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IndustriechemieKapitel 28Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Kohlenstoff-Pulver: 2803.00.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Kohlenstoff-Pulver (2803.00.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Kohlenstoff-Pulver unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Kohlenstoff-Pulver Produktbild

Kohlenstoff-Pulver wird als Rohstoff in der chemischen Industrie, für Batterieelektroden und als Füllstoff verwendet. Die Einreihung als elementarer Kohlenstoff unter Position 2803 ist durch mehrere vZTA bestätigt. Für eine automatisierte Klassifizierung nutzen Sie Alle Möglichkeiten im Überblick → oder starten Sie eine neue Einreihung.

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die vollständige Hierarchie der Zolltarifnummer für Kohlenstoff-Pulver von der Abschnittsebene bis zur 11-stelligen Nummer:

  • Abschnitt: VI - Kap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
  • Kapitel: 28 - ANORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSE; ANORGANISCHE ODER ORGANISCHE VERBINDUNGEN VON EDELMETALLEN, VON SELTENERDMETALLEN, VON RADIOAKTIVEN ELEMENTEN ODER VON ISOTOPEN
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 2803 0000 00 0 - Kohlenstoff (Ruß und andere Formen von Kohlenstoff, anderweit weder genannt noch inbegriffen)

Hinweis zur Einreihung

Die Einreihung von Kohlenstoff-Pulver unter 2803.00.00.00.0 gilt für elementaren Kohlenstoff in amorpher oder teilkristalliner Pulverform. Für Abgrenzungen zu Aktivkohle, natürlichem Graphit oder Kohlenstofffasern nutzen Sie bitte das Klassifizierungstool, um eine individuelle Prüfung Ihrer Ware zu erhalten.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kohlenstoff-Pulver

Der HS-Code für Kohlenstoff-Pulver lautet 2803.00 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2803.00.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2803.00.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2803.00.00.00.0.

Einreihung von Kohlenstoff-Pulver nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung erfolgt nach AV 1. Der Wortlaut der Position 2803 lautet: „Kohlenstoff (Ruß und andere Formen von Kohlenstoff, anderweit weder genannt noch inbegriffen).“ Kohlenstoff-Pulver – ob amorph, teilkristallin oder als Carbon Black – ist von diesem Wortlaut erfasst. Weitere Unterpositionen auf KN-Ebene bestehen nicht, sodass die Einreihung auf der vierstelligen Positionsebene abgeschlossen ist.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kohlenstoff-Pulver

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative EinreihungKohlenstoff (Ruß und andere Formen von Kohlenstoff, anderweit weder genannt noch inbegriffen)2803.00.00.00.0 0 %
Alternative EinreihungAktivkohle3802.10.00.00.0 0 %
Alternative EinreihungNatürlicher Graphit2504.10.00.00.0 0 %
Alternative EinreihungKünstlicher Graphit3801.00.00.00.0 0 %

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
VerwechslungErklärung
Kohlenstoff-Pulver (2803) ≠ Aktivkohle (3802)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kohlenstoff-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 2803.00.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Kohlenstoff-Pulver (2803) ≠ Natürlicher Graphit (2504)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kohlenstoff-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 2803.00.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Kohlenstoff-Pulver (2803) ≠ Künstlicher Graphit (3801)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kohlenstoff-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 2803.00.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Für den Fall, dass die Ware nicht als elementarer Kohlenstoff eingestuft wird, kommen folgende Codes aus anderen Kapiteln in Betracht.

