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Lebensmittel & GetränkeKapitel 20Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Geröstete Erdnuss: 2008.11.96.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Geröstete Erdnuss (2008.11.96.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Geröstete Erdnuss unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Geröstete Erdnuss Produktbild

Für Geröstete Erdnuss sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt die wahrscheinliche Zolltarifnummer, wichtige Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Geröstete Erdnuss beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 2008.11.96.00.0 setzt sich aus folgenden Gliederungsebenen des Harmonisierten Systems, der Kombinierten Nomenklatur und des TARIC zusammen:

  • Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
  • Kapitel: 20 - ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN
  • Position: 2008 - Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen
  • Unterposition: 2008 11 - Schalenfrüchte, Erdnüsse und andere Samen, auch miteinander vermischt
  • Unterposition: 2008 11 - Erdnüsse
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 2008 1191 - andere, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 2008 1196 - 1|kg oder weniger
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 2008 1196 00 0 - geröstet

Hinweis zur Einreihung

Die hier dargestellte Zolltarifnummer bezieht sich auf geröstete Erdnüsse. Eine Änderung der Zubereitung, Verpackung oder des Verwendungszwecks kann zu einer anderen Einreihung führen. Nutzen Sie zur Prüfung Ihrer Ware das Klassifizierungstool

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Geröstete Erdnuss

Der HS-Code für Geröstete Erdnuss lautet 2008.11 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2008.11.96. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2008.11.96.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2008.11.96.00.0.

Einreihung von Geröstete Erdnuss nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Zolltarifnummer 2008.11.96.00.0 ist die Grundlage für die Berechnung aller Einfuhrabgaben und die Anwendung von Maßnahmen. Nachfolgend finden Sie die Details zu Zollsätzen, Einfuhrumsatzsteuer und besonderen Kontrollvorschriften.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Geröstete Erdnuss

Alternative Einreihung

2008.19.95.40.0 12,0 %

Erdnüsse, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, einschließlich Mischungen – fällt unter Unterposition 2008 19 (andere Samen/Mischungen), nicht spezifisch für Erdnüsse der Unterposition 2008 11

Alternative Einreihung

1202.42.00.00.0 12,0 %

Erdnüsse, weder geröstet noch auf andere Weise hitzebehandelt – Kapitel 12 erfasst nur rohe, nicht über das zulässige Maß zubereitete Erdnüsse

Alternative Einreihung

1905.90.70.00.0 12,0 %

Backwaren – nur anwendbar bei vollständiger Teigummantelung (vZTA DEBTI14535/22-1); bei gerösteten Erdnüssen ohne vollständigen Teigmantel nicht einschlägig

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Geröstete Erdnuss (2008) ≠ Erdnüsse, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, einschließlich Mischungen – fällt unter Unterposition 2008 19 (andere Samen/Mischungen), nicht spezifisch für Erdnüsse der Unterposition 2008 11 (2008)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Geröstete Erdnuss bleibt die Zolltarifnummer 2008.11.96.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Geröstete Erdnuss (2008) ≠ Erdnüsse, weder geröstet noch auf andere Weise hitzebehandelt – Kapitel 12 erfasst nur rohe, nicht über das zulässige Maß zubereitete Erdnüsse (1202)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Geröstete Erdnuss bleibt die Zolltarifnummer 2008.11.96.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Geröstete Erdnuss (2008) ≠ Backwaren – nur anwendbar bei vollständiger Teigummantelung (vZTA DEBTI14535/22-1); bei gerösteten Erdnüssen ohne vollständigen Teigmantel nicht einschlägig (1905)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Geröstete Erdnuss bleibt die Zolltarifnummer 2008.11.96.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Die nachstehenden Codes liegen außerhalb der spezifischen 8-stelligen Unterposition 20081196, kommen aber bei abweichender Beschaffenheit der Ware in Betracht:

Alternative Einreihung

2008.19.95.40.0 12,0 %

Erdnüsse, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, einschließlich Mischungen – fällt unter Unterposition 2008 19 (andere Samen/Mischungen), nicht spezifisch für Erdnüsse der Unterposition 2008 11

Alternative Einreihung

1202.42.00.00.0 12,0 %

Erdnüsse, weder geröstet noch auf andere Weise hitzebehandelt – Kapitel 12 erfasst nur rohe, nicht über das zulässige Maß zubereitete Erdnüsse

Alternative Einreihung

1905.90.70.00.0 12,0 %

Backwaren – nur anwendbar bei vollständiger Teigummantelung (vZTA DEBTI14535/22-1); bei gerösteten Erdnüssen ohne vollständigen Teigmantel nicht einschlägig

