Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 0906.11.00.00.0 ist in der folgenden Hierarchie des Harmonisierenden Systems und der Kombinierten Nomenklatur verankert:
- Abschnitt: II - Kap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen Ursprungs
- Kapitel: 09 - KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE
- Position: 0906 - Zimt und Zimtblüten
- Unterposition: 0906 11 - weder gemahlen noch sonst zerkleinert
Zolltarifnummer: 0906 1100 00 0 - Zimt (Cinnamomum zeylanicum Blume)
Hinweis zur Einreihung
Die Einreihung hängt von der botanischen Art und Verarbeitung ab. Eine falsche Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen und Verspätungen führen. Nutzen Sie den Zolltarifnummern-Rechner für eine sichere Klassifikation.
Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Zimt
Der HS-Code für Zimt lautet 0906.11 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 0906.11.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 0906.11.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 0906.11.00.00.0.
Einreihung von Zimt nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die zolltarifliche Einreihung von Zimt richtet sich nach der AV 1, wonach die Position 0906 den Oberbegriff „Zimt und Zimtblüten“ bildet. Die AV 6 bestimmt die zutreffende Unterposition innerhalb der Position: 090611 für Ceylon-Zimt, 090619 für andere Zimte, 090620 für gemahlenen Zimt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Zimt
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungandere (Zimt, weder gemahlen noch sonst zerkleinert) – für Cassia-Zimt (Cinnamomum aromaticum) | 0906.19.00.00.0 | 0 % |
| Alternative Einreihunggemahlen oder sonst zerkleinert – für Zimtpulver | 0906.20.00.00.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Zimt (0906) ≠ andere (Zimt, weder gemahlen noch sonst zerkleinert) – für Cassia-Zimt (Cinnamomum aromaticum) (0906) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Zimt bleibt die Zolltarifnummer 0906.11.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Zimt (0906) ≠ gemahlen oder sonst zerkleinert – für Zimtpulver (0906) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Zimt bleibt die Zolltarifnummer 0906.11.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Wenn Zimt nicht als Gewürz, sondern als pflanzlicher Rohstoff für die Pharmazie oder Kosmetik verwendet wird, kann eine Einreihung in andere Kapitel in Betracht kommen.
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungandere (Zimt, weder gemahlen noch sonst zerkleinert) – für Cassia-Zimt (Cinnamomum aromaticum) | 0906.19.00.00.0 | 0 % |
| Alternative Einreihunggemahlen oder sonst zerkleinert – für Zimtpulver | 0906.20.00.00.0 | 0 % |
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Zimt ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Zimt (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI17667/25-1 | Getrocknete, ganze Zimtstangen aus Rinde von Cinnamomum zeylanicum | 0906.11.00.00.0 |
| DEBTI20954/19-1 | Getrocknete, ganze Zimtstangen aus Zimtrinde von Cinnamomum verum (C. zeylanicum) | 0906.11.00.00.0 |
| DEBTI13828/22-1 | Getrocknete, ganze Zimtstangen aus Zimtrinde von Cinnamomum verum | 0906.11.00.00.0 |
| DEBTI23889/19-1 | Getrocknete, geschnittene Zimtstangen aus Zimtrinde von Cinnamomum verum | 0906.11.00.00.0 |
| DE5438/13-1 | Unverarbeiteter Zimt in Form von ineinander gerollten Rindenstreifen von Cinnamomum verum | 0906.11.00.00.0 |
| DE16078/10-1 | Getrocknete Zimtstangenabschnitte von Cinnamomum zeylanicum Blume aus Sri Lanka | 0906.11.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzollsätze nach Herkunftsland
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Wichtige Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
Zollrechner für Zimt
Der Zollsatz für Zimt beträgt 0 % (WTO-gebundener Nullsatz). Die Einfuhrumsatzsteuer liegt bei 7 % (ermäßigter Satz). Für Bio-Zimt ist eine Kontrollbescheinigung erforderlich.
Export nach Deutschland
Exportmaßnahmen
Weitere Produkte aus Lebensmittel & Getränke
Weitere Produkte aus dem Hub Lebensmittel & Getränke:
