Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Yamswurzel durchläuft im Zolltarif folgende Hierarchieebenen:
- Abschnitt: II - Kap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen Ursprungs
- Kapitel: 07 - GEMÜSE, PFLANZEN, WURZELN UND KNOLLEN, DIE ZU ERNÄHRUNGSZWECKEN VERWENDET WERDEN
- Position: 0714 - Maniok, Pfeilwurz (Arrowroot) und Salep, Topinambur, Süßkartoffeln und ähnliche Wurzeln und Knollen mit hohem Gehalt an Stärke oder Inulin, frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet, auch in Stücken oder in Form von Pellets; Mark des Sagobaumes
- Unterposition: 0714 30 - Yamswurzeln (Dioscorea spp.)
Zolltarifnummer: 0714 3000 10 0 - von den zum menschlichen Verzehr verwendeten Arten, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 28|kg oder weniger, entweder frisch und ganz, oder gefroren ohne Haut, auch in Stücke geschnitten
Hinweis zur Einreihung
Die Einreihung von Yamswurzeln erfordert genaue Angaben zu botanischer Art, Erhaltungszustand, Verpackungsgröße und Verwendungszweck. Eine falsche Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen, Strafen oder Lieferverzögerungen führen. Lassen Sie Ihre Ware sicher klassifizieren mit dem Zolltarifnummern-Suchassistenten.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Yamswurzel
Der HS-Code für Yamswurzel lautet 0714.30 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 0714.30.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 0714.30.00.10. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 0714.30.00.10.0.
Einreihung von Yamswurzel nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Zolltarifnummer setzt sich aus mehreren kodierten Ebenen zusammen:
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Yamswurzel
Alternative Einreihung
Yamswurzeln (Dioscorea spp.) - andere - andere: für getrocknete, geschälte, oder in größeren Gebinden (>28 kg) oder nicht für menschlichen Verzehr bestimmte Yamswurzeln
Alternative Einreihung
Yamswurzeln - andere - für Futterzwecke
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Yamswurzel (0714) ≠ Yamswurzeln (Dioscorea spp.) - andere - andere: für getrocknete, geschälte, oder in größeren Gebinden (>28 kg) oder nicht für menschlichen Verzehr bestimmte Yamswurzeln (0714)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Yamswurzel bleibt die Zolltarifnummer 0714.30.00.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Yamswurzel (0714) ≠ Yamswurzeln - andere - für Futterzwecke (0714)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Yamswurzel bleibt die Zolltarifnummer 0714.30.00.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Für verarbeitete Yamswurzeln sind andere Kapitel des Zolltarifs relevant:
Nur einschlägig, wenn die Ware nicht als Yamswurzel der KN-Unterposition 07143000, sondern als Ware der KN-Unterposition 07149000 einzureihen ist.
andere Wurzeln und Knollen mit hohem Gehalt an Stärke oder Inulin (falls nicht Dioscorea spp.)
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Yamswurzel ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Yamswurzel (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Angaben des Antragstellers: Zusammensetzung: Pulver-Extrakt aus der Wurzel der Dioscorea Opposita Thunb.. Extrakt-Verhältnis: 25:1. Herstellung: Rohmaterial wird gereinigt, unter Rückfluss mit Wasser und Alkohol extrahiert, die Extraktionslösung zentrifugiert und getrocknet. Zusatzstoffe: keine. Aussehen: Feines... Mehr anzeigenAngaben des Antragstellers: Zusammensetzung: Pulver-Extrakt aus der Wurzel der Dioscorea Opposita Thunb.. Extrakt-Verhältnis: 25:1. Herstellung: Rohmaterial wird gereinigt, unter Rückfluss mit Wasser und Alkohol extrahiert, die Extraktionslösung zentrifugiert und getrocknet. Zusatzstoffe: keine. Aussehen: Feines weißes Pulver. Verwendung: Nahrungsergänzungsmittel. Verpackungseinheit: 25 kg-Trommeln. Eine Warenprobe wurde nicht vorgelegt. Befund: Nach den Angaben des Antragstellers liegt ein pulverisierter Pflanzenauszug aus Yamswurzeln ohne Zusatzstoffe vor. Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert: Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge: andere: andere. Weniger anzeigen
