Hierarchie der Zolltarifnummer
Die zolltarifliche Hierarchie für Hopfen führt vom Abschnitt II (Waren pflanzlichen Ursprungs) über Kapitel 12 bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer:
- AbschnittKap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen UrsprungsII
- KapitelÖLSAMEN UND ÖLHALTIGE FRÜCHTE; VERSCHIEDENE SAMEN UND FRÜCHTE; PFLANZEN ZUM GEWERBE- ODER HEILGEBRAUCH; STROH UND FUTTER12
- PositionHopfen (Blütenzapfen), frisch oder getrocknet, auch gemahlen, sonst zerkleinert oder in Form von Pellets; Lupulin1210
- UnterpositionHopfen (Blütenzapfen), gemahlen, sonst zerkleinert oder in Form von Pellets; Lupulin121020
- Kombinierte Nomenklaturandere12102090
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Hopfen
Der HS-Code für Hopfen lautet 1210.20 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1210.20.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1210.20.90.99. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1210.20.90.99.0.
Einreihung von Hopfen nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Allgemeine Vorschrift (AV) 1 bestimmt, dass die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Abschnitts- oder Kapitelvorschriften erfolgt. Position 1210 erfasst Hopfen (Blütenzapfen) in allen Verarbeitungsstufen. Die Unterposition 1210.20.90.99.0 ist die am spezifischsten beschriebene Unterposition für nicht lupulinangereicherten, gemahlenen/zerkleinerten/pelletierten Hopfen, der nicht als Hopfenmehl gilt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Hopfen
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungHopfen (Blütenzapfen), weder gemahlen noch zerkleinert noch in Pellets – andere | 1210.10.00.90.0 | 5,8 % |
| Alternative EinreihungHopfen (Blütenzapfen), lupulinangereichert; Lupulin – andere | 1210.20.10.99.0 | 5,8 % |
| Alternative EinreihungHopfenmehl – andere | 1210.20.90.10.0 | 5,8 % |
| Alternative EinreihungHopfenauszüge (Extrakte) | 1302.13.00.90.0 | 5,8 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Hopfen (1210) ≠ Hopfen (Blütenzapfen), weder gemahlen noch zerkleinert noch in Pellets – andere (1210) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Hopfen bleibt die Zolltarifnummer 1210.20.90.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Hopfen (1210) ≠ Hopfen (Blütenzapfen), lupulinangereichert; Lupulin – andere (1210) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Hopfen bleibt die Zolltarifnummer 1210.20.90.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Hopfen (1210) ≠ Hopfenmehl – andere (1210) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Hopfen bleibt die Zolltarifnummer 1210.20.90.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Einreißung in ein anderes Kapitel kommt in Betracht, wenn das Produkt nicht mehr als Hopfen im Sinne der Position 1210 gilt:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungHopfenauszüge (Extrakte) | 1302.13.00.90.0 | 5,8 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Hopfen (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEHH/1350/07-1 | Hopfenpellets aus getrocknetem, gemahlenem und gepresstem Rohhopfen, nicht lupulinangereichert | 1210.20.90.99.0 |
| DEHH/207/05-1 | Hopfen-Extrakt, getrocknet | 1210.20.90.99.0 |
| DEHH/208/05-1 | Hopfen-Extrakt, getrocknet | 1210.20.90.99.0 |
| DE11604/16-1 | Hops Flower Extract (Humulus Lupulus) | 1210.20.90.99.0 |
| DEB/2949/07-1 | Rückstand der Hopfenextraktion | 1210.20.90.99.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
5,8 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 5,8 % | Drittlandszoll |
| USA | 5,8 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 5,8 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Drittlandszoll |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 5,8 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 5,8 % | Drittlandszoll |
Einfuhrbeschränkungen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Beschränkung bei der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr | Der Import dieser Ware ist an Bedingungen geknüpft (z. B. Lizenzen, Zertifikate) und nicht frei möglich. |
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
Zollrechner für Hopfen
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Hopfen aus Drittländern. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen ein, um Zollsatz und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.
Ausfuhr
Ausfuhrbeschränkungen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
Weitere Produkte aus Landwirtschaftstechnik
Diese Produkte werden häufig zusammen mit Hopfen eingeführt oder zolltariflich verglichen: