Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 1302.39.00.00.0 ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:
- AbschnittKap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen UrsprungsII
- KapitelSCHELLACK; GUMMEN, HARZE UND ANDERE PFLANZENSÄFTE UND PFLANZENAUSZÜGE13
- PositionPflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert1302
- UnterpositionSchleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert130231
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Konjak-Gummi
Der HS-Code für Konjak-Gummi lautet 1302.39 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1302.39.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1302.39.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1302.39.00.00.0.
Einreihung von Konjak-Gummi nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Konjak-Gummi in die Position 1302 erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) 1 und 6 des Harmonisierten Systems. AV 1 besagt, dass die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln erfolgt. AV 6 bestimmt, dass für die Unterpositionen einer Position die gleichen Regeln gelten. Konjak-Gummi ist ein Schleim und Verdickungsstoff pflanzlichen Ursprungs, der in der Position 1302 genannt ist.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Konjak-Gummi
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungAgar-Agar | 1302.31.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungSchleime und Verdickungsstoffe aus Johannisbrot oder Johannisbrotkernen | 1302.32.10.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungSchleime und Verdickungsstoffe aus Guarsamen | 1302.32.90.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungAndere pflanzliche Waren zur Ernährung | 1212.99.95.90.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Konjak-Gummi (1302) ≠ Agar-Agar (1302) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Konjak-Gummi bleibt die Zolltarifnummer 1302.39.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Konjak-Gummi (1302) ≠ Schleime und Verdickungsstoffe aus Johannisbrot oder Johannisbrotkernen (1302) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Konjak-Gummi bleibt die Zolltarifnummer 1302.39.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Konjak-Gummi (1302) ≠ Schleime und Verdickungsstoffe aus Guarsamen (1302) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Konjak-Gummi bleibt die Zolltarifnummer 1302.39.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung in ein anderes Kapitel ist nur in Ausnahmefällen möglich, wenn die Ware nicht als Schleimstoff der Position 1302 qualifiziert wird.
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungAndere pflanzliche Waren zur Ernährung | 1212.99.95.90.0 | 0 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Konjak-Gummi (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI31780/22-1 | Konjac Gum – Lebensmittelzusatzstoff, Verdickungsmittel aus Konjakwurzeln | 1302.39.00.00.0 |
| DE17545/17-1 | Konjakpulver, Glucomannangehalt >90%, Gelier- oder Verpackungsmittel | 1302.39.00.00.0 |
| DE10472/16-1 | Konjakpulver, Glucomannangehalt >90%, Gelier- oder Verpackungsmittel | 1302.39.00.00.0 |
| DE4568/15-1 | Konjac Pulver, Glucomannan >80%, Geliermittel, Stabilisator, Verdickungsmittel | 1302.39.00.00.0 |
| DEBTI8558/22-1 | Konjak Gummi Pulver | 1302.39.00.00.0 |
| DE6420/09-1 | Konjak Mehl, löslicher Ballaststoff oder Verdickungsstoff | 1302.39.00.00.0 |
| DE19600/15-1 | Konjac Gum, Glucomannan >92% | 1302.39.00.00.0 |
| DE18575/15-1 | Konjac Gum, Food Grade, Glucomannan >95% | 1302.39.00.00.0 |
| DEBTI40880/20-1 | Konjak Gummi – abweichend eingereiht, da 'Eine Ware der Position 1302 liegt nicht vor' | 1302.39.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Importzollsätze
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
Zollrechner für Konjak-Gummi
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Konjak-Gummi mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Menge ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.
Exportmaßnahmen
Exportmaßnahmen für Konjak-Gummi
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