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Lebensmittel & GetränkeKapitel 09Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Geröstete Kaffeebohne: 0901.21.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Geröstete Kaffeebohne (0901.21.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Geröstete Kaffeebohne unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Geröstete Kaffeebohne Produktbild

Geröstete Kaffeebohnen werden aus grünen Rohkaffeebohnen durch Rösten hergestellt. Die zolltarifliche Einreihung hängt von Röstung, Koffeingehalt und Aggregatzustand ab. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Geröstete Kaffeebohne beschreiben: Röstgrad, Koffeingehalt, Bohnenform

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 0901.21.00.00.0 ist im Zolltarif wie folgt hierarchisch eingeordnet:

  • Abschnitt: II - Kap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen Ursprungs
  • Kapitel: 09 - KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE
  • Position: 0901 - Kaffee, auch geröstet oder entkoffeiniert; Kaffeeschalen und Kaffeehäutchen; Kaffeemittel mit beliebigem Kaffeegehalt
  • Unterposition: 0901 21 - Kaffee, geröstet
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 0901 2100 00 0 - nicht entkoffeiniert

Hinweis zur Einreihung

Die falsche Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen oder Strafen führen. Nutzen Sie unseren Klassifizierer für eine sichere Einreihung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Geröstete Kaffeebohne

Der HS-Code für Geröstete Kaffeebohne lautet 0901.21 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 0901.21.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 0901.21.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 0901.21.00.00.0.

Einreihung von Geröstete Kaffeebohne nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung erfolgt nach AV 1 (Wortlaut der Positionen) und AV 6 (Unterpositionen). Geröstete Kaffeebohnen sind in Position 0901 genannt, Unterposition 0901.21 erfasst nicht entkoffeinierten Röstkaffee.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Geröstete Kaffeebohne

Alternative Einreihung

0901.22.00.00.0 7,5 %

Kaffee, geröstet – entkoffeiniert

Alternative Einreihung

0901.11.00.00.0 7,5 %

Kaffee, nicht geröstet – nicht entkoffeiniert

Alternative Einreihung

2101.11.00.00.0 7,5 %

Extrakte, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee (löslicher Kaffee)

Alternative Einreihung

0901.90.00.00.0 7,5 %

Andere – Kaffeemittel mit Kaffeegehalt

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Geröstete Kaffeebohne (0901) ≠ Kaffee, geröstet – entkoffeiniert (0901)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Geröstete Kaffeebohne bleibt die Zolltarifnummer 0901.21.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Geröstete Kaffeebohne (0901) ≠ Kaffee, nicht geröstet – nicht entkoffeiniert (0901)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Geröstete Kaffeebohne bleibt die Zolltarifnummer 0901.21.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Geröstete Kaffeebohne (0901) ≠ Extrakte, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee (löslicher Kaffee) (2101)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Geröstete Kaffeebohne bleibt die Zolltarifnummer 0901.21.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine Einreihung in ein anderes Kapitel kommt in Betracht, wenn die Ware nicht als ganze geröstete Bohne vorliegt:

Alternative Einreihung

0901.22.00.00.0 7,5 %

Kaffee, geröstet – entkoffeiniert

Alternative Einreihung

0901.11.00.00.0 7,5 %

Kaffee, nicht geröstet – nicht entkoffeiniert

Alternative Einreihung

2101.11.00.00.0 7,5 %

Extrakte, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee (löslicher Kaffee)

Alternative Einreihung

0901.90.00.00.0 7,5 %

Andere – Kaffeemittel mit Kaffeegehalt

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Geröstete Kaffeebohne ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Geröstete Kaffeebohne (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI38877/19-10901.21.00.00.0
Geröstete Kaffeebohnen, 100% Robusta, ganze Bohnen
DEBTI41842/19-10901.21.00.00.0
Geröstete Kaffeebohnen, 100% Arabica und Robusta, ganze Bohnen
DEBTI38876/19-10901.21.00.00.0
Gerösteter, gemahlener Kaffee (nicht löslich)
DEBTI37123/18-10901.21.00.00.0
Geröstete, nicht entkoffeinierte Kaffeebohnen
DEB/1152/06-20901.21.00.00.0
Kaffee, geröstet, nicht entkoffeiniert, ganze Bohnen, Dekorationsware
DEHH/1270/07-10901.21.00.00.0
Geröstete Kaffeebohnen, nicht entkoffeiniert, Dekorationsmaterial
DE18036/17-10901.21.00.00.0
Gerösteter, nicht entkoffeinierter, gemahlener Kaffee (türkischer Kaffee)
DEK/1088/05-60901.21.00.00.0
Espresso-Kaffee, gemahlen, geröstet, koffeinhaltig
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

