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Haushalt & KücheKapitel 69Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Keramik-Skulptur: 6913.90.93.90.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Keramik-Skulptur (6913.90.93.90.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Keramik-Skulptur unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Keramik-Skulptur Produktbild

Für Keramik-Skulpturen sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt den wahrscheinlichen Code, typische Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Keramik-Skulptur beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Keramik-Skulpturen leitet sich aus folgender Hierarchie des Harmonisieren Systems ab: von der Abschnittsebene bis zur vollständigen 11-stelligen Zolltarifnummer.

  • Abschnitt: XIII - Kap. 68 bis 70: Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswaren
  • Kapitel: 69 - KERAMISCHE WAREN
  • Position: 6913 - Statuetten und andere keramische Ziergegenstände
  • Unterposition: 6913 90 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 6913 9093 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 6913 9093 - aus Steingut oder feinen Erden
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 6913 9093 90 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die Einreihung hängt entscheidend vom Material und von der Handarbeit ab. Porzellanfiguren, handgearbeitete Skulpturen oder solche aus gewöhnlichem Ton erhalten andere Zolltarifnummern. Nutzen Sie den interaktiven Einreihungsassistenten, um Ihre konkrete Ware korrekt zu klassifizieren.

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Keramik-Skulptur

Der HS-Code für Keramik-Skulptur lautet 6913.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6913.90.93. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6913.90.93.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6913.90.93.90.0.

Einreihung von Keramik-Skulptur nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Für Keramik-Skulpturen können Ausfuhrbeschränkungen nach der EU-Kulturgüterverordnung greifen. Bestimmte Skulpturen mit künstlerischem oder historischem Wert benötigen eine Ausfuhrgenehmigung.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Keramik-Skulptur

Alternative Einreihung

6913.90.10.90.0 6,0 %

Statuetten und andere keramische Ziergegenstände - andere - aus gewöhnlichem Ton - andere

Alternative Einreihung

6913.90.10.10.0 6,0 %

Statuetten und andere keramische Ziergegenstände - andere - aus gewöhnlichem Ton - handgearbeitet

Alternative Einreihung

6913.90.93.10.0 6,0 %

Statuetten und andere keramische Ziergegenstände - andere - andere - aus Steingut oder feinen Erden - handgearbeitet

Alternative Einreihung

6913.10.00.10.0 6,0 %

Statuetten und andere keramische Ziergegenstände - aus Porzellan - handgearbeitet

Alternative Einreihung

6913.10.00.90.0 6,0 %

Statuetten und andere keramische Ziergegenstände - aus Porzellan - andere

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Keramik-Skulptur (6913) ≠ Statuetten und andere keramische Ziergegenstände - andere - aus gewöhnlichem Ton - andere (6913)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Keramik-Skulptur bleibt die Zolltarifnummer 6913.90.93.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Keramik-Skulptur (6913) ≠ Statuetten und andere keramische Ziergegenstände - andere - aus gewöhnlichem Ton - handgearbeitet (6913)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Keramik-Skulptur bleibt die Zolltarifnummer 6913.90.93.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Keramik-Skulptur (6913) ≠ Statuetten und andere keramische Ziergegenstände - andere - andere - aus Steingut oder feinen Erden - handgearbeitet (6913)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Keramik-Skulptur bleibt die Zolltarifnummer 6913.90.93.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

In seltenen Fällen kommen auch Positionen außerhalb von Kapitel 69 in Betracht. Die Abgrenzung erfordert eine genaue Prüfung.

Alternative Einreihung

6913.90.10.90.0 6,0 %

Statuetten und andere keramische Ziergegenstände - andere - aus gewöhnlichem Ton - andere

Alternative Einreihung

6913.90.10.10.0 6,0 %

Statuetten und andere keramische Ziergegenstände - andere - aus gewöhnlichem Ton - handgearbeitet

Alternative Einreihung

6913.10.00.10.0 6,0 %

Statuetten und andere keramische Ziergegenstände - aus Porzellan - handgearbeitet

