Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 0901.21.00.00.0 ist im Zolltarif wie folgt hierarchisch eingeordnet:
- Abschnitt: II - Kap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen Ursprungs
- Kapitel: 09 - KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE
- Position: 0901 - Kaffee, auch geröstet oder entkoffeiniert; Kaffeeschalen und Kaffeehäutchen; Kaffeemittel mit beliebigem Kaffeegehalt
- Unterposition: 0901 21 - Kaffee, geröstet
Zolltarifnummer: 0901 2100 00 0 - nicht entkoffeiniert
Hinweis zur Einreihung
Die falsche Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen oder Strafen führen. Nutzen Sie unseren Klassifizierer für eine sichere Einreihung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Geröstete Kaffeebohne
Der HS-Code für Geröstete Kaffeebohne lautet 0901.21 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 0901.21.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 0901.21.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 0901.21.00.00.0.
Einreihung von Geröstete Kaffeebohne nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung erfolgt nach AV 1 (Wortlaut der Positionen) und AV 6 (Unterpositionen). Geröstete Kaffeebohnen sind in Position 0901 genannt, Unterposition 0901.21 erfasst nicht entkoffeinierten Röstkaffee.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Geröstete Kaffeebohne
Alternative Einreihung
Kaffee, geröstet – entkoffeiniert
Alternative Einreihung
Kaffee, nicht geröstet – nicht entkoffeiniert
Alternative Einreihung
Extrakte, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee (löslicher Kaffee)
Alternative Einreihung
Andere – Kaffeemittel mit Kaffeegehalt
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Geröstete Kaffeebohne (0901) ≠ Kaffee, geröstet – entkoffeiniert (0901)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Geröstete Kaffeebohne bleibt die Zolltarifnummer 0901.21.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Geröstete Kaffeebohne (0901) ≠ Kaffee, nicht geröstet – nicht entkoffeiniert (0901)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Geröstete Kaffeebohne bleibt die Zolltarifnummer 0901.21.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Geröstete Kaffeebohne (0901) ≠ Extrakte, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee (löslicher Kaffee) (2101)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Geröstete Kaffeebohne bleibt die Zolltarifnummer 0901.21.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung in ein anderes Kapitel kommt in Betracht, wenn die Ware nicht als ganze geröstete Bohne vorliegt:
Alternative Einreihung
Kaffee, geröstet – entkoffeiniert
Alternative Einreihung
Kaffee, nicht geröstet – nicht entkoffeiniert
Alternative Einreihung
Extrakte, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee (löslicher Kaffee)
Alternative Einreihung
Andere – Kaffeemittel mit Kaffeegehalt
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Geröstete Kaffeebohne ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Geröstete Kaffeebohne (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
7,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Drittlandszoll
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.
Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten.
Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.
Zollrechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Geröstete Kaffeebohne mit unserem Zollrechner.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
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