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Lebensmittel & GetränkeKapitel 11Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Kochbananenmehl: 1106.30.10.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Kochbananenmehl (1106.30.10.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Kochbananenmehl unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Kochbananenmehl Produktbild

Kochbananenmehl wird durch Trocknen und Vermahlen von Kochbananen (Musa paradisiaca) gewonnen. Für die zolltarifliche Einreihung sind der Mahlgrad (Siebdurchgang >95 GHT bei 2 mm Maschenweite) und die botanische Herkunft entscheidend. Eine fehlerhafte Einreihung kann zu Nachzahlungen oder Verzögerungen führen. Wir zeigen IhnenAlle Möglichkeiten im Überblick →

Kochbananenmehl beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die hierarchische Einordnung im Zolltarif zeigt den Weg von der übergeordneten Warengruppe bis zur spezifischen Zolltarifnummer.

  • Abschnitt: II - Kap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen Ursprungs
  • Kapitel: 11 - MÜLLEREIERZEUGNISSE; MALZ; STÄRKE; INULIN; KLEBER VON WEIZEN
  • Position: 1106 - Mehl und Grieß von trockenen Hülsenfrüchten der Position||0713, von Sagomark und von Wurzeln oder Knollen der Position||0714; Mehl, Grieß und Pulver von Erzeugnissen des Kapitels 8
  • Unterposition: 1106 30 - Mehl, Grieß und Pulver von Erzeugnissen des Kapitels 8
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 1106 3010 00 0 - von Bananen

Hinweis zur Einreihung

Die Angabe einer unzutreffenden Zolltarifnummer kann zu fehlerhaften Abgabenberechnungen, Betriebsprüfungen oder Strafen führen. Nutzen Sie zur Absicherung unserensicheren Einreihungsservice.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kochbananenmehl

Der HS-Code für Kochbananenmehl lautet 1106.30 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1106.30.10. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1106.30.10.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1106.30.10.00.0.

Einreihung von Kochbananenmehl nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Für Kochbananenmehl der Position 1106 gelten die Allgemeinen Vorschriften (AV) für das Harmonisierte System. Maßgeblich ist AV 1 (Wortlaut der Positionen), AV 3 b) (Warengemische) sowie die Anmerkungen zu Kapitel 11, wonach der Begriff „Mehl“ einen Siebdurchgang von mindestens 95 Gewichtshundertteilen durch ein Gewebe mit einer Maschenweite von 2 mm voraussetzt.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kochbananenmehl

Alternative Einreihung

0803.10.90.00.0 10,9 %

Mehlbananen, getrocknet (Kapitel 8, ungemahlen)

Alternative Einreihung

1106.30.90.08.0 10,9 %

Mehl, Grieß und Pulver von Erzeugnissen des Kapitels 8 - andere - andere

Alternative Einreihung

1102.90.90.00.0 10,9 %

Mehl von anderem Getreide

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Kochbananenmehl (1106) ≠ Mehlbananen, getrocknet (Kapitel 8, ungemahlen) (0803)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kochbananenmehl bleibt die Zolltarifnummer 1106.30.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Kochbananenmehl (1106) ≠ Mehl, Grieß und Pulver von Erzeugnissen des Kapitels 8 - andere - andere (1106)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kochbananenmehl bleibt die Zolltarifnummer 1106.30.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Kochbananenmehl (1106) ≠ Mehl von anderem Getreide (1102)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kochbananenmehl bleibt die Zolltarifnummer 1106.30.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Darüber hinaus sind folgende Codes aus anderen Kapiteln abzugrenzen:

Alternative Einreihung

0803.10.90.00.0 10,9 %

Mehlbananen, getrocknet (Kapitel 8, ungemahlen)

Alternative Einreihung

1106.30.90.08.0 10,9 %

Mehl, Grieß und Pulver von Erzeugnissen des Kapitels 8 - andere - andere

Alternative Einreihung

1102.90.90.00.0 10,9 %

Mehl von anderem Getreide

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Kochbananenmehl ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Kochbananenmehl (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE6460/11-11106.30.10.00.0
Kochbananenpulver/Kochbananenmehl, hergestellt durch Trocknen und Vermahlen von Kochbananen
DE2206/17-11106.30.10.00.0
Bananenmehl aus geschälten, grünen Cavendish Bananen
DEBTI10931/20-11106.30.10.00.0
Bananenmehl aus geschälten, grünen Cavendish-Bananen
DEBTI36782/23-11106.30.10.00.0
Bananenmehl aus geschälten, grünen Cavendish-Bananen
DEB/274/06-11106.30.10.00.0
Bananenpulver, gefriergetrocknet
DE9476/13-11106.30.10.00.0
Bananenpulver, gefriergetrocknet
DEBTI13750/19-11106.30.10.00.0
Bananenpulver, gefriergetrocknet
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

