Hierarchie der Zolltarifnummer
Der zolltarifliche Weg zu Kamillentee führt vom Abschnitt über das Kapitel bis zur nationalen Zolltarifnummer.
- AbschnittKap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen UrsprungsII
- KapitelÖLSAMEN UND ÖLHALTIGE FRÜCHTE; VERSCHIEDENE SAMEN UND FRÜCHTE; PFLANZEN ZUM GEWERBE- ODER HEILGEBRAUCH; STROH UND FUTTER12
- PositionPflanzen, Pflanzenteile, Samen und Früchte der hauptsächlich zur Herstellung von Riechmitteln oder zu Zwecken der Medizin, Insektenvertilgung, Schädlingsbekämpfung und dergleichen verwendeten Art, frisch oder getrocknet, auch geschnitten, gemahlen oder ähnlich fein zerkleinert1211
- Unterpositionandere121190
- Kombinierte Nomenklaturandere12119086
- TARICandere1211908690
- ZolltarifnummerBeifuß in Aufmachung für den Küchengebrauch sowie Kamillenblüten und Haustee
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kamillentee
Der HS-Code für Kamillentee lautet 1211.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1211.90.86. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1211.90.86.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1211.90.86.90.8.
Einreihung von Kamillentee nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Kamillentee ist ein pflanzliches Erzeugnis der Position 1211. Nach der Allgemeinen Vorschrift 2a (AV 2a) ist unverarbeitete oder nur teilweise verarbeitete Ware, die unter eine Position fällt, auch in fertigem Zustand in diese Position einzureihen, wenn sie ihre wesentliche Beschaffenheit behalten hat. Getrocknete und geschnittene Kamillenblüten behalten ihre wesentliche Beschaffenheit als Pflanzenteile zur medizinischen Verwendung. Dies wird durch die vZTA-Rechtsprechung (z. B. DEBTI20983/19-1) bestätigt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kamillentee
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungAnis-, Sternanis-, Kümmel- oder Fenchelfrüchte; Wacholderbeeren | 0909.61.00.00.0 | 0 % |
| Alternative Einreihunggrüner Tee (nicht fermentiert) in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 3 kg oder weniger | 0902.10.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungRosmarin, Basilikum in Aufmachung für den Küchengebrauch, Dost, Origanum, Oregano, Minze und Salbei, andere als frisch oder gekühlt | 1211.90.86.90.2 | 0 % |
| Alternative EinreihungLebensmittelzubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen | 2106.90.00.00.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Kamillentee (1211) ≠ Anis-, Sternanis-, Kümmel- oder Fenchelfrüchte; Wacholderbeeren (0909) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kamillentee bleibt die Zolltarifnummer 1211.90.86.90.8 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Kamillentee (1211) ≠ grüner Tee (nicht fermentiert) in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 3 kg oder weniger (0902) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kamillentee bleibt die Zolltarifnummer 1211.90.86.90.8 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Kamillentee (1211) ≠ Rosmarin, Basilikum in Aufmachung für den Küchengebrauch, Dost, Origanum, Oregano, Minze und Salbei, andere als frisch oder gekühlt (1211) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kamillentee bleibt die Zolltarifnummer 1211.90.86.90.8 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Sollte die Ware Zusätze wie Zucker oder Aromen enthalten, ist eine Einreihung in ein anderes Kapitel zu prüfen.
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungAnis-, Sternanis-, Kümmel- oder Fenchelfrüchte; Wacholderbeeren | 0909.61.00.00.0 | 0 % |
| Alternative Einreihunggrüner Tee (nicht fermentiert) in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 3 kg oder weniger | 0902.10.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungLebensmittelzubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen | 2106.90.00.00.0 | 0 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Kamillentee (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI20983/19-1 | Getrocknete Kamillenblüten (Flores Chamomillae), ohne weitere Zusätze | 1211.90.86.90.8 |
| DEBTI13545/22-1 | Getrocknete Kamillenblüten (Flores Chamomillae), ohne weitere Zusätze | 1211.90.86.90.8 |
| DE22048/17-1 | Stark zerkleinerte Kamillenblüten (Flores Chamomillae) | 1211.90.86.90.8 |
| DE23575/13-1 | Stark zerkleinerte Kamillenblüten (Kamille Feinschnitt / Flores Chamomillae) | 1211.90.86.90.8 |
| DE23497/13-1 | Pflanzenteile der Kamille (Flores Chamomillae) mit Blütengehalt > 50 GHT | 1211.90.86.90.8 |
| DE23496/13-1 | Kamillenblüten (Flores Chamomillae) in Großgebinden | 1211.90.86.90.8 |
| DE23498/13-1 | Zerfallene Blütenköpfe der Kamille (Kamillenwaste) | 1211.90.86.90.8 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
nicht ermittelt
Einfuhrumsatzsteuer
nicht ermittelt
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| USA | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Großbritannien | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Japan | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Südkorea | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Indien | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Vietnam | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Thailand | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
Einfuhrmaßnahmen und -kontrollen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle REACH | Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind. |
| Einfuhrkontrolle - CITES | Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich. |
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
Zollrechner für Kamillentee
Mit dem Zollrechner können Sie die voraussichtlichen Einfuhrabgaben für Kamillentee aus verschiedenen Ursprungsländern berechnen. Geben Sie dazu den Warenwert und das Ursprungsland ein.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen und -kontrollen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle – CITES | Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich. |
Weitere Produkte aus Lebensmittel & Getränke
Nachfolgend finden Sie verwandte pflanzliche Erzeugnisse und Lebensmittel mit ihren jeweiligen Einreihungen.