Tarowurzel (Wasserbrotwurzel), frisch Vertrauliche Antragsangaben (siehe Feld 8), ein Produktetikett (Kopie) und eine Photographie der Original-Ware wurden im Rahmen der Erteilung von vZTA DE 15915/11-1 vorgelegt. Die Neuerteilung erfolgt für die gleiche Ware auf Grund der Änderung des TARIC-Codes. Ganze, eiförmige... Mehr anzeigenTarowurzel (Wasserbrotwurzel), frisch Vertrauliche Antragsangaben (siehe Feld 8), ein Produktetikett (Kopie) und eine Photographie der Original-Ware wurden im Rahmen der Erteilung von vZTA DE 15915/11-1 vorgelegt. Die Neuerteilung erfolgt für die gleiche Ware auf Grund der Änderung des TARIC-Codes. Ganze, eiförmige Knollen mit weißem Speichergewebe und quergestreifter brauner Rinde; Literaturabbildungen von Taro-Rhizomen entsprechend. Taro-Rhizome sind reich an Stärke. Knolle mit hohem Gehalt an Stärke, Taro (Colocasia spp.), von den zum menschlichen Verzehr verwendeten Arten, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 28 kg oder weniger, frisch und ganz, von Colocasia esculenta. Weniger anzeigen
Angaben des Antragstellers: Zusammensetzung: Wilder Yams Extrakt (Wild Yam), aus Rhizomen von Dioscorea opposita Thunb.. Extrakt-Verhältnis: 50:1. Zusatzstoffe: keine. Aussehen: Feines grauweißes Pulver. Verwendung: Nahrungsergänzungsmittel. Verpackungseinheit: 25 kg-Trommeln. Eine Warenprobe wurde nicht... Mehr anzeigenAngaben des Antragstellers: Zusammensetzung: Wilder Yams Extrakt (Wild Yam), aus Rhizomen von Dioscorea opposita Thunb.. Extrakt-Verhältnis: 50:1. Zusatzstoffe: keine. Aussehen: Feines grauweißes Pulver. Verwendung: Nahrungsergänzungsmittel. Verpackungseinheit: 25 kg-Trommeln. Eine Warenprobe wurde nicht vorgelegt. Befund: Nach den Angaben des Antragstellers liegt ein pulverisierter Pflanzenauszug aus Rhizomen von Wildem Yams ohne Zusatzstoffe vor. Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert: Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge: andere: andere. Weniger anzeigen
Maniok, zubereitet. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Exotic Chips Maniok Chilly. Zutaten: 75 % Maniok, pflanzliches Öl, Chilipulver (2 %), Salz. Herstellung: Die Wurzelknollen werden geerntet, gesäubert, zerteilt und dann in Palmöl frittiert. Anschließend wird zentrifugiert, gewürzt und abgepackt.... Mehr anzeigenManiok, zubereitet. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Exotic Chips Maniok Chilly. Zutaten: 75 % Maniok, pflanzliches Öl, Chilipulver (2 %), Salz. Herstellung: Die Wurzelknollen werden geerntet, gesäubert, zerteilt und dann in Palmöl frittiert. Anschließend wird zentrifugiert, gewürzt und abgepackt. Aufmachung: in 100 g-Tüten. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: rötliche, dünne, frittierte, zum Teil gebrochene Scheiben mit bräunlichem Rand und einer rot-bräunlichen Würzmischung versehen. Die Chips sind knusprig. Sie schmecken scharf und würzig. Alkohol (gem. Antragsangabe): nicht enthalten. Zuckergehalt i. S. der ZAnm 2 a), 1. Anstrich zu Kap 20 (refraktometrisch): mehr als 9 GHT. Zuckerzusatz i. S. der ZAnm 3, 2. Anstrich zu Kap 20: enthalten. Aufmachung: in einer grünen, bunt bedruckten Folientüte für den Einzelverkauf aufgemacht. Inhalt: 100 g. Die stärkehaltigen Wurzelknollen des Maniok werden durch die Position 0714 des Zolltarifs erfasst und sind somit nicht als Gemüse i. S. der Positionen 0701 bis 0713 der Kombinierten Nomenklatur anzusprechen. Daher können die zubereiteten Wurzelknollen nicht in die Position 2005 des Zolltarifs eingereiht werden. Sie sind als zubereitete, genießbare Pflanzenteile der Position 2008 der KN zuzuweisen. Andere genießbare Pflanzenteile (hier: Maniok), in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht als für Waren des Kapitels 07 und der vorhergehenden Positionen des Kapitels 20 vorgesehen, ohne Zusatz von Alkohol, mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger, keine Flocken oder Pulver. Weniger anzeigen
