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LandwirtschaftstechnikKapitel 23Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Katzenfutter: 2309.10.90.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Katzenfutter (2309.10.90.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Katzenfutter unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Katzenfutter Produktbild

Katzenfutter wird zolltariflich nach seiner Zusammensetzung, insbesondere dem Stärke- und Milcherzeugnisgehalt, sowie der Aufmachung (Einzelverkauf) eingereiht. Der Auffangcode 2309.10.90.00.0 gilt für die meisten handelsüblichen Produkte. Bei abweichenden Gehalten kommen spezifischere Unterpositionen in Betracht – Alle Möglichkeiten im Überblick →

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die zolltarifliche Einreihung von Katzenfutter erfolgt im Abschnitt IV (Kap. 16–24) unter Kapitel 23 (Rückstände und Abfälle der Lebensmittelindustrie; zubereitetes Futter). Die Hierarchie zeigt den Weg von der Abschnittsebene bis zur vollständigen Zolltarifnummer:

  • Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
  • Kapitel: 23 - RÜCKSTÄNDE UND ABFÄLLE DER LEBENSMITTELINDUSTRIE; ZUBEREITETES FUTTER
  • Position: 2309 - Zubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art
  • Unterposition: 2309 10 - Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 2309 1090 00 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die zolltarifliche Einreihung von Katzenfutter hängt maßgeblich von der genauen Zusammensetzung (Stärkegehalt, Milcherzeugnisgehalt) und der Aufmachung ab. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten, um eine sichere Einreihung zu erhalten.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Katzenfutter

Der HS-Code für Katzenfutter lautet 2309.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2309.10.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2309.10.90.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2309.10.90.00.0.

Einreihung von Katzenfutter nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Katzenfutter erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. Maßgeblich ist AV 1 (Wortlaut der Positionen und Anmerkungen) sowie AV 3 b, wenn die Ware aus verschiedenen Bestandteilen besteht. Die Position 2309 erfasst Zubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art. Die Unterposition 2309 10 ist spezifisch für Hunde- und Katzenfutter in Aufmachungen für den Einzelverkauf. Die weitere Untergliederung nach Stärke- und Milcherzeugnisgehalt folgt den Unterpositionsanmerkungen.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Katzenfutter

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative EinreihungKatzenfutter in Aufmachung für den Einzelverkauf, Stärke enthaltend, mit einem Gehalt an Stärke von 10 GHT oder weniger, keine Milcherzeugnisse (vZTA DEBTI41338/22-1)2309.10.11.00.0 9,6 %
Alternative EinreihungKatzenfutter in Aufmachung für den Einzelverkauf, Stärke enthaltend, mit einem Gehalt an Stärke von mehr als 10 bis 30 GHT, keine Milcherzeugnisse (vZTA DEBTI18861/22-1, DEBTI3071/23-1)2309.10.31.00.0 9,6 %
Alternative EinreihungKatzenfutter in Aufmachung für den Einzelverkauf, Stärke enthaltend, mit einem Gehalt an Stärke von mehr als 30 GHT2309.10.51.00.0 9,6 %
Alternative EinreihungHunde- und Katzenfutter, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf (Großgebinde für Tierheime o. Ä.)2309.90.96.91.0 9,6 %

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
VerwechslungErklärung
Katzenfutter (2309) ≠ Katzenfutter in Aufmachung für den Einzelverkauf, Stärke enthaltend, mit einem Gehalt an Stärke von 10 GHT oder weniger, keine Milcherzeugnisse (vZTA DEBTI41338/22-1) (2309)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Katzenfutter bleibt die Zolltarifnummer 2309.10.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Katzenfutter (2309) ≠ Katzenfutter in Aufmachung für den Einzelverkauf, Stärke enthaltend, mit einem Gehalt an Stärke von mehr als 10 bis 30 GHT, keine Milcherzeugnisse (vZTA DEBTI18861/22-1, DEBTI3071/23-1) (2309)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Katzenfutter bleibt die Zolltarifnummer 2309.10.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Katzenfutter (2309) ≠ Katzenfutter in Aufmachung für den Einzelverkauf, Stärke enthaltend, mit einem Gehalt an Stärke von mehr als 30 GHT (2309)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Katzenfutter bleibt die Zolltarifnummer 2309.10.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine Einreihung in ein anderes Kapitel kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht, wenn die Ware nicht als zubereitetes Futter anzusehen ist:

