Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 0901.21.00.00.0 ist im Zolltarif wie folgt hierarchisch eingeordnet:
- AbschnittKap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen UrsprungsII
- KapitelKAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE09
- PositionKaffee, auch geröstet oder entkoffeiniert; Kaffeeschalen und Kaffeehäutchen; Kaffeemittel mit beliebigem Kaffeegehalt0901
- UnterpositionKaffee, geröstet090121
- Zolltarifnummernicht entkoffeiniert
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Geröstete Kaffeebohne
Der HS-Code für Geröstete Kaffeebohne lautet 0901.21 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 0901.21.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 0901.21.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 0901.21.00.00.0.
Einreihung von Geröstete Kaffeebohne nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung erfolgt nach AV 1 (Wortlaut der Positionen) und AV 6 (Unterpositionen). Geröstete Kaffeebohnen sind in Position 0901 genannt, Unterposition 0901.21 erfasst nicht entkoffeinierten Röstkaffee.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Geröstete Kaffeebohne
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungKaffee, geröstet – entkoffeiniert | 0901.22.00.00.0 | 7,5 % |
| Alternative EinreihungKaffee, nicht geröstet – nicht entkoffeiniert | 0901.11.00.00.0 | 7,5 % |
| Alternative EinreihungExtrakte, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee (löslicher Kaffee) | 2101.11.00.00.0 | 7,5 % |
| Alternative EinreihungAndere – Kaffeemittel mit Kaffeegehalt | 0901.90.00.00.0 | 7,5 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Geröstete Kaffeebohne (0901) ≠ Kaffee, geröstet – entkoffeiniert (0901) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Geröstete Kaffeebohne bleibt die Zolltarifnummer 0901.21.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Geröstete Kaffeebohne (0901) ≠ Kaffee, nicht geröstet – nicht entkoffeiniert (0901) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Geröstete Kaffeebohne bleibt die Zolltarifnummer 0901.21.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Geröstete Kaffeebohne (0901) ≠ Extrakte, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee (löslicher Kaffee) (2101) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Geröstete Kaffeebohne bleibt die Zolltarifnummer 0901.21.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung in ein anderes Kapitel kommt in Betracht, wenn die Ware nicht als ganze geröstete Bohne vorliegt:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungExtrakte, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee (löslicher Kaffee) | 2101.11.00.00.0 | 7,5 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Geröstete Kaffeebohne (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI38877/19-1 | Geröstete Kaffeebohnen, 100% Robusta, ganze Bohnen | 0901.21.00.00.0 |
| DEBTI41842/19-1 | Geröstete Kaffeebohnen, 100% Arabica und Robusta, ganze Bohnen | 0901.21.00.00.0 |
| DEBTI38876/19-1 | Gerösteter, gemahlener Kaffee (nicht löslich) | 0901.21.00.00.0 |
| DEBTI37123/18-1 | Geröstete, nicht entkoffeinierte Kaffeebohnen | 0901.21.00.00.0 |
| DEB/1152/06-2 | Kaffee, geröstet, nicht entkoffeiniert, ganze Bohnen, Dekorationsware | 0901.21.00.00.0 |
| DEHH/1270/07-1 | Geröstete Kaffeebohnen, nicht entkoffeiniert, Dekorationsmaterial | 0901.21.00.00.0 |
| DE18036/17-1 | Gerösteter, nicht entkoffeinierter, gemahlener Kaffee (türkischer Kaffee) | 0901.21.00.00.0 |
| DEK/1088/05-6 | Espresso-Kaffee, gemahlen, geröstet, koffeinhaltig | 0901.21.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
7,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 7,5 % | Drittlandszoll |
| USA | 7,5 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Drittlandszoll |
| Japan | 7,5 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 2,6 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 7,5 % | EVFTA |
| Thailand | 7,5 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Veterinärkontrolle | Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten. |
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
Zollrechner
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Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
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