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LandwirtschaftstechnikKapitel 12Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Hopfen: 1210.20.90.99.0

Die korrekte Zolltarifnummer für Hopfen (Blütenzapfen) lautet 1210.20.90.99.0. Diese Nummer gilt für gemahlenen, zerkleinerten oder pelletierten Hopfen ohne Lupulinanreicherung, der nicht als Hopfenmehl anzusehen ist.

Hopfen Produktbild

Hopfen wird überwiegend in der Brauindustrie verwendet. Die zolltarifliche Einreihung richtet sich nach dem Verarbeitungsgrad: ganze Dolden, gemahlener Hopfen, Pellets oder Extrakte. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Hopfen beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die zolltarifliche Hierarchie für Hopfen führt vom Abschnitt II (Waren pflanzlichen Ursprungs) über Kapitel 12 bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer:

  • Abschnitt: II - Kap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen Ursprungs
  • Kapitel: 12 - ÖLSAMEN UND ÖLHALTIGE FRÜCHTE; VERSCHIEDENE SAMEN UND FRÜCHTE; PFLANZEN ZUM GEWERBE- ODER HEILGEBRAUCH; STROH UND FUTTER
  • Position: 1210 - Hopfen (Blütenzapfen), frisch oder getrocknet, auch gemahlen, sonst zerkleinert oder in Form von Pellets; Lupulin
  • Unterposition: 1210 20 - Hopfen (Blütenzapfen), gemahlen, sonst zerkleinert oder in Form von Pellets; Lupulin
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 1210 2090 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 1210 2090 99 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die Zolltarifnummer kann sich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur oder des TARIC jährlich ändern. Prüfen Sie die Aktualität vor jeder Anmeldung. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten für eine schnelle Prüfung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Hopfen

Der HS-Code für Hopfen lautet 1210.20 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1210.20.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1210.20.90.99. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1210.20.90.99.0.

Einreihung von Hopfen nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Allgemeine Vorschrift (AV) 1 bestimmt, dass die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Abschnitts- oder Kapitelvorschriften erfolgt. Position 1210 erfasst Hopfen (Blütenzapfen) in allen Verarbeitungsstufen. Die Unterposition 1210.20.90.99.0 ist die am spezifischsten beschriebene Unterposition für nicht lupulinangereicherten, gemahlenen/zerkleinerten/pelletierten Hopfen, der nicht als Hopfenmehl gilt.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Hopfen

Alternative Einreihung

1210.10.00.90.0 5,8 %

Hopfen (Blütenzapfen), weder gemahlen noch zerkleinert noch in Pellets – andere

Alternative Einreihung

1210.20.10.99.0 5,8 %

Hopfen (Blütenzapfen), lupulinangereichert; Lupulin – andere

Alternative Einreihung

1210.20.90.10.0 5,8 %

Hopfenmehl – andere

Alternative Einreihung

1302.13.00.90.0 5,8 %

Hopfenauszüge (Extrakte)

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Hopfen (1210) ≠ Hopfen (Blütenzapfen), weder gemahlen noch zerkleinert noch in Pellets – andere (1210)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Hopfen bleibt die Zolltarifnummer 1210.20.90.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Hopfen (1210) ≠ Hopfen (Blütenzapfen), lupulinangereichert; Lupulin – andere (1210)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Hopfen bleibt die Zolltarifnummer 1210.20.90.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Hopfen (1210) ≠ Hopfenmehl – andere (1210)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Hopfen bleibt die Zolltarifnummer 1210.20.90.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Einreißung in ein anderes Kapitel kommt in Betracht, wenn das Produkt nicht mehr als Hopfen im Sinne der Position 1210 gilt:

Alternative Einreihung

1210.10.00.90.0 5,8 %

Hopfen (Blütenzapfen), weder gemahlen noch zerkleinert noch in Pellets – andere

Alternative Einreihung

1210.20.10.99.0 5,8 %

Hopfen (Blütenzapfen), lupulinangereichert; Lupulin – andere

Alternative Einreihung

1302.13.00.90.0 5,8 %

Hopfenauszüge (Extrakte)

