Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 2008.11.96.00.0 setzt sich aus folgenden Gliederungsebenen des Harmonisierten Systems, der Kombinierten Nomenklatur und des TARIC zusammen:
- AbschnittKap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete TabakersatzstoffeIV
- KapitelZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN20
- PositionFrüchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen2008
- UnterpositionSchalenfrüchte, Erdnüsse und andere Samen, auch miteinander vermischt200811
- UnterpositionErdnüsse200811
- Kombinierte Nomenklaturandere, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von20081191
- Kombinierte Nomenklatur1 kg oder weniger20081196
- Zolltarifnummergeröstet
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Geröstete Erdnuss
Der HS-Code für Geröstete Erdnuss lautet 2008.11 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2008.11.96. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2008.11.96.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2008.11.96.00.0.
Einreihung von Geröstete Erdnuss nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Zolltarifnummer 2008.11.96.00.0 ist die Grundlage für die Berechnung aller Einfuhrabgaben und die Anwendung von Maßnahmen. Nachfolgend finden Sie die Details zu Zollsätzen, Einfuhrumsatzsteuer und besonderen Kontrollvorschriften.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Geröstete Erdnuss
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungErdnüsse, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, einschließlich Mischungen – fällt unter Unterposition 2008 19 (andere Samen/Mischungen), nicht spezifisch für Erdnüsse der Unterposition 2008 11 | 2008.19.95.40.0 | 12 % |
| Alternative EinreihungErdnüsse, weder geröstet noch auf andere Weise hitzebehandelt – Kapitel 12 erfasst nur rohe, nicht über das zulässige Maß zubereitete Erdnüsse | 1202.42.00.00.0 | 12 % |
| Alternative EinreihungBackwaren – nur anwendbar bei vollständiger Teigummantelung (vZTA DEBTI14535/22-1); bei gerösteten Erdnüssen ohne vollständigen Teigmantel nicht einschlägig | 1905.90.70.00.0 | 12 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Geröstete Erdnuss (2008) ≠ Erdnüsse, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, einschließlich Mischungen – fällt unter Unterposition 2008 19 (andere Samen/Mischungen), nicht spezifisch für Erdnüsse der Unterposition 2008 11 (2008) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Geröstete Erdnuss bleibt die Zolltarifnummer 2008.11.96.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Geröstete Erdnuss (2008) ≠ Erdnüsse, weder geröstet noch auf andere Weise hitzebehandelt – Kapitel 12 erfasst nur rohe, nicht über das zulässige Maß zubereitete Erdnüsse (1202) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Geröstete Erdnuss bleibt die Zolltarifnummer 2008.11.96.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Geröstete Erdnuss (2008) ≠ Backwaren – nur anwendbar bei vollständiger Teigummantelung (vZTA DEBTI14535/22-1); bei gerösteten Erdnüssen ohne vollständigen Teigmantel nicht einschlägig (1905) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Geröstete Erdnuss bleibt die Zolltarifnummer 2008.11.96.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Die nachstehenden Codes liegen außerhalb der spezifischen 8-stelligen Unterposition 20081196, kommen aber bei abweichender Beschaffenheit der Ware in Betracht:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungErdnüsse, weder geröstet noch auf andere Weise hitzebehandelt – Kapitel 12 erfasst nur rohe, nicht über das zulässige Maß zubereitete Erdnüsse | 1202.42.00.00.0 | 12 % |
| Alternative EinreihungBackwaren – nur anwendbar bei vollständiger Teigummantelung (vZTA DEBTI14535/22-1); bei gerösteten Erdnüssen ohne vollständigen Teigmantel nicht einschlägig | 1905.90.70.00.0 | 12 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Geröstete Erdnuss (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI50473/18-1 | Erdnüsse, geröstet – ganze Erdnüsse in der Schale, 330 g-Tüte | 2008.11.96.00.0 |
| DE9862/14-1 | Erdnusskerne, geröstet – gesalzen, 350 g-Beutel | 2008.11.96.00.0 |
| DEBTI13531/18-1 | Erdnüsse, geröstet und gesalzen – 75 g-Tüte | 2008.11.96.00.0 |
| DEBTI28026/19-1 | Erdnüsse, geröstet und gewürzt – 140 g-Dose | 2008.11.96.00.0 |
| DEBTI28027/19-1 | Erdnüsse, geröstet und gewürzt – 140 g-Dose | 2008.11.96.00.0 |
| DE15886/10-1 | Erdnüsse, süß, geröstet, mit Karamell – 150 g-Beutel | 2008.11.96.00.0 |
| DE22283/09-1 | Barbecue Peanut – Erdnusskerne, geröstet, mit Gewürzmischung | 2008.11.96.00.0 |
| DE9874/10-1 | Geröstete Erdnüsse in feuriger Würze | 2008.11.96.00.0 |
| DEBTI61480/24-1 | Riegel mit gerösteten Erdnüssen | 2008.11.96.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzölle und Einfuhrabgaben
Drittlandszollsatz
12 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 12 % | Drittlandszoll |
| USA | 12 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Drittlandszoll |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 8,4 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 12 % | Drittlandszoll |
Besondere Maßnahmen und Kontrollen bei der Einfuhr
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
Zollrechner für Ihre Einfuhr
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre gerösteten Erdnüsse mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Verpackungsgröße ein – der Rechner ermittelt den Zollsatz, die Einfuhrumsatzsteuer und den effektiven Abgabensatz.
Export aus der EU
Ausfuhrmaßnahmen und -kontrollen
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