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Lebensmittel & GetränkeKapitel 09Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Kardamom: 0908.31.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Kardamom (0908.31.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Kardamom unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Kardamom Produktbild

Für Kardamomsamen sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt den wahrscheinlichen Code, typische Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Kardamom beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Gliederungsebenen von der Abschnittsebene bis zur vollständigen Zolltarifnummer im Überblick:

  • Abschnitt: II - Kap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen Ursprungs
  • Kapitel: 09 - KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE
  • Position: 0908 - Muskatnüsse, Muskatblüte, Amomen und Kardamomen
  • Unterposition: 0908 31 - Amomen und Kardamomen
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 0908 3100 00 0 - weder gemahlen noch sonst zerkleinert

Hinweis zur Einreihung

Ob ganze Schoten, Samen oder Pulver – der Verarbeitungsgrad entscheidet über die korrekte Zolltarifnummer. Prüfen Sie Ihre Ware direkt mit unserem

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kardamom

Der HS-Code für Kardamom lautet 0908.31 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 0908.31.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 0908.31.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 0908.31.00.00.0.

Einreihung von Kardamom nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die zolltarifliche Einreihung von Kardamom folgt der Allgemeinen Vorschrift 1 für die Auslegung des Harmonisierten Systems (AV 1). Danach erfolgt die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln.

Kardamom als getrocknete Frucht bzw. Same der Gattung Elettaria cardamomum fällt eindeutig unter Position 0908 (Muskatnüsse, Muskatblüte, Amomen und Kardamomen). Die Unterposition 090831 erfasst die Ware im unzerkleinerten Zustand. Gemahlener Kardamom ist nach AV 1 und dem Wortlaut der Unterposition 090832 einzureihen.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kardamom

Alternative Einreihung

0908.32.00.00.0 0 %

Amomen und Kardamomen - gemahlen oder sonst zerkleinert

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

0908.32.00.00.0 0 %

Amomen und Kardamomen - gemahlen oder sonst zerkleinert

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Kardamom (0908) ≠ Amomen und Kardamomen - gemahlen oder sonst zerkleinert (0908)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kardamom bleibt die Zolltarifnummer 0908.31.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Kardamom (0908) ≠ Amomen und Kardamomen - gemahlen oder sonst zerkleinert (0908)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Kardamom bleibt die Zolltarifnummer 0908.31.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

In Ausnahmefällen, etwa bei Kardamomöl, kann eine Einreihung in ein anderes Kapitel erfolgen:

