Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Jackfrucht leitet sich aus folgender hierarchischer Gliederung des Zolltarifs ab:
- Abschnitt: II - Kap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen Ursprungs
- Kapitel: 08 - GENIESSBARE FRÜCHTE UND NÜSSE; SCHALEN VON ZITRUSFRÜCHTEN ODER VON MELONEN
- Position: 0810 - Andere Früchte, frisch
- Unterposition: 0810 90 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 0810 9020 - Tamarinden, Kaschu-Äpfel, Litschis, Jackfrüchte, Sapotpflaumen, Passionsfrüchte, Karambolen und Pitahayas
Zolltarifnummer: 0810 9020 20 0 - Jackfrüchte (Artocarpus heterophyllus)
Hinweis zur Einreihung
Die Einreihung von Jackfrüchten hängt entscheidend vom Verarbeitungsgrad ab. Frische Früchte gehören zu 0810.90.20.20.0, getrocknete, vorläufig haltbar gemachte oder zubereitete Varianten fallen in andere Positionen. Nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten, um die korrekte Nummer zu ermitteln.
Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Jackfrucht
Der HS-Code für Jackfrucht lautet 0810.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 0810.90.20. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 0810.90.20.20. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 0810.90.20.20.0.
Einreihung von Jackfrucht nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Frische Jackfrüchte werden nach AV 1 (Wortlaut der Positionen und Anmerkungen) der Position 0810 als „andere Früchte, frisch“ zugewiesen. Die namentliche Nennung in der Kombinierten Nomenklatur (KN-Code 0810.90.20) stellt die Einreihung eindeutig sicher. Eine Anwendung der AV 3 (Mischungen oder Waren, die aus verschiedenen Stoffen bestehen) ist nicht erforderlich, da es sich um eine einzelne, unvermischte Frucht handelt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Jackfrucht
Alternative Einreihung
Jackfrüchte, getrocknet
Alternative Einreihung
Jackfrüchte, vorläufig haltbar gemacht
Alternative Einreihung
Jackfrucht, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zucker
Alternative Einreihung
Jackfrucht, zubereitet, mit Zuckerzusatz
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Jackfrucht (0810) ≠ Jackfrüchte, getrocknet (0813)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Jackfrucht bleibt die Zolltarifnummer 0810.90.20.20.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Jackfrucht (0810) ≠ Jackfrüchte, vorläufig haltbar gemacht (0812)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Jackfrucht bleibt die Zolltarifnummer 0810.90.20.20.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Jackfrucht (0810) ≠ Jackfrucht, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zucker (2008)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Jackfrucht bleibt die Zolltarifnummer 0810.90.20.20.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Neben den genannten Alternativen innerhalb von Kapitel 08 können Jackfrüchte auch in andere Kapitel fallen, wenn sie weiterverarbeitet sind:
Alternative Einreihung
Jackfrüchte, getrocknet
Alternative Einreihung
Jackfrüchte, vorläufig haltbar gemacht
Alternative Einreihung
Jackfrucht, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zucker
Alternative Einreihung
Jackfrucht, zubereitet, mit Zuckerzusatz
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Jackfrucht ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Jackfrucht (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Junge grüne Jackfrucht, in Stücken, in Salzwasser. Beschaffenheit des zur vZTA DE 9167/17-1 vorgelegten Warenmusters: rosafarbene, geschälte, bissfeste Jackfruchtstücke mit Kernen in einer hellgelben, klaren Aufgussflüssigkeit, leicht süß, leicht salzig, fruchtig, etwas... Mehr anzeigenAntragsangaben (als zutreffend unterstellt): Junge grüne Jackfrucht, in Stücken, in Salzwasser. Beschaffenheit des zur vZTA DE 9167/17-1 vorgelegten Warenmusters: rosafarbene, geschälte, bissfeste Jackfruchtstücke mit Kernen in einer hellgelben, klaren Aufgussflüssigkeit, leicht süß, leicht salzig, fruchtig, etwas faserig schmeckend. Aufmachung: Originalkonservendose mit umlaufender Banderole. Aufdruck (mehrsprachig, auszugsweise): "Zutaten: Junge Jackfrucht 50 %, Wasser, Salz, Säuerregulator E 330; Nährwertangaben pro 100 g: Kohlenhydrate: 3,4 g; Inhalt: 565 g, Abtropfgewicht: 280 g". Alkoholzusatz (gemäß Angabe): nicht enthalten. Zuckergehalt i. S. der ZAnm 2 a), 1. Absatz zu Kap 20 (abgeleitet aus den Nährwertangaben): 9 GHT oder weniger. Zugesetzter Zucker i.S. der ZAnm 3, 2. Anstrich zu Kap 20: nicht enthalten. Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den UPos 2008 11 bis 2008 97 der KN genannt, ohne Zusatz von Alkohol, ohne Zusatz von Zucker, andere, andere. Weniger anzeigen
Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Junge Jackfruit-Stücke in aromatischer Barbequesoße; Aufmachung: in 200 g-Gebinden. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: rote, inhomogene, pastöse Masse, Jackfruchtstücke sowie viele Jackfruchtfasern enthaltend; Geschmack: süßlich, würzig, leicht scharf, mit... Mehr anzeigenAntragsangaben (als zutreffend unterstellt): Junge Jackfruit-Stücke in aromatischer Barbequesoße; Aufmachung: in 200 g-Gebinden. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: rote, inhomogene, pastöse Masse, Jackfruchtstücke sowie viele Jackfruchtfasern enthaltend; Geschmack: süßlich, würzig, leicht scharf, mit Raucharoma. Essigsäuregehalt (gemäß Zutatenliste): weniger als 0,5 GHT. Alkohol (gemäß Zutatenliste): nicht enthalten Zuckergehalt i. S. der ZAnm 2 a), Absatz 1 zu Kap 20 (gemäß Nährwertangaben): mehr als 9 GHT Zugesetzter Zucker i.S. der ZAnm 3, 2. Anstrich zu Kap 20: enthalten. Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den UPos 2008 11 bis 2008 97 der KN genannt, ohne Zusatz von Alkohol, mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger, tropische Früchte, andere Weniger anzeigen
Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Stücke von jungen Jackfrüchten, gewürfelt, gewaschen, eingelegt, sterilisiert; Verpackung: in 400 g-Konservendose für den Einzelverkauf aufgemacht Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: beigefarbene, faserige Fruchtfleischstücke, eingelegt in einer leicht gelblichen,... Mehr anzeigenAntragsangaben (als zutreffend unterstellt): Stücke von jungen Jackfrüchten, gewürfelt, gewaschen, eingelegt, sterilisiert; Verpackung: in 400 g-Konservendose für den Einzelverkauf aufgemacht Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: beigefarbene, faserige Fruchtfleischstücke, eingelegt in einer leicht gelblichen, leicht trüben, wässrigen Aufgussflüssigkeit. Geschmack: leicht salzig, neutral. Alkohol (gemäß Angabe): nicht enthalten. Zugesetzter Zucker i. S. der ZAnm 3, 2. Anstrich i. V. m. ZAnm 2 a) Abs 1 Kap 20: nicht enthalten. Es liegt eine dauerhaft haltbar gemachte Ware vor. Waren dieser Art sind vom Kapitel 8 der KN ausgeschlossen. Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den UPos 2008 11 bis 2008 97 der KN genannt, ohne Zusatz von Alkohol, ohne Zusatz von Zucker, andere, andere. Weniger anzeigen
Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Stücke von jungen Jackfrüchten, gewürfelt, gewaschen, eingelegt, sterilisiert; Verpackung: 400 g-Konservendose. Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: beigefarbene, faserige Fruchtfleischstücke, eingelegt in einer beigefarbenen, leicht trüben, wässrigen... Mehr anzeigenAntragsangaben (als zutreffend unterstellt): Stücke von jungen Jackfrüchten, gewürfelt, gewaschen, eingelegt, sterilisiert; Verpackung: 400 g-Konservendose. Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: beigefarbene, faserige Fruchtfleischstücke, eingelegt in einer beigefarbenen, leicht trüben, wässrigen Aufgussflüssigkeit. Geschmack: leicht salzig, neutral. Alkohol (gemäß Angabe): nicht enthalten. Zugesetzter Zucker i. S. der ZAnm 3, 2. Anstrich i. V. m. ZAnm 2 a) Abs 1 Kap 20 (abgeleitet aus den Nährwertangaben): nicht enthalten. Es liegt eine dauerhaft haltbare gemachte Ware vor. Waren dieser Art sind vom Kapitel 8 der KN ausgeschlossen. Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den UPos 2008 11 bis 2008 97 der KN genannt, ohne Zusatz von Alkohol, ohne Zusatz von Zucker, andere, andere. Weniger anzeigen
Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Grüne (unreife) Jackfrucht in Salzlake, aufgemacht in Konservendosen mit einem Inhalt von 565 g (Abtropfgewicht: 280 g) Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: beige-grünliche, dreieckige, ca. 3,5 bis 6,5 cm große und 1,5 bis 2 cm dicke Fruchtstücke, eingelegt in... Mehr anzeigenAntragsangaben (als zutreffend unterstellt): Grüne (unreife) Jackfrucht in Salzlake, aufgemacht in Konservendosen mit einem Inhalt von 565 g (Abtropfgewicht: 280 g) Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: beige-grünliche, dreieckige, ca. 3,5 bis 6,5 cm große und 1,5 bis 2 cm dicke Fruchtstücke, eingelegt in einer hellgeben, leicht trüben, wässrigen Aufgussflüssigkeit. Geschmack: leicht fruchtig, schwach salzig. Alkohol (gemäß Angabe): nicht enthalten. Zugesetzter Zucker i. S. der ZAnm 3, 2. Anstrich i. V. m. ZAnm 2 a) Abs 1 Kap 20 (abgeleitet aus den Nährwertangaben): nicht enthalten. Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den UPos 2008 11 bis 2008 97 der KN genannt, ohne Zusatz von Alkohol, ohne Zusatz von Zucker, andere, andere. Weniger anzeigen