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative EinreihungKatzenfutter in Aufmachung für den Einzelverkauf, Stärke enthaltend, mit einem Gehalt an Stärke von 10 GHT oder weniger, keine Milcherzeugnisse (vZTA DEBTI41338/22-1)2309.10.11.00.0 9,6 %
Alternative EinreihungKatzenfutter in Aufmachung für den Einzelverkauf, Stärke enthaltend, mit einem Gehalt an Stärke von mehr als 10 bis 30 GHT, keine Milcherzeugnisse (vZTA DEBTI18861/22-1, DEBTI3071/23-1)2309.10.31.00.0 9,6 %
Alternative EinreihungKatzenfutter in Aufmachung für den Einzelverkauf, Stärke enthaltend, mit einem Gehalt an Stärke von mehr als 30 GHT2309.10.51.00.0 9,6 %
Alternative EinreihungHunde- und Katzenfutter, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf (Großgebinde für Tierheime o. Ä.)2309.90.96.91.0 9,6 %

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Katzenfutter ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Katzenfutter (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

Verbindliche Zolltarifauskünfte als Vergleichsfälle
AktenzeichenWarenbeschreibungZolltarifnummer
DEBTI24222/19-1
Alleinfuttermittel für Katzen Antragsangaben: Alleinfuttermittel für ausgewachsene Katzen. Sorte: Ente & Fisch. Zusammensetzung: frisches und getrocknetes Entenfleisch, Erbsenstärke, Hühnerfett, Kürbis, Ei (getrocknet), frischer und getrockneter Hering, Fischöl, Möhren und weitere Stoffe. Verpackungseinheit 6,5 kg.... Mehr anzeigen
2309.10.31.00.0
DEBTI24225/19-1
Alleinfuttermittel für Katzen Antragsangaben: Alleinfuttermittel für ausgewachsene Katzen. Sorte: Hirsch & Fisch. Zusammensetzung: frisches und getrocknetes Hirschfleisch, Erbsenstärke, Hühnerfett, Kürbis, Ei (getrocknet), frischer und getrockneter Hering, Fischöl, Möhren und weitere Stoffe. Verpackungseinheit 2,5 kg.... Mehr anzeigen
2309.10.31.00.0
DEBTI24223/19-1
Alleinfuttermittel für Katzen Antragsangaben: Alleinfuttermittel für ausgewachsene Katzen. Sorte: Ente & Fisch. Zusammensetzung: frisches und getrocknetes Entenfleisch, Erbsenstärke, Hühnerfett, Kürbis, Ei (getrocknet), frischer und getrockneter Hering, Fischöl, Möhren und weitere Stoffe. Verpackungseinheit 2,5 kg.... Mehr anzeigen
2309.10.31.00.0
DEBTI307/25-1
Antragsangaben: Katzenfutter. Aufmachung/Verpackung: durchsichtiger Folienbeutel mit Kopfreiterkarte, aufgemacht für den Einzelverkauf als Katzenfutter. Stärke in der Ware (laut Angaben): 0,5 GHT bis 10 GHT. Milcherzeugnisse in der Ware (laut Angabe): nicht enthalten. Zubereitung von der zur Fütterung verwendeten Art,... Mehr anzeigen
2309.10.11.00.0
DEBTI24219/19-1
Alleinfuttermittel für Katzen Antragsangaben: Alleinfuttermittel für ausgewachsene Katzen. Sorte: Fisch. Zusammensetzung: frischer und getrockneter Hering, Kartoffeln, Fischöl, Trockenei, hydrolysierte tierische Proteine, Erbsenfasern und weitere Stoffe. Verpackungseinheit: 2,5 kg. Beschaffenheit des vorgelegten... Mehr anzeigen
2309.10.31.00.0
DEBTI43970/19-1
Ergänzungsfuttermittel für Katzen Antragsangaben: Ergänzungsfuttermittel für ausgewachsene Katzen. Frischebeutel 6 x 100 g. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: sechs Originalfolienstandbeutel in einem Originalkarton, aufgemacht für den Einzelverkauf als Katzenfutter, darin Mischung aus dunkelbraunen und... Mehr anzeigen
