Zum Hauptinhalt springen
Lebensmittel & GetränkeKapitel 15Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Omega-3: 1504.20.90.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Omega-3 (1504.20.90.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Omega-3 unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Omega-3 Produktbild

Die zolltarifliche Einreihung von Omega-3-Kapseln ist durch mehrere verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA) eindeutig geklärt. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Omega-3 beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 1504.20.90.00.0 ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:

  • Abschnitt: III - Kap. 15: Tierische und pflanzliche Fette und Öle; Erzeugnisse ihrer Spaltung; genießbare verarbeitete Fette; Wachse tierischen und pflanzlichen Urprungs
  • Kapitel: 15 - TIERISCHE UND PFLANZLICHE FETTE UND ÖLE; ERZEUGNISSE IHRER SPALTUNG; GENIESSBARE VERARBEITETE FETTE; WACHSE TIERISCHEN UND PFLANZLICHEN URSPRUNGS
  • Position: 1504 - Fette und Öle sowie deren Fraktionen, von Fischen oder Meeressäugetieren, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert
  • Unterposition: 1504 20 - Fette und Öle sowie deren Fraktionen, von Fischen, ausgenommen Leberöle
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 1504 2090 00 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die Einreihung kann je nach genauer Zusammensetzung abweichen. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten für eine individuelle Prüfung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Omega-3

Der HS-Code für Omega-3 lautet 1504.20 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1504.20.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1504.20.90.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1504.20.90.00.0.

Einreihung von Omega-3 nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Omega-3 in Kapseln erfolgt nach AV 1 (Wortlaut der Positionen) und AV 3b (charakterbestimmende Substanz). Das Fischöl als Hauptbestandteil bestimmt den Charakter, die Kapselhülle ist nur Umhüllung.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Omega-3

Alternative Einreihung

1517.90.99.20.0 0 %

Genießbare Mischung von tierischen und pflanzlichen Ölen (Fischölkonzentrat in Stahlfässern)

Alternative Einreihung

1517.90.99.90.0 0 %

andere genießbare Mischungen und Zubereitungen

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Omega-3 (1504) ≠ Genießbare Mischung von tierischen und pflanzlichen Ölen (Fischölkonzentrat in Stahlfässern) (1517)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Omega-3 bleibt die Zolltarifnummer 1504.20.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Omega-3 (1504) ≠ andere genießbare Mischungen und Zubereitungen (1517)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Omega-3 bleibt die Zolltarifnummer 1504.20.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Auch Zolltarifnummern aus anderen Kapiteln können für Omega-3 relevant sein, wenn die Zusammensetzung oder Aufmachung abweicht:

Alternative Einreihung

1517.90.99.20.0 0 %

Genießbare Mischung von tierischen und pflanzlichen Ölen (Fischölkonzentrat in Stahlfässern)

Alternative Einreihung

1517.90.99.90.0 0 %

andere genießbare Mischungen und Zubereitungen

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Omega-3 ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Omega-3 (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE9158/09-11504.20.90.00.0
Fischöl in Weichgelatinekapseln als Nahrungsergänzungsmittel
DE22901/09-11504.20.90.00.0
Fischöl in Weichgelatinekapseln als Nahrungsergänzungsmittel
DEHH/87/04-11504.20.90.00.0
Fischöl mit Vitamin E in Kapseln (LYSI Omega-3)
DEHH/496/04-11504.20.90.00.0
Fischölkonzentrat in Kapseln (RxOmega-3 Factors)
DEHH/647/04-11504.20.90.00.0
Fischölkonzentrat in Kapseln
DEHH/1371/04-11504.20.90.00.0
Fischöl mit Vitamin E in Kapseln
DEHH/389/04-11504.20.90.00.0
Lachsöl in Kapseln
DEHH/335/05-11504.20.90.00.0
Fischöl in Kapseln
DEBTI11892/24-11517.90.99.20.0
Omega-3-Fischölkonzentrat in Stahlfässern (industrieller Rohstoff)
DEBTI38361/24-11517.90.99.20.0
Omega-3-Fischölkonzentrat in Stahlfässern (industrieller Rohstoff)
DE18105/09-11517.90.99.90.0
Lachsöl mit Vitamin E in Kapseln
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Drittlandszoll

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.

Einfuhrkontrolle - CITES

Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.

Veterinärkontrolle

Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten.

Einfuhrkontrolle - Abfällen

Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.

Zollrechner

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Omega-3-Importe.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrkontrolle – CITES

Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.

Ausfuhrkontrolle – Abfällen

Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Omega-3

Welche Zolltarifnummer hat Omega-3?

Omega-3 in Form von Fischöl-Kapseln wird unter der Zolltarifnummer 1504.20.90.00.0 eingereiht. Diese Nummer gilt für Fette und Öle von Fischen, ausgenommen Leberöle, die als Nahrungsergänzungsmittel in Kapseln abgefüllt sind. Die Einreihung ist durch mehrere verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA) bestätigt.

Welchen HS-Code hat Omega-3?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für Omega-3 lautet 150420. Er umfasst Fette und Öle von Fischen, ausgenommen Leberöle, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert. Auf dieser 6-stelligen Ebene wird das Produkt international klassifiziert.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Omega-3?

Der Drittlandszollsatz für Omega-3 unter der Zolltarifnummer 1504.20.90.00.0 beträgt 0 %. Zusätzlich fällt bei der Einfuhr in die EU die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 % an, die auf den Zollwert inklusive aller Zölle berechnet wird.

Wie unterscheidet sich Omega-3 zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Omega-3 erfolgt gegenüber anderen Nahrungsergänzungsmitteln wie Probiotika-Pulver (2106.90.92.85.9) oder Mariendistel-Extrakt (1302.19.70.00.0). Eine Alternative wäre die Einreihung als genießbare Mischung (1517.90.99.00), wenn das Produkt als Mischung mit weiteren aktiven Zusatzstoffen vorliegt. Maßgeblich ist die charakterbestimmende Substanz Fischöl.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Omega-3 verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer drohen Nachzahlungen von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer, Verzugszinsen sowie Bußgelder. Im schlimmsten Fall kann die Ware beschlagnahmt werden. Zudem können strafrechtliche Konsequenzen wegen Steuerhinterziehung drohen. Eine korrekte Einreihung ist daher essenziell.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Omega-3?

Ja, für Omega-3 gelten besondere Einfuhrmaßnahmen: eine Veterinärkontrolle (Code 410) da es sich um ein tierisches Produkt handelt, eine CITES-Kontrolle (Code 710) bei bestimmten Fischarten, sowie eine Einfuhrkontrolle für Bio-Erzeugnisse (Code 750) falls das Produkt bio-zertifiziert ist. Auch eine Abfallkontrolle (Code 755) kann relevant sein.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Omega-3?

Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer für Omega-3 lautet 1504.20.90.00.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code 150420, der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur 15042090 und dem 10-stelligen TARIC-Code 1504209000. Die elfte Stelle ist die nationale Codenummer.

Ändern sich Zolltarifnummern für Omega-3?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur oder des TARIC ändern. Für Omega-3 unter 1504.20.90.00.0 ist derzeit keine Änderung absehbar. Dennoch sollten Importeure regelmäßig die aktuellen Fassungen prüfen, da sich Unterpositionen oder Maßnahmencodes ändern können.

Lassen Sie Ihre Omega-3 in Sekunden klassifizieren

Nutzen Sie unseren KI-gestützten Klassifizierungsassistenten für eine schnelle und zuverlässige Einreihung.

Über 100.000 erfolgreiche KlassifizierungenÜber 10.000 Nutzer