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Geröstete Erdnuss ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Geröstete Erdnuss (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI50473/18-12008.11.96.00.0
Erdnüsse, geröstet – ganze Erdnüsse in der Schale, 330 g-Tüte
DE9862/14-12008.11.96.00.0
Erdnusskerne, geröstet – gesalzen, 350 g-Beutel
DEBTI13531/18-12008.11.96.00.0
Erdnüsse, geröstet und gesalzen – 75 g-Tüte
DEBTI28026/19-12008.11.96.00.0
Erdnüsse, geröstet und gewürzt – 140 g-Dose
DEBTI28027/19-12008.11.96.00.0
Erdnüsse, geröstet und gewürzt – 140 g-Dose
DE15886/10-12008.11.96.00.0
Erdnüsse, süß, geröstet, mit Karamell – 150 g-Beutel
DE22283/09-12008.11.96.00.0
Barbecue Peanut – Erdnusskerne, geröstet, mit Gewürzmischung
DE9874/10-12008.11.96.00.0
Geröstete Erdnüsse in feuriger Würze
DEBTI61480/24-12008.11.96.00.0
Riegel mit gerösteten Erdnüssen
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhrzölle und Einfuhrabgaben

Drittlandszollsatz

12,0 %

Einfuhrumsatzsteuer

7 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China12,0 %

Drittlandszoll

USA12,0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Drittlandszoll

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien8,4 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand12,0 %

Drittlandszoll

Besondere Maßnahmen und Kontrollen bei der Einfuhr

Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.

Einfuhrkontrolle

Allgemeine Überwachung der Einfuhr.

Zusatzzölle

Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.

Zollrechner für Ihre Einfuhr

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre gerösteten Erdnüsse mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Verpackungsgröße ein – der Rechner ermittelt den Zollsatz, die Einfuhrumsatzsteuer und den effektiven Abgabensatz.

Zolldaten werden geladen…

Export aus der EU

Ausfuhrmaßnahmen und -kontrollen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Geröstete Erdnüsse

Welche Zolltarifnummer hat Geröstete Erdnuss?

Die zolltarifliche Einreihung für geröstete Erdnüsse erfolgt unter der Zolltarifnummer 2008.11.96.00.0. Diese 11-stellige Nummer umfasst geröstete Erdnüsse in Aufmachungen für den Einzelverkauf mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger. Sie leitet sich aus der Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union ab und ist für die deutsche Einfuhrabfertigung maßgeblich.

Welchen HS-Code hat Geröstete Erdnuss?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für geröstete Erdnüsse lautet 200811. Die ersten vier Ziffern (2008) stehen für zubereitete oder haltbar gemachte Nüsse, die fünfte und sechste Ziffer (11) für Erdnüsse. Dieser sechsstellige Code ist international verbindlich für die Klassifizierung im Außenhandel.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Geröstete Erdnuss?

Der Drittlandszollsatz für geröstete Erdnüsse der Zolltarifnummer 2008.11.96.00.0 beträgt 12 Prozent des Zollwerts. Dieser Satz gilt für Einfuhren aus Ländern ohne Präferenzabkommen mit der EU, etwa aus China, den USA oder Thailand. Zusätzlich fällt die Einfuhrumsatzsteuer von 7 Prozent an.

Wie unterscheidet sich Geröstete Erdnuss zolltechnisch?

Die zolltechnische Abgrenzung von gerösteten Erdnüssen ist insbesondere zu rohen Erdnüssen des Kapitels 12 und zu Backwaren der Position 1905 relevant. Die Abgrenzung erfolgt nach dem Grad der Zubereitung: Eine Hitzebehandlung wie das Rösten führt zur Einreihung in Kapitel 20 als Alternative zu unverarbeiteten Erdnüssen. Bei vollständiger Umhüllung mit einem Teigmantel kommt die Position 1905 in Betracht.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Geröstete Erdnuss verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer für geröstete Erdnüsse kann zu einer fehlerhaften Berechnung der Einfuhrabgaben führen. Im schlimmsten Fall drohen Nachzahlungen, Säumniszuschläge oder sogar ein Bußgeldverfahren wegen Zollhinterziehung. Bei Zweifeln an der Einreihung sollten Sie eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) beantragen.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Geröstete Erdnuss?

Ja. Zusätzlich zum Drittlandszollsatz und zur Einfuhrumsatzsteuer gelten für geröstete Erdnüsse besondere Maßnahmen. Dazu gehören Kontrollen für ökologische/biologische Erzeugnisse (Code 750), eine allgemeine Einfuhrkontrolle (Code 731) sowie mögliche Zusatzzölle (Code 695). Die Maßnahmen sind abhängig vom Ursprungsland.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Geröstete Erdnuss?

Die Zolltarifnummer für geröstete Erdnüsse ist eine 11-stellige Zolltarifnummer. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (200811), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (20081196) und der 10-stelligen TARIC-Code (2008119600) plus einer abschließenden 11. Stelle für die nationale Gliederung.

Ändern sich Zolltarifnummern für Geröstete Erdnuss?

Ja, Zolltarifnummern unterliegen jährlichen Änderungen durch die EU-Kommission. Für geröstete Erdnüsse ist der Code 2008.11.96.00.0 seit mehreren Jahren stabil, jedoch können sich die zugehörigen Maßnahmen (Zusatzzölle, Kontrollen) oder die Warenbeschreibung in den Anhängen der Kombinierten Nomenklatur ändern. Wir empfehlen daher eine regelmäßige Prüfung.

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