2309.10.11.00.0
DEBTI43968/19-1
Ergänzungsfuttermittel für Katzen Antragsangaben: Ergänzungsfuttermittel für ausgewachsene Katzen. Frischebeutel 6 x 100 g. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: sechs Originalfolienstandbeutel in einem Originalkarton, aufgemacht für den Einzelverkauf als Katzenfutter, darin hellbraune, leicht rosafarbene... Mehr anzeigen
2309.10.11.00.0
DEBTI51408/19-1
Ergänzungsfuttermittel für Katzen Antragsangaben: Ergänzungsfuttermittel für heranwachsende Katzen. Zur Zusammensetzung liegen vertrauliche Informationen vor. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: 6 Originalkonservendosen (70 g), aufgemacht für den Einzelverkauf als Katzenfutter, eingeschweißt in einer... Mehr anzeigen
2309.10.11.00.0
DE27053/16-1
Antragsangaben: Katzenfutter. Geschenkverpackung mit 4 x 50 g Inhalt. Zusammensetzung (Auszug): 43 % Hühnchen, 2,8 % Entenfleisch, 1 % Reis, Wasser sowie weitere Stoffe und Zusatzstoffe. Beschaffenheit des Warenmusters: Mischung aus beigen, leicht rosafarbenen und braunen Fleischfasern und Reiskörnern in Gelee.... Mehr anzeigen
2309.10.90.00.0
DE10865/17-1
Katzenfutter Antragsangaben: Katzensnack in kleinen rechteckigen flachen Würfeln mit Käse und Hühnchenfleisch. Zusammensetzung: Hühnchen 87,3 %, Käse 4 %, Glycerin 4 %, Kartoffelstärke 2,5 %, Sorbitol 2 %, Salz 0,2 %.In Aufmachung für den Einzelverkauf als Katzenfutter. Beschaffenheit des Warenmusters: orange-braune,... Mehr anzeigen
2309.10.90.00.0
DE793/17-1
Katzenfutter Antragsangaben: Ergänzungsfuttermittel als Snack für Katzen in Kunststoff-Dose. Zusammensetzung: 85 % Hühnerbrustfleisch, 7,5 % Spinat, 7,5 % Karotte. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: beigefarbene, annähernd würfelförmige, gefriergetrocknete, leichte und brüchige Stücke, in einem klarsichtigen... Mehr anzeigen
2309.10.90.00.0
DEBTI1659/17-1
Alleinfuttermittel für Katzen Antragsangaben: Alleinfuttermittel für Katzen, in Aufmachung für den Einzelverkauf. Weder Stärke noch Milcherzeugnisse enthaltend. Zusammensetzung (Auszug): 70 % Pute, 1 % Mineralstoffe, 0,1 % Katzenminze und weitere Stoffe. Beschaffenheit des Warenmusters: rötlich-brauner Fleischmasse... Mehr anzeigen
2309.10.90.00.0
DEBTI35877/19-1
Ergänzungsfuttermittel für Katzen. Der Katzensnack wird aus verschiedenen tierischen Erzeugnissen hergestellt und am Ende gefriergetrocknet. Es liegen vertrauliche Informationen vor. Originalstandfolienbeutel in Aufmachung für den Einzelverkauf als Katzenfutter, darin trockene, weiche, homogen erscheinende Stücke... Mehr anzeigen
2309.10.90.00.0
DEBTI35872/19-1
Ergänzungsfuttermittel für Katzen. Der Katzensnack wird aus verschiedenen tierischen Erzeugnissen hergestellt und am Ende gefriergetrocknet. Es liegen vertrauliche Informationen vor. Originalstandfolienbeutel in Aufmachung für den Einzelverkauf als Katzenfutter, darin trockene, weiche, homogen erscheinende Stücke... Mehr anzeigen
2309.10.90.00.0
DEBTI35871/19-1
Ergänzungsfuttermittel für Katzen. Der Katzensnack wird aus verschiedenen tierischen Erzeugnissen hergestellt und am Ende gefriergetrocknet. Es liegen vertrauliche Informationen vor. Originalstandfolienbeutel in Aufmachung für den Einzelverkauf als Katzenfutter, darin trockene, weiche, homogen erscheinende Stücke... Mehr anzeigen
