Hierarchie der Zolltarifnummer
Die vollständige Hierarchie der Zolltarifnummer für Kohlenstoff-Pulver von der Abschnittsebene bis zur 11-stelligen Nummer:
- Abschnitt: VI - Kap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
- Kapitel: 28 - ANORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSE; ANORGANISCHE ODER ORGANISCHE VERBINDUNGEN VON EDELMETALLEN, VON SELTENERDMETALLEN, VON RADIOAKTIVEN ELEMENTEN ODER VON ISOTOPEN
Zolltarifnummer: 2803 0000 00 0 - Kohlenstoff (Ruß und andere Formen von Kohlenstoff, anderweit weder genannt noch inbegriffen)
Hinweis zur Einreihung
Die Einreihung von Kohlenstoff-Pulver unter 2803.00.00.00.0 gilt für elementaren Kohlenstoff in amorpher oder teilkristalliner Pulverform. Für Abgrenzungen zu Aktivkohle, natürlichem Graphit oder Kohlenstofffasern nutzen Sie bitte das Klassifizierungstool, um eine individuelle Prüfung Ihrer Ware zu erhalten.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kohlenstoff-Pulver
Der HS-Code für Kohlenstoff-Pulver lautet 2803.00 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2803.00.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2803.00.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2803.00.00.00.0.
Einreihung von Kohlenstoff-Pulver nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung erfolgt nach AV 1. Der Wortlaut der Position 2803 lautet: „Kohlenstoff (Ruß und andere Formen von Kohlenstoff, anderweit weder genannt noch inbegriffen).“ Kohlenstoff-Pulver – ob amorph, teilkristallin oder als Carbon Black – ist von diesem Wortlaut erfasst. Weitere Unterpositionen auf KN-Ebene bestehen nicht, sodass die Einreihung auf der vierstelligen Positionsebene abgeschlossen ist.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kohlenstoff-Pulver
Alternative Einreihung
Kohlenstoff (Ruß und andere Formen von Kohlenstoff, anderweit weder genannt noch inbegriffen)
Alternative Einreihung
Aktivkohle
Alternative Einreihung
Natürlicher Graphit
Alternative Einreihung
Künstlicher Graphit
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Kohlenstoff-Pulver (2803) ≠ Aktivkohle (3802)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kohlenstoff-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 2803.00.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Kohlenstoff-Pulver (2803) ≠ Natürlicher Graphit (2504)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kohlenstoff-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 2803.00.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Kohlenstoff-Pulver (2803) ≠ Künstlicher Graphit (3801)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kohlenstoff-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 2803.00.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Für den Fall, dass die Ware nicht als elementarer Kohlenstoff eingestuft wird, kommen folgende Codes aus anderen Kapiteln in Betracht.
Alternative Einreihung
Aktivkohle
Alternative Einreihung
Natürlicher Graphit
Alternative Einreihung
Künstlicher Graphit
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Kohlenstoff-Pulver ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Kohlenstoff-Pulver (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.
Zollrechner für Kohlenstoff-Pulver
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Kohlenstoff-Pulver aus Drittländern. Bei einem Drittlandszollsatz von 0 % fallen ausschließlich die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % an.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.
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2904.10.00.90.0 · 5,5 %
Borax-Decahydrat
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Diethylenglykol
2909.41.00.00.0 · 5,5 %
Phosphatidylserin
2923.20.00.00.0 · 5,7 %
Stickstoff
2804.30.00.00.0 · 5,5 %
Dichtstoff
3214.10.10.00.0 · 5 %
Lithium-Eisenphosphat
2835.29.90.00.0 · 5,5 %
