Hierarchie der Zolltarifnummer
Die zolltarifliche Hierarchie für Hopfen führt vom Abschnitt II (Waren pflanzlichen Ursprungs) über Kapitel 12 bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer:
- Abschnitt: II - Kap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen Ursprungs
- Kapitel: 12 - ÖLSAMEN UND ÖLHALTIGE FRÜCHTE; VERSCHIEDENE SAMEN UND FRÜCHTE; PFLANZEN ZUM GEWERBE- ODER HEILGEBRAUCH; STROH UND FUTTER
- Position: 1210 - Hopfen (Blütenzapfen), frisch oder getrocknet, auch gemahlen, sonst zerkleinert oder in Form von Pellets; Lupulin
- Unterposition: 1210 20 - Hopfen (Blütenzapfen), gemahlen, sonst zerkleinert oder in Form von Pellets; Lupulin
Kombinierte Nomenklatur: 1210 2090 - andere
Zolltarifnummer: 1210 2090 99 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die Zolltarifnummer kann sich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur oder des TARIC jährlich ändern. Prüfen Sie die Aktualität vor jeder Anmeldung. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten für eine schnelle Prüfung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Hopfen
Der HS-Code für Hopfen lautet 1210.20 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1210.20.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1210.20.90.99. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1210.20.90.99.0.
Einreihung von Hopfen nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Allgemeine Vorschrift (AV) 1 bestimmt, dass die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Abschnitts- oder Kapitelvorschriften erfolgt. Position 1210 erfasst Hopfen (Blütenzapfen) in allen Verarbeitungsstufen. Die Unterposition 1210.20.90.99.0 ist die am spezifischsten beschriebene Unterposition für nicht lupulinangereicherten, gemahlenen/zerkleinerten/pelletierten Hopfen, der nicht als Hopfenmehl gilt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Hopfen
Alternative Einreihung
Hopfen (Blütenzapfen), weder gemahlen noch zerkleinert noch in Pellets – andere
Alternative Einreihung
Hopfen (Blütenzapfen), lupulinangereichert; Lupulin – andere
Alternative Einreihung
Hopfenmehl – andere
Alternative Einreihung
Hopfenauszüge (Extrakte)
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Hopfen (1210) ≠ Hopfen (Blütenzapfen), weder gemahlen noch zerkleinert noch in Pellets – andere (1210)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Hopfen bleibt die Zolltarifnummer 1210.20.90.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Hopfen (1210) ≠ Hopfen (Blütenzapfen), lupulinangereichert; Lupulin – andere (1210)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Hopfen bleibt die Zolltarifnummer 1210.20.90.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Hopfen (1210) ≠ Hopfenmehl – andere (1210)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Hopfen bleibt die Zolltarifnummer 1210.20.90.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Einreißung in ein anderes Kapitel kommt in Betracht, wenn das Produkt nicht mehr als Hopfen im Sinne der Position 1210 gilt:
Alternative Einreihung
Hopfen (Blütenzapfen), weder gemahlen noch zerkleinert noch in Pellets – andere
Alternative Einreihung
Hopfen (Blütenzapfen), lupulinangereichert; Lupulin – andere
Alternative Einreihung
Hopfenauszüge (Extrakte)
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Hopfen ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Hopfen (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
5,8 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Drittlandszoll
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrbeschränkungen
Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.
Der Import dieser Ware ist an Bedingungen geknüpft (z. B. Lizenzen, Zertifikate) und nicht frei möglich.
Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.
Zollrechner für Hopfen
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Hopfen aus Drittländern. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen ein, um Zollsatz und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.
Ausfuhr
Ausfuhrbeschränkungen
Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Weitere Produkte aus Landwirtschaftstechnik
Diese Produkte werden häufig zusammen mit Hopfen eingeführt oder zolltariflich verglichen:
Hundeleckerli
2309.10.11.00.0 · 0 %
Palmkern-Schale
2306.60.00.00.0 · 0 %
Fischfutter
2309.90.31.30.0 · 0 %
Pflanzenkohle
4402.90.00.90.0 · 0 %
Trockenfutter
2309.10.31.00.0 · 0 %
Torf
2703.00.00.00.0 · 0 %
Haustier-Nahrungsergänzungsmittel
2309.10.90.00.0 · 9,6 %
Zuckerrohr
1212.93.00.00.0 · 4,6 %
Kultivator
8432.29.10.00.0 · nicht ermittelt
