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Lebensmittel & GetränkeKapitel 21Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Kokosmilch-Pulver: 2106.90.92.85.9

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Kokosmilch-Pulver (2106.90.92.85.9) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Kokosmilch-Pulver unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Kokosmilch-Pulver Produktbild

Für Kokosmilch-Pulver sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt den wahrscheinlichen Code, typische Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Kokosmilch-Pulver beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Kokosmilch-Pulver wird im Zolltarif über Abschnitt IV, Kapitel 21, Position 2106 in die Unterposition 2106.90.92.85.9 eingereiht.

  • Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
  • Kapitel: 21 - VERSCHIEDENE LEBENSMITTELZUBEREITUNGEN
  • Position: 2106 - Lebensmittelzubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen
  • Unterposition: 2106 90 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 2106 9092 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 2106 9092 - kein Milchfett und keine Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose enthaltend, oder weniger als 1,5|GHT Milchfett, 5|GHT Saccharose oder Isoglucose, 5|GHT Glucose oder Stärke enthaltend
  • Flagge Europäische Union
    TARIC: 2106 9092 65 - andere
  • Flagge Europäische Union
    TARIC: 2106 9092 85 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 2106 9092 85 9 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die Zolltarifnummer 2106.90.92.85.9 gilt für reines Kokosmilch-Pulver ohne Zusätze. Enthält das Produkt Milchbestandteile, Zucker oder Stärke, kann eine andere Einreihung erforderlich sein. Zur sicheren Bestimmung nutzen Sie das Klassifizierungstool.

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kokosmilch-Pulver

Der HS-Code für Kokosmilch-Pulver lautet 2106.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2106.90.92. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2106.90.92.85. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2106.90.92.85.9.

Einreihung von Kokosmilch-Pulver nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Kokosmilch-Pulver folgt den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems (AV). AV 1 bestimmt die Position 2106 als Lebensmittelzubereitung, anderweit weder genannt noch inbegriffen. AV 6 führt zur 11-stelligen Zolltarifnummer 2106.90.92.85.9, da das Pulver kein Milchfett, keine Saccharose, Stärke oder Glucose enthält.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kokosmilch-Pulver

Alternative Einreihung

2106.90.92.85.9 12,8 %

Kokosmilch-Pulver (Hauptcode) – Lebensmittelzubereitung auf Kokosnussbasis, ohne Milchfett, Saccharose, Stärke oder Glucose

Alternative Einreihung

1901.90.95.00.0 12,8 %

Lebensmittelzubereitungen (Milchbasis + Kokosfett) – nur bei Mischung mit Milchbestandteilen

Alternative Einreihung

2306.50.00.00.0 12,8 %

Kokosmehl – Rückstand der Kokosölgewinnung, nicht zutreffend

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Kokosmilch-Pulver (2106) ≠ Lebensmittelzubereitungen (Milchbasis + Kokosfett) – nur bei Mischung mit Milchbestandteilen (1901)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kokosmilch-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 2106.90.92.85.9 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Kokosmilch-Pulver (2106) ≠ Kokosmehl – Rückstand der Kokosölgewinnung, nicht zutreffend (2306)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kokosmilch-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 2106.90.92.85.9 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Auch andere Kapitel sind denkbar, jedoch fachlich nicht zutreffend.

Alternative Einreihung

1901.90.95.00.0 12,8 %

Lebensmittelzubereitungen (Milchbasis + Kokosfett) – nur bei Mischung mit Milchbestandteilen

Alternative Einreihung

2306.50.00.00.0 12,8 %

Kokosmehl – Rückstand der Kokosölgewinnung, nicht zutreffend

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Kokosmilch-Pulver ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Kokosmilch-Pulver (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI8733/24-12106.90.92.85.9
Kokosmilch, fettreduziert (flüssig)
DEBTI8758/24-12106.90.92.85.9
Kokosmilch (flüssig, Tetrapak)
DEBTI8717/24-12106.90.92.85.9
Kokosmilch (flüssig, Dose)
DEBTI20501/24-12106.90.92.85.9
Kokosnussmilch (flüssig, Dose)
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Import aus Drittländern

Drittlandszollsatz

12,8 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China12,8 %

Drittlandszoll

USA12,8 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien8,9 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand12,8 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen für Kokosmilch-Pulver

Einfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen

Der Import von Produkten aus Robben ist in der EU weitgehend verboten und nur in engen Ausnahmen mit Bescheinigung erlaubt.

Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.

Einfuhrkontrolle REACH

Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind.

Einfuhrkontrolle - CITES

Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.

Veterinärkontrolle

Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten.

