Hierarchie der Zolltarifnummer
Die hierarchische Einordnung im Zolltarif zeigt den Weg von der übergeordneten Warengruppe bis zur spezifischen Zolltarifnummer.
- AbschnittKap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen UrsprungsII
- KapitelMÜLLEREIERZEUGNISSE; MALZ; STÄRKE; INULIN; KLEBER VON WEIZEN11
- PositionMehl und Grieß von trockenen Hülsenfrüchten der Position 0713, von Sagomark und von Wurzeln oder Knollen der Position 0714; Mehl, Grieß und Pulver von Erzeugnissen des Kapitels 81106
- UnterpositionMehl, Grieß und Pulver von Erzeugnissen des Kapitels 8110630
- Zolltarifnummervon Bananen
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kochbananenmehl
Der HS-Code für Kochbananenmehl lautet 1106.30 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1106.30.10. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1106.30.10.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1106.30.10.00.0.
Einreihung von Kochbananenmehl nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Für Kochbananenmehl der Position 1106 gelten die Allgemeinen Vorschriften (AV) für das Harmonisierte System. Maßgeblich ist AV 1 (Wortlaut der Positionen), AV 3 b) (Warengemische) sowie die Anmerkungen zu Kapitel 11, wonach der Begriff „Mehl“ einen Siebdurchgang von mindestens 95 Gewichtshundertteilen durch ein Gewebe mit einer Maschenweite von 2 mm voraussetzt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kochbananenmehl
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungMehlbananen, getrocknet (Kapitel 8, ungemahlen) | 0803.10.90.00.0 | 10,9 % |
| Alternative EinreihungMehl, Grieß und Pulver von Erzeugnissen des Kapitels 8 - andere - andere | 1106.30.90.08.0 | 10,9 % |
| Alternative EinreihungMehl von anderem Getreide | 1102.90.90.00.0 | 10,9 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Kochbananenmehl (1106) ≠ Mehlbananen, getrocknet (Kapitel 8, ungemahlen) (0803) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kochbananenmehl bleibt die Zolltarifnummer 1106.30.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Kochbananenmehl (1106) ≠ Mehl, Grieß und Pulver von Erzeugnissen des Kapitels 8 - andere - andere (1106) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kochbananenmehl bleibt die Zolltarifnummer 1106.30.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Kochbananenmehl (1106) ≠ Mehl von anderem Getreide (1102) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kochbananenmehl bleibt die Zolltarifnummer 1106.30.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Darüber hinaus sind folgende Codes aus anderen Kapiteln abzugrenzen:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungMehlbananen, getrocknet (Kapitel 8, ungemahlen) | 0803.10.90.00.0 | 10,9 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Kochbananenmehl (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE6460/11-1 | Kochbananenpulver/Kochbananenmehl, hergestellt durch Trocknen und Vermahlen von Kochbananen | 1106.30.10.00.0 |
| DE2206/17-1 | Bananenmehl aus geschälten, grünen Cavendish Bananen | 1106.30.10.00.0 |
| DEBTI10931/20-1 | Bananenmehl aus geschälten, grünen Cavendish-Bananen | 1106.30.10.00.0 |
| DEBTI36782/23-1 | Bananenmehl aus geschälten, grünen Cavendish-Bananen | 1106.30.10.00.0 |
| DEB/274/06-1 | Bananenpulver, gefriergetrocknet | 1106.30.10.00.0 |
| DE9476/13-1 | Bananenpulver, gefriergetrocknet | 1106.30.10.00.0 |
| DEBTI13750/19-1 | Bananenpulver, gefriergetrocknet | 1106.30.10.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
10,9 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 10,9 % | Drittlandszoll |
| USA | 10,9 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 10,9 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Drittlandszoll |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 7,4 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 10,9 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
| Präferenzzollkontingent | Aufgrund eines Handelsabkommens kann eine begrenzte Menge dieser Ware zollvergünstigt aus dem Partnerland importiert werden. |
Zollrechner für Kochbananenmehl
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Kochbananenmehl aus Drittländern in die EU. Grundlage sind der Drittlandszollsatz von 10,9 % und die Einfuhrumsatzsteuer von ermäßigten 7 %.
Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrmaßnahmen
Weitere Produkte aus Lebensmittel & Getränke
Diese verwandten Produkte können bei der Einreihung von Kochbananenmehl als Vergleich dienen.