Hierarchie der Zolltarifnummer
Die hierarchische Einordnung im Zolltarif zeigt den Weg von der übergeordneten Warengruppe bis zur spezifischen Zolltarifnummer.
- Abschnitt: II - Kap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen Ursprungs
- Kapitel: 11 - MÜLLEREIERZEUGNISSE; MALZ; STÄRKE; INULIN; KLEBER VON WEIZEN
- Position: 1106 - Mehl und Grieß von trockenen Hülsenfrüchten der Position||0713, von Sagomark und von Wurzeln oder Knollen der Position||0714; Mehl, Grieß und Pulver von Erzeugnissen des Kapitels 8
- Unterposition: 1106 30 - Mehl, Grieß und Pulver von Erzeugnissen des Kapitels 8
Zolltarifnummer: 1106 3010 00 0 - von Bananen
Hinweis zur Einreihung
Die Angabe einer unzutreffenden Zolltarifnummer kann zu fehlerhaften Abgabenberechnungen, Betriebsprüfungen oder Strafen führen. Nutzen Sie zur Absicherung unserensicheren Einreihungsservice.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kochbananenmehl
Der HS-Code für Kochbananenmehl lautet 1106.30 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1106.30.10. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1106.30.10.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1106.30.10.00.0.
Einreihung von Kochbananenmehl nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Für Kochbananenmehl der Position 1106 gelten die Allgemeinen Vorschriften (AV) für das Harmonisierte System. Maßgeblich ist AV 1 (Wortlaut der Positionen), AV 3 b) (Warengemische) sowie die Anmerkungen zu Kapitel 11, wonach der Begriff „Mehl“ einen Siebdurchgang von mindestens 95 Gewichtshundertteilen durch ein Gewebe mit einer Maschenweite von 2 mm voraussetzt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kochbananenmehl
Alternative Einreihung
Mehlbananen, getrocknet (Kapitel 8, ungemahlen)
Alternative Einreihung
Mehl, Grieß und Pulver von Erzeugnissen des Kapitels 8 - andere - andere
Alternative Einreihung
Mehl von anderem Getreide
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Kochbananenmehl (1106) ≠ Mehlbananen, getrocknet (Kapitel 8, ungemahlen) (0803)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kochbananenmehl bleibt die Zolltarifnummer 1106.30.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Kochbananenmehl (1106) ≠ Mehl, Grieß und Pulver von Erzeugnissen des Kapitels 8 - andere - andere (1106)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kochbananenmehl bleibt die Zolltarifnummer 1106.30.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Kochbananenmehl (1106) ≠ Mehl von anderem Getreide (1102)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kochbananenmehl bleibt die Zolltarifnummer 1106.30.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Darüber hinaus sind folgende Codes aus anderen Kapiteln abzugrenzen:
Alternative Einreihung
Mehlbananen, getrocknet (Kapitel 8, ungemahlen)
Alternative Einreihung
Mehl, Grieß und Pulver von Erzeugnissen des Kapitels 8 - andere - andere
Alternative Einreihung
Mehl von anderem Getreide
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Kochbananenmehl ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Kochbananenmehl (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
10,9 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Drittlandszoll
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.
Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.
Aufgrund eines Handelsabkommens kann eine begrenzte Menge dieser Ware zollvergünstigt aus dem Partnerland importiert werden.
Zollrechner für Kochbananenmehl
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Kochbananenmehl aus Drittländern in die EU. Grundlage sind der Drittlandszollsatz von 10,9 % und die Einfuhrumsatzsteuer von ermäßigten 7 %.
Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrmaßnahmen
Weitere Produkte aus Lebensmittel & Getränke
Diese verwandten Produkte können bei der Einreihung von Kochbananenmehl als Vergleich dienen.
Geröstete Kaffeebohne
0901.21.00.00.0 · 7,5 %
Chili-Sauce
2103.90.90.89.0 · nicht ermittelt
Eistee
2202.10.00.00.0 · 9.6 %
Mononatriumglutamat
2922.42.00.20.0 · 6,5 %
Lebensmittelfarbe
3212.90.00.00.0 · 6.5 %
Gewürzpulver
0910.91.90.00.0 · 12,5 %
Curry-Blatt
1211.90.86.10.0 · nicht ermittelt
Bbq-Sauce
2103.20.00.00.0 · 10,2 %
Proteinriegel
1806.31.00.00.0 · 8,3 %
