Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 0906.11.00.00.0 ist in der folgenden Hierarchie des Harmonisierenden Systems und der Kombinierten Nomenklatur verankert:
- AbschnittKap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen UrsprungsII
- KapitelKAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE09
- PositionZimt und Zimtblüten0906
- Unterpositionweder gemahlen noch sonst zerkleinert090611
- ZolltarifnummerZimt (Cinnamomum zeylanicum Blume)
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Zimt
Der HS-Code für Zimt lautet 0906.11 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 0906.11.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 0906.11.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 0906.11.00.00.0.
Einreihung von Zimt nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die zolltarifliche Einreihung von Zimt richtet sich nach der AV 1, wonach die Position 0906 den Oberbegriff „Zimt und Zimtblüten“ bildet. Die AV 6 bestimmt die zutreffende Unterposition innerhalb der Position: 090611 für Ceylon-Zimt, 090619 für andere Zimte, 090620 für gemahlenen Zimt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Zimt
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungandere (Zimt, weder gemahlen noch sonst zerkleinert) – für Cassia-Zimt (Cinnamomum aromaticum) | 0906.19.00.00.0 | 0 % |
| Alternative Einreihunggemahlen oder sonst zerkleinert – für Zimtpulver | 0906.20.00.00.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Zimt (0906) ≠ andere (Zimt, weder gemahlen noch sonst zerkleinert) – für Cassia-Zimt (Cinnamomum aromaticum) (0906) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Zimt bleibt die Zolltarifnummer 0906.11.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Zimt (0906) ≠ gemahlen oder sonst zerkleinert – für Zimtpulver (0906) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Zimt bleibt die Zolltarifnummer 0906.11.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Zimt (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI17667/25-1 | Getrocknete, ganze Zimtstangen aus Rinde von Cinnamomum zeylanicum | 0906.11.00.00.0 |
| DEBTI20954/19-1 | Getrocknete, ganze Zimtstangen aus Zimtrinde von Cinnamomum verum (C. zeylanicum) | 0906.11.00.00.0 |
| DEBTI13828/22-1 | Getrocknete, ganze Zimtstangen aus Zimtrinde von Cinnamomum verum | 0906.11.00.00.0 |
| DEBTI23889/19-1 | Getrocknete, geschnittene Zimtstangen aus Zimtrinde von Cinnamomum verum | 0906.11.00.00.0 |
| DE5438/13-1 | Unverarbeiteter Zimt in Form von ineinander gerollten Rindenstreifen von Cinnamomum verum | 0906.11.00.00.0 |
| DE16078/10-1 | Getrocknete Zimtstangenabschnitte von Cinnamomum zeylanicum Blume aus Sri Lanka | 0906.11.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzollsätze nach Herkunftsland
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Wichtige Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
Zollrechner für Zimt
Der Zollsatz für Zimt beträgt 0 % (WTO-gebundener Nullsatz). Die Einfuhrumsatzsteuer liegt bei 7 % (ermäßigter Satz). Für Bio-Zimt ist eine Kontrollbescheinigung erforderlich.
Export nach Deutschland
Exportmaßnahmen
Weitere Produkte aus Lebensmittel & Getränke
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