Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 7323.93.00.90.0 ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:
- AbschnittKap. 72 bis 83: Unedle Metalle und Waren darausXV
- KapitelWAREN AUS EISEN ODER STAHL73
- PositionHaushaltsartikel, Hauswirtschaftsartikel, und Teile davon, aus Eisen oder Stahl; Eisen- oder Stahlwolle; Schwämme, Putzlappen, Handschuhe und ähnliche Waren, zum Scheuern, Polieren oder dergleichen, aus Eisen oder Stahl7323
- Unterpositionandere732391
- Unterpositionaus nicht rostendem Stahl732393
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Cocktail-Shaker
Der HS-Code für Cocktail-Shaker lautet 7323.93 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 7323.93.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 7323.93.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 7323.93.00.90.0.
Einreihung von Cocktail-Shaker nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Cocktail-Shaker
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungCocktail-Shaker aus Glas (Glasware zur Verwendung bei Tisch oder Küche) | 7013.49.99.00.0 | 3,2 % |
| Alternative EinreihungCocktail-Shaker aus Kunststoff (Haushaltsartikel aus Kunststoffen) | 3924.10.00.90.0 | 3,2 % |
| Alternative EinreihungCocktailrührer/Stirrer aus Edelstahl | 8205.51.00.00.0 | 3,2 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Cocktail-Shaker (7323) ≠ Cocktail-Shaker aus Glas (Glasware zur Verwendung bei Tisch oder Küche) (7013) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Cocktail-Shaker bleibt die Zolltarifnummer 7323.93.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Cocktail-Shaker (7323) ≠ Cocktail-Shaker aus Kunststoff (Haushaltsartikel aus Kunststoffen) (3924) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Cocktail-Shaker bleibt die Zolltarifnummer 7323.93.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Cocktail-Shaker (7323) ≠ Cocktailrührer/Stirrer aus Edelstahl (8205) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Cocktail-Shaker bleibt die Zolltarifnummer 7323.93.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungCocktail-Shaker aus Glas (Glasware zur Verwendung bei Tisch oder Küche) | 7013.49.99.00.0 | 3,2 % |
| Alternative EinreihungCocktail-Shaker aus Kunststoff (Haushaltsartikel aus Kunststoffen) | 3924.10.00.90.0 | 3,2 % |
| Alternative EinreihungCocktailrührer/Stirrer aus Edelstahl | 8205.51.00.00.0 | 3,2 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Cocktail-Shaker (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI26543/21-1 | Cocktail-Shaker aus nicht rostendem Stahl, 750 ml | 7323.93.00.90.0 |
| DE22263/15-1 | Cocktail-Set mit Shaker aus Edelstahl | 7323.93.00.90.0 |
| DE22454/12-1 | Boston Shaker aus Edelstahl mit Mixglas | 7323.93.00.90.0 |
| DE3651/12-1 | Cocktail-Shaker aus Edelstahl 18/10, 0,6 l | 7323.93.00.90.0 |
| DEBTI50562/24-1 | Bar-Equipment-Set mit Shaker aus Edelstahl | 7323.93.00.90.0 |
| DEBTI10838/20-1 | Cocktailshaker-Set mit Glasbecher | 7013.49.99.00.0 |
| DE24600/14-1 | Shaker aus Glas | 7013.49.99.00.0 |
| DE4382/16-1 | Shaker aus Acryl-Kunststoff | 3924.10.00.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
3,2 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 3,2 % | Drittlandszoll |
| USA | 3,2 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 3,2 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 3,2 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
| Einfuhrkontrolle - Abfällen | Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern. |
Zollrechner für Cocktail-Shaker
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Cocktail-Shaker. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen ein.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
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