7,5 %

Einfuhrumsatzsteuer

7 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China7,5 %

Drittlandszoll

USA7,5 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Drittlandszoll

Japan7,5 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien2,6 %

Drittlandszoll

Vietnam7,5 %

EVFTA

Thailand7,5 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.

Veterinärkontrolle

Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten.

Zusatzzölle

Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.

Zollrechner

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Geröstete Kaffeebohne mit unserem Zollrechner.

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Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Geröstete Kaffeebohnen

Welche Zolltarifnummer hat Geröstete Kaffeebohne?

Die Zolltarifnummer für geröstete, nicht entkoffeinierte Kaffeebohnen lautet 0901.21.00.00.0. Diese 11-stellige Nummer gilt für ganze Bohnen, die einem Röstprozess unterzogen wurden und noch koffeinhaltig sind. Sie ist im deutschen Zolltarif unter Kapitel 09 (Kaffee, Tee, Mate und Gewürze) eingeordnet.

Welchen HS-Code hat Geröstete Kaffeebohne?

Der HS-Code für geröstete, nicht entkoffeinierte Kaffeebohnen lautet 0901.21. Er besteht aus sechs Ziffern und wird international für die zolltarifliche Einreihung von Röstkaffee verwendet. Die ersten vier Ziffern (0901) stehen für Kaffee allgemein, die fünfte und sechste Ziffer (21) kennzeichnen gerösteten, nicht entkoffeinierten Kaffee.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Geröstete Kaffeebohne?

Der Drittlandszollsatz für geröstete Kaffeebohnen (0901.21.00.00.0) beträgt 7,5 %. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) in Höhe von 7 %. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Schweiz, Südkorea) kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden.

Wie unterscheidet sich Geröstete Kaffeebohne zolltechnisch?

Die zolltechnische Abgrenzung erfolgt vor allem nach Röstung, Koffeingehalt und Aggregatzustand. Eine Alternative ist entkoffeinierter Röstkaffee (0901.22), der bei koffeinfreier Ware zur Anwendung kommt. Ungeröstete Bohnen (0901.11) und löslicher Kaffee (2101.11) sind weitere Abgrenzungen. Die korrekte Einreihung hängt von diesen Merkmalen ab.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Geröstete Kaffeebohne verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzugszinsen und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern oder strafrechtlichen Konsequenzen führen. Zudem kann die Ware bei der Einfuhr zurückgehalten werden. Eine korrekte Einreihung ist daher essenziell für einen reibungslosen Import.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Geröstete Kaffeebohne?

Ja, für geröstete Kaffeebohnen gelten bestimmte Einfuhrmaßnahmen. Dazu gehören die Einfuhrkontrolle für ökologische/biologische Erzeugnisse (Bio-Kontrollbescheinigung erforderlich) sowie mögliche Veterinärkontrollen. Zudem können Zusatzzölle anfallen. Die genauen Maßnahmen sind im TARIC hinterlegt.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Geröstete Kaffeebohne?

Die Zolltarifnummer für geröstete Kaffeebohnen ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 0901.21.00.00.0. Die ersten sechs Stellen (090121) bilden den HS-Code, die achte Stelle (09012100) die KN, die zehnte Stelle (0901210000) den TARIC-Code und die elfte Stelle (0) die nationale Erweiterung.

Ändern sich Zolltarifnummern für Geröstete Kaffeebohne?

Zolltarifnummern können sich durch Änderungen des Harmonisierten Systems (HS) oder der Kombinierten Nomenklatur (KN) ändern. Für geröstete Kaffeebohnen ist die Position 0901 seit Jahren stabil. Dennoch sollten Importeure regelmäßig die aktuellen TARIC-Daten prüfen, um Änderungen rechtzeitig zu erkennen.

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