Hierarchie der Zolltarifnummer
Kokosmilch-Pulver wird im Zolltarif über Abschnitt IV, Kapitel 21, Position 2106 in die Unterposition 2106.90.92.85.9 eingereiht.
- Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
- Kapitel: 21 - VERSCHIEDENE LEBENSMITTELZUBEREITUNGEN
- Position: 2106 - Lebensmittelzubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen
- Unterposition: 2106 90 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 2106 9092 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 2106 9092 - kein Milchfett und keine Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose enthaltend, oder weniger als 1,5|GHT Milchfett, 5|GHT Saccharose oder Isoglucose, 5|GHT Glucose oder Stärke enthaltend
TARIC: 2106 9092 65 - andere
TARIC: 2106 9092 85 - andere
Zolltarifnummer: 2106 9092 85 9 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die Zolltarifnummer 2106.90.92.85.9 gilt für reines Kokosmilch-Pulver ohne Zusätze. Enthält das Produkt Milchbestandteile, Zucker oder Stärke, kann eine andere Einreihung erforderlich sein. Zur sicheren Bestimmung nutzen Sie das Klassifizierungstool.
Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kokosmilch-Pulver
Der HS-Code für Kokosmilch-Pulver lautet 2106.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2106.90.92. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2106.90.92.85. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2106.90.92.85.9.
Einreihung von Kokosmilch-Pulver nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Kokosmilch-Pulver folgt den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems (AV). AV 1 bestimmt die Position 2106 als Lebensmittelzubereitung, anderweit weder genannt noch inbegriffen. AV 6 führt zur 11-stelligen Zolltarifnummer 2106.90.92.85.9, da das Pulver kein Milchfett, keine Saccharose, Stärke oder Glucose enthält.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kokosmilch-Pulver
Alternative Einreihung
Kokosmilch-Pulver (Hauptcode) – Lebensmittelzubereitung auf Kokosnussbasis, ohne Milchfett, Saccharose, Stärke oder Glucose
Alternative Einreihung
Lebensmittelzubereitungen (Milchbasis + Kokosfett) – nur bei Mischung mit Milchbestandteilen
Alternative Einreihung
Kokosmehl – Rückstand der Kokosölgewinnung, nicht zutreffend
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Kokosmilch-Pulver (2106) ≠ Lebensmittelzubereitungen (Milchbasis + Kokosfett) – nur bei Mischung mit Milchbestandteilen (1901)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kokosmilch-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 2106.90.92.85.9 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Kokosmilch-Pulver (2106) ≠ Kokosmehl – Rückstand der Kokosölgewinnung, nicht zutreffend (2306)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kokosmilch-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 2106.90.92.85.9 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Auch andere Kapitel sind denkbar, jedoch fachlich nicht zutreffend.
Alternative Einreihung
Lebensmittelzubereitungen (Milchbasis + Kokosfett) – nur bei Mischung mit Milchbestandteilen
Alternative Einreihung
Kokosmehl – Rückstand der Kokosölgewinnung, nicht zutreffend
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Kokosmilch-Pulver ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Kokosmilch-Pulver (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Import aus Drittländern
Drittlandszollsatz
12,8 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen für Kokosmilch-Pulver
Der Import von Produkten aus Robben ist in der EU weitgehend verboten und nur in engen Ausnahmen mit Bescheinigung erlaubt.
Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.
Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind.
Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.
Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten.
Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.
Zusätzlicher Zoll, der erhoben wird, wenn Waren zu unfair niedrigen Preisen in die EU eingeführt werden. Er gilt unabhängig vom regulären Drittlandszoll und kann je nach Hersteller, Ursprungsland oder Ware variieren.
Erfassung von Daten für Antidumping-Verfahren.
Es wird geprüft, ob für diese Ware Strafzölle anfallen, da sie im Herkunftsland möglicherweise unfair subventioniert oder unter Marktpreis verkauft wird.
Allgemeine Überwachung der Einfuhr.
Zollrechner für Kokosmilch-Pulver
Mit unserem Zollrechner können Sie die Einfuhrabgaben für Kokosmilch-Pulver berechnen. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Zollpräferenz ein.
Export aus Deutschland
Ausfuhrmaßnahmen für Kokosmilch-Pulver
Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.
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