Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer ist in diese Hierarchie eingebettet:
- Abschnitt: II - Kap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen Ursprungs
- Kapitel: 12 - ÖLSAMEN UND ÖLHALTIGE FRÜCHTE; VERSCHIEDENE SAMEN UND FRÜCHTE; PFLANZEN ZUM GEWERBE- ODER HEILGEBRAUCH; STROH UND FUTTER
- Position: 1211 - Pflanzen, Pflanzenteile, Samen und Früchte der hauptsächlich zur Herstellung von Riechmitteln oder zu Zwecken der Medizin, Insektenvertilgung, Schädlingsbekämpfung und dergleichen verwendeten Art, frisch oder getrocknet, auch geschnitten, gemahlen oder ähnlich fein zerkleinert
- Unterposition: 1211 90 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 1211 9086 - andere
Zolltarifnummer: 1211 9086 10 0 - Curryblätter (Bergera/Murraya koenigii)
Hinweis zur Einreihung
Die Einreihung von Curry-Blättern ist zwischen 1211 (Pflanzen zu medizinischen Zwecken) und 0910 (Gewürze) umstritten. Ältere vZTA (2006/2007) reihten Curryblätter noch als Gewürz ein. Seit 2013 ordnet die nationale Zollverwaltung frische und getrocknete Blätter einheitlich der Position 1211 zu. Verwenden Sie unseren Online-Prüfer, um Ihre spezifische Ware zu klassifizieren.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Curry-Blatt
Der HS-Code für Curry-Blatt lautet 1211.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1211.90.86. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1211.90.86.10. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1211.90.86.10.0.
Einreihung von Curry-Blatt nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Für die Einreihung von Curry-Blättern gelten die Allgemeinen Vorschriften (AV) 1 und 6. Nach AV 1 ist der Wortlaut der Positionen und der Abschnitts- oder Kapitelvorschriften maßgebend. Position 1211 erfasst Pflanzen, Pflanzenteile und Früchte, die hauptsächlich zu Zwecken der Medizin verwendet werden. Die Ware wird von der Nennung in der Anmerkung zu Kapitel 12 erfasst. Der nationale TARIC-Eintrag für Curryblätter konkretisiert die Unterposition zwingend.
Eine alternative Einreihung unter 0910 als Gewürz ist nur vertretbar, wenn die Blätter ausschließlich zu kulinarischen Zwecken bestimmt sind. In diesem Fall greifen die älteren vZTA DEHH/741/06-1 und DEHH/1962/07-1. Die aktuellere Verwaltungspraxis (ab 2013) stellt jedoch auf die in den Blättern enthaltenen medizinisch wirksamen Inhaltsstoffe ab.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Curry-Blatt
Alternative Einreihung
andere Gewürze (Position 0910), weder gemahlen noch sonst zerkleinert – ältere vZTA-Praxis
Alternative Einreihung
andere Gewürze (Position 0910), gemahlen oder sonst zerkleinert
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Curry-Blatt (1211) ≠ andere Gewürze (Position 0910), weder gemahlen noch sonst zerkleinert – ältere vZTA-Praxis (0910)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Curry-Blatt bleibt die Zolltarifnummer 1211.90.86.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Curry-Blatt (1211) ≠ andere Gewürze (Position 0910), gemahlen oder sonst zerkleinert (0910)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Curry-Blatt bleibt die Zolltarifnummer 1211.90.86.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Ein weiterer Code aus einem anderen Kapitel:
Alternative Einreihung
andere Gewürze (Position 0910), weder gemahlen noch sonst zerkleinert – ältere vZTA-Praxis
Alternative Einreihung
andere Gewürze (Position 0910), gemahlen oder sonst zerkleinert
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Curry-Blatt ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Curry-Blatt (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
nicht ermittelt
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
nicht ermittelt
nicht ermittelt
nicht ermittelt
EFTA Freihandel
nicht ermittelt
nicht ermittelt
nicht ermittelt
nicht ermittelt
nicht ermittelt
nicht ermittelt
Einfuhrmaßnahmen
Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind.
Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.
Zollrechner für Curry-Blätter
[{"type":"text","text":"Berechnen Sie die anfallenden Einfuhrabgaben wie Zoll und Einfuhrumsatzsteuer für Ihre Curry-Blätter aus Drittländern."}]
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.
Weitere Produkte aus Lebensmittel & Getränke
[{"type":"text","text":"Nachfolgende Produkte haben ähnliche Einreihungskriterien:"}]
