Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 1504.20.90.00.0 ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:
- AbschnittKap. 15: Tierische und pflanzliche Fette und Öle; Erzeugnisse ihrer Spaltung; genießbare verarbeitete Fette; Wachse tierischen und pflanzlichen UrprungsIII
- KapitelTIERISCHE UND PFLANZLICHE FETTE UND ÖLE; ERZEUGNISSE IHRER SPALTUNG; GENIESSBARE VERARBEITETE FETTE; WACHSE TIERISCHEN UND PFLANZLICHEN URSPRUNGS15
- PositionFette und Öle sowie deren Fraktionen, von Fischen oder Meeressäugetieren, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert1504
- UnterpositionFette und Öle sowie deren Fraktionen, von Fischen, ausgenommen Leberöle150420
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Omega-3
Der HS-Code für Omega-3 lautet 1504.20 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1504.20.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1504.20.90.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1504.20.90.00.0.
Einreihung von Omega-3 nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Omega-3 in Kapseln erfolgt nach AV 1 (Wortlaut der Positionen) und AV 3b (charakterbestimmende Substanz). Das Fischöl als Hauptbestandteil bestimmt den Charakter, die Kapselhülle ist nur Umhüllung.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Omega-3
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungGenießbare Mischung von tierischen und pflanzlichen Ölen (Fischölkonzentrat in Stahlfässern) | 1517.90.99.20.0 | 0 % |
| Alternative Einreihungandere genießbare Mischungen und Zubereitungen | 1517.90.99.90.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Omega-3 (1504) ≠ Genießbare Mischung von tierischen und pflanzlichen Ölen (Fischölkonzentrat in Stahlfässern) (1517) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Omega-3 bleibt die Zolltarifnummer 1504.20.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Omega-3 (1504) ≠ andere genießbare Mischungen und Zubereitungen (1517) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Omega-3 bleibt die Zolltarifnummer 1504.20.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Omega-3 (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE9158/09-1 | Fischöl in Weichgelatinekapseln als Nahrungsergänzungsmittel | 1504.20.90.00.0 |
| DE22901/09-1 | Fischöl in Weichgelatinekapseln als Nahrungsergänzungsmittel | 1504.20.90.00.0 |
| DEHH/87/04-1 | Fischöl mit Vitamin E in Kapseln (LYSI Omega-3) | 1504.20.90.00.0 |
| DEHH/496/04-1 | Fischölkonzentrat in Kapseln (RxOmega-3 Factors) | 1504.20.90.00.0 |
| DEHH/647/04-1 | Fischölkonzentrat in Kapseln | 1504.20.90.00.0 |
| DEHH/1371/04-1 | Fischöl mit Vitamin E in Kapseln | 1504.20.90.00.0 |
| DEHH/389/04-1 | Lachsöl in Kapseln | 1504.20.90.00.0 |
| DEHH/335/05-1 | Fischöl in Kapseln | 1504.20.90.00.0 |
| DEBTI11892/24-1 | Omega-3-Fischölkonzentrat in Stahlfässern (industrieller Rohstoff) | 1517.90.99.20.0 |
| DEBTI38361/24-1 | Omega-3-Fischölkonzentrat in Stahlfässern (industrieller Rohstoff) | 1517.90.99.20.0 |
| DE18105/09-1 | Lachsöl mit Vitamin E in Kapseln | 1517.90.99.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Drittlandszoll |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Einfuhrkontrolle - CITES | Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich. |
| Veterinärkontrolle | Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten. |
| Einfuhrkontrolle - Abfällen | Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern. |
Zollrechner
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Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle – CITES | Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich. |
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
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