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Hopfen ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Hopfen (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEHH/1350/07-11210.20.90.99.0
Hopfenpellets aus getrocknetem, gemahlenem und gepresstem Rohhopfen, nicht lupulinangereichert
DEHH/207/05-11210.20.90.99.0
Hopfen-Extrakt, getrocknet
DEHH/208/05-11210.20.90.99.0
Hopfen-Extrakt, getrocknet
DE11604/16-11210.20.90.99.0
Hops Flower Extract (Humulus Lupulus)
DEB/2949/07-11210.20.90.99.0
Rückstand der Hopfenextraktion
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

5,8 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China5,8 %

Drittlandszoll

USA5,8 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz5,8 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Drittlandszoll

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien5,8 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand5,8 %

Drittlandszoll

Einfuhrbeschränkungen

Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.

Beschränkung bei der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr

Der Import dieser Ware ist an Bedingungen geknüpft (z. B. Lizenzen, Zertifikate) und nicht frei möglich.

Zusatzzölle

Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.

Zollrechner für Hopfen

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Hopfen aus Drittländern. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen ein, um Zollsatz und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrbeschränkungen

Beschränkung bei der Ausfuhr

Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Hopfen

Welche Zolltarifnummer hat Hopfen?

Die zutreffende Zolltarifnummer für Hopfen (Blütenzapfen), der gemahlen, zerkleinert oder in Form von Pellets vorliegt und nicht lupulinangereichert ist, lautet 1210.20.90.99.0. Für ganze Hopfendolden gilt 1210.10.00.90.0, für lupulinangereicherte Pellets 1210.20.10.99.0 und für Hopfenauszüge 1302.13.00.90.0.

Welchen HS-Code hat Hopfen?

Der HS-Code (6-stellig) für Hopfen lautet 121020. Er umfasst Hopfen (Blütenzapfen), gemahlen, sonst zerkleinert oder in Form von Pellets, sowie Lupulin. Die ersten vier Stellen 1210 stehen für die Position Hopfen, die fünfte und sechste Stelle 20 kennzeichnen die Verarbeitungsstufe.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Hopfen?

Der Drittlandszollsatz (MFN) für Hopfen der Zolltarifnummer 1210.20.90.99.0 beträgt 5,8 %. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Großbritannien, Türkei, Japan, Südkorea, Vietnam) kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden, sofern die Ursprungsregeln erfüllt sind.

Wie unterscheidet sich Hopfen zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung und Alternative hängen vom Verarbeitungsgrad und der Lupulinanreicherung ab. Ganze Dolden (1210.10.00.90.0) unterscheiden sich von gemahlenem oder pelletiertem Hopfen (1210.20.90.99.0). Lupulinangereicherte Pellets (1210.20.10.99.0) und Hopfenmehl (1210.20.90.10.0) sind weitere Unterpositionen. Hopfenauszüge (1302.13.00.90.0) fallen als Extrakte in ein anderes Kapitel.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Hopfen verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern oder Strafverfahren wegen Zollhinterziehung führen. Bei unklarer Einreihung sollte eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) beantragt werden.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Hopfen?

Ja, für Hopfen gelten mehrere Maßnahmen: eine Einfuhrkontrolle für ökologische/biologische Erzeugnisse (Code 750), eine Beschränkung bei der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr (Code 465) sowie Zusatzzölle (Code 695). Bei der Ausfuhr besteht eine Beschränkung (Code 467).

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Hopfen?

Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer für Hopfen lautet 1210.20.90.99.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code 121020, der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur 12102090 und dem 10-stelligen TARIC-Code 1210209099, ergänzt um die nationale 11. Stelle.

Ändern sich Zolltarifnummern für Hopfen?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur oder des TARIC ändern. Die Position 1210 für Hopfen ist jedoch stabil. Dennoch sollte die Aktualität der 11-stelligen Nummer regelmäßig geprüft werden, insbesondere bei Neufassungen der EU-Zolltarifverordnung.

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