines Höhenmessers erfolgt zur Position 9015 (Nivellierinstrumente) und zur Position 9014 (Kompasse). Ein reiner Altimeter zur absoluten Höhenbestimmung fällt unter 90258020. Ein Nivelliergerät, das relative Höhenunterschiede misst, gehört zu 9015.30.10.00.0. Eine Alternative bei kombinierten Geräten mit mehreren Sensoren ist die Codenummer 9025804089. Die Hauptfunktion entscheidet über die Einreihung.

Was passiert, wenn ich die falsche Zolltarifnummer für einen Höhenmesser verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer drohen Nachzahlungen von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, Säumniszuschläge sowie in schweren Fällen ein Bußgeldverfahren wegen Steuerhinterziehung. Auch die Anmeldung falscher Maßnahmen (z. B. Zollaussetzungen) kann zu Prüfungen durch den Zoll führen. Eine korrekte Einreihung nach AV 1 bis AV 6 ist daher zwingend erforderlich.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Höhenmesser?

Ja, für Höhenmesser gelten zwei relevante Maßnahmen: die Einfuhrkontrollen von Quecksilber (Maßnahme 748) für barometrische Höhenmesser mit Quecksilberfüllung sowie die Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung (Maßnahme 119). Letztere ermöglicht eine zollfreie Einfuhr, wenn der Höhenmesser als Teil eines Luftfahrzeugs mit Lufttüchtigkeitszeugnis verwendet wird. Zudem sind Ausfuhrbeschränkungen (Maßnahme 467) und Genehmigungspflichten (Maßnahme 473) zu beachten.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für einen Höhenmesser?

Die vollständige Zolltarifnummer für einen Höhenmesser ist eine 11-stellige Zolltarifnummer mit der Struktur 9025.80.20.00.0. Die ersten 6 Stellen bilden den HS-Code (902580), die 8. Stelle die Kombinierte Nomenklatur (90258020), die 10. Stelle den TARIC-Code (9025802000). Die 11. Stelle dient der nationalen Statistik und ist für die Zollanmeldung in Deutschland maßgeblich.

Ändern sich Zolltarifnummern für Höhenmesser?

Ja, Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur (KN) ändern. Die letzte größere Änderung für Kapitel 90 betraf das Jahr 2022. Für die Codenummer 9025.80.20.00.0 sind derzeit keine Änderungen angekündigt. Dennoch sollten Importeure die jährliche Aktualisierung zum 1. Januar prüfen, da sich Unterpositionen oder Zollsätze verschieben können.

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