Hierarchie der Zolltarifnummer
Die nachfolgende Hierarchie zeigt den vollständigen zolltariflichen Weg von der Abschnittsebene bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer.
- Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
- Kapitel: 21 - VERSCHIEDENE LEBENSMITTELZUBEREITUNGEN
- Position: 2103 - Zubereitungen zum Herstellen von Würzsoßen und zubereitete Würzsoßen; zusammengesetzte Würzmittel; Senfmehl, auch zubereitet, und Senf
- Unterposition: 2103 90 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 2103 9090 - andere
TARIC: 2103 9090 81 - andere
Zolltarifnummer: 2103 9090 89 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die Einreihung hängt von Material, Verarbeitung, Funktion und konkreter Beschaffenheit ab. Bei abweichenden Warenmerkmalen sollte die Zolltarifnummer im Klassifizierungstool anhand der Produktdaten geprüft werden.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Würzmittel
Der HS-Code für Würzmittel lautet 2103.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2103.90.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2103.90.90.89. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2103.90.90.89.0.
Einreihung von Würzmittel nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Würzmitteln erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems (AV). AV 1 bestimmt die Position 2103 nach dem Wortlaut: „Zubereitungen zum Herstellen von Würzsoßen und zubereitete Würzsoßen; zusammengesetzte Würzmittel; Senfmehl, auch zubereitet, und Senf“.
AV 6 wird für die Unterteilung auf KN- und TARIC-Ebene herangezogen. Die Warenbeschaffenheit im Einzelfall – insbesondere der Gehalt an Tomaten und Mononatriumglutamat – ist maßgeblich. Bei Mischungen ist auf den überwiegenden Verwendungszweck (Würzmittel) abzustellen.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Würzmittel
Alternative Einreihung
Zusammengesetzte Würzmittel mit Tomaten
Alternative Einreihung
Würzmittel mit Mononatriumglutamat ≥ 50 GHT (ohne Tomaten)
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Würzmittel (2103) ≠ Zusammengesetzte Würzmittel mit Tomaten (2103)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Würzmittel bleibt die Zolltarifnummer 2103.90.90.89.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Würzmittel (2103) ≠ Würzmittel mit Mononatriumglutamat ≥ 50 GHT (ohne Tomaten) (2103)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Würzmittel bleibt die Zolltarifnummer 2103.90.90.89.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Neben den Alternativen innerhalb der Position 2103 kann eine Einreihung in ein anderes Kapitel in Betracht kommen.
Reine Gewürzmischung ohne Salzzusatz und ohne weitere Lebensmittelzutaten
Curry, andere Gewürzmischungen des Kapitels 9 (Gewürze)
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Würzmittel ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Würzmittel (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Drittlandszollsatz und Präferenzzollsätze für die Einfuhr von Würzmitteln
Drittlandszollsatz
7,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Weitere Einfuhrmaßnahmen für Würzmittel
Strenge Prüfung: Enthält die Ware gentechnisch veränderte Organismen? Eine Zulassung ist erforderlich.
Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.
Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten.
Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.
Allgemeine Überwachung der Einfuhr.
Zollrechner für Würzmittel
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Würzmittel: Der Drittlandszollsatz beträgt 7,7 %, die Einfuhrumsatzsteuer 7 %. Hinzu kommen ggf. Kosten für GVO-Kontrollen.
Export von Würzmitteln
Exportmaßnahmen für Würzmittel
Weitere Produkte aus Lebensmittel & Getränke
Verwandte Lebensmittelzubereitungen, die ebenfalls unter das Kapitel 21 fallen oder nahe Positionen besetzen.