Alternative Einreihung

0908.32.00.00.0 0 %

Amomen und Kardamomen - gemahlen oder sonst zerkleinert

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

0908.32.00.00.0 0 %

Amomen und Kardamomen - gemahlen oder sonst zerkleinert

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Kardamom ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Kardamom (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI13550/22-10908.31.00.00.0
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um getrocknete, geschnittene Kardamomfrüchte (Samen von Elettaria cardamomum [L.] Maton, Zingiberaceae). Zolltarifrechtlich handelt es sich um Amomen und Kardamomen, weder gemahlen noch sonst zerkleinert.
DEBTI27977/19-10908.32.00.00.0
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie den ergänzenden Antragsangaben handelt es sich um getrocknete, gemahlene Kardamomfrüchte (Elettaria cardamomum [L.] Maton, Zingiberaceae). Zolltarifrechtlich handelt es sich um Amomen und Kardamomen, gemahlen.
DEBTI13576/22-10908.31.00.00.0
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um  getrocknete, etwa 10 - 18 mm lange und ca. 5 bis 8 mm dicke Kardamomfrüchte (Elettaria cardamomum [L.] Maton, Zingiberaceae). Zolltarifrechtlich handelt es sich um Amomen und Kardamomen, weder gemahlen noch sonst zerkleinert.
DEBTI20995/19-10908.31.00.00.0
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um getrocknete, etwa 10 - 18 mm lange und ca. 5 bis 8 mm dicke Kardamomfrüchte (Elettaria cardamomum [L.] Maton, Zingiberaceae). Zolltarifrechtlich handelt es sich um Amomen und Kardamomen, weder gemahlen noch sonst zerkleinert.
DEBTI20994/19-10908.31.00.00.0
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie den ergänzenden Antragsangaben handelt es sich um getrocknete, geschnittene Kardamomfrüchte (Elettaria cardamomum [L.] Maton, Zingiberaceae). Zolltarifrechtlich handelt es sich um Amomen und Kardamomen, weder gemahlen noch sonst zerkleinert.
DEBTI23835/24-30908.31.00.00.0
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um getrocknete Kardamomfrüchte. Die Ware ist in einer kleinen Flasche mit Schraubverschluss verpackt (Inhalt 8 g). Das Fläschchen ist mit 4 weiteren Gewürzen bzw. getrockneten Pflanzenteilen (siehe DEBTI-23835/24-1 und -2,... Mehr anzeigen
DE24987/11-10908.31.00.00.0
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um ganze, getrocknete, gelblich-bräunliche Kardamomfrüchte. Die Ware ist in einem Blockbodenbeutel aus Kunststoff zu 20 Gramm für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Kardamomen, weder gemahlen noch sonst zerkleinert".
DEBTI51390/19-10908.32.00.00.0
Nach den Angaben der Antragstellerin und dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich bei dem sog. "LeChef Stick Kardamom" um getrockneten, gemahlenen Kardamom. Das Kardamompulver ist in einer tubenförmigen Verpackung (Inhalt 4,9 g) mit abgeflachtem Deckel als Standfläche verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich... Mehr anzeigen
DEBTI28239/17-50908.31.00.00.0
Nach den Antragsangaben, den ergänzenden Angaben und dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um ganze, ca. 1 bis 2 cm lange, getrocknete und dreikantig-längliche Kardamomfrüchte, ohne Zusatzstoffe. Die Früchte sind in einem transparenten, ca. 5 cm langen Glasröhrchen mit Schraubdeckel verpackt. Der Kardamom ist... Mehr anzeigen
DE24987/11-10908.31.00.00.0
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um ganze, getrocknete, gelblich-bräunliche Kardamomfrüchte. Die Ware ist in einem Blockbodenbeutel aus Kunststoff zu 20 Gramm für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Kardamomen, weder gemahlen noch sonst zerkleinert".
DEBTI13576/22-10908.31.00.00.0
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um  getrocknete, etwa 10 - 18 mm lange und ca. 5 bis 8 mm dicke Kardamomfrüchte (Elettaria cardamomum [L.] Maton, Zingiberaceae). Zolltarifrechtlich handelt es sich um Amomen und Kardamomen, weder gemahlen noch sonst zerkleinert.
DEBTI20995/19-10908.31.00.00.0
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um getrocknete, etwa 10 - 18 mm lange und ca. 5 bis 8 mm dicke Kardamomfrüchte (Elettaria cardamomum [L.] Maton, Zingiberaceae). Zolltarifrechtlich handelt es sich um Amomen und Kardamomen, weder gemahlen noch sonst zerkleinert.
DEBTI20994/19-10908.31.00.00.0
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie den ergänzenden Antragsangaben handelt es sich um getrocknete, geschnittene Kardamomfrüchte (Elettaria cardamomum [L.] Maton, Zingiberaceae). Zolltarifrechtlich handelt es sich um Amomen und Kardamomen, weder gemahlen noch sonst zerkleinert.
DEBTI13550/22-10908.31.00.00.0
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um getrocknete, geschnittene Kardamomfrüchte (Samen von Elettaria cardamomum [L.] Maton, Zingiberaceae). Zolltarifrechtlich handelt es sich um Amomen und Kardamomen, weder gemahlen noch sonst zerkleinert.
DEBTI23835/24-30908.31.00.00.0
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um getrocknete Kardamomfrüchte. Die Ware ist in einer kleinen Flasche mit Schraubverschluss verpackt (Inhalt 8 g). Das Fläschchen ist mit 4 weiteren Gewürzen bzw. getrockneten Pflanzenteilen (siehe DEBTI-23835/24-1 und -2,... Mehr anzeigen
DE940/12-10908.31.00.00.0
Nach den Angaben der Antragstellerin und der vorgelegten Warenprobe handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus - einer bunt bedruckten Blechdose (Höhe 90 mm / Durchmesser 65 mm) mit einem Deckel mit Lasche (Einwegverschluss) sowie einer trinkdosenähnlichen... Mehr anzeigen
DEBTI27977/19-10908.32.00.00.0
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie den ergänzenden Antragsangaben handelt es sich um getrocknete, gemahlene Kardamomfrüchte (Elettaria cardamomum [L.] Maton, Zingiberaceae). Zolltarifrechtlich handelt es sich um Amomen und Kardamomen, gemahlen.
DEBTI51390/19-10908.32.00.00.0
Nach den Angaben der Antragstellerin und dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich bei dem sog. "LeChef Stick Kardamom" um getrockneten, gemahlenen Kardamom. Das Kardamompulver ist in einer tubenförmigen Verpackung (Inhalt 4,9 g) mit abgeflachtem Deckel als Standfläche verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich... Mehr anzeigen
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