Jackfrucht, zubereitet. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Bio-Jackfruit, Wasser, Meersalz, Bio-Limettensaft. Aufmachung: Für den Einzelverkauf aufgemachte Dosen oder Gläser mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger. Eine Warenprobe wurde nicht vorgelegt. Die Ware wurde mittels Abbildungen... Mehr anzeigenJackfrucht, zubereitet. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Bio-Jackfruit, Wasser, Meersalz, Bio-Limettensaft. Aufmachung: Für den Einzelverkauf aufgemachte Dosen oder Gläser mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger. Eine Warenprobe wurde nicht vorgelegt. Die Ware wurde mittels Abbildungen veranschaulicht. Alkoholzusatz (gemäß Angabe): nicht enthalten. Zuckergehalt i. S. der ZAnm 2 a), 1. Anstrich zu Kap 20 (gemäß Angabe): 9 GHT oder weniger. Zugesetzter Zucker i.S. der ZAnm 3, 2. Anstrich zu Kap 20 (gemäß Angabe): nicht enthalten. Es liegt keine Ware des Kapitels 8 vor, da die Jackfrucht nach einem Verfahren zubereitet und haltbar gemacht wurde, welches nicht zu den dort zugelassenen Verfahren gehört. Früchte (hier: Jackfrucht), Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht als für Waren des Kapitels 08 und anderer Positionen des Kapitels 20 vorgesehen, andere als in den UPos 2008 11 bis 2008 97 der KN genannt, ohne Zusatz von Alkohol, ohne Zusatz von Zucker, andere, andere. Weniger anzeigen
Jackfrucht, haltbar gemacht. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Fruchtfleisch der Jackfrucht, gewürfelt. Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: dunkelbeige bis roséfarbene, gewürfelte, fasrige Fruchtfleischstücke mit einem leicht zitrischen Geruch und Geschmack. Aufmachung: in einem 180... Mehr anzeigenJackfrucht, haltbar gemacht. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Fruchtfleisch der Jackfrucht, gewürfelt. Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: dunkelbeige bis roséfarbene, gewürfelte, fasrige Fruchtfleischstücke mit einem leicht zitrischen Geruch und Geschmack. Aufmachung: in einem 180 g-Originalschraubdeckelglas mit farbig bedruckter Banderole für den Einzelverkauf aufgemacht. Alkohol (gemäß Angabe): nicht enthalten. Zugesetzter Zucker i. S. der ZAnm 3, 2. Anstrich i. V. m. ZAnm 2 a) Abs 1 Kap 20 (gemäß Angabe): nicht enthalten. Es liegt eine im Glas dauerhaft haltbare gemachte Ware (pasteurisiert oder sterilisiert) vor. Waren dieser Art sind von dem Kapitel 8 der KN ausgeschlossen. Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den Upos 2008 11 bis 2008 97 der KN genannt, ohne Zusatz von Alkohol, ohne Zusatz von Zucker, andere, andere. Weniger anzeigen
Gefriergetrocknete Jackfrüchte. Beschaffenheit der vorgelegten, nicht originalverpackten Warenprobe: Hellgelbes, nicht zerkleinertes, gefriergetrocknetes Jackfruchtfruchtfleisch, mit für gefriergetrocknete Früchte typischer, leicht poröser, knuspriger Textur, vorherrschend ohne Kerne, mit süßlich fruchtigem Geruch... Mehr anzeigenGefriergetrocknete Jackfrüchte. Beschaffenheit der vorgelegten, nicht originalverpackten Warenprobe: Hellgelbes, nicht zerkleinertes, gefriergetrocknetes Jackfruchtfruchtfleisch, mit für gefriergetrocknete Früchte typischer, leicht poröser, knuspriger Textur, vorherrschend ohne Kerne, mit süßlich fruchtigem Geruch und Geschmack. Aus den Produktspezifikationen und der Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters ergeben sich keine Hinweise auf eine über Kapitel 8 der KN hinausgehende Behandlung. Genießbare Früchte und Nüsse, Früchte (ausgenommen solche der Positionen 0801 bis 0806 der KN), getrocknet, andere als solche der Unterpositionen 0813 10000 bis 0813 3000 der KN, Jackfrüchte. Weniger anzeigen
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
nicht ermittelt
Einfuhrumsatzsteuer
nicht ermittelt
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
nicht ermittelt
nicht ermittelt
nicht ermittelt
EFTA Freihandel
nicht ermittelt
nicht ermittelt
nicht ermittelt
nicht ermittelt
nicht ermittelt
nicht ermittelt
Einfuhrmaßnahmen
Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.
Zollrechner
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Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
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Masoor-Dal
0713.40.00.00.0 · 0 %
Würzmittel
2103.90.90.89.0 · 7,7 %
Natives Olivenöl Extra
1509.20.00.10.1 · 124,50 EUR/100 kg netto
Getrockneter Tintenfisch
0307.49.80.90.0 · 11 %
Zimt
0906.11.00.00.0 · 0 %
