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Lebensmittel & GetränkeKapitel 17Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Weißzucker: 1701.99.10.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Weißzucker (1701.99.10.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Weißzucker unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Weißzucker Produktbild

Für Weißzucker sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt die wahrscheinliche Zolltarifnummer, wichtige Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Weißzucker beschreiben: Form (Kristall, Puder, Würfel), Reinheit, Zusätze, Verwendung (Haushalt, Industrie)

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die hierarchische Gliederung im Zolltarif führt von der übergeordneten Warenklasse zur spezifischen Zolltarifnummer für Weißzucker.

  • Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
  • Kapitel: 17 - ZUCKER UND ZUCKERWAREN
  • Position: 1701 - Rohr- und Rübenzucker und chemisch reine Saccharose, fest
  • Unterposition: 1701 91 - andere
  • Unterposition: 1701 99 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 1701 9910 00 0 - Weißzucker

Hinweis zur Einreihung

Die Einreihung hängt von Material, Verarbeitung, Funktion und konkreter Beschaffenheit ab. Bei abweichenden Warenmerkmalen sollte die Zolltarifnummer im Klassifizierungstool anhand der Produktdaten geprüft werden.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Weißzucker

Der HS-Code für Weißzucker lautet 1701.99 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1701.99.10. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1701.99.10.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1701.99.10.00.0.

Einreihung von Weißzucker nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung in die Unterposition 1701.99.10 – Weißzucker – folgt den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems (AV).

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Weißzucker

Alternative Einreihung

1701.99.90.00.0 41,9 %

Anderer Zucker (Puderzucker mit Trennmittel, etc.)

Alternative Einreihung

1701.12.10.00.0 41,9 %

Rübenzucker, roh, zur Raffination bestimmt

Alternative Einreihung

1701.14.10.00.0 41,9 %

Rohrzucker, roh, zur Raffination bestimmt

Alternative Einreihung

2940.00.00.02.0 41,9 %

Chemisch reine D-Xylose

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Weißzucker (1701) ≠ Anderer Zucker (Puderzucker mit Trennmittel, etc.) (1701)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Weißzucker bleibt die Zolltarifnummer 1701.99.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Weißzucker (1701) ≠ Rübenzucker, roh, zur Raffination bestimmt (1701)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Weißzucker bleibt die Zolltarifnummer 1701.99.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Weißzucker (1701) ≠ Rohrzucker, roh, zur Raffination bestimmt (1701)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Weißzucker bleibt die Zolltarifnummer 1701.99.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Alternative Einreihung

1701.99.90.00.0 41,9 %

Anderer Zucker (Puderzucker mit Trennmittel, etc.)

Alternative Einreihung

1701.12.10.00.0 41,9 %

Rübenzucker, roh, zur Raffination bestimmt

Alternative Einreihung

1701.14.10.00.0 41,9 %

Rohrzucker, roh, zur Raffination bestimmt

Alternative Einreihung

2940.00.00.02.0 41,9 %

Chemisch reine D-Xylose

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Weißzucker ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Weißzucker (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE5782/17-11701.99.10.00.0
Weißzucker (Saccharose ohne Zusatz von Aroma-, Farb- oder anderen Stoffen), in Zuckertütchen
DEK/994/08-11701.99.10.00.0
Weißzucker; Würfelzucker (gepresste Weißzuckerkristalle)
DEK/607/06-11701.99.10.00.0
Chemisch reine Saccharose; Weißzucker (reine Saccharose)
DEK/995/08-11701.99.10.00.0
Weißzucker; Puderzucker (weißer pulverförmiger Zucker)
DEBTI48391/23-11701.99.10.00.0
Rohrzucker, Polarisation 99,5° oder mehr, als Weißzucker eingereiht
DEK/998/08-11701.99.10.00.0
Weißer Kandiszucker
DEBTI3259/23-11701.99.10.00.0
Rohrzucker, hellbraune Kristalle, Polarisation 99,5°Z oder mehr
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Drittlandszollsatz

Drittlandszollsatz

41,9 %

Einfuhrumsatzsteuer

7 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China41,9 %

Drittlandszoll

USA41,9 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz41,9 %

EFTA Freihandel

Türkei41,9 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien41,9 %

Drittlandszoll

Vietnam41,9 %

EVFTA

Thailand41,9 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.

Zusatzzölle

Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.

Nichtpräferentielles Zollkontingent

Eine bestimmte Menge dieser Ware kann zu einem reduzierten Zollsatz eingeführt werden (unabhängig vom Herkunftsland).

