Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 1512.19.90.10.1 ist in folgende Hierarchieebenen gegliedert:
- Abschnitt: III - Kap. 15: Tierische und pflanzliche Fette und Öle; Erzeugnisse ihrer Spaltung; genießbare verarbeitete Fette; Wachse tierischen und pflanzlichen Urprungs
- Kapitel: 15 - TIERISCHE UND PFLANZLICHE FETTE UND ÖLE; ERZEUGNISSE IHRER SPALTUNG; GENIESSBARE VERARBEITETE FETTE; WACHSE TIERISCHEN UND PFLANZLICHEN URSPRUNGS
- Position: 1512 - Sonnenblumenöl, Safloröl und Baumwollsamenöl sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert
- Unterposition: 1512 11 - Sonnenblumenöl und Safloröl sowie deren Fraktionen
- Unterposition: 1512 19 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 1512 1990 - andere
TARIC: 1512 1990 10 - Sonnenblumenöl
Zolltarifnummer: 1512 1990 10 1 - genießbar
Hinweis zur Einreihung
Achtung: Die Einreihung kann je nach Beschaffenheit abweichen. Nutzen Sie den Klassifizierer zur Prüfung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Sonnenblumenöl
Der HS-Code für Sonnenblumenöl lautet 1512.19 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1512.19.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1512.19.90.10. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1512.19.90.10.1.
Einreihung von Sonnenblumenöl nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Nach AV 1 erfolgt die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen. Position 1512 erfasst Sonnenblumenöl, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert. Nach AV 6 erfolgt die Einreihung auf der Ebene der Unterpositionen. Die Unterposition 1512 19 erfasst andere als rohe Öle. Die KN-Unterposition 1512 19 90 erfasst andere. Der TARIC-Code 1512 19 90 10 erfasst Sonnenblumenöl. Die Zolltarifnummer 1512 19 90 10 1 erfasst genießbares Sonnenblumenöl.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Sonnenblumenöl
Alternative Einreihung
Sonnenblumenöl, roh, genießbar
Alternative Einreihung
Sonnenblumenöl, raffiniert, anderes (nicht genießbar)
Alternative Einreihung
Mischungen von flüssigen pflanzlichen Ölen (z.B. mit Leinöl)
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Sonnenblumenöl (1512) ≠ Sonnenblumenöl, roh, genießbar (1512)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Sonnenblumenöl bleibt die Zolltarifnummer 1512.19.90.10.1 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Sonnenblumenöl (1512) ≠ Sonnenblumenöl, raffiniert, anderes (nicht genießbar) (1512)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Sonnenblumenöl bleibt die Zolltarifnummer 1512.19.90.10.1 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Sonnenblumenöl (1512) ≠ Mischungen von flüssigen pflanzlichen Ölen (z.B. mit Leinöl) (1511)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Sonnenblumenöl bleibt die Zolltarifnummer 1512.19.90.10.1 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung in ein anderes Kapitel kommt in Betracht, wenn das Produkt als Ölmischung vorliegt:
Alternative Einreihung
Sonnenblumenöl, roh, genießbar
Alternative Einreihung
Mischungen von flüssigen pflanzlichen Ölen (z.B. mit Leinöl)
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Sonnenblumenöl ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Sonnenblumenöl (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzollsätze
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Drittlandszoll
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.
Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.
Zollrechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Sonnenblumenöl mit unserem Zollrechner.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.
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