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Lebensmittel & GetränkeKapitel 21Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Würzmittel: 2103.90.90.89.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Würzmittel (2103.90.90.89.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Würzmittel unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Würzmittel Produktbild

Für Würzmittel sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt die wahrscheinliche Zolltarifnummer, wichtige Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die nachfolgende Hierarchie zeigt den vollständigen zolltariflichen Weg von der Abschnittsebene bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer.

  • Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
  • Kapitel: 21 - VERSCHIEDENE LEBENSMITTELZUBEREITUNGEN
  • Position: 2103 - Zubereitungen zum Herstellen von Würzsoßen und zubereitete Würzsoßen; zusammengesetzte Würzmittel; Senfmehl, auch zubereitet, und Senf
  • Unterposition: 2103 90 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 2103 9090 - andere
  • Flagge Europäische Union
    TARIC: 2103 9090 81 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 2103 9090 89 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die Einreihung hängt von Material, Verarbeitung, Funktion und konkreter Beschaffenheit ab. Bei abweichenden Warenmerkmalen sollte die Zolltarifnummer im Klassifizierungstool anhand der Produktdaten geprüft werden.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Würzmittel

Der HS-Code für Würzmittel lautet 2103.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2103.90.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2103.90.90.89. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2103.90.90.89.0.

Einreihung von Würzmittel nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Würzmitteln erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems (AV). AV 1 bestimmt die Position 2103 nach dem Wortlaut: „Zubereitungen zum Herstellen von Würzsoßen und zubereitete Würzsoßen; zusammengesetzte Würzmittel; Senfmehl, auch zubereitet, und Senf“.

AV 6 wird für die Unterteilung auf KN- und TARIC-Ebene herangezogen. Die Warenbeschaffenheit im Einzelfall – insbesondere der Gehalt an Tomaten und Mononatriumglutamat – ist maßgeblich. Bei Mischungen ist auf den überwiegenden Verwendungszweck (Würzmittel) abzustellen.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Würzmittel

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative EinreihungZusammengesetzte Würzmittel mit Tomaten2103.90.90.19.0 7,7 %
Alternative EinreihungWürzmittel mit Mononatriumglutamat ≥ 50 GHT (ohne Tomaten)2103.90.90.81.0 7,7 %

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
VerwechslungErklärung
Würzmittel (2103) ≠ Zusammengesetzte Würzmittel mit Tomaten (2103)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Würzmittel bleibt die Zolltarifnummer 2103.90.90.89.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Würzmittel (2103) ≠ Würzmittel mit Mononatriumglutamat ≥ 50 GHT (ohne Tomaten) (2103)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Würzmittel bleibt die Zolltarifnummer 2103.90.90.89.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Neben den Alternativen innerhalb der Position 2103 kann eine Einreihung in ein anderes Kapitel in Betracht kommen.

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Reine Gewürzmischung ohne Salzzusatz und ohne weitere LebensmittelzutatenCurry, andere Gewürzmischungen des Kapitels 9 (Gewürze)0910.99.91.00.0 0 %

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Würzmittel ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Würzmittel (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

Verbindliche Zolltarifauskünfte als Vergleichsfälle
AktenzeichenWarenbeschreibungZolltarifnummer
DEBTI18030/21-1Gewürzsalz, Asian Stirfry Rub2103.90.90.89.0
DEBTI21847/23-1Zusammengesetztes Würzmittel, hellbraunes Pulver zur Würzung von Chicken Wings2103.90.90.89.0
DEBTI8672/23-1Würzmittel mit Salz, Zucker, Gemüse und Gewürzen2103.90.90.89.0
DEBTI21748/23-1Zusammengesetztes Würzmittel, ohne Tomaten2103.90.90.89.0
DEBTI30947/23-1Misopulver2103.90.90.89.0
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Drittlandszollsatz und Präferenzzollsätze für die Einfuhr von Würzmitteln

Drittlandszollsatz

7,7 %

Einfuhrumsatzsteuer

7 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Drittlandszollsätze nach Herkunftsland
HerkunftslandDrittlandszollsatzGrundlage
China7,7 %Drittlandszoll
USA7,7 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei0 %Zollunion
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien4,2 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand7,7 %Drittlandszoll