7 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr

Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.

Zusatzzölle

Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.

Einfuhrkontrolle

Allgemeine Überwachung der Einfuhr.

Einfuhrabgaben für Kardamom berechnen

Nutzen Sie unseren Einfuhrabgabenrechner, um die Zollkosten für Ihre Kardamom-Importe zu ermitteln. Geben Sie dazu den Warenwert und das Ursprungsland ein.

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Ausfuhr

Besondere Maßnahmen bei der Ausfuhr

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Kardamomsamen

Welche Zolltarifnummer hat Kardamom?

Die Zolltarifnummer für unzerkleinerten Kardamom (ganze Schoten oder Samen) lautet 0908.31.00.00.0. Gemahlener Kardamom wird unter 0908.32.00.00.0 eingereiht. Die Nummer ist 11-stellig und gilt für die Einfuhr in die Bundesrepublik Deutschland. Ausschlaggebend ist der Verarbeitungsgrad.

Welchen HS-Code hat Kardamom?

Der HS-Code (6-stellig) für Kardamom lautet 090831. Er gilt für Amomen und Kardamomen, weder gemahlen noch sonst zerkleinert. Für gemahlenen Kardamom lautet der HS-Code 090832. Diese Codes sind international harmonisiert.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Kardamom?

Der Drittlandszollsatz für Kardamom beträgt 0 %. Das gilt sowohl für ganze Schoten (0908.31.00.00.0) als auch für gemahlenen Kardamom (0908.32.00.00.0). Zusätzlich fällt die Einfuhrumsatzsteuer von 7 % an.

Wie unterscheidet sich Kardamom zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung zu anderen Gewürzen wie Muskatnüssen oder Muskatblüte erfolgt über den botanischen Ursprung. Eine Alternative innerhalb derselben Position ist der gemahlene Kardamom, der unter 0908.32.00.00.0 fällt. Beide Verarbeitungsformen sind zollfrei.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Kardamom verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer drohen Nachzahlungen von Zöllen, Verzugszinsen und in schweren Fällen Bußgelder wegen Zollordnungswidrigkeit. Auch die Einfuhrumsatzsteuer kann falsch berechnet werden. Eine Korrektur ist nur im Rahmen einer Nacherklärung möglich.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Kardamom?

Ja. Für Kardamom gelten Einfuhrkontrollen für ökologische/biologische Erzeugnisse (Code 750). Außerdem können Zusatzzölle (Code 695) anfallen. Bei Einfuhren aus bestimmten Ländern wie Indien besteht eine allgemeine Einfuhrüberwachung (Code 731).

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Kardamom?

Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer für Kardamom lautet 0908.31.00.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code, der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur und dem 10-stelligen TARIC-Code zusammen. Die letzten beiden Stellen (Unterpositionen) können jährlich variieren.

Ändern sich Zolltarifnummern für Kardamom?

Ja, Zolltarifnummern können sich jährlich ändern, insbesondere auf der 8. und 11. Stelle (KN/TARIC). Die 6-stelligen HS-Codes bleiben meist länger stabil. Aktuelle Änderungen werden im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Für eine sichere Einreihung empfehlen wir eine aktuelle Prüfung.

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