2309.10.90.00.0
DEBTI46146/23-1
Antragsangaben:Ergänzungsfuttermittel für Katzen. Der Katzensnack wird aus verschiedenen tierischen Erzeugnissen hergestellt und am Ende gefriergetrocknet. Beschaffenheit (Muster zur vZTA DEBTI-35877/19-1): Originalstandfolienbeutel in Aufmachung für den Einzelverkauf als Katzenfutter, darin trockene, weiche, homogen... Mehr anzeigen
2309.10.90.00.0
DEBTI41338/22-1
Antragsangaben: Katzenfutter, aufgemacht für den Einzelverkauf. Keine Milcherzeugnisse und Zuckerarten enthalten. Stärke in der Ware (laut Angabe): 0,5 GHT bis 10 GHT. Milcherzeugnisse in der Ware (laut Angabe): keine enthalten. Zubereitung von der zur Fütterung verwendeten Art, Hunde- und Katzenfutter, in... Mehr anzeigen
2309.10.11.00.0
DEBTI41332/22-1
Antragsangaben: Katzenfutter, aufgemacht für den Einzelverkauf. Keine Milcherzeugnisse und Zuckerarten enthalten. Stärke in der Ware (laut Angabe): 0,5 GHT bis 10 GHT. Milcherzeugnisse in der Ware (laut Angabe): keine enthalten. Zubereitung von der zur Fütterung verwendeten Art, Hunde- und Katzenfutter, in... Mehr anzeigen
2309.10.11.00.0
DEBTI1488/22-1
Antragsangaben: Katzenfutter in Aufmachung für den Einzelverkauf. Keine Milcherzeugnisse und Zuckerarten enthalten. Stärke in der Ware (laut Angabe): 0,5 GHT bis 10 GHT. Milcherzeugnisse in der Ware (laut Angabe): weniger als 10 GHT. Zubereitung von der zur Fütterung verwendeten Art, Hunde- und Katzenfutter, in... Mehr anzeigen
2309.10.11.00.0
DEBTI295/25-1
Antragsangaben: Katzenfutter in Aufmachung für den Einzelverkauf. Keine Milcherzeugnisse und Zuckerarten enthalten. Stärke in der Ware (laut Angabe): 0,5 GHT bis 10 GHT. Milcherzeugnisse in der Ware (laut Angabe): keine enthalten. Zubereitung von der zur Fütterung verwendeten Art, Hunde- und Katzenfutter, in... Mehr anzeigen
2309.10.11.00.0
DEBTI1480/22-1
Antragsangaben: Katzenfutter in Aufmachung für den Einzelverkauf. Keine Milcherzeugnisse und Zuckerarten enthalten. Stärke in der Ware (laut Angabe): 0,5 GHT bis 10 GHT. Milcherzeugnisse in der Ware (laut Angabe): keine enthalten. Zubereitung von der zur Fütterung verwendeten Art, Hunde- und Katzenfutter, in... Mehr anzeigen
2309.10.11.00.0
DEBTI300/25-1
Antragsangaben: Katzenfutter in Aufmachung für den Einzelverkauf. Keine Milcherzeugnisse und Zuckerarten enthalten. Stärke in der Ware (laut Angabe): 0,5 GHT bis 10 GHT. Milcherzeugnisse in der Ware (laut Angabe): keine enthalten. Zubereitung von der zur Fütterung verwendeten Art, Hunde- und Katzenfutter, in... Mehr anzeigen
2309.10.11.00.0
DEBTI1476/22-1
Antragsangaben: Katzenfutter in Aufmachung für den Einzelverkauf. Keine Milcherzeugnisse und Zuckerarten enthalten. Stärke in der Ware (laut Angabe): 0,5 GHT bis 10 GHT. Milcherzeugnisse in der Ware (laut Angabe): keine enthalten. Zubereitung von der zur Fütterung verwendeten Art, Hunde- und Katzenfutter, in... Mehr anzeigen
2309.10.11.00.0
DEBTI1490/22-1
