Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Cider ist in folgende Hierarchie eingebettet:
- AbschnittKap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete TabakersatzstoffeIV
- KapitelGETRÄNKE, ALKOHOLHALTIGE FLÜSSIGKEITEN UND ESSIG22
- PositionAndere gegorene Getränke (z.B. Apfelwein, Birnenwein und Met)2206
- Kombinierte Nomenklaturandere22060031
- Kombinierte Nomenklaturschäumend22060031
- ZolltarifnummerApfelwein und Birnenwein
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Cider
Der HS-Code für Cider lautet 2206.00 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2206.00.31. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2206.00.31.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2206.00.31.00.0.
Einreihung von Cider nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Cider
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungCider, nicht schäumend, in Behältnissen mit 2 l oder weniger, Apfelwein | 2206.00.51.00.0 | 19,2 % |
| Alternative EinreihungCider, nicht schäumend, in Behältnissen mit mehr als 2 l, Apfelwein | 2206.00.81.00.0 | 19,2 % |
| Alternative EinreihungSchäumend, andere (andere gegorene Getränke als Apfelwein/Birnenwein) | 2206.00.39.00.0 | 19,2 % |
| Alternative EinreihungTresterwein | 2206.00.10.00.0 | 19,2 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Cider (2206) ≠ Cider, nicht schäumend, in Behältnissen mit 2 l oder weniger, Apfelwein (2206) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Cider bleibt die Zolltarifnummer 2206.00.31.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Cider (2206) ≠ Cider, nicht schäumend, in Behältnissen mit mehr als 2 l, Apfelwein (2206) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Cider bleibt die Zolltarifnummer 2206.00.31.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Cider (2206) ≠ Schäumend, andere (andere gegorene Getränke als Apfelwein/Birnenwein) (2206) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Cider bleibt die Zolltarifnummer 2206.00.31.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Cider (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEB/1179/04-1 | Premium Cider, 6% vol, schäumend, Apfelwein | 2206.00.31.00.0 |
| DEB/348/06-1 | Light Premium Cider, 3% vol, schäumend, Apfelwein | 2206.00.31.00.0 |
| DE11690/10-1 | Cider 5,5% vol, schäumend, Apfelwein | 2206.00.31.00.0 |
| DEB/3207/07-1 | Aromatisierter Cider, schäumend, Apfelwein | 2206.00.31.00.0 |
| DE21611/09-1 | Apfelweinhaltiges Getränk, schäumend, Apfelwein | 2206.00.31.00.0 |
| DE8725/09-1 | Apfelweinhaltiges Getränk, schäumend, Apfelwein | 2206.00.31.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
19,2 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 19,2 % | Drittlandszoll |
| USA | 19,2 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 19,2 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Drittlandszoll |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 13,4 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 19,2 % | Drittlandszoll |
Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
Zollrechner
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Ausfuhr
Besondere Maßnahmen bei der Ausfuhr
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