Zusatzzölle

Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.

Endgültiger Antidumpingzoll

Zusätzlicher Zoll, der erhoben wird, wenn Waren zu unfair niedrigen Preisen in die EU eingeführt werden. Er gilt unabhängig vom regulären Drittlandszoll und kann je nach Hersteller, Ursprungsland oder Ware variieren.

Antidumping-/Ausgleichszollstatistik

Erfassung von Daten für Antidumping-Verfahren.

Kontrolle Antidumping- und Ausgleichszoll

Es wird geprüft, ob für diese Ware Strafzölle anfallen, da sie im Herkunftsland möglicherweise unfair subventioniert oder unter Marktpreis verkauft wird.

Einfuhrkontrolle

Allgemeine Überwachung der Einfuhr.

Zollrechner für Kokosmilch-Pulver

Mit unserem Zollrechner können Sie die Einfuhrabgaben für Kokosmilch-Pulver berechnen. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Zollpräferenz ein.

Zolldaten werden geladen…

Export aus Deutschland

Ausfuhrmaßnahmen für Kokosmilch-Pulver

Ausfuhrkontrolle – CITES

Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Kokosmilch-Pulver

Welche Zolltarifnummer hat Kokosmilch-Pulver?

Kokosmilch-Pulver wird unter der Zolltarifnummer 2106.90.92.85.9 eingereiht. Es handelt sich um eine Lebensmittelzubereitung auf Basis von getrocknetem Kokosnussextrakt, die kein Milchfett, keine Saccharose, Stärke oder Glucose enthält. Die Einreihung erfolgt in Position 2106 des Harmonisierten Systems.

Welchen HS-Code hat Kokosmilch-Pulver?

Der HS-Code für Kokosmilch-Pulver lautet 210690. Dieser sechsstellige Code ist international einheitlich und kennzeichnet die Ware als Lebensmittelzubereitung im Kapitel 21. Die nationale Untergliederung erfolgt über die KN- und TARIC-Codes bis zur elften Stelle.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Kokosmilch-Pulver?

Der Drittlandszollsatz für Kokosmilch-Pulver unter der Zolltarifnummer 2106.90.92.85.9 beträgt 12,8 %. Für Importe aus Ländern mit Freihandelsabkommen, wie Großbritannien (TCA) oder Vietnam (EVFTA), kann der Zollsatz auf 0 % sinken. Für Indien gilt ein Präferenzzollsatz von 8,9 %.

Wie unterscheidet sich Kokosmilch-Pulver zolltechnisch?

Die zolltechnische Abgrenzung zu alternativen Einreihungen ist entscheidend: Kokosmilch-Pulver (2106.90.92.85.9) enthält keine Milchbestandteile – das unterscheidet es von Lebensmittelzubereitungen der Position 1901. Es ist kein Rückstand der Ölgewinnung wie Kokosmehl (2306.50.00.00.0) und keine unverarbeitete Frucht wie getrocknete Kokosnüsse (0801.11.00.00.0).

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Kokosmilch-Pulver verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen, Bußgeldern oder Verzögerungen bei der Zollabfertigung führen. Bei Verdacht auf Falschdeklaration können die Zollbehörden ein Prüfverfahren einleiten. Ein verbindlicher Auskunftsbescheid (vZTA) bietet Rechtssicherheit und schützt vor Haftungsrisiken.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Kokosmilch-Pulver?

Für Kokosmilch-Pulver unter der Zolltarifnummer 2106.90.92.85.9 gelten verschiedene Einfuhrmaßnahmen. Dazu gehören Kontrollen für ökologische Erzeugnisse (750) bei Bio-Zertifizierung, REACH-Kontrollen (761) und CITES-Prüfungen (710). Auch Antidumpingzölle (552) können unter bestimmten Umständen anwendbar sein.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Kokosmilch-Pulver?

Die 11-stellige Zolltarifnummer für Kokosmilch-Pulver lautet 2106.90.92.85.9. Sie setzt sich zusammen aus dem HS-Code (6 Stellen: 210690), dem KN-Code (8 Stellen: 21069092), dem TARIC-Code (10 Stellen: 2106909285) und der letzten Stelle für die nationale Zolltarifnummer.

Ändern sich Zolltarifnummern für Kokosmilch-Pulver?

Ja, Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur oder des TARIC ändern. Für Kokosmilch-Pulver ist der Code 2106.90.92.85.9 aktuell gültig. Es empfiehlt sich, die Gültigkeit regelmäßig im EU-TARIC oder über aktuelle vZTA-Entscheidungen zu prüfen.

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