Hierarchie der Zolltarifnummer
Die vollständige Hierarchie der Zolltarifnummer für Kohlenstoff-Pulver von der Abschnittsebene bis zur 11-stelligen Nummer:
- AbschnittKap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter IndustrienVI
- KapitelANORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSE; ANORGANISCHE ODER ORGANISCHE VERBINDUNGEN VON EDELMETALLEN, VON SELTENERDMETALLEN, VON RADIOAKTIVEN ELEMENTEN ODER VON ISOTOPEN28
- ZolltarifnummerKohlenstoff (Ruß und andere Formen von Kohlenstoff, anderweit weder genannt noch inbegriffen)
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kohlenstoff-Pulver
Der HS-Code für Kohlenstoff-Pulver lautet 2803.00 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2803.00.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2803.00.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2803.00.00.00.0.
Einreihung von Kohlenstoff-Pulver nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung erfolgt nach AV 1. Der Wortlaut der Position 2803 lautet: „Kohlenstoff (Ruß und andere Formen von Kohlenstoff, anderweit weder genannt noch inbegriffen).“ Kohlenstoff-Pulver – ob amorph, teilkristallin oder als Carbon Black – ist von diesem Wortlaut erfasst. Weitere Unterpositionen auf KN-Ebene bestehen nicht, sodass die Einreihung auf der vierstelligen Positionsebene abgeschlossen ist.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kohlenstoff-Pulver
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungKohlenstoff (Ruß und andere Formen von Kohlenstoff, anderweit weder genannt noch inbegriffen) | 2803.00.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungAktivkohle | 3802.10.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungNatürlicher Graphit | 2504.10.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungKünstlicher Graphit | 3801.00.00.00.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Kohlenstoff-Pulver (2803) ≠ Aktivkohle (3802) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kohlenstoff-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 2803.00.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Kohlenstoff-Pulver (2803) ≠ Natürlicher Graphit (2504) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kohlenstoff-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 2803.00.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Kohlenstoff-Pulver (2803) ≠ Künstlicher Graphit (3801) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kohlenstoff-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 2803.00.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Für den Fall, dass die Ware nicht als elementarer Kohlenstoff eingestuft wird, kommen folgende Codes aus anderen Kapiteln in Betracht.
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungAktivkohle | 3802.10.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungNatürlicher Graphit | 2504.10.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungKünstlicher Graphit | 3801.00.00.00.0 | 0 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Kohlenstoff-Pulver (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE1201/15-1 | Poröser Kohlenstoff, sehr feines schwarzes Pulver für elektrochemische Anwendungen | 2803.00.00.00.0 |
| DEBTI21816/17-1 | Leitfähiges Graphitpulver, pulverförmiger Grafit | 2803.00.00.00.0 |
| DEBTI26068/17-1 | Pulverförmiger Graphit, mit amorphem Kohlenstoff oberflächenbehandelt | 2803.00.00.00.0 |
| DE10548/17-1 | Kohlenstoff (Graphen) in Form von feinen Flocken | 2803.00.00.00.0 |
| DEBTI44128/24-1 | Graphen, Kohlenstoff, schwarzer Feststoff | 2803.00.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle - Abfällen | Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern. |
Zollrechner für Kohlenstoff-Pulver
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Kohlenstoff-Pulver aus Drittländern. Bei einem Drittlandszollsatz von 0 % fallen ausschließlich die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % an.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
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Nachstehend finden Sie verwandte chemische Erzeugnisse mit deren Zolltarifnummern und Zollsätzen.