Weitere Einfuhrmaßnahmen für Würzmittel

Weitere Einfuhrmaßnahmen für Würzmittel
MaßnahmeBeschreibung
Einfuhrkontrolle hinsichtlich genetisch veränderter Organismen (GVO) und GVO enthaltende ErzeugnisseStrenge Prüfung: Enthält die Ware gentechnisch veränderte Organismen? Eine Zulassung ist erforderlich.
Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer ErzeugnisseBio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.
VeterinärkontrolleTiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten.
ZusatzzölleFür diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.
EinfuhrkontrolleAllgemeine Überwachung der Einfuhr.

Zollrechner für Würzmittel

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Würzmittel: Der Drittlandszollsatz beträgt 7,7 %, die Einfuhrumsatzsteuer 7 %. Hinzu kommen ggf. Kosten für GVO-Kontrollen.

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Export von Würzmitteln

Exportmaßnahmen für Würzmittel

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Würzmittel

Welche Zolltarifnummer hat ein Würzmittel?

Ein Würzmittel ohne Tomaten und ohne Mononatriumglutamat in einem Anteil von mindestens 50 GHT in der Trockenmasse wird unter der Zolltarifnummer 2103.90.90.89.0 eingereiht. Diese Nummer gilt für die meisten handelsüblichen zusammengesetzten Würzmittel wie Grillgewürze, Kräutermischungen oder Würzsalze.

Welchen HS-Code hat ein Würzmittel?

Der HS-Code für Würzmittel lautet 2103.90. Der sechsstellige HS-Code ist international gültig und bildet die Grundlage für die nationale Zolltarifnummer. Er umfasst alle zusammengesetzten Würzmittel, die nicht als Senf, Sojasoße oder Tomatenketchup einzureihen sind.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Würzmittel?

Der Drittlandszollsatz für die Einfuhr von Würzmitteln der Zolltarifnummer 2103.90.90.89.0 beträgt 7,7 %. Für Ware aus der Schweiz, Großbritannien, Südkorea, Vietnam oder Japan kann der Zollsatz aufgrund von Freihandelsabkommen auf 0 % sinken.

Wie unterscheidet sich ein Würzmittel zolltechnisch?

Die zolltechnische Abgrenzung eines Würzmittels hängt von seinen Inhaltsstoffen ab. Enthält es Tomaten, wechselt die Unterposition auf 2103.90.90.19.0. Bei einem hohen Mononatriumglutamat-Gehalt von mindestens 50 GHT in der Trockenmasse ist die Alternative 2103.90.90.81.0 heranzuziehen. Reine Gewürzmischungen ohne Salz können unter Kapitel 9 fallen.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Würzmittel verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Zollnacherhebungen, Säumniszuschlägen und in schweren Fällen zu Bußgeldern oder Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung führen. Im günstigsten Fall wird die Anmeldung korrigiert, was Zeit und Kosten verursacht. Die korrekte Einreihung anhand der Inhaltsstoffe ist daher essenziell.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Würzmittel?

Ja, für Würzmittel der Zolltarifnummer 2103.90.90.89.0 können je nach Herkunft und Beschaffenheit verschiedene Einfuhrmaßnahmen greifen. Dazu gehören GVO-Kontrollen bei Verdacht auf gentechnisch veränderte Zutaten, Veterinärkontrollen, wenn tierische Bestandteile enthalten sind, sowie Bio-Kontrollen und Zusatzzölle.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Würzmittel?

Die vollständige Zolltarifnummer für Würzmittel ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 2103.90.90.89.0. Sie besteht aus dem sechsstelligen HS-Code (2103.90), der achtstelligen KN-Code (2103.90.90), dem zehnstelligen TARIC-Code (2103.90.90.89) sowie einer elften Prüfziffer.

Ändern sich Zolltarifnummern für Würzmittel?

Ja, Zolltarifnummern können sich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur (KN) und des TARIC jährlich zum 1. Januar ändern. Auch neue vZTA-Entscheidungen oder Gerichtsurteile können die Auslegung der Einreihung beeinflussen. Es ist ratsam, die gültige Fassung regelmäßig zu prüfen.

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