Alternative Einreihung

6913.10.00.90.0 6,0 %

Statuetten und andere keramische Ziergegenstände - aus Porzellan - andere

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Keramik-Skulptur ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Keramik-Skulptur (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE9514/12-16913.90.93.90.0
Keramische Statuette, sog. Deko-Buddha, aus Steingut, nicht handgearbeitet
DE12908/09-16913.90.93.90.0
Keramik-Figur mit Pilzhut, aus feinen Erden, nicht handgearbeitet
DE19954/10-16913.90.93.90.0
Deko Zwerge aus Keramik, aus feinen Erden, nicht handgearbeitet
DE15058/14-16913.90.93.90.0
Keramischer Zwerg, aus feinen Erden, nicht handgearbeitet
DE6193/14-16913.90.93.90.0
Mini Kuss Kugel (Skulptur), aus gewöhnlichem Ton, nicht handgearbeitet
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

6,0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China6,0 %

Drittlandszoll

USA6,0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien6,0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand6,0 %

Drittlandszoll

Besondere Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen

Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.

Einfuhrkontrolle - Abfällen

Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.

Zollrechner für Keramik-Skulpturen

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Keramik-Skulptur. Geben Sie den Warenwert und das Ursprungsland ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr in Drittländer

Besondere Ausfuhrmaßnahmen

Beschränkung bei der Ausfuhr

Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.

Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern

Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.

Ausfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen

Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.

Ausfuhrgenehmigung

Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.

Ausfuhrkontrolle – Abfällen

Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Keramik-Skulpturen

Welche Zolltarifnummer hat Keramik-Skulptur?

Die Zolltarifnummer für eine handelsübliche Keramik-Skulptur aus Steingut oder feinen Erden, die nicht handgearbeitet ist, lautet 6913.90.93.90.0. Für Skulpturen aus Porzellan oder gewöhnlichem Ton sowie für handgearbeitete Stücke gelten andere Unterpositionen der Position 6913.

Welchen HS-Code hat Keramik-Skulptur?

Der HS-Code (6-stellig) für Keramik-Skulpturen lautet 6913.90. Er umfasst keramische Ziergegenstände, die nicht aus Porzellan sind. Auf der Ebene des Harmonisieren Systems zählt die Position 6913 alle Statuetten und Ziergegenstände aus keramischem Material.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Keramik-Skulptur?

Der Drittlandszollsatz für Keramik-Skulpturen der Zolltarifnummer 6913.90.93.90.0 beträgt 6 %. Für Keramik-Skulpturen mit Ursprung in Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Großbritannien, Schweiz, Japan, Südkorea, Vietnam) gilt ein Zollsatz von 0 %.

Wie unterscheidet sich Keramik-Skulptur zolltechnisch?

Die zolltechnische Abgrenzung erfolgt nach Material und Handarbeit. Porzellanskulpturen fallen unter 6913.10, solche aus gewöhnlichem Ton (Terrakotta) unter 6913.90.10, und solche aus Steingut/feinen Erden unter 6913.90.93. Die Alternative für handgearbeitete Skulpturen ist innerhalb jeder Materialgruppe der Code mit Endung ...100. Zudem können bei künstlerischen Unikaten die Positionen 9703 oder 9705 in Betracht kommen.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Keramik-Skulptur verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen, Zollstrafen oder Verzögerungen bei der Abfertigung führen. Bei einer unrichtigen Einreihung drohen Säumniszuschläge und in schweren Fällen ein Bußgeldverfahren. Eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) schafft Rechtssicherheit.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Keramik-Skulptur?

Für Keramik-Skulpturen als solche gibt es keine spezifischen Einfuhrbeschränkungen. Allerdings unterliegen Einfuhren von Waren mit Bestandteilen aus Katzen- oder Hundefellen sowie von Abfällen besonderen Kontrollen. Für die Ausfuhr können Kulturgüterregelungen greifen, wenn die Skulptur künstlerischen oder historischen Wert besitzt.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Keramik-Skulptur?

Die 11-stellige Zolltarifnummer für Keramik-Skulpturen lautet 6913.90.93.90.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code, der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur, dem 10-stelligen TARIC-Code und der abschließenden 11. Stelle für die nationale Ebene zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Keramik-Skulptur?

Zolltarifnummern unterliegen jährlichen Änderungen durch die Aktualisierung der Kombinierten Nomenklatur (KN) und des TARIC. Die Position 6913 ist jedoch langjährig stabil. Dennoch sollten Sie vor jeder Einfuhr den aktuellen Stand im TARIC der EU-Kommission prüfen, da Unterpositionen oder Zollsätze angepasst werden können.

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