10,9 %

Einfuhrumsatzsteuer

7 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China10,9 %

Drittlandszoll

USA10,9 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz10,9 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Drittlandszoll

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien7,4 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand10,9 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.

Zusatzzölle

Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.

Präferenzzollkontingent

Aufgrund eines Handelsabkommens kann eine begrenzte Menge dieser Ware zollvergünstigt aus dem Partnerland importiert werden.

Zollrechner für Kochbananenmehl

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Kochbananenmehl aus Drittländern in die EU. Grundlage sind der Drittlandszollsatz von 10,9 % und die Einfuhrumsatzsteuer von ermäßigten 7 %.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Kochbananenmehle

Welche Zolltarifnummer hat Kochbananenmehl?

Die zutreffende Zolltarifnummer für Kochbananenmehl lautet 1106.30.10.00.0. Diese 11-stellige Nummer ist für die Zollanmeldung in Deutschland verbindlich. Sie umfasst Mehle, Grieß und Pulver von Bananen (Kochbananen) als Erzeugnisse des Kapitels 8.

Welchen HS-Code hat Kochbananenmehl?

Der HS-Code (6-stellige internationale Warennummer) für Kochbananenmehl ist 110630. Er steht für Mehl, Grieß und Pulver von Erzeugnissen des Kapitels 8. Die ersten 4 Ziffern (1106) definieren die Position, die 5. und 6. Stelle (30) die Unterposition.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Kochbananenmehl?

Der Drittlandszollsatz für Kochbananenmehl beträgt 10,9 %. Hinzu kommt die ermäßigte Einfuhrumsatzsteuer von 7 %. Aus vielen Ländern kann der Zollsatz durch Präferenzabkommen auf 0 % reduziert werden, z. B. aus der Türkei, Japan, Südkorea, Vietnam oder Großbritannien.

Wie unterscheidet sich Kochbananenmehl zolltechnisch?

Die Abgrenzung erfolgt maßgeblich zum Code 0803.10.90.00.0 für getrocknete Kochbananen. Sobald die Früchte vermahlen werden und die Mehldefinition des Kapitels 11 erfüllen, liegt ein Mehl vor. Als Alternative ist der Code 1106.30.90.80.0 für andere Fruchtmehle zu prüfen, der jedoch nicht für Bananenmehl gilt.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Kochbananenmehl verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu einer fehlerhaften Berechnung von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer führen. Im schlimmsten Fall drohen Nachzahlungen, Verzugszinsen und Betriebsprüfungen durch den Zoll. Zudem können Lieferungen verzögert oder zurückgewiesen werden.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Kochbananenmehl?

Ja, für Kochbananenmehl gelten besondere Maßnahmen: Die Einfuhrkontrolle für ökologische/biologische Erzeugnisse (Code 750) erfordert eine gültige Bio-Kontrollbescheinigung. Zudem können Zusatzzölle (Code 695) erhoben werden. Aus bestimmten Ländern sind Präferenzzollkontingente (Code 143) möglich.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Kochbananenmehl?

Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer für Kochbananenmehl lautet 1106.30.10.00.0. Sie gliedert sich in den 6-stelligen HS-Code 110630, den 8-stelligen KN-Code 11063010 und den 10-stelligen TARIC-Code 1106301000. Die 11. Stelle ist eine nationale Untergliederung.

Ändern sich Zolltarifnummern für Kochbananenmehl?

Die Zolltarifnummer 1106.30.10.00.0 für Kochbananenmehl ist seit Jahren stabil. Grundlegende Änderungen des HS-Codes erfolgen im Rhythmus von etwa 5 Jahren. Die nationale 11. Stelle kann sich bei Änderungen des TARIC ändern. Aktuelle Änderungen werden im elektronischen Zolltarif (EZT) bekannt gegeben.

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