Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 9025.80.20.00.0 leitet sich aus der internationalen Nomenklatur des Harmonisierten Systems (HS), der Kombinierten Nomenklatur der EU (KN) und dem TARIC ab. Sie liegt im Abschnitt XVIII, Kapitel 90 (Optische, fotografische, Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente). Die folgende Hierarchie zeigt den Weg von der übergeordneten Ebene bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer.
- AbschnittKap. 90 bis 92: Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und Geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und GeräteXVIII
- KapitelOPTISCHE, PHOTOGRAPHISCHE ODER KINEMATOGRAPHISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE90
- PositionDichtemesser (Aräometer, Senkwaagen) und ähnliche schwimmende Instrumente, Thermometer, Pyrometer, Barometer, Hygrometer und Psychrometer, auch mit Registriervorrichtung, auch miteinander kombiniert9025
- Unterpositionandere Instrumente902580
- ZolltarifnummerBarometer, nicht mit anderen Instrumenten kombiniert
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Höhenmesser
Der HS-Code für Höhenmesser lautet 9025.80 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9025.80.20. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9025.80.20.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9025.80.20.00.0.
Einreihung von Höhenmesser nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung des Höhenmessers folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur. AV 1 bestimmt die Position nach dem Wortlaut der Positionen und der dazugehörigen Abschnitts- und Kapitelvorschriften. Position 9025 erfasst ausdrücklich Barometer. AV 3 a) kommt zur Anwendung, da die speziellste Beschreibung (Barometer) gegenüber allgemeineren Positionen wie 9015 (Nivellierinstrumente) oder 9014 (Kompasse) vorrangig ist. AV 6 legt den Vergleich auf der Ebene der Unterpositionen fest. Die elektronische Ausführung des Höhenmessers ändert die Einreihung nicht, da die Codenummer 90258020 keine Unterscheidung zwischen mechanisch und elektronisch vorsieht. Ausschlaggebend ist die Hauptfunktion als Barometer zur Höhenmessung, nicht die Bauform oder die Verwendung für Navigation oder Geodäsie.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Höhenmesser
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungelektronische Nivellierinstrumente – für geodätische Höhenmessgeräte (Nivelliere, Rotationslaser), die Höhendifferenzen bestimmen. vZTA DE23716/09-1 bestätigt diese Einreihung für ein barometrisch arbeitendes Nivelliergerät | 9015.30.10.00.0 | 2,1 % |
| Alternative Einreihungelektronische, andere – Auffangposition unter 9025 für Höhenmesser, die mit weiteren Funktionen (z. B. Thermometer, Uhr) kombiniert sind | 9025.80.40.89 | 2,1 % |
| Alternative EinreihungKompasse – andere – für kombinierte Geräte, bei denen der Kompass die Hauptfunktion darstellt und der Höhenmesser nur eine Zusatzfunktion (vZTA DE18980/11-1) | 9014.10.00.90.0 | 2,1 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Höhenmesser (9025) ≠ elektronische Nivellierinstrumente – für geodätische Höhenmessgeräte (Nivelliere, Rotationslaser), die Höhendifferenzen bestimmen. vZTA DE23716/09-1 bestätigt diese Einreihung für ein barometrisch arbeitendes Nivelliergerät (9015) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Höhenmesser bleibt die Zolltarifnummer 9025.80.20.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Höhenmesser (9025) ≠ elektronische, andere – Auffangposition unter 9025 für Höhenmesser, die mit weiteren Funktionen (z. B. Thermometer, Uhr) kombiniert sind (9025) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Höhenmesser bleibt die Zolltarifnummer 9025.80.20.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Höhenmesser (9025) ≠ Kompasse – andere – für kombinierte Geräte, bei denen der Kompass die Hauptfunktion darstellt und der Höhenmesser nur eine Zusatzfunktion (vZTA DE18980/11-1) (9014) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Höhenmesser bleibt die Zolltarifnummer 9025.80.20.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Höhenmesser (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI2189/17-1 | Luftdruckgeber, misst atmosphärischen Druck (600-1100 hPa), eingereiht als Barometer, nicht mit anderen Instrumenten kombiniert. | 9025.80.20.00.0 |
| DE17642/11-1 | Elektronisches Barometer (HCA-BARO Serie), misst atmosphärischen Luftdruck. | 9025.80.20.00.0 |
| DEB/1629/08-2 | Setra Barometric Pressure Sensor – Barometer zur Umgebungsluftdruckmessung. | 9025.80.20.00.0 |
| DE23716/09-1 | ZipLevel 25 – Instrument zur barometrischen Bestimmung von Höhendifferenzen, eingereiht als elektronisches Nivellierinstrument. | 9015.30.10.00.0 |
| DE18980/11-1 | Digitaler Kompass mit Höhenmesser – Höhenmessung als Nebenfunktion, Hauptfunktion Kompass. | 9014.10.00.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr-Zollsätze nach Ursprungsland
Drittlandszollsatz
2,1 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 2,1 % | Drittlandszoll |
| USA | 2,1 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 2,1 % | Drittlandszoll |
Einfuhrbeschränkungen und Zollaussetzungen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrollen von Quecksilber | Zum Schutz der Umwelt ist die Einfuhr von Quecksilber und bestimmten Quecksilberverbindungen streng reglementiert. |
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
Zollrechner für Höhenmesser
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) für Ihren Höhenmesser. Nutzen Sie den Einfuhrabgaben-Rechner für eine schnelle Kostenschätzung.
Export-Maßnahmen
Ausfuhrbeschränkungen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrgenehmigung | Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich. |
| Quecksilber-Ausfuhrkontrolle | Der Export von Quecksilber ist weitgehend verboten oder genehmigungspflichtig. |
Weitere Produkte aus Optik & Foto
Diese verwandten Produkte aus den Bereichen Optik und Messtechnik werden über eigene Zolltarifnummern eingereiht. Der Vergleich hilft, die Abgrenzung zu Ihrem Höhenmesser zu verstehen.