Besondere Maßeinheit Einfuhr

Bei der Einfuhr muss zusätzlich zum Gewicht eine spezifische Einheit (z. B. Quadratmeter, Stück) in der Anmeldung angegeben werden.

Präferenzzollkontingent

Aufgrund eines Handelsabkommens kann eine begrenzte Menge dieser Ware zollvergünstigt aus dem Partnerland importiert werden.

Zollrechner für Weißzucker

Importieren Sie Weißzucker? Berechnen Sie schnell Ihre Einfuhrabgaben – Zoll und Einfuhrumsatzsteuer – für die Zolltarifnummer 1701.99.10.00.0.

Zolldaten werden geladen…

Export

Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Weißzucker

Welche Zolltarifnummer hat Weißzucker?

Weißzucker wird unter der Zolltarifnummer 1701.99.10.00.0 eingereiht. Diese Position erfasst raffinierten Rohr- oder Rübenzucker sowie chemisch reine Saccharose in fester Form mit einem Polarisationsgrad von mindestens 99,5 °, ohne Zusätze von Aroma- oder Farbstoffen. Die Einreihung gilt auch für verarbeitete Formen wie Kristallzucker, Würfelzucker, Kandis und Puderzucker ohne Trennmittel.

Welchen HS-Code hat Weißzucker?

Der sechsstellige HS-Code für Weißzucker lautet 1701.99. Er ist dem Kapitel 17 (Zucker und Zuckerwaren) des Harmonisierten Systems zugeordnet. Die Position 1701 umfasst ferner Rohr- und Rübenzucker sowie chemisch reine Saccharose in festem Zustand. Die weiteren Unterstellungen auf KN- und TARIC-Ebene führen zur vollständigen 11-stelligen Zolltarifnummer 1701.99.10.00.0.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Weißzucker?

Der Drittlandszollsatz für Weißzucker beträgt 41,9 %. Hinzu kommt ein ermäßigter Einfuhrumsatzsteuersatz von 7 % für Lebensmittel. Bei zollpräferenzieller Behandlung durch ein Freihandelsabkommen (z. B. EU-Japan EPA oder EU-KR Freihandel) kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden. Zudem bestehen verschiedene Einfuhrkontrollen, insbesondere für Bio-Erzeugnisse.

Wie unterscheidet sich Weißzucker zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Weißzucker und Alternative erfolgt primär über den Polarisationsgrad und das Vorhandensein von Zusätzen. Rohzucker mit einem Polarisationsgrad unter 99,5 ° fällt in die Unterpositionen für Rohrzucker (1701.12, 1701.14). Puderzucker mit Trennmittel-Zusatz wird als anderer Zucker unter 1701.99.90 eingereiht. Andere Zuckerarten wie Glucose, Fructose oder Lactose fallen unter die Position 1702.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Weißzucker verwende?

Die Angabe einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer führen. Es drohen Säumniszuschläge, Verzugszinsen und im schlimmsten Fall ein Bußgeldverfahren wegen Steuerhinterziehung. Zudem kann eine unrichtige Einreihung die Abfertigung verzögern und zu zusätzlichen Prüfungen durch den Zoll führen. Bei Zweifeln ist daher eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) zu empfehlen.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Weißzucker?

Ja, für die Einfuhr von Weißzucker aus Drittländern bestehen besondere Maßnahmen. Dazu gehören eine Einfuhrkontrolle für ökologische/biologische Erzeugnisse (Code 750) sowie die Möglichkeit von Zusatzzöllen (Code 695). Ferner sind nichtpräferenzielle Zollkontingente und präferenzielle Zollkontingente (Code 122 und 143) möglich. Zudem ist eine besondere Maßeinheit bei der Einfuhr anzugeben.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Weißzucker?

Die Zolltarifnummer für Weißzucker ist eine 11-stellige Zolltarifnummer. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (1701.99), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (1701.99.10), dem 10-stelligen TARIC-Code (1701.99.10.00) und der abschließenden nationalen Zolltarifnummer (1701.99.10.00.0) zusammen. Die Einreihung ist verbindlich und wird durch zahlreiche vZTA-Entscheidungen bestätigt.

Ändern sich Zolltarifnummern für Weißzucker?

Zolltarifnummern können sich mit jeder Änderung des Harmonisierten Systems, der Kombinierten Nomenklatur oder des TARIC ändern. In der Regel sind Änderungen jährlich zum 1. Januar zu erwarten. Für Weißzucker ist die Einreihung unter 1701.99.10.00.0 jedoch seit Jahren stabil. Dennoch sollten Importeure die Aktualität der Zolltarifnummer regelmäßig prüfen, insbesondere bei Gesetzesänderungen.

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