Antragsangaben: Katzenfutter in Aufmachung für den Einzelverkauf. Keine Milcherzeugnisse und Zuckerarten enthalten. Stärke in der Ware (laut Angabe): 0,5 GHT bis 10 GHT. Milcherzeugnisse in der Ware (laut Angabe): keine enthalten. Zubereitung von der zur Fütterung verwendeten Art, Hunde- und Katzenfutter, in... Mehr anzeigen
2309.10.11.00.0
DEBTI18861/22-1
Antragsangaben: Ergänzungsfuttermittel für Katzen in Aufmachung für den Einzelverkauf. Stärke in der Ware (laut Angabe): mehr als 10 GHT bis 30 GHT. Milcherzeugnisse in der Ware (laut Angabe): keine oder weniger als 10 GHT. Zubereitung von der zur Fütterung verwendeten Art, Hunde- und Katzenfutter in Aufmachung für... Mehr anzeigen
2309.10.31.00.0
DEBTI18870/22-1
Antragsangaben: Ergänzungsfuttermittel für Katzen in Aufmachung für den Einzelverkauf. Stärke in der Ware (laut Angabe): mehr als 10 GHT bis 30 GHT. Milcherzeugnisse in der Ware (laut Angabe): keine oder weniger als 10 GHT. Zubereitung von der zur Fütterung verwendeten Art, Hunde- und Katzenfutter in Aufmachung für... Mehr anzeigen
2309.10.31.00.0
DEBTI14050/19-1
Ergänzungsfuttermittel für Katzen Antragsangaben: Katzenfutter in Aufmachung für den Einzelverkauf. Die Ware und die Aufmachung für den Einzelverkauf als Katzenfutter wurden durch ein Fotoabdruck verdeutlicht. Zur Zusammensetzung liegen vertrauliche Daten vor. Keine Milcherzeugnisse oder Zucker... Mehr anzeigen
2309.10.31.00.0
DEBTI23598/23-1
Antragsangaben: Ergänzungsfuttermittel für Katzen. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: Originalstandfolienbeutel in Aufmachung für den Einzelverkauf als Katzenfutter, darin getrocknete, weiche, ockerbraune, schmale, ca. 3 - 5 cm lange Kaustreifen. Stärke in der Ware (VO (EG) Nr. 121/2008): mehr als 10 GHT bis... Mehr anzeigen
2309.10.31.00.0
DEBTI3071/23-1
Antragsangaben: Alleinfuttermittel für Katzen. Sorte: Huhn & Fisch. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: Originalkunststoffbeutel (Nettogewicht 150 kg), aufgemacht für den Einzelverkauf als Katzenfutter, darin kleine, harte, dunkelbraune, runde, scheibenförmige Stücke. Stärke in der Ware (VO (EG) Nr.... Mehr anzeigen
2309.10.31.00.0
DEBTI3331/23-1
Antragsangaben: Alleinfuttermittel für ausgewachsene Katzen. Sorte: Ente & Fisch. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: 400 g-Originalkunststoffbeutel in Aufmachung für den Einzelverkauf als Katzenfutter, darin kleine, harte, dunkelbraune, runde, scheibenförmige Stücke. Stärke in der Ware (VO (EG) Nr.... Mehr anzeigen
2309.10.31.00.0
DEBTI3338/23-1
Antragsangaben: Alleinfuttermittel für ausgewachsene Katzen. Sorte: Hirsch & Fisch. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: 400 g-Originalkunststoffbeutel in Aufmachung für den Einzelverkauf als Katzenfutter, darin kleine, harte, dunkelbraune, runde, scheibenförmige Stücke. Stärke in der Ware (VO (EG) Nr.... Mehr anzeigen
2309.10.31.00.0
DEBTI54578/18-1
Antragsangaben: Alleinfuttermittel für heranwachsende Katzen. Sorte: Huhn & Fisch in den Verpackungseinheiten 400 g, 2,5 kg und 6,5 kg. Zusammensetzung (Auszug): frisches und getrocknetes Hühnchenfleisch, Kartoffeln, Hühnerfett, Trockenei, frischer und getrockneter Hering, Fischöl, hydrolisierte tierische Proteine,... Mehr anzeigen
2309.10.31.00.0
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Importzölle für Katzenfutter

