Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 0306.99.10.00.0 ist in der folgenden Hierarchie des Harmonisierte Systems (HS) und der Kombinierten Nomenklatur (KN) der EU verortet:
- AbschnittKap. 01 bis 05: Lebende Tiere und Waren tierischen UrsprungsI
- KapitelFISCHE UND KREBSTIERE, WEICHTIERE UND ANDERE WIRBELLOSE WASSERTIERE03
- PositionKrebstiere, auch ohne Panzer, lebend, frisch, gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; Krebstiere, auch ohne Panzer, geräuchert, auch vor oder während des Räucherns gegart; Krebstiere in ihrem Panzer, in Wasser oder Dampf gekocht, auch gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; Mehl, Pulver und Pellets von Krebstieren, genießbar0306
- Unterpositionandere030691
- Unterpositionandere, einschließlich Mehl, Pulver und Pellets von Krebstieren, genießbar030699
- ZolltarifnummerSüßwasserkrebse
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Getrockneter Flusskrebs
Der HS-Code für Getrockneter Flusskrebs lautet 0306.99 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 0306.99.10. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 0306.99.10.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 0306.99.10.00.0.
Einreihung von Getrockneter Flusskrebs nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von getrocknetem Flusskrebs in die Zolltarifnummer 0306.99.10.00.0 folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Getrockneter Flusskrebs
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungandere Krebstiere, zubereitet oder haltbar gemacht - Auffangposition | 1605.40.00.70.9 | 7,5 % |
| Alternative EinreihungSüßwasserkrebse, gefroren | 0306.19.10.00.0 | 7,5 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Getrockneter Flusskrebs (0306) ≠ andere Krebstiere, zubereitet oder haltbar gemacht - Auffangposition (1605) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Getrockneter Flusskrebs bleibt die Zolltarifnummer 0306.99.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Getrockneter Flusskrebs (0306) ≠ Süßwasserkrebse, gefroren (0306) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Getrockneter Flusskrebs bleibt die Zolltarifnummer 0306.99.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine abweichende Einreihung in andere Kapitel kommt insbesondere in folgenden Fällen in Betracht:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungandere Krebstiere, zubereitet oder haltbar gemacht - Auffangposition | 1605.40.00.70.9 | 7,5 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Getrockneter Flusskrebs (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE670/16-1 | gefriergetrocknete Garnelen (Penaeidae), gekocht und tiefgefroren, dann getrocknet – eingereiht in 1605.29.00.96.0 (zubereitete Krebstiere) | 0306.99.10.00.0 |
| DE15859/14-1 | ganze, gekochte, gefrorene Süßwasserkrebse Procambarus clarkii – eingereiht in 0306.19.10.00.0 (Süßwasserkrebse, gefroren) | 0306.99.10.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
7,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 7,5 % | Drittlandszoll |
| USA | 7,5 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 7,5 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Drittlandszoll |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 2,6 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 7,5 % | Drittlandszoll |
Maßnahmen bei der Einfuhr
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Veterinärkontrolle | Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten. |
Einfuhrkosten berechnen
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Ausfuhr
Maßnahmen bei der Ausfuhr
Weitere Produkte aus Lebensmittel & Getränke
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