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Lebensmittel & GetränkeKapitel 18Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Kakao: 1805.00.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Kakao (1805.00.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Kakao unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Kakao Produktbild

Kakao wird aus den Bohnen des Kakaobaums (Theobroma cacao) gewonnen. Je nach Verarbeitungsstufe fallen unterschiedliche Zolltarifnummern an: rohe oder geröstete Bohnen (1801), Kakaopulver (1805) oder Kakaozubereitungen (1806). Die korrekte Einreihung hängt entscheidend vom Anteil an Zucker, Milch oder anderen Zutaten ab. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Kakao beschreiben: reines Pulver, mit Zucker, Bohnen, Bio-Qualität

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 1805.00.00.00.0 liegt im folgenden Abschnitt und Kapitel des Harmonisierten Systems.

  • Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
  • Kapitel: 18 - KAKAO UND ZUBEREITUNGEN AUS KAKAO
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 1805 0000 00 0 - Kakaopulver ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln

Hinweis zur Einreihung

Die Zolltarifnummer 1805.00.00.00.0 gilt ausschließlich für reines Kakaopulver ohne Zucker oder Süßungsmittel. Sobald Zucker, Milch, Aromen oder andere Zutaten zugesetzt sind, ist die Ware als Kakaozubereitung der Position 1806 zuzuweisen. Nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten, um Ihr Produkt zweifelsfrei einreihen zu lassen.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kakao

Der HS-Code für Kakao lautet 1805.00 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1805.00.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1805.00.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1805.00.00.00.0.

Einreihung von Kakao nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Nach den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems wird Kakao als Kakaopulver der Position 1805 zugewiesen, wenn er allein durch Mahlen und Entölen der Kakaomasse gewonnen wird. Die AV 1 ist maßgeblich: Die Einreihung richtet sich nach dem Wortlaut der Positionen. Kakaopulver ohne Zuckerzusatz ist ausdrücklich in Position 1805 genannt.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kakao

Alternative Einreihung

1801.00.00.00.0 8,0 %

Kakaobohnen und Kakaobohnenbruch, roh oder geröstet

Alternative Einreihung

1806.10.15.00.0 8,0 %

Kakaopulver mit Zusatz von Zucker, Saccharosegehalt unter 5 GHT

Alternative Einreihung

1806.90.70.90.0 8,0 %

Kakaohaltige Zubereitungen zum Herstellen von Getränken, andere

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Kakao (1805) ≠ Kakaobohnen und Kakaobohnenbruch, roh oder geröstet (1801)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kakao bleibt die Zolltarifnummer 1805.00.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Kakao (1805) ≠ Kakaopulver mit Zusatz von Zucker, Saccharosegehalt unter 5 GHT (1806)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kakao bleibt die Zolltarifnummer 1805.00.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Kakao (1805) ≠ Kakaohaltige Zubereitungen zum Herstellen von Getränken, andere (1806)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kakao bleibt die Zolltarifnummer 1805.00.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine völlig andere Einreihung kann in Frage kommen, wenn das Produkt nicht als Kakaopulver, sondern als kakaohaltige Backmischung oder als Getränkepulver auf anderer Basis vorliegt.

Alternative Einreihung

1801.00.00.00.0 8,0 %

Kakaobohnen und Kakaobohnenbruch, roh oder geröstet

Alternative Einreihung

1806.10.15.00.0 8,0 %

Kakaopulver mit Zusatz von Zucker, Saccharosegehalt unter 5 GHT

Alternative Einreihung

1806.90.70.90.0 8,0 %

Kakaohaltige Zubereitungen zum Herstellen von Getränken, andere

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Kakao ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Kakao (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI39283/21-11805.00.00.00.0
Teilentöltes Kakaopulver; Kakao 20-22%; Verwendung: Backkakao; ohne Zucker
DE23937/16-11805.00.00.00.0
Kakaopulver 100% Kakao; für Desserts, Kuchen und Getränke; ohne Zucker
DE22039/15-11805.00.00.00.0
Pures Kakaopulver 'Natural Cocoa Powder'; ohne Zusätze
DEBTI2719/23-11805.00.00.00.0
Kakaopulver, alkalisiert, teilentfettet; ohne Zucker
DEBTI44626/22-11805.00.00.00.0
Kakaopulver ohne Zusatz von Zucker
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Drittlandszollsatz und Präferenzsätze

Drittlandszollsatz

8,0 %

Einfuhrumsatzsteuer

7 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China8,0 %

Drittlandszoll

USA8,0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien2,8 %

Drittlandszoll

Vietnam1,0 %

EVFTA

Thailand8,0 %

Drittlandszoll

Einfuhrbeschränkungen und Maßnahmen

Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.

Zusatzzölle

Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.

Zollrechner für Kakao

Ermitteln Sie die anfallenden Einfuhrabgaben bei der Einfuhr von Kakao aus Drittländern. Der Zollrechner berücksichtigt den Drittlandszollsatz (8 %), den Präferenzsatz (0 % bei Abkommen) sowie die Einfuhrumsatzsteuer (7 %) und besondere Maßnahmen.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Exportmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Kakaos

Welche Zolltarifnummer hat Kakao?

Kakao in Form von reinem Kakaopulver ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln hat die Zolltarifnummer 1805.00.00.00.0. Diese 11-stellige Nummer ist für die Zollanmeldung in Deutschland maßgeblich.

Welchen HS-Code hat Kakao?

Der HS-Code für Kakaopulver ohne Zuckerzusatz lautet 180500. Er ist die Grundlage der internationalen Warenklassifikation und wird weltweit für die ersten sechs Stellen der Zolltarifnummer verwendet.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Kakao?

Der Drittlandszollsatz für Kakaopulver der Position 1805 beträgt 8,0 % des Zollwerts. Bei Vorliegen eines gültigen Freihandelsabkommens (z. B. mit der Schweiz oder Südkorea) kann der Satz auf 0 % sinken.

Wie unterscheidet sich Kakao zolltechnisch?

Die zollrechtliche Abgrenzung erfolgt hauptsächlich zwischen reinem Kakaopulver (Position 1805) und Kakaozubereitungen (Position 1806) als Alternative. Sobald Zucker, Milch oder Aromen zugesetzt sind, wechselt die Einreihung in Kapitel 1806. Auch Kakaobohnen (Position 1801) sind eine relevante Alternative zur Abgrenzung.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Kakao verwende?

Die Angabe einer falschen Zolltarifnummer kann zu einer Nachverzollung mit Zins- und Säumniszuschlägen sowie zu Bußgeldern bis zu 5.000 Euro führen. Bei Vorsatz oder wiederholten Verstößen drohen strafrechtliche Konsequenzen und ein Eintrag in das Zollschuldenregister.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Kakao?

Ja, für Kakaopulver gelten unter anderem die Einfuhrkontrolle für ökologische/biologische Erzeugnisse (Code 750) und mögliche Zusatzzölle (Code 695). Bei Bio-Kakao ist eine gültige Kontrollbescheinigung erforderlich.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Kakao?

Die Zolltarifnummer für Kakao ist eine 11-stellige Zolltarifnummer, die im deutschen Zolltarif (EZT) für die Anmeldung verwendet wird. Die Formatierung erfolgt üblicherweise mit Punkten: 1805.00.00.00.0.

Ändern sich Zolltarifnummern für Kakao?

Die Zolltarifnummern für Kakao können sich mit jeder Änderung des Harmonisierten Systems (alle 5 Jahre) oder durch nationale Anpassungen der Kombinierten Nomenklatur (jährlich zum 1. Januar) ändern. Die aktuell gültige Fassung ist stets zu prüfen.

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