Drittlandszollsatz

9,6 %

Einfuhrumsatzsteuer

7 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Drittlandszollsätze nach Herkunftsland
HerkunftslandDrittlandszollsatzGrundlage
China9,6 %Drittlandszoll
USA9,6 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz9,6 %EFTA Freihandel
Türkei0 %Drittlandszoll
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien3,3 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand9,6 %Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen für Katzenfutter

Einfuhrmaßnahmen für Katzenfutter
MaßnahmeBeschreibung
Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer ErzeugnisseBio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.
VeterinärkontrolleTiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten.
ZusatzzölleFür diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.
Vorläufiger AntidumpingzollEin vorläufiger Strafzoll, der erhoben wird, weil der Verdacht auf Preisdumping besteht, das Verfahren aber noch nicht abgeschlossen ist.
Antidumping-/AusgleichszollstatistikErfassung von Daten für Antidumping-Verfahren.
Kontrolle Antidumping- und AusgleichszollEs wird geprüft, ob für diese Ware Strafzölle anfallen, da sie im Herkunftsland möglicherweise unfair subventioniert oder unter Marktpreis verkauft wird.

Zollrechner für Katzenfutter

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Katzenfutter mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein, um Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer und eventuelle Antidumpingzölle zu ermitteln.

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Exportmaßnahmen

Exportmaßnahmen für Katzenfutter

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Katzenfutter

Welche Zolltarifnummer hat Katzenfutter?

Die Zolltarifnummer für Katzenfutter lautet 2309.10.90.00.0. Diese 11-stellige Nummer gilt für zubereitetes Katzenfutter in Aufmachungen für den Einzelverkauf, das nicht unter die spezifischen Unterpositionen für bestimmte Stärke- oder Milcherzeugnisgehalte fällt. Die Einreihung wird durch zahlreiche verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA) bestätigt.

Welchen HS-Code hat Katzenfutter?

Der HS-Code für Katzenfutter ist 230910. Er umfasst Hunde- und Katzenfutter in Aufmachungen für den Einzelverkauf. Die ersten sechs Ziffern der Zolltarifnummer 2309.10.90.00.0 entsprechen diesem international harmonisierten Code, der weltweit für die zolltarifliche Einreihung von Katzenfutter verwendet wird.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Katzenfutter?

Der Drittlandszollsatz für Katzenfutter der Zolltarifnummer 2309.10.90.00.0 beträgt 9,6 %. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % (ermäßigter Satz). Bei Einfuhren aus China wird zudem ein vorläufiger Antidumpingzoll von 67,4 % erhoben. Für bestimmte Länder gelten Präferenzzollsätze von 0 %.

Wie unterscheidet sich Katzenfutter zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Katzenfutter erfolgt hauptsächlich nach Stärkegehalt und Milcherzeugnisgehalt. Eine Alternative zum Auffangcode 2309.10.90.00.0 ist der Code 2309.10.11.00.0 für Katzenfutter mit einem Stärkegehalt von 10 GHT oder weniger und ohne Milcherzeugnisse. Auch die Aufmachung (Einzelverkauf oder Großgebinde) ist entscheidend.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Katzenfutter verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer für Katzenfutter kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Einfuhrumsatzsteuer und gegebenenfalls Strafzöllen führen. Im schlimmsten Fall drohen Bußgelder wegen Zollhinterziehung oder Verzögerungen bei der Zollabfertigung. Eine korrekte Einreihung ist daher essenziell für reibungslose Importe.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Katzenfutter?

Ja, für Katzenfutter gelten besondere Einfuhrbestimmungen. Es unterliegt der Veterinärkontrolle durch einen Amtstierarzt. Bei Bio-Produkten ist eine Einfuhrkontrolle für ökologische Erzeugnisse erforderlich. Zudem besteht ein vorläufiger Antidumpingzoll auf Katzenfutter aus China in Höhe von 67,4 %. Auch Zusatzzölle können anfallen.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Katzenfutter?

Die Zolltarifnummer für Katzenfutter ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 2309.10.90.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (230910), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (23091090) und dem 10-stelligen TARIC-Code (2309109000) zusammen. Die vollständige 11-stellige Nummer wird für die Zollanmeldung in Deutschland benötigt.

Ändern sich Zolltarifnummern für Katzenfutter?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen des Harmonisierten Systems (HS) oder der Kombinierten Nomenklatur (KN) ändern. Für Katzenfutter ist der HS-Code 230910 jedoch seit Jahren stabil. Dennoch sollten Importeure regelmäßig die aktuellen TARIC-Daten prüfen, da sich Unterpositionen oder Maßnahmen wie Antidumpingzölle ändern können.

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