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IndustriechemieKapitel 35Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Keratin: 3504.00.90.90.0

Keratin wird unter der Zolltarifnummer 3504.00.90.90.0 als ‚anderer Eiweißstoff‘ eingereiht.

Keratin Produktbild

Keratin ist ein faseriges Strukturprotein aus Haaren, Federn oder Hörnern. Die Einreihung als Eiweißstoff in Position 3504 ist eindeutig, jedoch können Hydrolysegrad und Reinheit die genaue Unterposition beeinflussen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Keratin beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 3504.00.90.90.0 ist wie folgt in die Zolltarifhierarchie eingebettet:

  • Abschnitt: VI - Kap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
  • Kapitel: 35 - EIWEISSSTOFFE; MODIFIZIERTE STÄRKE; KLEBSTOFFE; ENZYME
  • Position: 3504 - Peptone und ihre Derivate; andere Eiweißstoffe und ihre Derivate, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Hautpulver, auch chromiert
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 3504 0090 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 3504 0090 90 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Keratin

Der HS-Code für Keratin lautet 3504.00 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3504.00.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3504.00.90.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3504.00.90.90.0.

Einreihung von Keratin nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Keratin

Alternative Einreihung

3504.00.90.10.0 3,4 %

Caseinproteinhydrolysat

Alternative Einreihung

3503.00.80.00.0 3,4 %

Gelatine und ihre Derivate; andere Leime tierischen Ursprungs

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Keratin (3504) ≠ Caseinproteinhydrolysat (3504)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Keratin bleibt die Zolltarifnummer 3504.00.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Keratin (3504) ≠ Gelatine und ihre Derivate; andere Leime tierischen Ursprungs (3503)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Keratin bleibt die Zolltarifnummer 3504.00.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Alternative Einreihung

3503.00.80.00.0 3,4 %

Gelatine und ihre Derivate; andere Leime tierischen Ursprungs

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Keratin ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Keratin (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEF/1147/09-13504.00.90.90.0
Collagen Peptide 3000 – Proteinhydrolysat aus Fischhaut – Peptone (Eiweißhydrolysat)
DE2497/10-13504.00.90.90.0
Collagen Peptide – Proteinhydrolysat – 'Peptone (Eiweißhydrolysat), andere'
DEBTI16048/24-13504.00.90.90.0
Kollagenhydrolysat aus Rinderhäuten – 'Peptone'
DEBTI53950/24-13504.00.90.90.0
Kollagenhydrolysat-Pulver – 'Peptone'
DE3163/14-13504.00.90.90.0
Whey Protein Hydrolysat – 'anderer Eiweißstoff'
DEBTI45811/22-13504.00.90.90.0
Whey Protein Hydrolysat – 'Anderer Eiweißstoff'
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhrzölle

Drittlandszollsatz

3.4

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China3,4 %

Drittlandszoll

USA3,4 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand3,4 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.

Veterinärkontrolle

Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten.

Zusatzzölle

Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.

Zollrechner für Keratin

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Keratin aus verschiedenen Ursprungsländern.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Keratin

Welche Zolltarifnummer hat Keratin?

Keratin wird unter der Zolltarifnummer 3504.00.90.90.0 eingereiht. Diese 11-stellige Nummer klassifiziert Keratin als ‚anderen Eiweißstoff‘ in der Position 3504 des Harmonisierten Systems. Die Einreihung gilt für Keratin in Pulverform sowie für Keratin-Hydrolysate, sofern sie nicht aus Casein gewonnen werden.

Welchen HS-Code hat Keratin?

Der HS-Code (6-stellig) für Keratin lautet 350400. Er umfasst Peptone, ihre Derivate sowie andere Eiweißstoffe und deren Derivate, die nicht anderweitig genannt sind. Keratin als faseriges Strukturprotein fällt in diese Position, da es ein Eiweißstoff ist, der nicht unter spezifischere Unterpositionen wie Casein oder Gelatine fällt.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Keratin?

Der Drittlandszollsatz für Keratin (TARIC-Code 3504009090) beträgt 3,4 %. Dieser Satz gilt für Einfuhren aus Ländern ohne Präferenzabkommen, wie China, USA oder Thailand. Bei Vorliegen eines Freihandelsabkommens kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden, beispielsweise bei Einfuhren aus der Schweiz oder Südkorea.

Wie unterscheidet sich Keratin zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Keratin erfolgt vor allem zu Caseinproteinhydrolysat (3504.00.90.10.0) und zu Gelatine (3503). Während Caseinproteinhydrolysat spezifisch für Milcheiweiß ist, stammt Keratin aus Federn, Haaren oder Hörnern. Eine Alternative zur Einreihung unter 3504.00.90.90.0 besteht nur, wenn das Produkt aus Casein gewonnen wird oder Gelatineeigenschaften aufweist.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Keratin verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern oder strafrechtlichen Konsequenzen führen. Zudem können Präferenzvorteile verloren gehen. Eine korrekte Einreihung ist daher essenziell für einen reibungslosen Import.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Keratin?

Ja, für Keratin tierischen Ursprungs ist eine Veterinärkontrolle (Code 410) erforderlich. Bei Bio-Keratin muss eine Kontrollbescheinigung gemäß der Bio-Kontrollverordnung (Code 750) vorgelegt werden. Zudem können Zusatzzölle (Code 695) anfallen, abhängig vom Ursprungsland. Diese Maßnahmen sind im TARIC hinterlegt.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Keratin?

Die vollständige Zolltarifnummer für Keratin ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 3504.00.90.90.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (350400), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (35040090) und dem 10-stelligen TARIC-Code (3504009090) sowie einer weiteren Untergliederung für die deutsche Zolltarifnummer.

Ändern sich Zolltarifnummern für Keratin?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen des Harmonisierten Systems oder der Kombinierten Nomenklatur ändern. Für Keratin ist die Position 3504 jedoch seit Jahren stabil. Dennoch sollten Importeure regelmäßig die aktuellen TARIC-Daten prüfen, da sich Unterpositionen oder Maßnahmen (z. B. Zusatzzölle) ändern können.

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