Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 1207.40.90.00.0 für Sesamsamen ist im Warenverzeichnis der Außenhandelsstatistik wie folgt hierarchisch aufgebaut:
- AbschnittKap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen UrsprungsII
- KapitelÖLSAMEN UND ÖLHALTIGE FRÜCHTE; VERSCHIEDENE SAMEN UND FRÜCHTE; PFLANZEN ZUM GEWERBE- ODER HEILGEBRAUCH; STROH UND FUTTER12
- PositionAndere Ölsamen und ölhaltige Früchte, auch geschrotet1207
- UnterpositionSesamsamen120740
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Sesamsamen
Der HS-Code für Sesamsamen lautet 1207.40 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1207.40.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1207.40.90.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1207.40.90.00.0.
Einreihung von Sesamsamen nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Sesamsamen in Position 1207 folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Sesamsamen
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungSesamsamen zur Aussaat | 1207.40.10.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungSesamsamen, zubereitet, in Umschließungen ≤ 1 kg | 2008.19.99.80.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungSesamsamen, zubereitet/Tahini, > 1 kg | 2008.19.19.41.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Sesamsamen (1207) ≠ Sesamsamen zur Aussaat (1207) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Sesamsamen bleibt die Zolltarifnummer 1207.40.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Sesamsamen (1207) ≠ Sesamsamen, zubereitet, in Umschließungen ≤ 1 kg (2008) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Sesamsamen bleibt die Zolltarifnummer 1207.40.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Sesamsamen (1207) ≠ Sesamsamen, zubereitet/Tahini, > 1 kg (2008) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Sesamsamen bleibt die Zolltarifnummer 1207.40.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Neben den Alternativen innerhalb von Kapitel 12 können auch Einreihungen in andere Kapitel des Zolltarifs in Betracht kommen, wenn die Warenbeschaffenheit erheblich abweicht.
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungSesamsamen, zubereitet, in Umschließungen ≤ 1 kg | 2008.19.99.80.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungSesamsamen, zubereitet/Tahini, > 1 kg | 2008.19.19.41.0 | 0 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Sesamsamen (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI3359/18-1 | Ungeschälte, beige/hellbraune Sesamsamen, Lebensmittel, nicht zur Aussaat | 1207.40.90.00.0 |
| DEBTI52614/20-1 | Ungeschälte, beige/hellbraune Sesamsamen, Lebensmittel, nicht zur Aussaat | 1207.40.90.00.0 |
| DEBTI52615/20-1 | Ungeschälte, schwarze Sesamsamen, Lebensmittel, nicht zur Aussaat | 1207.40.90.00.0 |
| DEBTI13772/24-1 | Geschälte Bio-Sesamsamen, Lebensmittel, nicht zur Aussaat | 1207.40.90.00.0 |
| DE19862/09-1 | Weiße Sesamsamen, verpackt 150 g, Lebensmittel/Gewürz | 1207.40.90.00.0 |
| DE27978/16-1 | Weiße Sesamsamen, verpackt 150 g, Lebensmittel/Gewürz | 1207.40.90.00.0 |
| DEBTI34813/18-1 | Ungeschälte, beige/hellbraune Sesamsamen, ungeröstet, 250 g-Polybeutel | 1207.40.90.00.0 |
| DE6382/17-1 | Beige/hellbraune, ungeschälte Sesamsamen, 20 kg-Säcke | 1207.40.90.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
Zöllerechner
Berechnen Sie mit unserem Zollrechner die voraussichtlichen Einfuhrabgaben für Ihre Sesamsamen auf Basis der Zolltarifnummer 1207.40.90.00.0.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
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