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative EinreihungAktivkohle3802.10.00.00.0 0 %
Alternative EinreihungNatürlicher Graphit2504.10.00.00.0 0 %
Alternative EinreihungKünstlicher Graphit3801.00.00.00.0 0 %

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Kohlenstoff-Pulver ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Kohlenstoff-Pulver (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

Verbindliche Zolltarifauskünfte als Vergleichsfälle
AktenzeichenWarenbeschreibungZolltarifnummer
DE1201/15-1Poröser Kohlenstoff, sehr feines schwarzes Pulver für elektrochemische Anwendungen2803.00.00.00.0
DEBTI21816/17-1Leitfähiges Graphitpulver, pulverförmiger Grafit2803.00.00.00.0
DEBTI26068/17-1Pulverförmiger Graphit, mit amorphem Kohlenstoff oberflächenbehandelt2803.00.00.00.0
DE10548/17-1Kohlenstoff (Graphen) in Form von feinen Flocken2803.00.00.00.0
DEBTI44128/24-1Graphen, Kohlenstoff, schwarzer Feststoff2803.00.00.00.0
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Drittlandszollsätze nach Herkunftsland
HerkunftslandDrittlandszollsatzGrundlage
China0 %Drittlandszoll
USA0 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei0 %Zollunion
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien0 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand0 %Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrmaßnahmen
MaßnahmeBeschreibung
Einfuhrkontrolle - AbfällenStrenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.

Zollrechner für Kohlenstoff-Pulver

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Kohlenstoff-Pulver aus Drittländern. Bei einem Drittlandszollsatz von 0 % fallen ausschließlich die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % an.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrmaßnahmen
MaßnahmeBeschreibung
Ausfuhrkontrolle – AbfällenDer Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Kohlenstoff-Pulver

Welche Zolltarifnummer hat Kohlenstoff-Pulver?

Kohlenstoff-Pulver wird unter der Zolltarifnummer 2803.00.00.00.0 eingereiht. Diese 11-stellige Nummer erfasst Kohlenstoff in allen Formen, insbesondere als Ruß, Carbon Black oder amorphes Pulver, sofern er nicht anderweitig genannt ist.

Welchen HS-Code hat Kohlenstoff-Pulver?

Der HS-Code für Kohlenstoff-Pulver lautet 280300. Dieser sechsstellige Code ist international harmonisiert und bildet die Grundlage für die zolltarifliche Einreihung in allen Vertragsparteien des Harmonisierten Systems.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Kohlenstoff-Pulver?

Der Drittlandszollsatz für Kohlenstoff-Pulver (Zolltarifnummer 2803.00.00.00.0) beträgt 0 %. Dies gilt für Einfuhren aus allen Drittländern, sodass bei der Einfuhr ausschließlich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 % anfällt.

Wie unterscheidet sich Kohlenstoff-Pulver zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung zu Aktivkohle (3802) erfolgt über das Fehlen einer chemischen oder physikalischen Aktivierung. Eine Alternative stellt natürlicher Graphit (2504) dar, der ausschließlich in natürlicher Form vorliegt. Künstlicher Graphit (3801) erfordert eine Zubereitung auf Graphitbasis.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Kohlenstoff-Pulver verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachverzollungen, Säumniszuschlägen und in schweren Fällen zu Bußgeldern oder Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung führen. Zudem drohen Verzögerungen in der Zollabfertigung und zusätzliche Prüfungen durch die Zollbehörden.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Kohlenstoff-Pulver?

Ja, für Kohlenstoff-Pulver besteht eine Einfuhrkontrolle für Abfälle (Code 755). Diese gilt, wenn das Pulver als Abfall im Sinne der Abfallverbringungsverordnung eingestuft wird. Für die reguläre Einfuhr als Rohstoff bestehen keine weiteren Beschränkungen.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Kohlenstoff-Pulver?

Die vollständige Zolltarifnummer für Kohlenstoff-Pulver ist eine 11-stellige Zolltarifnummer. Sie setzt sich zusammen aus dem sechsstelligen HS-Code, der achtstelligen Kombinierten Nomenklatur, dem zehnstelligen TARIC-Code und der elften nationalen Unterteilung für die deutsche Einfuhrstatistik.

Ändern sich Zolltarifnummern für Kohlenstoff-Pulver?

Zolltarifnummern unterliegen jährlichen Änderungen durch die Aktualisierung der Kombinierten Nomenklatur und des TARIC. Die Position 2803 ist jedoch seit Jahren stabil. Dennoch sollten Importeure vor jeder Einfuhranmeldung die aktuelle Fassung der Zolltarifnummer prüfen.

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