Lotoswurzel, frisch, zur menschlichen Ernährung bestimmt Ein Warenmuster lag nicht vor. Vertrauliche Angaben zur Ware (siehe Feld 8) und eine Photographie wurden im Rahmen der Erteilung von vZTA DE 12970/11-1 (ersetzt durch vZTA DE 25685/11-1) vorgelegt. Die Neuerteilung erfolgt für die gleiche Ware aufgrund der... Mehr anzeigenLotoswurzel, frisch, zur menschlichen Ernährung bestimmt Ein Warenmuster lag nicht vor. Vertrauliche Angaben zur Ware (siehe Feld 8) und eine Photographie wurden im Rahmen der Erteilung von vZTA DE 12970/11-1 (ersetzt durch vZTA DE 25685/11-1) vorgelegt. Die Neuerteilung erfolgt für die gleiche Ware aufgrund der Änderung des TARIC-Codes. Frische, ganze, von weitlumigen Kanälen durchzogene Rhizome, Literaturabbildungen von Lotosrhizomen (Nelumbo nucifera) entsprechend, gem. Antragsangaben frei von Zusätzen, vakuumverpackt und gehandelt in Gebindegrößen à 3 kg, zum Verzehr bestimmt. Die stärkereichen Lotosrhizome werden nach der vorliegenden Literatur hauptsächlich zu Ernährungszwecken verwendet. Wurzel mit hohem Gehalt an Stärke, von den zum menschlichen Verzehr verwendeten Arten, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 28 kg oder weniger, frisch und ganz, Lotosrhizom Weniger anzeigen
Pfeilwurzmehl. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Pfeilwurzmehl BindeFix Backen. Herstellung: Die Wurzeln der Pflanze werden getrocknet und gemahlen. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: weißes, feines, homogenes, mehlig schmeckendes Pulver in einer etikettierten Originaldose. Warenaufschrift... Mehr anzeigenPfeilwurzmehl. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Pfeilwurzmehl BindeFix Backen. Herstellung: Die Wurzeln der Pflanze werden getrocknet und gemahlen. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: weißes, feines, homogenes, mehlig schmeckendes Pulver in einer etikettierten Originaldose. Warenaufschrift (auszugsweise): "Biovegan; Pfeilwurzmehl - BindeFix Backen; Zutaten: Pfeilwurzmehl gewonnen aus den Wurzeln der tropischen Pfeilwurzpflanze; zum Binden von Suppen, Soßen oder Puddingen. Inhalt: 200 g". Siebdurchgang (Siebmaschenweite: 2 mm): aufgrund der Warenbeschaffenheit kann ein Siebdurchgang von 95 GHT oder mehr als zutreffend unterstellt werden. Die Wurzelknolle der Pfeilwurz (Gattung Maranta) ist als stärkehaltige Knolle der Position 0714 der KN anzusprechen. Das Mehl der getrockneten Knolle wird durch die Position 1106 der KN erfasst. Mehl, Grieß und Pulver von getrockneten Hülsenfrüchten der Position 0713, von Sagomark und von Wurzeln oder Knollen der Position 0714 oder von Erzeugnissen des Kapitels 8, von Sagomark und von Wurzeln oder Knollen der Position 0714, andere als für die menschliche Ernährung ungenießbar gemacht. Weniger anzeigen
Getrocknete Süßkartoffelstiele Ein Warenmuster (in Originalumschließung) und Angaben zur Herstellung lagen vor. Bedruckter und etikettierter Kunststofffolienbeutel mit Angaben zum Erzeugnis (getrocknete Süßkartoffelstiele; 55 g; Product of Korea) und zu den Zutaten (siehe Feld 8); darin dunkelbraune, getrocknete... Mehr anzeigenGetrocknete Süßkartoffelstiele Ein Warenmuster (in Originalumschließung) und Angaben zur Herstellung lagen vor. Bedruckter und etikettierter Kunststofffolienbeutel mit Angaben zum Erzeugnis (getrocknete Süßkartoffelstiele; 55 g; Product of Korea) und zu den Zutaten (siehe Feld 8); darin dunkelbraune, getrocknete Stiele (Durchmesser ca. 2 mm, Länge bis zu 20 cm). Nach den Antragsangaben handelt es sich um ausschließlich getrocknete Stiele des Krauts von Süßkartoffeln ohne Zusätze, die in Teilen von Afrika und Asien als Gemüse verzehrt werden. Gemüse, getrocknet, auch in Stücke geschnitten, jedoch nicht weiter zubereitet, Stiele des Krauts von Süßkartoffeln. Weniger anzeigen
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
9,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
nicht ermittelt
nicht ermittelt
nicht ermittelt
EFTA Freihandel
nicht ermittelt
nicht ermittelt
nicht ermittelt
nicht ermittelt
nicht ermittelt
nicht ermittelt
Einfuhrmaßnahmen
Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.
Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.
Eine bestimmte Menge dieser Ware kann zu einem reduzierten Zollsatz eingeführt werden (unabhängig vom Herkunftsland).
Zollrechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Yamswurzel basierend auf Warenwert, Ursprungsland und der aktuellen Zolltarifnummer.
Ausfuhr in Drittländer
Ausfuhrmaßnahmen
Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.
Weitere Produkte aus Lebensmittel & Getränke
Nachfolgend finden Sie Zolltarifnummern für weitere Lebensmittelprodukte:
