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Lebensmittel & GetränkeKapitel 12Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Curry-Blatt: 1211.90.86.10.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Curry-Blatt (1211.90.86.10.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Curry-Blatt unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Curry-Blatt Produktbild

Für Curry-Blatt sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt die wahrscheinliche Zolltarifnummer, wichtige Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Curry-Blatt beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer ist in diese Hierarchie eingebettet:

  • Abschnitt: II - Kap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen Ursprungs
  • Kapitel: 12 - ÖLSAMEN UND ÖLHALTIGE FRÜCHTE; VERSCHIEDENE SAMEN UND FRÜCHTE; PFLANZEN ZUM GEWERBE- ODER HEILGEBRAUCH; STROH UND FUTTER
  • Position: 1211 - Pflanzen, Pflanzenteile, Samen und Früchte der hauptsächlich zur Herstellung von Riechmitteln oder zu Zwecken der Medizin, Insektenvertilgung, Schädlingsbekämpfung und dergleichen verwendeten Art, frisch oder getrocknet, auch geschnitten, gemahlen oder ähnlich fein zerkleinert
  • Unterposition: 1211 90 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 1211 9086 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 1211 9086 10 0 - Curryblätter (Bergera/Murraya koenigii)

Hinweis zur Einreihung

Die Einreihung von Curry-Blättern ist zwischen 1211 (Pflanzen zu medizinischen Zwecken) und 0910 (Gewürze) umstritten. Ältere vZTA (2006/2007) reihten Curryblätter noch als Gewürz ein. Seit 2013 ordnet die nationale Zollverwaltung frische und getrocknete Blätter einheitlich der Position 1211 zu. Verwenden Sie unseren Online-Prüfer, um Ihre spezifische Ware zu klassifizieren.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Curry-Blatt

Der HS-Code für Curry-Blatt lautet 1211.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1211.90.86. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1211.90.86.10. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1211.90.86.10.0.

Einreihung von Curry-Blatt nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Für die Einreihung von Curry-Blättern gelten die Allgemeinen Vorschriften (AV) 1 und 6. Nach AV 1 ist der Wortlaut der Positionen und der Abschnitts- oder Kapitelvorschriften maßgebend. Position 1211 erfasst Pflanzen, Pflanzenteile und Früchte, die hauptsächlich zu Zwecken der Medizin verwendet werden. Die Ware wird von der Nennung in der Anmerkung zu Kapitel 12 erfasst. Der nationale TARIC-Eintrag für Curryblätter konkretisiert die Unterposition zwingend.

Eine alternative Einreihung unter 0910 als Gewürz ist nur vertretbar, wenn die Blätter ausschließlich zu kulinarischen Zwecken bestimmt sind. In diesem Fall greifen die älteren vZTA DEHH/741/06-1 und DEHH/1962/07-1. Die aktuellere Verwaltungspraxis (ab 2013) stellt jedoch auf die in den Blättern enthaltenen medizinisch wirksamen Inhaltsstoffe ab.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Curry-Blatt

Alternative Einreihung

0910.99.91.00.0 0 %

andere Gewürze (Position 0910), weder gemahlen noch sonst zerkleinert – ältere vZTA-Praxis

Alternative Einreihung

0910.99.99.00.0 0 %

andere Gewürze (Position 0910), gemahlen oder sonst zerkleinert

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Curry-Blatt (1211) ≠ andere Gewürze (Position 0910), weder gemahlen noch sonst zerkleinert – ältere vZTA-Praxis (0910)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Curry-Blatt bleibt die Zolltarifnummer 1211.90.86.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Curry-Blatt (1211) ≠ andere Gewürze (Position 0910), gemahlen oder sonst zerkleinert (0910)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Curry-Blatt bleibt die Zolltarifnummer 1211.90.86.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Ein weiterer Code aus einem anderen Kapitel:

Alternative Einreihung

0910.99.91.00.0 0 %

andere Gewürze (Position 0910), weder gemahlen noch sonst zerkleinert – ältere vZTA-Praxis

Alternative Einreihung

0910.99.99.00.0 0 %

andere Gewürze (Position 0910), gemahlen oder sonst zerkleinert

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Curry-Blatt ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Curry-Blatt (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE949/13-11211.90.86.10.0
Frische, ganze Curryblätter (Bergera/Murraya koenigii) – eingereiht als Pflanzenteile der hauptsächlich zu Zwecken der Medizin verwendeten Art, frisch
DE9672/13-11211.90.86.10.0
Gefriergetrocknete, ganze oder zerkleinerte Curryblätter – eingereiht als Pflanzenteile der hauptsächlich zu Zwecken der Medizin verwendeten Art, getrocknet
DEHH/741/06-10910.99.91.00.0
Gefriergetrocknete Curryblätter (ganz und teilweise zerbrochen) – eingereiht als 'andere Gewürze' unter 0910.99.91.00
DEHH/1962/07-10910.99.91.00.0
Gefriergetrocknete, zerkleinerte Curryblätter (>2mm) – eingereiht als 'andere Gewürze' unter 0910.99.91.00
DEBTI42555/22-11302.19.70.00.0
Curryblatt-Extrakt als Pulver – eingereiht als Pflanzenauszug
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

nicht ermittelt

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Chinanicht ermittelt

nicht ermittelt

USAnicht ermittelt

nicht ermittelt

Großbritanniennicht ermittelt

nicht ermittelt

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkeinicht ermittelt

nicht ermittelt

Japannicht ermittelt

nicht ermittelt

Südkoreanicht ermittelt

nicht ermittelt

Indiennicht ermittelt

nicht ermittelt

Vietnamnicht ermittelt

nicht ermittelt

Thailandnicht ermittelt

nicht ermittelt

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle REACH

Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind.

Zusatzzölle

Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.

Zollrechner für Curry-Blätter

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Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrkontrolle – CITES

Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Curry-Blätter

Welche Zolltarifnummer hat Curry-Blatt?

Die zutreffende Zolltarifnummer für Curry-Blatt lautet 1211.90.86.10.0. Diese 11-stellige Nummer ist im deutschen TARIC spezifisch für Curryblätter (Bergera/Murraya koenigii) ausgewiesen. Die Einreihung erfolgt in Kapitel 12 als Pflanze zu medizinischen Zwecken. Abhängig von der Hauptverwendung kann auch eine Einreihung als Gewürz unter 0910.99.91.00 in Betracht kommen.

Welchen HS-Code hat Curry-Blatt?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für Curry-Blatt lautet 1211.90. Die ersten 6 Ziffern der Zolltarifnummer 1211.90.86.10.0 bilden den international gültigen HS-Code. Er erfasst Pflanzen und Pflanzenteile, die hauptsächlich zu medizinischen Zwecken verwendet werden, sofern sie nicht anderweitig spezifischer eingereiht sind.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Curry-Blatt?

Der Drittlandszollsatz für Curry-Blätter unter der Zolltarifnummer 1211.90.86.10.0 kann aufgrund eines technischen API-Fehlers derzeit nicht ermittelt werden. Für Präferenzabkommen wie das EFTA-Abkommen mit der Schweiz gilt ein Zollsatz von 0 %. Bitte nutzen Sie den Zollrechner für eine individuelle Berechnung auf Basis Ihres Ursprungslandes.

Wie unterscheidet sich Curry-Blatt zolltechnisch?

Die zolltechnische Abgrenzung und Alternative zu Curry-Blatt betrifft vor allem die Frage der Hauptverwendung. Bei überwiegend kulinarischem Gebrauch ist eine Einreihung als Gewürz unter 0910.99.91.00 möglich. Die aktuelle Verwaltungspraxis stellt jedoch auf die medizinisch wirksamen Inhaltsstoffe ab und reiht in Position 1211 ein. Abzugrenzen ist ferner von Curryblatt-Extrakt (1302) und Curry-Würzmischungen (2103).

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Curry-Blatt verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Einfuhrabgaben, Verzögerungen bei der Zollabfertigung oder empfindlichen Verzugszinsen und Strafen führen. Zudem droht bei wiederholten Fehlern eine verstärkte Zollkontrolle. Da die Einreihung von Curry-Blättern zwischen zwei Positionen umstritten ist, sollten Sie insbesondere bei großen Sendungen eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) einholen.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Curry-Blatt?

Ja, für die Einfuhr von Curry-Blättern können bestimmte Maßnahmen gelten. Es besteht eine Einfuhrkontrolle nach REACH (Chemikalienrecht), da die Blätter Wirksubstanzen enthalten können. Ferner können Zusatzzölle anfallen. Bei der Ausfuhr ist eine CITES-Kontrolle möglich, falls die Pflanze unter das Artenschutzabkommen fällt.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Curry-Blatt?

Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer für Curry-Blatt lautet 1211.90.86.10.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (1211.90), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (1211.90.86) und dem 10-stelligen TARIC-Code (1211.90.86.10) zusammen. Die elfte Ziffer (0) ist die nationale Prüfziffer.

Ändern sich Zolltarifnummern für Curry-Blatt?

Ja, Zolltarifnummern unterliegen jährlichen Änderungen durch die Aktualisierung der Kombinierten Nomenklatur (KN) und des TARIC. Die Position 1211.90.86.10.0 ist seit mehreren Jahren stabil, jedoch sollten Sie die Gültigkeit regelmäßig prüfen. Grundlegende Änderungen der HS-Nomenklatur erfolgen im Fünfjahreszyklus. Für aktuelle Entwicklungen empfehlen wir die Konsultation der TARIC-Datenbank.

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